Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Bekämpfung der Geldwäsche aus Sicht der Staatsanwaltschaft Zagreb, 16.04.2010.

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Bekämpfung der Geldwäsche aus Sicht der Staatsanwaltschaft Zagreb, 16.04.2010."—  Präsentation transkript:

1 Bekämpfung der Geldwäsche aus Sicht der Staatsanwaltschaft Zagreb, 16.04.2010

2 I. Beispiele: 1. Honorar-Fall: Anwalt übernimmt Strafverteidigung im Fall des gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln, Akteninhalt belegt ausschließlich Einkünfte aus Betäubungsmittelhandel. Beschuldigter bezahlt Anwalt mit Koffer voll Bargeld.

3 I. Beispiele: 2. Mandantengeld-Fall: Aufsehenerregender Fall des Wirtschaftsbetruges, 500 Millionen Euro Schaden, Geschäftsführer in Untersuchungshaft, Ehefrau kommt zu Rechtsanwalt / Notar und bittet darum, Anderkonto einzurichten, um darauf Geld von einem Konto aus der Schweiz überweisen zu dürfen.

4 II. Straftatbestand Geldwäsche 1.Rechtsgut 2.Geeignete Vortat 3.Vermögensgegenstand aus krimineller Vortat 4.„Wäschehandlung“ 5.Vorsatz beziehungsweise Leichtfertigkeit

5 II. Straftatbestand Geldwäsche 1.Rechtsgut a.Internationaler Wirtschafts- und Warenverkehr b.Staatliche Rechtspflege / innere Sicherheit c.Opfer von Straftaten Relevanz: Einziehung der Geldwäschegegenstände zugunsten des Landes oder der Opfer?

6 II. Straftatbestand Geldwäsche 2.Vortat (gemäß Artikel 3 Absatz 5 der Richtlinie 2005/60/EG = „schwere Straftaten“) Terrorismus Organisierte Kriminalität Korruption Diverse Straftaten mit erhöhter Strafandrohung (in der Regel wegen gewerbsmäßigem oder ähnlichem Handeln) Problem: Kann Täter der Vortat Geldwäsche begehen?

7 II. Straftatbestand Geldwäsche 3.Vermögensgegenstände aus Vortat Geld, sonstige Wertsachen, Grundstücke, Beteiligungen an Gesellschaften, „Buchgeld“ (zum Beispiel Forderungen gegen Banken) Probleme: Vermischung mit legalem Vermögen Surrogate Ersparte Aufwendungen

8 II. Straftatbestand Geldwäsche 4.Geldwäschehandlung, Tatobjekt „Herkunft oder Fundort verschleiern oder verheimlichen“ = Zugriff der Strafverfolgungsbehörden wird konkret erschwert „ Transfer“ = Wechsel des Gewahrsams am Gegenstand

9 II. Straftatbestand Geldwäsche 5.Vorsatz beziehungsweise Leichtfertigkeit Artikel 1 Absatz 5: Feststellung aufgrund objektiver Umstände möglich Leichtfertigkeit hinsichtlich der Vortat Vorsatz auf den restlichen Tatbestand

10 II. Straftatbestand Geldwäsche 5.Vorsatz beziehungsweise Leichtfertigkeit Indizien Beispiel 1: Bargeld = Betäubungsmittelgeschäfte erfolgen regelmäßig bar. Stückelung der Geldscheine? Keine andere Einkommensquelle erkennbar. Empfehlung von Strafverteidigern: keine Annahme von Bargeld in größeren Summen!

11 II. Straftatbestand Geldwäsche 5.Vorsatz beziehungsweise Leichtfertigkeit Indizien Beispiel 2: Krimineller Sachverhalt in Medien allgemein bekannt. Kein wirtschaftlicher Hintergrund für Notar- Anderkonto erkennbar.

12 II. Straftatbestand Geldwäsche 6.Besonderheit für Rechtsanwälte und Notare Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt / Notar Einschränkung der Berufsausübung? Konsequenz : Strafbarkeit nur bei „sicherer Kenntnis der Vortat“ (Beispiel 1?) Artikel 23 Absatz 3 in 2005/60/EG: Keine Pflicht zu Meldung von Verdachtsfällen im Rahmen der Beratungstätigkeit (Beispiel 1, 2?) Rechtsanwälte und Notare sind zur Verschwiegenheit verpflichtet: Geheimnisverrat durch Weitergabe der Informationen?

13 III. Verfahren bei Verdachtsanzeigen Kontrolle der Kontobewegungen in Finanzdienstleistungsinstituten durch Computerprogramme. Bei Auffälligkeiten Einzel-Monitoring. Bei Verdacht unverzügliche Mitteilung an Ermittlungsbehörden (meist Landeskriminalämter) beziehungsweise Berufskammer, Verbot der Mitteilung an Auftraggeber. Möglichkeit der Staatsanwaltschaft, Transaktion innerhalb von 2 Arbeitstagen zu stoppen.

14 IV. Folgen von Pflichtverletzungen nach dem Geldwäschegesetzt Artikel 39 der Richtlinie 2005/60/EG: „wirksame, abschreckende Sanktionen“! In Deutschland Bußgelder bis 100.000,- Euro Unangenehme Nebenfolgen: Durchsuchung, eventuell Beschlagnahme

15 V. Relevanz der Geldwäsche 1.Umsatz (geschätzt) Global: – 1.000.000.000.000,- USD jährlich – 2 – 5 % der weltweiten Wirtschaftsleistung Deutschland: – 120.000.000.000 Euro jährlich

16 IV. Relevanz der Geldwäsche 2. Strafverfahren in Deutschland (Jahr 2008) Ermittlungsverfahren insgesamt: 6,1 Millionen Davon geeignete Vortaten für Geldwäsche: ca. 1 Millionen Geldwäsche: 2.582 Strafverfahren Hehlerei: 18.702 Strafverfahren Dunkelziffer? Es gibt noch viel zu tun! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


Herunterladen ppt "Bekämpfung der Geldwäsche aus Sicht der Staatsanwaltschaft Zagreb, 16.04.2010."

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen