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1. Regionaltreffen UB Norddeutschland Lüneburg, 27. Oktober 2010

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Präsentation zum Thema: "1. Regionaltreffen UB Norddeutschland Lüneburg, 27. Oktober 2010"—  Präsentation transkript:

1 1. Regionaltreffen UB Norddeutschland Lüneburg, 27. Oktober 2010
Ein Jahr „Unterstützte Beschäftigung“ (§ 38a SGB IX) - Resumee und aktuelle Entwicklungen BAG UB Schulterblatt 36 20357 Hamburg Fon: 040 / Fax: 040 / Internet: 1. Regionaltreffen UB Norddeutschland Lüneburg, 27. Oktober 2010

2 Rechtlicher Hintergrund - Leitlinien
1994: Benachteilungsverbot im Grundgesetz (Artikel 3, Absatz 3) 2001: SGB IX - Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe 2009: VN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen BAG UB

3 Leistungen für Personen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf nach SGB IX
Werkstätten für behinderte Menschen (§ 136) / Plätze (2008) inklusive Eingangsverfahren, Berufsbildungs- und Förderbereich  behinderte Personen, die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können Integrationprojekte (§ 132) / schwerbehinderte Arbeitnehmer (2008)  schwerbehinderte Personen, deren Teilhabe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund Art und Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von IFD auf besondere Schwierigkeiten stößt Integrationsfachdienste (§ 109) / Personen Beratung/ Begleitung (2008)  (schwer-) behinderte Personen mit einem besonderen Bedarf an arbeits- und berufsbegleitender Betreuung (Vermittlungsquote: 33% / Arbeitsplatzsicherungsquote: 73%)) Arbeitsassistenz (§ 33, 8, Nr.3 und § 102, 4) / Personen (2008)  regelmäßig wiederkehrende Unterstützung von schwerbehinderten Menschen bei der Arbeitsausführung in Form einer von ihnen beauftragten Assistenzkraft im Rahmen der Erlangung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Unterstützte Beschäftigung / Plätze (Stand: Januar 2010)  Maßnahme (§ 38a): behinderte Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf beim Erlangen und Erhalten einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung  Konzept (EUSE): behinderte bzw. benachteiligte Personen, die Unterstützung beim Erlangen und Erhalten von bezahlter Arbeit auf dem allg. Arbeitsmarkt benötigen BAG UB

4 Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe
Von der einrichtungs- zur personenzentrierten Unterstützung Berufliches Orientierungsverfahren im Übergang Schule-Beruf (vgl. Berufswegekonferenz Baden.-W. / Kultusbehörden einbeziehen) Öffnung der WfbM-Leistungen für andere Anbieter unter Beibehaltung der fachlichen Anforderungen (z.B. Förderung des Übergangs) Dauerhafter Minderleistungsausgleich für voll Erwerbsgeminderte (vgl. z.B. Budget für Arbeit in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen) Förderung des Persönlichen Budgets Sozialraumorientierung (z.B. Bamberg bewegt; längerfristige Begleitprojekte)  Rechte und Qualität sichern! BAG UB

5 Definition Unterstützte Beschäftigung
Unterstützung von Menschen mit Behinderungen oder anderen benachteiligten Gruppen beim Erlangen und Erhalten von bezahlter Arbeit (tarifliche bzw. ortsübliche Entlohnung) in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes BAG UB

6 Das Konzept Unterstützte Beschäftigung
Gilt unabhängig von Art und Schwere einer Behinderung Die Unterstützung ist so lange wie erforderlich zu gewährleisten. Zentrale Bausteine sind eine persönliche Zukunftsplanung, die Arbeitsplatzakquisition und das Job Coaching Der Mensch mit seinen Stärken, Interessen und Teilhabewünschen steht im Mittelpunkt Vermittlung berufsübergreifender Schlüsselqualifikationen und Bildungsinhalte (Persönlichkeitsentwicklung) Basiert auf Qualitätsstandards des europäischen Dachverbandes Die Qualitätsstandards gelten für alle Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben, die auf Beschäftigung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes zielen BAG UB

7 Entwicklung von Unterstützter Beschäftigung
Das Konzept wurde Ende der 1970er Jahre basierend auf dem „Normalisierungsprinzip“ in den USA entwickelt und dort 1984 gesetzlich verankert Europäischer Dachverband seit 1993 (2009: 19 Mitglieder) „European Union of Supported Employment - EUSE“ - Handbuch Qualitätsstandards Unterstützte Beschäftigung - Nationaler Dachverband in Deutschland Die BAG UB wurde 1994 gegründet BAG UB

