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3 Übersicht Allgemeine Informationen Anmeldung zu den einzelnen Prüfungen Weitere Informationen zu den Prüfungen Adressen – Kontakte - Ansprechpartner

4 Allgemeine Informationen Rechtsgrundlagen / Literatur Übersicht der Prüfungen notwendige Unterlagen Leistungsnachweis bzw. Modulbescheinigung

5 Rechtsgrundlagen Lehrerausbildungsgesetz (LABG) LPO (Lehramtsprüfungsordnung) vom 27.03.2003 Studienordnung Lehramt Sonderpädagogik Modulkatalog

6 Übersicht der Prüfungen Sie können Ihre Prüfungen innerhalb des Lehramts Sonderpädagogik getrennt voneinander anmelden bzw. ablegen dies ist dann möglich, wenn Sie bereits in einem Bereich die erforderlichen Prüfungsvoraussetzungen erfüllen: –Abschluss des Grundstudiums in allen Teilbereichen (Sonderpädagogik, 1. Fach, 2. Fach, EZW) –Abschluss eines Moduls innerhalb des prüfungsrelevanten Teilbereichs (z.B. Sonderpädagogik  SDK 2; Deutsch  Modul Sprachwissenschaften)

7 Übersicht der Prüfungen Lehramt für Sonderpädagogik Leistungsnachweise im Hauptstudium ( § 39 LPO) Prüfungsleistungen ( § 40 LPO) Erziehungswissenschaftl. Studien1 LN1 schriftliche Prüfung Fach 1: Fachwissenschaft1 LN1 Pr., schr. od. mdl. * Fach 1: Fachdidaktik1 LN1 Pr., schr. od. mdl. * Fach 2: Fachwissenschaft1 LN1 Pr., schr. od. mdl. * Fach 2: Fachdidaktik1 LN1 Pr., schr. od. mdl. * Sonderpädagogische Fachrichtung 1 insgesamt 3 LN 1 Prüfung ** Sonderpädagogische Fachrichtung 21 Prüfung ** Modul UP 2 UP 2 erfolgreich abgeschlossen Schriftliche Hausarbeit1 LN im betr. U.- Fach, der sonderpäd. Fachrichtung oder in EW 1 schriftliche HA Abschließendes Kolloquium 1 erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium

8 Übersicht der Prüfungen Pädagogik / Psychologie/Soziologie im Bereich der Erziehungswissenschaften müssen Sie eine schriftliche Prüfung ablegen der Leistungsnachweis, den Sie in einem der beiden Aufbaumodule des Hauptstudiums ablegen, legt dabei den Bereich Ihrer schriftlichen Prüfung fest dieser Bereich kann sowohl die Pädagogik als auch eine der Anteilsdisziplinen Psychologie oder Soziologie sein  (u.a. entscheidend für die Zusammenstellung der PrüferInnen des Kolloquiums  siehe Abschlusskolloquium)

9 Übersicht der Prüfungen Unterrichtsfächer im Bereich der Unterrichtsfächer legen Sie je Unterrichtsfach zwei Prüfungen ab – je eine Prüfung in der Fachdidaktik und eine in den Fachwissenschaften dabei muss eine der beiden Prüfungen mündlich (45 min.) und eine schriftlich (4 Std.) abgelegt werden – achten Sie bitte auf mögliche Vorgaben der Unterrichtsfächer (z.B. schriftliche Prüfung verpflichtend im Bereich der Fachwissenschaft)

10 Übersicht der Prüfungen Sonderpädagogik Sie machen im Bereich der Sonderpäda- gogik je Förderschwerpunkt eine Prüfung dabei muss eine der beiden Prüfungen mündlich (45 min.) und eine schriftlich (4 Std.) abgelegt werden – dies können Sie selbst festlegen

11 Übersicht der Prüfungen Sonderpädagogik Sie wählen für Ihre Prüfung jeweils ein Modul des Hauptstudiums (SDK 2 oder 3, MK 2 oder 3, MK/SDK 4 fachrichtungsspezifisch) aus, wobei je Modul nur eine Prüfung möglich ist die Prüfungsinhalte erwachsen dabei aus dem Modul (z.B. SDK 2) und nicht aus einem Baustein des Moduls (z.B. SDK 2.2)

