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Veröffentlicht von:Franka Fried Geändert vor über 8 Jahren
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Workshop Social Media Social Media in der Verwaltung des Kantons Luzern Philipp Berger, Kommunikationsbeauftragter ZID 30. Oktober 2013
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Agenda > Ziel / Erwartungen / Einführung > Was sind soziale Medien > Chancen und Risiken von sozialen Medien > Fazit > Guidelines 4
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Ziele Die Teilnehmenden… > wissen, was soziale Medien sind und kennen Chancen und Risiken dieser Kommunikationsform. > kennen die wichtigsten Eckpunkte der Kommunikation via Social Media > Sind Informiert über die Kantonalen Richtlinien 5
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Definition Social Media bezeichnen digitale Medien und Technologien, die es Nutzern ermöglichen: > sich untereinander auszutauschen und > mediale Inhalte einzeln oder in einer Gemeinschaft zu gestalten. Quelle: Wikipedia 6
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Internetnutzung Schweiz Knapp 90% der Bevölkerung über 14 Jahre besitzt einen Internetzugang. Dieser Wert liegt deutlich über dem europäischen Schnitt von 73%. 7
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Wer nutzt Social Media? Jeder dritte Schweizer User surfte 2011 in/auf Sozialen Medien, 2008 war es erst jeder fünfte. 8
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Weit mehr als «nur» Facebook 9
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Zivilschutz und Social Media Chancen und … 10
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… Risiken
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Fazit > Kdo / Medienverantwortlicher gestallten offizielles Profil Checkliste Sprechregeln der Organisation muss klar sein > Bewusst sein von neuen Medien / Technologien Social Media Smartphone / Handykamera > Wahrnehmung der Öffentlichkeit Ordnung Arbeitsplatz Tenü Auftreten (Pausen, Rauchpausen) > Kader sensibilisieren / AdZS Richtlinien bekannt geben > Netz ab und zu durchsuchen was für Suchresultate erscheinen > Strategie der Organisation muss klar sein
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Social Media Guidelines für die kantonale Verwaltung 13
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Stil- und Spielregeln > Fassen Sie sich kurz. > Behandeln Sie Ihr Gegenüber höflich, respektvoll und verantwortungsvoll. > Lassen Sie sich nicht provozieren. > Kommunizieren Sie nur im Namen Ihrer Organisation, wenn Sie dazu befugt sind. > Verwenden Sie nur Material, über das Sie tatsächlich verfügen dürfen. > Geben Sie keine vertraulichen Informationen über sich oder Ihre Organisation preis. > Posten Sie keine Beiträge, aus denen Ihrer Organisation oder Ihrer persönlicher Reputation ein Schaden entstehen könnte. 14
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Treuepflicht Ihr Handeln im öffentlichen Dienst ist dem Gemeinwohl und den rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtet. Das gilt auch für Ihre Dienstlich bedingten Social-Media- Aktivitäten. Geheimhaltung Ihr Einsatz im Zivilschutz bringt eine Geheimhaltungspflicht mit sich. Diese gilt für Angelegenheiten und Akten, an deren Geheimhaltung schützenswerte öffentliche Interessen bestehen. 15
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Kantonale Auftritte Aktiv bewirtschaftet seit 26. August 2013 16
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Fragen? Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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