8 Unterstützte Beschäftigung
Das Originalkonzept und die Maßnahme Durch die gesetzliche Verankerung der Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ (§ 38a SGB IX) wird ein Personenkreis anerkannt, dessen Leistungsspektrum zwischen Werkstatt und allgemeinem Arbeitsmarkt liegt. Die Maßnahme (2-3 Jahre betriebliche Qualifizierung und bei Bedarf anschließend Berufsbegleitung) zielt auf eine sozial- versicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das Konzept Unterstützte Beschäftigung zielt auf bezahlte Arbeit in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes, auch dann, wenn ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis nicht erreicht werden kann. BAG UB

9 Gesetz zur Einführung „Unterstützter Beschäftigung“ - Dezember 2008 -
Maßnahme UB nach § 38a SGB IX: individuelle betriebliche Qualifizierung Berufsbegleitung Dauerhaft ausgelagerte Berufsbildungs- und Arbeitsplätze der WfbM Anstieg Anteil Ausgleichsabgabe zugunsten der Länder um 10% (2009: + 50 Mio €) BAG UB

10 § 38a SGB IX Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“
Zielgruppe: Behinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf (Berufsbildungsbereich WfbM ↔ UB ↔ Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme) Ziel: Eine angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen und zu erhalten Art der Leistung: Individuelle betriebliche Qualifizierung (Vorbereitung, Erprobung + Einarbeitung) inkl. berufsübergreifende Lerninhalte, Schlüsselqualifikationen und Weiterentwicklung der Persönlichkeit des behinderten Menschen Rehabilitationsträger: i.d.R. Bundesagentur für Arbeit; Ausschreibung (sonst: UV, RV, Kriegsopferfürs./-vers.) Berufsbegleitung bei Bedarf (Stabilisierung + Krisenintervention) Leistungsträger: i.d.R. Integrationsämter; Pflichtleistung für Schwerbehinderte + Gleichg. (sonst: UV) Rehabilitationsträger beteiligt bei Bedarf frühzeitig Leitungsträger Berufsbegleitung BAG UB

11 § 38a SGB IX Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“
Dauer: Individuelle betriebliche Qualifizierung: bis zu 2 Jahre und ggf. Verlängerung bis zu weiteren 12 Monaten, wenn aufgrund Art oder Schwere der Behinderung der gewünschte und nachhaltige Qualifizierungserfolg nicht anders erreicht werden kann Berufsbegleitung Solange und soweit sie wegen Art oder Schwere der Behinderung zur Sicherung des Beschäftigungsverhältnisse erforderlich ist Anbieter: Integrationsfachdienste oder andere geeignete Träger, die ihre Aufgaben entsprechend der Bedürfnisse der behinderten Menschen erfüllen über Fachkräfte mit geeigneter Berufsqualifikation / Berufserfahrung verfügen Teilnehmenden geeignete betriebliche Qualifizierungsplätze anbieten die berufliche Eingliederung der Teilnehmenden unterstützen über die erforderliche räumliche und sächliche Ausstattung verfügen ein System des Qualitätsmanagements nach § 20/2, Satz 1 SGB IX anwenden BAR: GE UB zu Qualitätsanforderungen, Leistungsinhalten + Zusammenarbeit BAG UB

12 § 38a SGB IX Standards Bundesagentur für Arbeit
Orientierungs-/Einstiegsphase: Feststellung des besonderen Unterstützungsbedarfs Akquise geeigneter Qualifizierungsplätze (vorhandene Eignungsdiagnostik) Möglichst frühzeitige Erprobung des Teilnehmers im Betrieb (i.d.R. in 8 Wochen) teilnehmerorientierte Vorbereitung (erprobungsfreie Zeiten, „häusliche Aufträge“) Anwesenheit des Teilnehmers mind. 15/20 Stunden wöchentlich (inkl. Projekttag) BAG UB

13 § 38a SGB IX Standards Bundesagentur für Arbeit
Qualifizierungsphase: i.d.R. mehrere Praktika in unterschiedlichen Betrieben und Arbeitsfeldern Entsprechend der maßgeblichen täglichen Arbeitszeit im Betrieb  max. 9 Zeitstunden täglich + Pausen  ggf. Reduktion auf bis zu 15 Stunden wöchentlich Ein Projekttag pro Woche (ggf. gebündelt). Inhalte: Reflexion, Persönlichkeitsbildung, Schlüsselqualifikationen, berufsübergreifende Kenntnissen und berufsbezogenes Theoriewissen (siehe Beispiele BA) Bildungsaspekt beachten BAG UB