12 Übersicht der Prüfungen Examensarbeit die Examensarbeit kann in jedem Bereich Ihres Studiums (Sonderpädagogik, 1. Fach, 2. Fach, EZW) abgeleistet werden der Inhalt Ihrer Arbeit erwächst aus dem Bereich Ihrer Wahl – Sie sollten den Themenbereich mit Ihrer Prüferin / Ihrem Prüfer rechtzeitig absprechen

13 Übersicht der Prüfungen Examensarbeit in der Regel haben Sie für die Erarbeitung Ihrer Examensarbeit 3 Monate Zeit sollte Sie empirisch arbeiten, kann dieser Zeitraum bis zu 2 Monate verlängert werden

14 Übersicht der Prüfungen Abschlusskolloquium das Abschlusskolloquium ist eine abschließende 45-minütige mündliche Prüfung Ihres Studiums diese Prüfung kann erst dann abgelegt werden, wenn alle anderen Teilprüfungen (einschl. der Examensarbeit) absolviert worden sind

15 Übersicht der Prüfungen Abschlusskolloquium Zusammenstellung der Prüferinnen und Prüfer: –sollten Sie Ihre Examensklausur im Bereich Pädagogik geschrieben haben: ErstprüferIn: aus der entsprechenden Anteilsdisziplin Psychologie/ Soziologie ZweitprüferIn: aus dem Bereich der Pädagogik DrittprüferIn: ein/e SchulvertreterIn Psychologie / Soziologie –sollten Sie Ihre Examensklausur im Bereich Psychologie / Soziologie geschrieben haben ErstprüferIn: aus dem Bereich der Pädagogik ZweitprüferIn: aus der entsprechenden Anteilsdisziplin Psychologie/ Soziologie DrittprüferIn: ein/e SchulvertreterIn

16 Notwendige Unterlagen Erstanmeldung (siehe Formular des Landesprüfungsamtes) (Seite 2-3) Anmeldung zu einer weiteren Teilprüfung: –Anmeldeformular inkl. Unterschrift der Prüferin/des Prüfers –Leistungsnachweis bzw. Modulbescheinigung –aktueller Immatrikulationsnachweis –ggf. frankierter Rückumschlag Können ggf. nach- gereicht werden (siehe Fristen)

17 Wichtig: Informieren Sie sich über diese Angaben hinaus immer rechtzeitig intern über mögliche abweichende Prozedere Leistungsnachweis (LN) bzw. Modulbescheinigung (MB) Teilbereiche: –Sonderpädagogik –Deutsch –Mathematik –Erziehungswissenschaften

18 LN / MB Sonderpädagogik der Leistungsnachweis für die Module des Lehramtes Sonderpädagogik werden im „SSC Heilpädagogik und Rehabilitation“ ausgestellt. Sie benötigen jeweils einen LN für die Module, in denen Sie sich prüfen lassen wollen. Dies können auch zwei Module aus einem Bereich/Makromodul (SDK oder MK - z.B. SDK 2 und SDK 3) sein. darüber hinaus benötigen Sie noch einen LN über die beiden abgeleisteten Hauptpraktika (zur Anmeldung für das Abschlusskolloquium)

19 LN / MB Sonderpädagogik Ausstellung des LN: –kommen Sie mit Ihren Scheinen des Prüfungsmoduls (SDK 2, SDK 3, MK 2, MK 3, oder SDK/MK 4 fachrichtungsspezifisch) in das SSC Heilpädagogik und Rehabilitation –dort werden die Scheine auf ein internes Formular übertragen und weiter bearbeitet; –das endgültige Formular wird dem Leiter des SSC zur Unterschrift vorgelegt –und kann im Regelfall in der Folgewoche im Büro des SSC abgeholt werden (planen Sie diese Wartezeit bitte bei Ihrer Prüfungsanmeldung ein!!!). Beispiel eines Leistungsnachweises

