Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Modul 14 E-Democracy – E-Participation. E-Democracy/ E-Participation E-Participation bedeutet die aktive Teilnahme an demokratischen Entscheidungsprozessen.

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Modul 14 E-Democracy – E-Participation. E-Democracy/ E-Participation E-Participation bedeutet die aktive Teilnahme an demokratischen Entscheidungsprozessen."—  Präsentation transkript:

1 Modul 14 E-Democracy – E-Participation

2 E-Democracy/ E-Participation E-Participation bedeutet die aktive Teilnahme an demokratischen Entscheidungsprozessen. E-Participation ist Teil des e- Government sowie der e-Democracy. E-Democracy besteht aus den Ebenen Information und Partizipation

3 Föderaler Staatsaufbau – Beispiel Raumordnung Der Bund gibt lediglich allgemeine Rahmenbedingungen vor, die in der österreichischen Raumordnungskonferenz erarbeitet werden. Die Länder beschließen im Rahmen dieser Richtlinien die Landesraumordnungsgesetze (ROG). Die Gemeinden erstellen auf Basis des Landesraumordnungsgesetzes das räumliche Entwicklungskonzept der Gemeinde (REK), und in dessen Rahmen die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne.

4 1. Allgemein: im Bereich der Erstellung der Raumordnungsgesetze 2. Einzelne Raumordnungsfälle: Je nach Gestaltung der Raumordnungsgesetze in den Ländern ist jedenfalls eine Stellungnahme im Bereich der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne möglich. Partizipationsmöglichkeiten in der Raumordnung

5 „Jede Grundeigentümerin und jeder Grundeigentümer hat das Recht, die Bestimmungen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes bei ihrem oder seinem Bauvorhaben voll auszunutzen. Das bedeutet, dass Bedenken gegen das, was in der näheren Umgebung gebaut werden darf, dann vorgebracht werden müssen, wenn der Entwurf des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes öffentlich aufgelegt wird. Dieser Plan kann - auch auf Grund Ihrer Stellungnahme - noch geändert werden, bevor er durch einen Beschluss im Gemeinderat rechtskräftig wird. Dieses Recht steht jeder und jedem zu - nicht nur den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, sondern auch Mieterinnen und Mietern. Wenn die Baukräne auffahren, ist es zu spät. Bei der Bauverhandlung können nur mehr die Eigentümerinnen und Eigentümer der benachbarten Liegenschaften, nicht aber Mieterinnen und Mieter mitreden.“ Welche Gesetze werden aktuell behandelt?

6 Welche Planungen werden aktuell durchgeführt? Am Beispiel der Gemeinde Wien: http://www.wien.gv.at/ stadtentwicklung/  aktuelle Planungen und Projekte bzw.  Widmungsverfahren

7 Unterlagen zur Stellungnahme

8 Planbeispiel

9 Online-Stellungnahme

10 Ergebnis der eigenen Stellungnahme

11 Zusammenfassung Stellungnahmen zu Planungen werden zunehmend über das Internet abgewickelt. Beispiele hierfür sind die Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung. Anrainer haben Parteienstellung, das heißt, sie sind verpflichtend zur Stellungnahme einzuladen, und diese Stellungnahmen müssen im Gemeinderat behandelt werden. Beteiligung = Mitreden können!


Herunterladen ppt "Modul 14 E-Democracy – E-Participation. E-Democracy/ E-Participation E-Participation bedeutet die aktive Teilnahme an demokratischen Entscheidungsprozessen."

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen