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Migrationsrecht Ausländer-, Asyl- und Einbürgerungsrecht Einführung.

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Präsentation zum Thema: "Migrationsrecht Ausländer-, Asyl- und Einbürgerungsrecht Einführung."—  Präsentation transkript:

1 Migrationsrecht Ausländer-, Asyl- und Einbürgerungsrecht Einführung

2 Begriff: Migrationsrecht alle Rechtsnormen, die sich auf migratorische Ereignisse und Zustände beziehen, insbesonde- re die Zu- und Auswanderung sowie die Rechts- stellung ausländischer Personen regeln Unterteilung in: –Ausländerrecht: ordentliche Zulassung und Entfer- nung –Asylrecht: ausserordentliche Zulassung bei Flücht- lingssituation –Einbürgerungsrecht: Erwerb und Verlust des Schwei- zer Bürgerrechts

3 Begriff: Ausländer Ausländer = Menschen, die nicht Bürger eines Staates sind –aus Schweizer Sicht: wer nicht über das Schweizer Bürgerrecht verfügt –Staatenlose sind Ausländer –Doppelbürger sind nicht Ausländer Migranten = Menschen, die migrieren –können auch Schweizer sein –hier geborene und aufgewachsene Ausländer sind genau genommen keine Migranten

4 Kennzahlen zur Migration: weltweit rund 200 Mio leben in fremdem Land rund 10-20 Mio Flüchtlinge (schwankend), wovon rund 80% in der Dritten Welt rund 20-30 Mio intern Vertriebene (internally displaced persons; IDPs)

5 Migrationsfaktoren « Pull »-Faktoren: –Friede, öffentliche Sicherheit, politische Stabilität, Rechtsstaatlichkeit (insbes. Glaubens- und Meinungsfreiheit) –Arbeitsmarkt, soziale Sicherheit, hohes Lohnniveau, Aufstiegschancen, Zukunftsaussichten –medizinische Versorgung, Bildungswesen –familiäre und sonstige soziale Beziehungen –multinationale Geschäftsbeziehungen « Push »-Faktoren: –bewaffnete Konflikte, Natur- und von Menschen verursachte Katastrophen, instabile politische Systeme, absolute Regimes –Erwerbslosigkeit, tiefes Lohnniveau, hohes soziales Gefälle, fehlende soziale Sicherheit, Ressourcenmangel –ungenügende medizinische Versorgung, mangelhaftes Bildungswesen –soziale Konflikte, Minderheiten –multinationale Geschäftsbeziehungen

6 Kennzahlen zur Migration: Schweiz 1,6 Mio Ausländer > 20% der Gesamtbevölkerung 1 Mio Angehörige der EU/EFTA (> 60% der Ausländer) 98% Langzeitanwesende 70’000 unter Asylrecht (< 1% der Gesamtbevölkerung) ca. ¼ der Ausländer in der Schweiz geboren 100’000 Einwanderungen bei 50’000 Auswanderungen pro Jahr (schwankend) –50% der Einwanderungen zu Erwerbszwecken –35% der Einwanderungen im Familiennachzug –10% der Einwanderungen zu Aus- und Weiterbildungszweck 40’000 Einbürgerungen pro Jahr (schwankend) geschätzte 7% der Schweizer sind Eingebürgerte zum Vergleich: –rund 600’000 Auslandschweizer, wovon ca. 70% Doppelbürger –ca. 30-40’000 Auswanderungen und Rückkehrer von Schweizerinnen und Schweizern pro Jahr (+/- ausgeglichen)

7 Geschichte des Ausländerrechts: die liberale Freizügigkeit bis 18. Jht.: international weitgehend anerkann- ter Grundsatz der freien Migration (religiös bzw. biblisch begründet) 19. Jht.: –nationale Zuständigkeit der Nationalstaaten –Schweiz: kantonale Kompetenz Staatsverträge durch Bund Schweiz als Auswanderungsland Jahrhundertwende 19./20. Jht.: –liberale Freizügigkeit (Niederlassungsverträge) –grosszügige Einbürgerungspraxis

8 Geschichte des Ausländerrechts: Die Überfremdungsabwehr 1. Weltkrieg: –Abschliessung durch Bundesrat (Vollmachtenrecht) –Zulassung im behördlichen Ermessen Zwischen Weltkriegen: –1925 Bundeskompetenz –1931 erstes Bundesgesetz (ANAG): Überfremdungsabwehr Ermessenszulassung einheitlicher Ansatz für alle Ausländer 1950-1980: –Schweiz wird zum Einwanderungsland –Wanderarbeiter (Südeuropa) –Überfremdungsinitiativen –Stabilisierungsmassnahmen des Bundesrates (insbes. Begrenzung der Zahl der Ausländer) –Assimilation als Einbürgerungsvoraussetzung

