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Veröffentlicht von:Erica Lang Geändert vor über 7 Jahren
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www.dlrg.de Informationsveranstaltung Neuer Erlass: „Sicherheit im Schulsport“
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www.dlrg.de Der Erlass Inhalte: Der Erlass regelt unter anderem die Aufsicht beim Schwimmunterricht für alle Schulformen und im Offenen Ganztag. Er unterscheidet zwischen dem „normalen“ Schwimmunterricht in Schwimmbädern und freien Gewässern, wie Lehrkräfte sie auf Klassenfahrten und bei anderen Wassersportarten (Kanusport, Segeln) vorfinden. 24.06.2016 2
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www.dlrg.de 24.06.2016 3 Was ändert sich? Abnahme der Rettungsfähigkeit durch die schwimmsporttreibenden Verbände: DLRG, DRK-Wasserwacht und Schwimmverband, auch zurzeit noch durch Berater im Schulsport Rettungsfähigkeit gilt auch für Personal im Ganztag „Neben der ständigen Selbstprüfung muss spätestens alle 4 Jahre eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden“. Verantwortung liegt bei der Schulleitung
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www.dlrg.de 24.06.2016 4 Was ändert sich nicht? Keine inhaltliche Veränderung, es bleibt ein „Lehrerseepferdchen“ Es gibt weiterhin die „kleine“ und die „große“ Rettungsfähigkeit „Kleine“ Rettungsfähigkeit bei Wassertiefen bis 1,35 m „Große“ Rettungsfähigkeit für tieferes Wasser Ziel der Kurse: „große“ Rettungsfähigkeit abnehmen
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www.dlrg.de 24.06.2016 5 Inhalte „große“ Rettungsfähigkeit Voraussetzung: Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden (aus 2 bis 3 m Wassertiefe) heraufholen und zum Beckenrand bringen Ca. 10 m weit tauchen
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www.dlrg.de 24.06.2016 6 Inhalte „große“ Rettungsfähigkeit Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15m weit schleppen und an Land bringen Lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen
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www.dlrg.de 24.06.2016 7 Inhalte „kleine“ Rettungsfähigkeit Voraussetzung: Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze einen 5 kg schweren Gegenstand von der tiefsten Stelle des Beckens heraufholen und zum Beckenrand bringen Eine Person schleppen Lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen
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www.dlrg.de 24.06.2016 8 Rahmenbedingungen für die Kurse: Stundenumfang: 6 Lerneinheiten à 45 Minuten höchstens 12 Lehrkräfte pro qualifizierten Ausbilder (Lehrscheininhaber, Ausbilder Rettungsschwimmen) Die Inhalte des Kurses werden durch die Inhalte der Rettungsfähigkeit im Sicherheitserlass vorgegeben.
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www.dlrg.de 24.06.2016 9 Rahmenbedingungen für die Kurse: Die wassersporttreibenden Verbände werden eine Vorgabe für die Stundeninhalte der 6 Lerneinheiten herausgeben, die dann landesweit einheitlich gilt. landesweit einheitliches Zertifikat Übergabe an Lehrkraft am Ende des Kurses Die Gliederung führt eine Teilnehmerliste
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www.dlrg.de 24.06.2016 10 Rahmenbedingungen für die Kurse: Die Teilnehmergebühr beträgt landesweit pro Teilnehmer 60,- Euro und wird vor Ort bar bezahlt. Dieser Betrag ist landesweit und einheitlich fix vorgegeben. Davon müssen alle dem Ausrichter entstehenden Kosten (z. B. Badnutzungsgebühren) getragen werden. Zeitliche Organisation der Kurse flexibel, den Bedingungen entsprechend.
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www.dlrg.de 24.06.2016 11 Spezielle Ausbildung: „Qualifikationserweiterung Schwimmen“ für fachfremd unterrichtende Lehrkräfte in Grund- und Förderschulen Methodik und Didaktik durch die Berater im Schulsport Rettungsfähigkeit durch die Fachverbände
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www.dlrg.de 24.06.2016 12 Wünsche/ Möglichkeiten: Benennung eines festen Ansprechpartners pro Bezirk bis 20. September 2013. Veröffentlichung der Ansprechpartner auf schulsport.nrw.de in der Rubrik „Sicherheitsförderung im Schulsport“ Veröffentlichung aller Angebote zum Rettungsschwimmen unter: www.suche.lehrerfortbildung.schulministerium.nrw.de/ search/start
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www.dlrg.de 24.06.2016 13 Fragen ?
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