20 Beispiel eines Leistungsnachweis

21 LN / MB Deutsch das zuständige Seminar stellt für Studierende des Unterrichtsfaches Deutsch Formulare für die benötigten Modulbescheinigungen zur Verfügung Modulbescheinigung (Deutsch als 1. Fach) die benötigte Unterschrift erhalten Sie jeweils bei den zuständigen Modulbeauftragten erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig über die Sprechstundentermine der zuständigen Dozenten, um die Fristen des Landesprüfungs- amtes einhalten zu können

22 LN / MB Mathematik gegen Abgabe Ihrer Hauptstudiums- scheine im Geschäftzimmer erhalten Sie die benötigten Leistungsnachweise Erkundigen Sie sich bitte über die Dauer der Fertigstellung, um die Fristen des Landesprüfungsamtes einhalten zu können

23 LN / MB Erziehungswissenschaften im Bereich der Erziehungswissenschaften (sowohl Pädagogik als auch Psychologie/ Soziologie) gelten die Laufzettel als Modulbescheinigung bzw. Leistungsnachweis wenn Sie alle notwendigen Kurse besucht haben, können Sie sich den Laufzettel von jeder/m prüfungsberechtigten DozentIn abzeichnen lassen Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig über die Sprech- stundenzeiten der zuständigen Dozenten, um die Fristen des Landesprüfungsamtes einhalten zu können

24 Anmeldung zu den einzelnen Prüfungen Besonderheiten der Erstanmeldung Termine und Fristen –zur Anmeldung einer Prüfung –zum Nachreichen von Unterlagen Anmeldungen zu den Teilprüfungen

25 Erstanmeldung der Erstantrag zur Zulassung für die erste Staatsprüfung immer in Zusammenhang mit einer Prüfungsanmeldung - wird beim Landesprüfungsamt, Gyrhofstraße 19a gestellt  per Online-Meldung / Post / Hausbriefkasten Einreichung aller notwendigen Unterlagen: –Lebenslauf / Abiturzeugnis / aktuelle Studienbescheinigung / Bafög –alle –alle Zwischenprüfungszeugnisse –sowie die Meldeunterlagen zu mindestens einer Prüfungsleistung Es können nur vollständig eingereichte Anträge bearbeitet werden !!!

26 Termine und Fristen Anmeldung zu einer Prüfung mündlichenAnmeldung zu einer mündlichen Prüfung: –bis spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin, der rechtzeitig mit der Prüferin / dem Prüfer vereinbart wurde KlausurAnmeldung zu einer Klausur: –Prüfungszeitraum I (März/April)  bis 31.10. –Prüfungszeitraum II (August/September)  bis 30.04. ExamensarbeitAnmeldung einer Examensarbeit –kann jederzeit angemeldet werden Erziehungswissenschaftlichen AbschlusskolloquiumAnmeldung zum Erziehungswissenschaftlichen Abschlusskolloquium: –Prüfungstermin I (in der Regel im Juni )  bis 31.10. –Prüfungstermin II (in der Regel im November)  bis 30.04.

27 Termine und Fristen Nachreichen von Unterlagen Klausurbei der Meldung zu einer Klausur kann die Modul- abschlussbescheinigung (der Leistungsnachweis) nachgereicht werden  Meldung zum 30.04 – Nachreichtermin 03.08  Meldung zum 31.10 – Nachreichtermin 20.02 Die Zulassung erfolgt dann zunächst nur unter Vorbehalt !

28 Anmeldung zu den Teilprüfungen Förderschwerpunkt Lernen / weiterer Förderschwerpunkt Unterrichtsfächer Erziehungswissenschaft (Pädagogik/Psychologie/Soziologie) Examensarbeit Erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium Wichtig: Informieren Sie sich über diese Angaben hinaus immer rechtzeitig intern über mögliche abweichende Anmeldeprozedere

29 Anmeldung Förderschwerpunkt entscheiden Sie sich, in welchem Modul (SDK 2, SDK 3, MK 2, MK 3, MK/SDK 4 fachrichtungsspezifisch) und in welcher Form (mündl./schriftl.) Sie Ihre Prüfung ablegen wollen – informieren Sie sich darüber hinaus welche DozentInnen in diesem Modul prüfungsberechtigt sind kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Prüferin / einen Prüfer – dabei sollten Sie diese mindestens ½ - ¾ Jahr vor der eingeplanten Prüfungsphase ansprechen (z.B. auf Grund von verpflichtenden Prüfungskolloquien oder internen Anmeldefristen)

