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Das Ethik-Komitee am Klinikum Traunstein Dr. med. F. Klein LAA Chir. Abtlg. Klinikum Traunstein Cuno-Niggl Str. 3 83278 Traunstein Tel.: (0861) 705-1201.

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Präsentation zum Thema: "Das Ethik-Komitee am Klinikum Traunstein Dr. med. F. Klein LAA Chir. Abtlg. Klinikum Traunstein Cuno-Niggl Str. 3 83278 Traunstein Tel.: (0861) 705-1201."—  Präsentation transkript:

1 Das Ethik-Komitee am Klinikum Traunstein Dr. med. F. Klein LAA Chir. Abtlg. Klinikum Traunstein Cuno-Niggl Str. 3 83278 Traunstein Tel.: (0861) 705-1201 FAX: (0861) 705-1470 E mail: frieder.klein@klinikum-traunstein.de cha@klinikum-traunstein.de frieder.klein@t-online.de

2 F. Klein/09032 Juli 1999 wurde am Klinikum Traunstein ein Ethik-Komitee ins Leben gerufen Mitglieder der Ethik-Komitee der Kreiskliniken Traunstein-Trostberg GmbH: Sr. Rosina Bernauer (PDL Klinikum Traunstein) Dr. Dr. med. Biedermann (LAA Innere Abtlg. + Onkologie – Ärztlicher Direktor KKH Trostberg) Prof. Dr. med. Bürger (LAA Pädiatrie und Jugend- medizin, Ärztlicher Direktor Klinikum Traunstein) Pfarrer Fischer (röm.-kath. Krankenhausseelsorge, Klinikum Traunstein) RA Harkotte (Rechtsanwaltskanzlei Kruse, Harkotte, Wamsler, Traunstein) Dr. med. F. Klein (LAA Chir. Abtlg. Klinikum Traunstein, Vorsitzender) Fr. Pfarrerin Loreck-Schwab (ev.-luth. Krankenhaus- seelsorge, Klinikum Traunstein) Dr. med. Schlotterbeck (OA Kardiologie, med. Intensiv- Station, Klinikum Traunstein)

3 F.Klein/09033 Auslösende Faktoren der Einrichtung eines Ethik-Komitees waren: Debatte um das Transplantationsgesetz mit der Verunsicherung der Bevölkerung und des Krankenhauspersonales „Abtriften“ des Gesundheitswesen in eine zunehmende rein ökonomische Betrachtungsweise Aufkommen der Patientenverfügungen Behandlung des „Euthanasie-Gesetz“ von Holland in den Medien Umgang der Medien und Teilen der Juristen mit sog. Behandlungs- fehlern oder mutmaßlicher Mißachtung des Patientenwillen Der von der Rechtsprechung postulierte „mündige Patient“

4 F. Klein/09034 Umbruch in der Gesellschaft: Radikale Veränderung der Arbeitswelt Auflösung des traditionellen Familienverbandes Zunahme der „Single“-Haushalte mit steigender Tendenz Veränderungen des sozialen Gefüges und der sozialen Bindungen „Wildwuchs“ des Sozialstaates Fortschritte in der Medizin, Entwicklung in die Spezialisierung der „Organmedizin“ Verlust für die Wahrnehmung des Patienten als „Ganzes“ Angst der Patienten vor dem Ausgeliefertsein in die „Möglichkeiten der technischen Medizin“ Wahrnehmung des Todes in der Gesellschaft Zunehmende Gewichtung der Autonomie des Individuums -> Gesetzgebung und Rechtsprechung

5 F.Klein/09035 Für unser Krankenhaus verbindliche ethische Grundlagen schaffen. Im Krankenhaus spiegelt sich mittlerweile der repräsentative Querschnitt der Bevölkerung wieder: Synkretismus ethischer Vorstellungen Verminderung des Einflusses der christlichen Kirchen Zunahme des „Sektierertums“ Die Verunsicherung der sich wandelnden Ethik durch Wissenszuwachs in der Medizin Flucht in die Judikative mit deren „Überforderung“ Erarbeiten eines Leitfadens, der in einer Podiums- diskussion vorgestellt und vom Träger genehmigt wurde. Grundtenor ist die beratende Funktion des Ethik-Komitees. Im Org.-Handbuch desKH aufgenommen

