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Www.vdei.de 5. Ingenieurtag des VDEI 20 Jahre Bahnreform in Deutschland – Quo vadis? 17. Oktober 2014 Dr. Thomas KAUFMANN Bahnreform in Europa aus der.

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1 www.vdei.de 5. Ingenieurtag des VDEI 20 Jahre Bahnreform in Deutschland – Quo vadis? 17. Oktober 2014 Dr. Thomas KAUFMANN Bahnreform in Europa aus der Sicht der Europäischen Kommission

2 www.vdei.de Zustand der Eisenbahnen in den 90er Jahren Marktanteil der Schiene gefallen von 1/3 auf 1/5 im EGV und auf 7% im EPV Staatliche integrierte Monopolunternehmen verschuldet und nicht wettbewerbsfähig Starker staatlicher Einfluss auf Geschäftsführung Wenig grenzüberschreitende Aktivitäten Technische Hindernisse

3 www.vdei.de Gemeinsamer Eisenbahnmarkt in Europa Die Kernziele der europäischen Eisenbahnpolitik sind: – Öffnung des Zugangs zur Infrastruktur für den Wettbewerb, um Anreiz für Innovation und Qualität zu schaffen – Stärkung der Interoperabilität zwischen den einzelnen nationalen Infrastrukturen – Gemeinsamer Ansatz zur Eisenbahnsicherheit, um Marktzugang zu erleichtern und Sicherheitsstandards zu sichern – Entwicklung von grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehren 3

4 www.vdei.de Erste Reformen mit der RiLi 1991/440 Trennung der Rechnungslegung zwischen Infrastruktur und Verkehr, Verbot der Quersubventionierung mit staatlichen Mitteln Unabhängigkeit der Geschäftsführung der EVU vom Staat Möglichkeit der Entschuldung von EVU

5 www.vdei.de Graduelle Marktöffnung Richtlinien des 1. Eisenbahnpakets von 2001 (2001/12-2001/13- 2001/14): – Marktöffnung für den internationalen Eisenbahn-Güterverkehr auf dem transeuropäischen Schienengüternetz ab 15.3.2003 2. Eisenbahnpaket (Richtlinie 2004/51): – Marktöffnung für den internationalen Eisenbahn-Güterverkehr auf dem gesamten Netz ab Januar 2006, and für den gesamten Eisenbahn- Güterverkehr vom 1.1.2007 3. Eisenbahnpaket : – Richtlinie 2007/58: Marktöffnung für den internationalen Eisenbahn- Personenverkehr ab 2010 5

6 www.vdei.de Schaffung einer institutionellen Architektur für den Zugang zur Infrastruktur Erstes Paket: – Unabhängigkeit der wesentlichen Funktionen eines Infrastrukturbetreibers von Eisenbahnverkehrsunternehmen (Teil-Trennung von Netz und Betrieb) – Getrennte Rechnungslegung zwischen gemeinwirtschaftlichen und wettbewerblichen Verkehren – Regeln zu Trassenpreisen und Trassenzuweisung – Aufbau von Regulierungsstellen – Einheitliche europäische Zulassung (Lizenzen gelten europaweit) Zweites Paket: – Sicherheit

7 www.vdei.de Unabhängigkeit der wesentlichen Funktionen des Infrastrukturbetreibers im Verhältnis zu EVUs Zweck: Um diskriminierungsfreien Zugang zu ermöglichen Wesentliche Funktionen: Festsetzung von Trassenpreisen und (alle Aspekte der) Trassenzuweisung Diese wesentlichen Funktionen müssen von Unternehmen ausgeübt werden, die nicht selbst Verkehrsdienstleistungen anbieten Diese Unternehmen müssen juristisch, und bzgl. ihrer Organisation und Entscheidungsfindung von EVUs unabhängig sein Keine Klärung der Frage der "entscheidungsmässigen Unabhängigkeit" durch den EuGH

8 www.vdei.de Trassenpreise Transparenz (Veröffentlichung in Schienennutzungs- bedingungen) Verbot von Diskriminierungen Nur Kosten, die unmittelbar aufgrund des Zugbetriebs anfallen (= Grenzkosten) dürfen auf die Benutzer überwälzt werden (nicht die Gemeinkosten wie Personalkosten etc.) Möglichkeit von Aufschlägen bis hin zu Vollkosten (= Grenzkosten plus Gemeinkosten) bei gegebener Markttragfähigheit im Marktsegment; es dürfen keine Marktsegmente dadurch ausgeschlossen werden

9 www.vdei.de Trassenzuweisung Keine “Grossvaterrechte” (Keine Bevorzugung des incumbent) Klare Vorrangregelungen im Konflikt- oder Überlastungsfall (z.B. internationaler Güter- vor lokalem Personenverkehr) etc. Diskriminierungsverbot 9

10 www.vdei.de Eisenbahn-Regulierer Unabhängigkeit von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und Infrastrukturbetreibern (IU) Recast: Juristische, funktionale und entscheidungsmässige Unabhängigkeit von allen anderen staatlichen Stellen Überwacht die Einhaltung der Regeln zur Trassenbepreisung, Trassenzugang und (mit Recast) getrennte Rechnungslegung und Zugang zu Serviceeinrichtungen Auskunfts und Sanktionsrechte haben 10

11 www.vdei.de Drittes Eisenbahnpaket Marktöffnung für den internationalen Eisenbahn- personenverkehr einschließlich Cabotage (ab 1.1.2010) Einschränkung des Cabotagerechts bei Gefährdung des wirtschaftlichen Gleichgewichts einer öfftl. Dienstleistungsvertrags Regulierer entscheidet 11

12 www.vdei.de Vorschlag zum Vierten Eisenbahnpaket (1) Stärkung der europäischen Eisenbahnagentur bei Zulassung von EVUs und von Rollmaterial Öffnung der nationalen Personenverkehrsmärkte bis 2019 Schutz des wirtschaftlichen Gleichgewichts gemeinwirtschaftlicher Verkehre Ausschreibungspflicht für gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen 12

13 www.vdei.de Vorschlag zum Vierten Eisenbahnpaket (2) Zusammenfassung aller Funktionen des EIU Institutionelles Unbundling als bevorzugte Option, integrierte Unternehmen nur bei strikten "Chinese walls" zur Sicherung der wirtschaftlichen und finanziellen Unabhängigkeit Unabhängigkeit des EIU bei Management und Finanzflüssen 13

14 www.vdei.de Bilanz Erfolge bei Europäisierung des Güterverkehrs, Stabilisierung der Marktanteile auf niedrigem Niveau Wenig internationaler Personenverkehr Stärkung der Regulierer Trennung der Finanzflüsse bisher nicht erreicht Stärkere Trennung von Netz und Betrieb in vielen Mitgliedsstaaten Gemischte Bilanz, je nach Reformfortschritt im Mitgliedsstaat 14


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