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Veröffentlicht von:Sabine Schubert Geändert vor über 8 Jahren
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Übertrittsmöglichkeiten von der Mittelschule (Regelklasse) an die Wirtschaftsschule
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Übertritt von der Mittelschule in die Eingangsstufe der 4-stufigen WS Übertrittsvoraussetzungen: - Besuch der Jahrgangsstufe 6 der Mittelschule - am 30. Juni das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet Zwischenzeugnis D, E, M ≤ 2,66 Mittelschule 6. Klasse/ 7.KlasseWirtschaftsschule 7. Klasse AUSNAHME: Übertritt mit Jahreszeugnis (D, E, M ≤ 2,66) Aufnahmeprüfung nach § 30 Abs. 2 VSO sonst: Probeunterricht
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Übertritt von der Mittelschule in eine höhere Jahrgangsstufe der 4-stufigen WS Mittelschule 7. Klasse Wirtschaftsschule 8. Klasse D, E, M ≤ 2,33 im Jahreszeugnis Achtung: Probezeit! Voraussetzung: Am 30. Juni das 16. Lj. noch nicht vollendet
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Übertritt von der Mittelschule in die 2-stufige WS Mittelschule 9. Klasse Wirtschaftsschule 10. Klasse Erfolgreicher Mittelschulabschluss (mit Probezeit) Bestandener Quali + Englisch Note 3 (ohne Probezeit)
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Für welche Schüler ist die Wirtschaftsschule die richtige Wahl? Erkennbare positive Arbeitshaltung Motivation Von Vorteil sind gute Deutschkenntnisse Der Berufswunsch sollte (könnte) im kaufmännischen Bereich liegen
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Übertritt und Anmeldung Ein Übertritt ist grundsätzlich nur zum Schuljahresanfang möglich Einschreibung für die 7. Klasse der WS erfolgt im veröffentlichten Einschreibezeitraum Voranmeldung für die 2-stufige WS kann ab dem Infotag (i. d. R. Anfang März am Samstag) erfolgen Für die 8. Klasse der 4-stufige WS erfolgt die Voranmeldung ab dem Einschreibezeitraum Die endgültige Anmeldung für die 8. Klasse bzw. die 2-stufige WS erfolgt mit dem Jahreszeugnis bzw. dem Qualizeugnis jeweils im Original
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