6 F. Klein/09036 Unser Hauptaugenmerk wurde auf die Patientenverfügung gelegt Autonomie des Patienten als aktiv beteiligter am „medizinischen Prozeß“ Der behandelnde Arzt fungiert allerdings nicht als „Objekt“, sondern als „aktiv handelndes Subjekt“. Er wird also immer die Validität dieser Verfügungen trotzdem der aktuellen Situation entsprechend zu prüfen haben. Dies um so mehr, da mittlerweile ca. 350 verschiedene Patientenverfügungen von den verschiedensten Vereinigungen mit unterschiedlichsten Zielsetzungen angeboten werden

7 F. Klein/09037 1.Patientenverfügung 2.Krankheits-spezifische Auskunftsverfügung Diese werden jedem Patienten in meiner Sprechstunde in der Patientenmappe zusammen mit einem Organspendeausweis u.a. ausgehändigt. Stufenplan: In der Allgemeinchirurgie erhält jeder Patient zusätzlich für den Einzelfall, d.h. für die akut anstehende Behandlung, letzteres Formular, in dem er die Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber einem vom Patienten benannten Personenkreis entbindet.

8 F.Klein/09038 Das Ethik-Komitee hat sich mittlerweile bewährt! Klarstellung kritischer Patientensituationen zwischen Angehörigen, deren Anwälten und Ärzten in Form von Beratung des beteiligten Personenkreises. Stellungnahme zu der Rechtmäßigkeit einer PEG. Die Ethik-Kommission hat ein eindeutiges Votum abgegeben, das nachträglich durch die jüngste Entscheidung des BGH legitimiert wurde. Zentrale Sammelstelle mit laufender Kontrolle bei der Genehmigung von klinischen Studien ( ca. 15). Einladung zu mehreren öffentlichen Diskussionsveranstaltungen im Landkreis ausgehend von kirchlichen Stellen, Gymnasium und dem Landratsamt zur Vorstellung der Patientenverfügung. Ein ernsthaftes Interesse der Bevölkerung an Patientenverfügungen. Anlaufstelle für niedergelassene Kollegen bei strittigen Fragen in puncto Patientenverfügungen. Die Patientenverfügung wird mittlerweile regelmäßig vom Landratsamt, mehreren Gemeinden und niedergelassenen Kollegen angefordert.

9 F.Klein/09039 Bei der Beschäftigung mit diesem Thema stellen sich mehrere Fragen: Welche ethischen Vorstellungen existieren in unserer Gesellschaft? Gibt es noch gemeinsame Werte oder wird alles nur noch nach Geldwert bemessen (finanzielle „frühkapitalistische“ Ethik), auch das Individuum? Wird der Begriff der heutigen „multikulturellen Gesellschaft“ mit Synkretismus verwechselt und als Flucht der Gesellschaft vor Stellungnahme nach dem Motto „Jeder soll nach seiner Facon selig werden“ mißbraucht? Wird nicht die Judikative und Legislative aus oben genannten Gründen in ethischen Fragen überfordert, Entscheidungen zu fällen? Weil sie angerufen wird, erkennt sie noch ihre Grenzen? Der Gesetzgeber drückt sich zur Zeit noch geflissentlich, dieses Thema aufzugreifen. Welchen Einfluß wollen die christlichen Kirchen nehmen oder wollen sie zunehmend weiter eine Gruppierung unter vielen andern Religionen oder Weltanschauungen spielen?

10 Klinikum Traunstein Viszeral-/Thoraxchirurgie LAA Dr. med. F. Klein Patientenetikett Aufklärung der Angehörigen Sehr geehrte(r) Patient(in), wir dürfen an Ihr Verständnis appellieren. Die Rechtsprechung in Deutschland schreibt uns zwingend vor, daß wir keiner weiteren Person außer Ihnen, dem Patienten selbst, Auskunft über Ihre Krankheit geben dürfen. So bitten wir Sie herzlich um Ihr Einverständnis, uns von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber folgendem Personenkreis zu entbinden. (Die einzelnen Personen müssen namentlich genannt sein!) 1.Ehegatte______________________________________________________________ 2.Kinder________________________________________________________________ 3.Lebensgefährte_________________________________________________________ 4.Sonstige Angehörige____________________________________________________ Niemand außer mir selbst*) (*) entsprechendes ankreuzen, wenn so gewünscht)