30 Anmeldung Förderschwerpunkt lassen Sie sich Ihr Anmeldformular von Ihrer Prüferin / ihrem Prüfer unterschreiben –Anmeldeformular reichen Sie das unterschriebene Anmeldeformular gemäß der vorgegebenen Fristen im Landesprüfungsamt ein eine aktuelle Studienbescheinigung und den entsprechen- den Leistungsnachweis für das angegebene Prüfungs- modul können Sie nachreichen, insofern es sich um eine schriftliche Prüfung handelt (siehe Fristen)

31 Anmeldung Förderschwerpunkt im Anschluss an Ihre Prüfungsanmeldung beim Landesprüfungsamt erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, dass Sie für die Prüfung angemeldet sind das Thema Ihrer Examensarbeit wird Ihnen innerhalb dieses Schreibens mitgeteilt

32 Anmeldung Unterrichtsfach entscheiden Sie sich, in welchem Bereich (Fachdidaktik oder Fachwissenschaft) und in welcher Form (mündl./schriftl.) Sie Ihre Prüfung ablegen wollen – informieren Sie sich darüber hinaus, welche DozentInnen in diesem Bereich bzw. in Ihrem Prüfungsmodul prüfungsberechtigt sind kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Prüferin / einen Prüfer – dabei sollten Sie diese mindestens ½ - ¾ Jahr vor der eingeplanten Prüfungsphase ansprechen (z.B. auf Grund von verpflichtenden Prüfungskolloquien oder internen Anmeldefristen)

33 Anmeldung Unterrichtsfach lassen Sie sich Ihr Anmeldformular von Ihrer Prüferin / ihrem Prüfer unterschreiben –Anmeldeformular Fachwissenschaft –Anmeldeformular Fachdidaktik reichen Sie das unterschriebene Anmeldeformular gemäß der vorgegebenen Fristen im Landesprüfungsamt ein eine aktuelle Studienbescheinigung und den entsprechenden Leistungsnachweis für das angegebene Prüfungsmodul können Sie nachreichen, insofern es sich um eine schriftliche Prüfung handelt (siehe Fristen)

34 Anmeldung Unterrichtsfach im Anschluss an Ihre Prüfungsanmeldung beim Landesprüfungsamt erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, dass Sie für die Prüfung angemeldet sind sollten Sie Unterlagen nachreichen müssen, werden diese im Schreiben des Landesprüfungsamtes angegebenen – in diesem Fall ist die Zulassung unter Vorbehalt Gesondertes Anmeldeprozedere des Faches Deutsch

35 Anmeldung Erziehungswissenschaften entscheiden Sie sich, in welchem Bereich (Pädagogik oder Psychologie/Soziologie) bzw. in welchem Modul Sie Ihre Prüfung ablegen wollen – informieren Sie sich darüber hinaus, welche DozentInnen in diesem Modul prüfungsberechtigt sind kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Prüferin / einen Prüfer – dabei sollten Sie diese mindestens ½ - ¾ Jahr vor der eingeplanten Prüfungsphase ansprechen (z.B. auf Grund von verpflichtenden Prüfungskolloquien oder internen Anmeldefristen)

36 Anmeldung Erziehungswissenschaften lassen Sie sich Ihr Anmeldformular von Ihrer Prüferin / ihrem Prüfer unterschreiben –Anmeldeformular reichen Sie das unterschriebene Anmeldeformular gemäß der vorgegebenen Fristen im Landesprüfungsamt ein eine aktuelle Studienbescheinigung und den entsprechenden Leistungsnachweis für das angegebene Prüfungsmodul können Sie nachreichen

37 Anmeldung Erziehungswissenschaften im Anschluss an Ihre Prüfungsanmeldung beim Landesprüfungsamt erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, dass Sie für die Prüfung angemeldet sind sollten Sie Unterlagen nachreichen müssen, werden diese im Schreiben des Landesprüfungsamtes angegebenen – in diesem Fall ist die Zulassung unter Vorbehalt

