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Ansparstunde Regelungen für die „Verpflichtende Ansparstunde“ nach § 6 LehrArbZVO VERBAND DEUTSCHER REASCHULLEHER (VDR) ©  Häring VDR.

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Präsentation zum Thema: "Ansparstunde Regelungen für die „Verpflichtende Ansparstunde“ nach § 6 LehrArbZVO VERBAND DEUTSCHER REASCHULLEHER (VDR) ©  Häring VDR."—  Präsentation transkript:

1 Ansparstunde Regelungen für die „Verpflichtende Ansparstunde“ nach § 6 LehrArbZVO VERBAND DEUTSCHER REASCHULLEHER (VDR) ©  Häring VDR

2 Umfang des Ansparens 1 Wochenstunde

3 Wer muss ansparen? Lehrkräfte bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie das 50. Lebensjahr vollenden

4 Wann wird angespart? Beginn: 01.08.1999 Ende: 31.07.2007

5 Wer ist befreit? (1) Schwerbehinderte Lehrkräfte (GdB ab 50 %) Beamte mit unterhälftiger Teilzeitbeschäftigung Angestellte mit unterhälftiger Teilzeitbeschäftigung

6 Wer ist befreit? (2) Lehrkräfte im Gestellungsvertrag befristet eingestellte Lehrkräfte (Vertretungsvertrag) Lehrbeauftragte Fachleiter

7 Ansparleistung ist auch erbracht bei EZU oder Mutterschaftsurlaub bei Dienstunfähigkeit bei Abo an außerschulische Dienststelle bei Herabsetzung des Regelstundenmaßes wg. vorübergehend verminderter Dienstfähigkeit bei vorübergehender voller Freistellung wenn diese Umstände nur für Teile des Halbjahres zutrafen

8 Wer kontrolliert ? Für jede Lehrkraft wird an der Schule ein Ansparkonto geführt Die Ansparleistung wird halbjährlich durch Handzeichen von Schulleitung und Lehrkraft quittiert

9 Ausgleichsphase Herabsetzung der Unterrichtsverpflichtung um 1 WStd. ab 01.08.07 für Lehrkräfte, die seit 1999 ansparen ab 01.08.08 für LK die seit 2000 ansparen usw.

10 Störfälle Ist ein Zeitausgleich aus in der Person der Lehrkraft liegenden Gründen nicht vollständig möglich, wird eine Ausgleichszahlung vorgenommen: Beamte: gem. Mehrarbeitsrichtlinie Angestellte : Anteilige BAT-Vergütung

11 Viel Spaß beim Abfeiern (wenn sich die Landesregierung nicht doch noch eine Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung ausdenkt) wünscht Ihnen Ihr VDR


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