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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Familien unterstützen – Wirtschaft stärken – Gleichstellung fördern Abstimmung.

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Präsentation zum Thema: "Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Familien unterstützen – Wirtschaft stärken – Gleichstellung fördern Abstimmung."—  Präsentation transkript:

1 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Familien unterstützen – Wirtschaft stärken – Gleichstellung fördern Abstimmung vom 3. März 2013 zu Art. 115a BV über die Familienpolitik

2 2 Mit dem neuen Familienartikel wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert weil … Naemi, 9 Jahre

3 3 Abstimmung vom 3. März 2013 zu Art. 115a BV über die Familienpolitik … die Familien in ihren unentbehrlichen Leistungen für die Gesellschaft unterstützt werden sollen Die Familien sind ein wesentlicher Pfeiler unserer Gesellschaft. Sie erbringen unersetzliche und unentgeltliche Leistungen. Mit dem neuen Familienartikel wird dieser zentrale Wert verstärkt anerkannt.

4 4 Abstimmung vom 3. März 2013 zu Art. 115a BV über die Familienpolitik … die Familien sich stark gewandelt haben Die Familien sind kleiner geworden und die klassische Rollenverteilung zwischen Frau und Mann hat sich aufgeweicht. Die Frauen sind heute gut ausgebildet. Viele sind erwerbstätig und wollen dies auch bleiben, wenn sie Kinder bekommen. Es gibt heute viele Alleinerziehende und so genannte Patchwork-Familien.

5 5 Abstimmung vom 3. März 2013 zu Art. 115a BV über die Familienpolitik … das einem Bedürfnis vieler Familien entspricht Viele Familien in der Schweiz wollen oder müssen Familienleben und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung unter einen Hut bringen. Sie sind deshalb mit besonderen Schwierigkeiten konfrontiert: fehlende familien- und schulergänzende Betreuungsangebote, und die Kosten für die Betreuung ausser Haus sind hoch.

6 6 Abstimmung vom 3. März 2013 zu Art. 115a BV über die Familienpolitik … sich Kinderwunsch und Berufstätigkeit nicht ausschliessen sollen Frauen und Männer sollen sich den Kinderwunsch erfüllen können, ohne deswegen ihre Erwerbstätigkeit aufgeben oder stark reduzieren zu müssen oder auf eine Aus- oder Weiterbildung verzichten zu müssen. Mit einer gezielten Unterstützung ist beides nebeneinander möglich.

7 7 Abstimmung vom 3. März 2013 zu Art. 115a BV über die Familienpolitik … damit die Entscheidungsfreiheit der Eltern gestärkt wird Der neue Verfassungsartikel gibt den Familien mehr Handlungsspielraum. Mit einem ausreichenden Angebot an familienergänzenden Betreuungsplätzen haben Eltern mehr Freiheit zu entscheiden, wer von ihnen in welchem Umfang erwerbstätig ist und wer die Kinder betreut. Sie können auch freier bestimmen, ob sie ihre Kinder ausser Haus betreuen lassen wollen oder nicht.

8 8 Abstimmung vom 3. März 2013 zu Art. 115a BV über die Familienpolitik … das die Gleichstellung von Frau und Mann voran bringt Mit einem ausreichenden Angebot an familienergänzenden Kinderbetreuungsplätzen haben Eltern mehr Freiheit zu entscheiden, wer von ihnen und in welchem Umfang erwerbstätig ist und wer die Kinder betreut. Dies kommt vor allem den Frauen zugute. Aber auch Männer, die sich neben dem Beruf auch in der Familie engagieren wollen, können profitieren.

9 9 Abstimmung vom 3. März 2013 zu Art. 115a BV über die Familienpolitik … das die Wirtschaft stärkt und somit dazu beiträgt, unseren Wohlstand zu sichern Die Wirtschaft ist auf eine möglichst hohe Erwerbsbeteiligung angewiesen. Wie die Männer sollen die Frauen ihre Arbeitskraft auch dann in der Wirtschaft einsetzen können, wenn sie Mütter werden. Die Investitionen in ihre Ausbildung sollen sich auszahlen. Den Unternehmen fehlen Fachkräfte. Mit einem genügenden Angebot an familienexterner Kinderbetreuung können sich mehr gut ausgebildete Frauen beruflich engagieren und/oder sich aus- oder weiterbilden lassen. Wenn mehr Frauen und Männer erwerbstätig sind, ist das auch gut für die Finanzierung der Sozialversicherungen (Lohnbeiträge) und der Leistungen der öffentlichen Hand (Steuern, Konsumsteuern).

10 10 Abstimmung vom 3. März 2013 zu Art. 115a BV über die Familienpolitik … damit Familienarmut bekämpft wird Viele Familien sind auf das Einkommen beider Eltern angewiesen. Vor allem Alleinerziehende und Familien mit vielen Kindern sind heute in der Schweiz besonders gefährdet, in Armut zu geraten. Familien mit kleinem Portemonnaie können dank familienexterner Kinderbetreuung ihre Einkommenssituation aus eigener Kraft mit Erwerbsarbeit verbessern.

11 11 Abstimmung vom 3. März 2013 zu Art. 115a BV über die Familienpolitik Mit dem neuen Verfassungsartikel… Nuno, 10 Jahre

12 12 Abstimmung vom 3. März 2013 zu Art. 115a BV über die Familienpolitik … wird nicht in die Autonomie der Familien eingegriffen Mit dem neuen Verfassungsartikel redet niemand den Familien drein, wie sie ihr Familien- und Berufsleben organisieren wollen. Die Eltern entscheiden weiterhin selber, ob jemand von ihnen ausschliesslich zu den Kindern schaut, oder ob sie zeitweise eine Betreuung ausser Haus in Anspruch nehmen.

13 13 Abstimmung vom 3. März 2013 zu Art. 115a BV über die Familienpolitik … werden die heutigen Kompetenzen der Kantone respektiert Für die Familienpolitik bleiben in erster Linie die Kantone zuständig. Die Kantone entscheiden selber, wie sie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern und in welchem Umfang sie sich finanziell engagieren wollen. Der Bund könnte den Kantonen höchstens dann Vorgaben machen, wenn sie ihrer Pflicht zur Förderung der Vereinbarkeit nicht ausreichend nachkommen. Dabei werden auch die Anstrengungen der Gemeinden und Privaten mitberücksichtigt. Der Bund könnte den Kantonen also beispielsweise dann Vorschriften machen, wenn das Angebot an Plätzen für die familienexterne Kinderbetreuung in den Kantonen eindeutig dem Bedarf der Familien nicht genügen würde und die Kantone zu wenig unternehmen, um dies zu korrigieren.

14 14 Abstimmung vom 3. März 2013 zu Art. 115a BV über die Familienpolitik … wird die konkrete Umsetzung dem Parlament überlassen Der Bund erhält die Möglichkeit, Förderungsmassnahmen zu finanzieren. Es müsste in einem Bundesgesetz geregelt werden, ob und in welchem Umfang der Bund sich finanziell engagieren würde. Dieses Gesetz müsste vom Parlament und allenfalls vom Volk verabschiedet werden. Auch allfällige Vorgaben an die Kantone wären vom Parlament in einem referendumsfähigen Bundesgesetz festzulegen. Allfällige Mehrkosten für Bund und Kantone sind also heute noch nicht bezifferbar, weil sie von der Ausgestaltung eines allfälligen Bundesgesetzes abhängen.

15 Meret, 12 ans


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