11 über folgende Sachverhalte: Diagnose *) Behandlung (Operation, Chemo-, Strahlentherapie, nicht operative Behandlung usw.) *) Stationären Verlauf *) Diagnose und Krankheit, einschließlich des Verlaufes auf Grund ärztlicher Erfahrung *) Sonstiges *)____________________________________________________________ *) entsprechendes bitte ankreuzen Vielen Dank für Ihr Verständnis. Traunstein, den_______________________________________________________________ Unterschrift des Patienten Sehr geehrte(r) Patient(in), bitten Sie Ihre Angehörigen am Tage der Operation mittags/nachmittags auf der chirurgischen Station, auf der Sie präoperativ liegen, mit dem Stations-/Oberarzt zu sprechen (mündlich oder telephonisch), um Auskunft über den Eingriff und den unmittelbaren Verlauf zu bekommen. Wir kümmern uns gerne darum, daß Sie / Ihre Angehörigen direkt diese Auskunft erhalten. Gez.: Dr. med. F. Klein LAA Chir. Abtlg. PS: Bitte geben Sie diesen Zettel bei der stationären Aufnahme dem Pflegepersonal bzw. den Stationsärzten!!!

12 Patientenverfügung Für den Fall, daß ich nicht mehr in der Lage bin, meine Angelegenheiten selbst zu regeln, verfüge ich: An mir sollen keine lebensverlängernde Maßnahmen vorgenommen werden, wenn medizinisch festgestellt ist:  daß ich mich in einem festgestellten unmittelbaren Sterbeprozeß befinde, bei dem jede lebenserhaltende Maßnahme das Sterben oder Leiden ohne Aussicht auf erfolgreiche Behandlung verlängern würde, oder  daß es zu einem nicht behebbaren Ausfall lebenswichtiger Funktionen meines Körpers kommt, der zum Tode führt. Ärztliche Begleitung und Behandlung sollen in diesen Fällen ausschließlich auf sorgsame Pflege, die Linderung von Schmerzen, Unruhe und Angst sowie Hunger und Durst gerichtet sein. Ich möchte in Würde und Frieden sterben können, nach Möglichkeit in Nähe und Kontakt mit meinen Angehörigen und nahe stehenden Personen und in meiner vertrauten Umgebung. Ich unterschreibe diese Verfügung nach sorgfältiger Überlegung und als Ausdruck meines Selbstbestimmungsrechtes. Ich wünsche nicht, daß mir in der akuten Situation eine Änderung meines hiermit bekundeten Willens unterstellt wird. Sollte ich meine Meinung ändern, werde ich dafür sorgen, daß mein geänderter Wille erkennbar zum Ausdruck kommt. Sollte ich meine Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln können, bevollmächtige ich hiermit ausdrücklich folgende Person(en), in meinem Sinne zu handeln: Bitte entsprechendes ankreuzen: Ich bitte um seelsorgerlichen Beistand

13 Mir ist es wichtig, noch auf folgendes in Ergänzung zu obiger Erklärung hinzuweisen bzw. folgendes zu bestimmen: ……………………………………………………………………………………. Ich möchte keine weiteren Ergänzungen hinzufügen und bin mit der vorliegenden Verfügung einverstanden. Bitte tragen Sie diese Verfügung bei sich oder legen Sie sie Ihren Papieren bei. Wenn immer möglich, hinterlegen Sie eine Kopie bei Ihren Angehörigen, Betreuern und Hausarzt. Name:…………………………………………………………………….. Geb. am ……………………………………………………………………… Anschrift: ……………………………………………………………………... Ort, Datum: ……………………………………………………………………... Unterschrift: ……………………………………………………………………... Diese Patientenverfügung wird von mir erneut bestätigt: (Es wäre wünschenswert und auch zur Bestätigung der Patientenverfügung notwendig, wenn Sie diese Verfügung in regelmäßigen Abständen – z.B. bei unvorhersehbaren wesentlichen Ereignissen usw. – halbjährlich erneuern würden.) Ort, Datum: ………………………… Unterschrift: ……………………………. Ethik-Kommission der Kreiskliniken Traunstein-Trostberg; akt. Fassung 8/03


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