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Ämterangabe über Folienmaster Landeshauptstadt Dresden Titel der Präsentation Folie: 1 Sozialamt Abt. Wohngeld/Bildung und Teilhabe Landeshauptstadt Dresden.

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1 Ämterangabe über Folienmaster Landeshauptstadt Dresden Titel der Präsentation Folie: 1 Sozialamt Abt. Wohngeld/Bildung und Teilhabe Landeshauptstadt Dresden Ein kurzer Überblick Das Wohngeld

2 Sozialamt Abt. Wohngeld/Bildung und Teilhabe Landeshauptstadt Dresden Das Wohngeld Folie: 2 1.Information zur gesetzlichen Grundlage Wichtige Gesetze im Wohngeldverfahren Wohngeldgesetz (WoGG) Wohngeldverordnung (WoGV) Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des WoGG (WoGVwV) Erstes und Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I, SGB X) Einkommensteuergesetz (EStG)

3 Sozialamt Abt. Wohngeld/Bildung und Teilhabe Landeshauptstadt Dresden Das Wohngeld Folie: 3 1.Information zur gesetzlichen Grundlage Details zum Wohngeldgesetz § 1 WoGG – Zweck Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. § 3 WoGG – Berechtigung Mietzuschuss: selbst genutzter, gemieteter Wohnraum* Lastenzuschuss: selbst genutztes Wohneigentum * auch Heime im Sinne des Heimgesetzes

4 Sozialamt Abt. Wohngeld/Bildung und Teilhabe Landeshauptstadt Dresden Das Wohngeld Folie: 4 1.Information zur gesetzlichen Grundlage Details zum Wohngeldgesetz § 4 WoGG – Berechnungsgrößen 1.Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder 2.zu berücksichtigende Miete/Belastung 3.Gesamteinkommen

5 Sozialamt Abt. Wohngeld/Bildung und Teilhabe Landeshauptstadt Dresden Das Wohngeld Folie: 5 1.Information zur gesetzlichen Grundlage Details zum Wohngeldgesetz § 5 WoGG – Haushaltsmitglieder 1.Wohngeldberechtigte Person 2.nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte/Lebenspartner 3.Partner in Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft 4.sonstige:  in gerader Linie verwandt  2./3. Grades in Seitenlinie verwandt/verschwägert  Pflegekind/Pflegeeltern eines Haushaltsmitgliedes

6 Sozialamt Abt. Wohngeld/Bildung und Teilhabe Landeshauptstadt Dresden Das Wohngeld Folie: 6 1.Information zur gesetzlichen Grundlage Details zum Wohngeldgesetz § 11 WoGG – Miete/Belastung 1.Bruttokaltmiete aufgrund eines Mietvertrages/Zinsen für Darlehenstilgung und kalte Betriebskosten des Wohneigentums./. Teilbeträge aus § 11 Abs. 2 WoGG 2.maximal bis zum Höchstbetrag aus § 12 WoGG  Dresden = Mietenstufe III

7 Sozialamt Abt. Wohngeld/Bildung und Teilhabe Landeshauptstadt Dresden Das Wohngeld Folie: 7 1.Information zur gesetzlichen Grundlage Details zum Wohngeldgesetz § 13 WoGG – Gesamteinkommen Summe der Jahreseinkommen (§ 14 WoGG) aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder./.Freibeträge (§ 17 WoGG)./.Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen (§ 18 WoGG) =Gesamteinkommen

8 Sozialamt Abt. Wohngeld/Bildung und Teilhabe Landeshauptstadt Dresden Das Wohngeld Folie: 8 1.Information zur gesetzlichen Grundlage Details zum Wohngeldgesetz § 7 WoGG – Ausschluss vom Wohngeld 1.Arbeitslosengeld II/Übergangs-/Verletztengeld i. H. v. ALG II 2.Grundsicherung Alter/Erwerbsminderung (4. Kap. SGB XII) 3.Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kap. SGB XII) 4.Lebensunterhalt umfassende Hilfen nach dem Bundesversorgungsgesetz oder in dessen Anwendung 5.Leistungen nach dem AsylbLG/SGB VIII

9 Sozialamt Abt. Wohngeld/Bildung und Teilhabe Landeshauptstadt Dresden Das Wohngeld Folie: 9 1.Information zur gesetzlichen Grundlage Details zum Wohngeldgesetz § 20 WoGG – Kein Wohngeldanspruch: Gesetzeskonkurrenz 1.Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz bei freiwilligem Wehrdienst 2.Dem Grunde nach Anspruch aller Haushaltsmitglieder auf  BAföG (Studenten, schulische Ausbildung),  Berufsausbildungsbeihilfe nach dem SGB III oder  Ausbildungsgeld für behinderte Menschen nach dem SGB III

10 Sozialamt Abt. Wohngeld/Bildung und Teilhabe Landeshauptstadt Dresden Das Wohngeld Folie: 10 1.Information zur gesetzlichen Grundlage Details zum Wohngeldgesetz § 21 WoGG – Kein Wohngeldanspruch: sonstige Gründe 1.monatlicher Wohngeldanspruch < 10 Euro 2.alle Haushaltsmitglieder ausgeschlossen 3.Inanspruchnahme wäre missbräuchlich  z. B. Erhebliches Vermögen (1. Person: 60 000 Euro/weitere Person: +30 000 Euro)  Z. B. Plausibilität Einnahmen  Ausgaben nicht gegeben

11 Sozialamt Abt. Wohngeld/Bildung und Teilhabe Landeshauptstadt Dresden Das Wohngeld Folie: 11 2.Antragsverfahren § 22 WoGG – Wohngeldantrag: Antragstellung auf dem bindenden Antragsformular für alle sächsischen Wohngeldbehörden: 1.www.amt24.sachsen.de, 2.in den Bürgerbüros und Ortsämtern oder 3.in der Wohngeldbehörde selbst

12 Sozialamt Abt. Wohngeld/Bildung und Teilhabe Landeshauptstadt Dresden Das Wohngeld Folie: 12 3.Wichtige Hinweise für die Beratung Wohngeldantrag  Eingang Wohngeldbehörde (keine Eingangsbestätigung) Zuständigkeitsverteilung gemäß Anfangsbuchstaben Mitteilung noch fehlender Unterlagen Berechnung des Wohngeldes und Bescheiderteilung Ø Bearbeitungszeit aktuell: 64 Tage Gute Erreichbarkeit der Mitarbeiter gewährleistet

13 Sozialamt Abt. Wohngeld/Bildung und Teilhabe Landeshauptstadt Dresden Das Wohngeld Folie: 13 4.Diskussion/Fragen Für Ihre Fragen stehen ich nun gern zur Verfügung!


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