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26. April 2005Jordan: Konversatorium "Internetrecht"1 Patentrecht Einführung.

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Präsentation zum Thema: "26. April 2005Jordan: Konversatorium "Internetrecht"1 Patentrecht Einführung."—  Präsentation transkript:

1 26. April 2005Jordan: Konversatorium "Internetrecht"1 Patentrecht Einführung

2 26. April 2005Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 2 Problem Ausschließungsrecht an einer Schöpfung menschlichen Geistes (Immaterialgüterrecht) Monopolisierung der Auswertung: Rechtfertigung?  Forschungs- und Entwicklungsaufwand  Auswertung der Erfindung durch Konkurrenten relativ leicht

3 26. April 2005Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 3 Aktuelle Themen Patentierbarkeit von  gentechnischen Entwicklungen  „Patentierbarkeit von Leben“  „Business Methods“  Software  …

4 26. April 2005Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 4 Begriff: § 1 Abs 1 PatG Schutzrechte an Erfindungen, die 1. neu sind, 2. sich für den Fachmann nicht in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben und 3. Gewerblich anwendbar sind Patentgesetz (PatG) Immaterialgüterrecht, „Geistiges Eigentum“; „Erfinderpatente“ (Art 1 Abs 2) PVÜ: „gewerbliches Eigentum“ Verwandt: Gebrauchsmuster, Topographien von Halbleitererzeugnissen, Sortenschutz, Schutzzertifikate für Arzneimittel

5 26. April 2005Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 5 Patentrecht (im subjektiven Sinn) Befugnisse: Patentrecht wird mit Eintragung in das Patentregister erworben  Ausschließungsrecht  Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Zahlung etc.  Übertragbares Vermögensrecht (§ 33 bs2 PatG)

6 26. April 2005Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 6 Theorien über die wirtschaftliche Rechtfertigung Naturrechts- und Eigentumstheorie (frz)  „geistiger Diebstahl“ „Belohnungstheorie“  Soziale Gerechtigkeit, „Lehrer der Nation“ „Anspornungstheorie“  Förderung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts  „The patent addeed the fuel of interest to the firte of genius“ (Linkoln über das Patentamt) „Offenbarungstheorie“  § 87a Abs 1 PatG: Die Erfindung ist in der Patentanmeldung so deutlich und vollständig zu offenbaren, dass sie der Fachmann ausführen kann  Leichter übertragbar, beweisbar, sanktionierbar als sein Gegenstück: das Geschäftsgeheimnis!

7 26. April 2005Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 7 Rechtsquellen Art 10 Abs 1 Z 8 B-VG: „Patentwesen“ Bundeskompetenz Patentgesetz 1970 (PatG) Patentverträge-Einführungsgesetz – PatV-EG § 106 UniversitätsG 2003 Verordnugnen:  Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und MusterV (PGMMV)  PatentamtsV (PAV)  PublikationsV (PublV) Gemeinschaftsrecht Gemeinschaftspatentübereinkommen (noch nich in Kraft) EU-Verordnung für die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats (> Arzneimittel) Halbleiterschutrz-RL (Richtlinie über den rechtlichen Schutz von Topographien von Halbleitererzeugnissen) > HlSchG EU-Produktpiraterie-VO > egänzend PPG Biotechnologie-RL

8 26. April 2005Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 8 Zentrale Begriffe Erfindungshöhe Neuheit Gewerbliche Anwendbarkeit


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