9 Geschichte des Ausländerrechts: vom Drei- zum Zweikreisemodell 1980-2002: 1982 neues Ausländergesetz in Volksab- stimmung abgelehnt Um 1990 Zuwanderung aus dem Balkan (Jugoslawien) 1992 Zulassung des Doppelbürgerrechts: Ablösung der Assimilation durch Integration 1994 Dreikreisemodell (insbes. Stopp ge- genüber dem Balkan) 1998 Zweikreisemodell (duales System)

10 Geschichte des Ausländerrechts: neue selektive Freizügigkeit 2002 Freizügigkeitsordnungen mit EU/EFTA völkerrechtliche Rechtfertigung des Zweikreisemodells 2005 Erweiterung der Freizügigkeit: –Osterweiterung –Bilaterale II mit Schengen- und Dublin-Abkommen 2008 neues Ausländergesetz (AuG) –gesetzliche Verankerung des dualen Systems –Integration bzw. Integrationsfähigkeit als Zulassungsvoraus- setzung 2009: –Ausweitung der Freizügigkeit auf RU/BG –Bestätigung des FZA

11 Geschichte des Asylrechts: religiöser Schutz Krimineller Altertum: rein religiöses Asyl für verfolgte Straftäter als kirchlicher Schutz vor staatli- chem Zugriff in Erwartung des göttlichen Urteils Mittelalter: Aufkommen des säkularisierten staatlichen (nationalen) Asyls für Straftäter

12 Geschichte des Asylrechts: Das nationale politische Asyl 17./18. Jht. neue Entwicklung: –Aufkommen des politischen Asyls für verfolgte Min- derheiten und politische Einzelgänger –rein nationaler Schutz –Gewisse Tradition der Schweiz (Hugenotten, Voltaire, Rousseau) –daneben immer noch Kirchenasyl 19. Jht. erste internationale Asylkonzepte: –Verständnis des Asyls als neutraler, humanitärer staatlicher (politischer) Akt –Abfederung durch aufkommendes Auslieferungsrecht

13 Geschichte des Asylrechts: Die Internationalisierung 20. Jht. bis ca. 1970: 2. Weltkrieg: grosse Flüchtlingsströme und weitgehendes Versagen der Politik nach 2. Weltkrieg: –Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 –erstmals internationales Flüchtlingsrecht –Prinzip des Non-Refoulement als wegleitender Grundsatz –Schweiz: liberale Asylpolitik (insbes. Ostblock- flüchtlinge; 1956 UN, 1968 CSSR); Vollzug mit Kantonen und Privaten

14 Geschichte des Asylrechts: Die Verrechtlichung 1970-1979: –Flüchtlinge aus Lateinamerika –zunehmende Überfremdungsangst (zusam- men mit Wanderarbeitern) –erstes Asylgesetz 1979: Bund zieht Asylbereich ganz an sich nationale Verrechtlichung mit Paradigmenwechsel: politischer Gnadenakt wird zu rechtlichem Verwal- tungsakt

15 Geschichte des Asylrechts: Die Problemphase 1980-1989 vermehrt internationale Flüchtlinge aus Kriegs- und Bürgerkriegsländern (Balkan, Afrika, Afghanistan, Naher Osten) 1989 (« Fall der Mauer » bzw. des « Eisernen Vorhangs ») –neue Kriegs- und Bürgerkriegsländer (Balkan, Irak, Afrika) –Zunahme der Wirtschaftsflüchtlinge –Zunahme der Schwierigkeiten beim Wegweisungs- vollzug

16 Geschichte des Migrationsrechts: jüngste Reaktionen der Politik Ziel: Steuerung der Migration durch « Migrationsmanagement » Gesetzgebungsaktivismus: –Anpassung an Schengen- und Dublinrecht (dynamische Weiterent- wicklung) –« Missbrauchsbekämpfung » (v.a. gegenüber Wirtschaftsflüchtlingen) –Verfahrensbeschleunigung –Ausbau der Vollzugsinstrumente neue staatsvertragliche Lösungen: –bilaterale Rückübernahmeabkommen –Dublin-Assoziierung (zusammen mit Schengen) –bilaterale Migrationspartnerschaften (Kooperationsabkommen, erst am Anfang) EU: Projekt einer « blue card » (analog wie « green card » in USA nach Qualitätskriterien bzw. Punktesys-tem mit Aufenthaltsrecht in ganz EU)


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