38 Anmeldung Examensarbeit entscheiden Sie sich, in welchem Bereich (Sonderpädagogik, 1. Fach, 2. Fach, EZW) Sie Ihre Prüfung ablegen wollen – informieren Sie sich darüber hinaus, welche DozentInnen in diesem Bereich prüfungsberechtigt sind kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Prüferin / einen Prüfer – dabei sollten Sie diese mindestens ½ - ¾ Jahr vor dem eingeplanten Beginn Ihrer Arbeit ansprechen (z.B. auf Grund von internen Anmeldefristen)

39 Anmeldung Examensarbeit lassen Sie sich Ihr Anmeldformular von Ihrer Prüferin / ihrem Prüfer unterschreiben –Anmeldeformular reichen Sie das unterschriebene Anmeldeformular gemäß der vorgegebenen Fristen im Landesprüfungsamt ein

40 Anmeldung Examensarbeit im Anschluss an Ihre Prüfungsanmeldung beim Landesprüfungsamt wird Ihnen das Thema und der Abgabetermin schriftlich mitgeteilt

41 Anmeldung Abschlusskolloquium durch die Klausur im Bereich Pädagogik bzw. Psychologie/ Soziologie haben Sie sich bereits entschieden, aus welcher Teildisziplin in Erziehungswissenschaften die Erstprüferin / der Erstprüfer kommt: –Klausur: Pädagogik  Kolloquium: ErstprüferIn: Psychologie/Soziologie –Klausur: Psychologie/Soziologie  Kolloquium: ErstprüferIn: Pädagogik kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Prüferin / einen Prüfer – dabei sollten Sie diese mindestens ½ - ¾ Jahr vor der einge- planten Prüfungsphase ansprechen (z.B. auf Grund von ver- pflichtenden Examenskolloquien oder internen Anmeldefristen)

42 Anmeldung Abschlusskolloquium lassen Sie sich Ihr Anmeldformular von Ihrer Prüferin / ihrem Prüfer unterschreiben –Anmeldeformular reichen Sie das unterschriebene Anmeldeformular gemäß der vorgegebenen Fristen im Landesprüfungsamt ein zusätzlich müssen Sie im Landesprüfungsamt den im Anmeldeformular enthaltenen Hauptstudiumsnachweis (S. 4) sowie einen Leistungsnachweis UP 2 über die absolvierten Hauptpraktika abgeben eine aktuelle Studienbescheinigung und die oben erwähnten Nachweise können Sie gemäß den Fristen nachreichen

43 Anmeldung Abschlusskolloquium im Anschluss an Ihre Prüfungsanmeldung beim Landesprüfungsamt erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, dass Sie für die Prüfung angemeldet sind sollten Sie Unterlagen nachreichen müssen, werden diese im Schreiben des Landesprüfungsamtes angegebenen – in diesem Fall ist die Zulassung unter Vorbehalt Müssen Sie noch Prüfungen ablegen, erfolgt die Zulassung unter Vorbehalt

44 Weitere Informationen Abmeldung von einer Prüfung Freiversuch (§ 22 LPO) Verbesserung Wiederholung der Prüfung (§ 26 LPO) Erweiterungsprüfung (§ 29 LPO) Ergebnis der Ersten Staatsprüfung

45 Abmeldung von einer Prüfung Abmeldung von einer Prüfung ohne Angabe von Gründen spätestens bis 1 Woche vor dem Termin möglich.  Schriftliche Benachrichtigung an das Landesprüfungsamt sowie an die Prüfer Bitte die Konsequenzen überdenken!!

46 Freiversuch eine Meldung zur Prüfung innerhalb der Regelstudienzeit (9.Semester) gilt als Freiversuch Sollte innerhalb der Regelstudienzeit eine Prüfung nicht bestanden werden, gilt diese wie nicht abgeleistet. entscheidend ist das Hochschulsemester im Studiengang (Lehramt Sonderpädagogik)

47 Verbesserung Wer eine mündliche Prüfung (§15) oder eine Klausur (§14) oder das Abschlusskolloquium (§19) in der Regelstudienzeit bestanden hat, kann zur Verbesserung der Note die Prüfung einmal wiederholen. Die bessere der beiden Noten wird gewertet – eine Verschlechterung ist daher nicht möglich.  Antrag ist bis zum Beginn des darauf folgenden Semesters zu stellen!

48 Wiederholung der Prüfung Prüfungsleistungen können bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden – ein bereits genutzter Freiversuch in der Regelstudienzeit vorausgesetzt in Ausnahmefällen kann auf Antrag eine zweite Wiederholungsprüfung für Klausuren und mdl. Prüfungen genehmigt werden  gilt nicht für die Hausarbeit und das Abschlusskolloquium !!!

49 Erweiterungsprüfung Zusätzliche Förderschwerpunkte können parallel studiert werden, die Prüfung kann aber erst nach der bestandenen Ersten Staatsprüfung abgelegt werden. Voraussetzung: je ein LN aus der Fachdidaktik und Fachwissenschaft (bei einem weiteren FS  Module SDK/MK) des Hauptstudiums eine Prüfungsleistung – schriftlich oder mündlich

50 Ergebnis der Ersten Staatsprüfung Die Erste Staatsprüfung ist bestanden, wenn jede Teilprüfung mit mindestens ausreichend bewertet wurde. Die Erste Staatsprüfung ist endgültig nicht bestanden, –wenn die jeweilige Wiederholungsprüfung nicht bestanden wurde –wenn die Meldung zur Wiederholungsprüfung nicht innerhalb von drei Jahren nach Mitteilung der nicht bestanden Ersten Staatsprüfung erfolgte.

51 Kontakte Landesprüfungsamt Köln Studierenden-Service-Center Heilpädagogik und Rehabilitation Studierenden-Service-Center Pädagogik

52 Landesprüfungsamt Köln AdresseGeschäftsstelle Köln (GHR/SP) Gyrhofstr. 19a 50931 Köln (Telefonische) Sprechstunde Tel.:0221 – 470 – 2960 Fax:0221 – 470 – 7094 email:pruefungsamt1KII@pa.nrw.de Homepagewww.lpa.uni-koeln.de AnsprechpartnerLageplan

53 Landesprüfungsamt Köln Ansprechpartner Leitung: Herr RSD Kligge0221 – 470 – 2847 guenther.kligge@pa.nrw.de Frau Bock0221 – 470 – 2422 A – Gchrista.bock@pa.nrw.de Frau Gilles0221 – 470 – 2421 H – Mheidi.gilles@pa.nrw.de Frau Vogel0221 – 470 – 2960 N – Sch (ohne S)gabrielle.vogel@pa.nrw.de Frau Gottschalk0221 – 470 – 6942 S – Z (ohne Sch)petra.gottschalk@pa.nrw.de

54 SSC Heilpädagogik & Rehabilitation Adresse Department Heilpädagogik und Rehabilitation Frangenheimstr. 4 50931 Köln Raum 04b Leitung PD Dr. N. Heinen (Telefonische) Sprechstunde Tel.: 0221 – 470 – 4950 Fax: 0221 – 470 – 2419 email: ssc-heilpaed@uni-koeln.de Homepage www.hf.uni-koeln.de/30378 Lageplan

55 SSC Pädagogik Adresse Humanwissenschaftliche Fakultät Pavillion Gronewaldstr. 2a 50931 Köln Raum 713 Fachvertreter Mirko Knicker Sprechstunde Tel.: 0221 – 470 – 5923 Fax: 0221 – 470 – 1355 email: ssc-ghr@uni-koeln.de Homepage www.hf.uni-koeln.de/31652 Lageplan

56 Landesprüfungsamt – Geschäftsstelle Köln © 2008 Google - Map Data © 2008 Tele Atlas. © Universität zu Köln, ZAIK W.Kirsch: kirsch@rrz.uni-koeln.de

57 „SSC Heilpädagogik und Rehabilitation“ © Universität zu Köln, ZAIK W.Kirsch: kirsch@rrz.uni-koeln.de © 2008 Google - Map Data © 2008 Tele Atlas.

58 „SSC Pädagogik“ © Universität zu Köln, ZAIKW.Kirsch: kirsch@rrz.uni- koeln.de © 2008 Google - Map Data © 2008 Tele Atlas.


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