14 Aus der Praxis erfolgreicher Modelle „Unterstützter Beschäftigung“
Mögliche Praktikumsarten Orientierungspraktika (auch kurze Hospitationen) Qualifizierungs-/Stabilisierungspraktika Parkpraktika Notfallpraktika Praktika für gezielte Qualifikationen BAG UB

15 Aus der Praxis erfolgreicher Modelle „Unterstützter Beschäftigung“
Vereinbarungen mit den Betrieben Qualifizierungsplan Allgemeiner Praktikumsvertrag Status der TeilnehmerIn Arbeitszeiten AnsprechpartnerInnen Versicherungsfragen Allgemeine Rahmenbedingungen (Urlaub, Krankheit, Unfall, etc.) BAG UB

16 Aus der Praxis erfolgreicher Modelle „Unterstützter Beschäftigung“
Job Coaching Ziel  Passung von Anforderungen und Fähigkeiten Unterstützung zur Einarbeitung am Arbeitsplatz zur sozialen Integration im Betrieb orientiert am individuellen Bedarf Speziell geschulte Fachkräfte unterstützen ArbeitnehmerIn / PraktikantIn beraten ArbeitgeberIn (KollegInnen, Vorgesetzte) unterstützt durch „Paten“ im Betrieb Finanzierung: neben § 38a SGB IX (seit 2009) auch § 102 Abs. 3 Nr. 1e SGB IX i.V.m. § 24 SchwbAV BAG UB

17 Aus der Praxis erfolgreicher Modelle „Unterstützter Beschäftigung“
Fehlende Kompetenzen werden häufig als Ausdruck von Persönlichkeitsmerkmalen gesehen: „Entweder man ist flexibel oder man ist es nicht!“ - und gelten demnach als nicht erlernbar und vermittelbar Der Job Coach hingegen initiiert Lernprozesse, leitet an, klärt auf, arbeitet mit und gestaltet die Kommunikation zwischen ArbeitnehmerIn, KollegInnen und Vorgesetzten BAG UB

18 § 38a SGB IX Standards Bundesagentur für Arbeit
Stabilisierungsphase: beginnt, wenn Tätigkeiten am (zugeschnittenen) Arbeitsplatz beherrscht werden  GE UB: Absichtserklärung des Betriebes auf Arbeitsvertrag zielt auf dauerhafte Integration im betrieblichen Alltag in einem Unternehmen mit Beschäftigungsperspektive Vorbereitung aller Beteiligten auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Schnittstelle zur Berufsbegleitung Hinweis: Ggf. erneut Praktikumswechsel, weil Einstellung nicht möglich ist BAG UB

19 § 38a SGB IX Standards Bundesagentur für Arbeit
Grundsätzliches: kein Gruppenangebot, sondern an betrieblicher Praxis ausgerichtete individuelle Qualifizierung in allen Phasen prüfen, ob Potenzial für allgemeinen Arbeitsmarkt vorliegt gewachsene Vernetzung mit Arbeitgebern und anderen regionalen Akteuren (Schulen etc.) Paten im Betrieb bestimmen individueller Förder-, Einarbeitungs- und Qualifizierungsplan Trainer erklärt TN Aufgaben, führt diese vor, begleitet die Ausübung und zeigt Betrieb ggf. alternative Tätigkeiten auf Sozialpädagogische Begleitung (lebenspraktische Hilfen) BAG UB

20 § 38a SGB IX Standards Bundesagentur für Arbeit
Mögliche gesonderte Kostenerstattung: Beförderung des Teilnehmers Überbetriebliche Qualifizierungen (Staplerführerschein, Maschinenschein etc.) Gebärdensprachdolmetscher Ärztliche Untersuchung bei entsprechenden Tätigkeiten / hygienischen Vorschriften BAG UB

21 § 38a SGB IX Standards Bundesagentur für Arbeit
Personal: fest angestellt, fachlich qualifiziert und erfahren ständige Weiterqualifizierung Teambesprechungen und (Fall-) Supervision kein Wechsel im Laufe der Unterstützung Personalschlüssel: 1 Qualifizierungstrainer : 5 Teilnehmenden Aus der Praxis: Ggf. Arbeitsteilung: - Qualifizierungstrainer/in - Akquisiteur/in - Bildungsfachleute Mix aus pädagogisch, gewerblich, methodisch-didaktischen Qualifikationen Arbeitsort ist überwiegend im Betrieb (mit Teilnehmenden) Unterstützung des Teilnehmers durch zwei Job Coaches BAG UB

22 Gemeinsame Empfehlung UB nach § 38a (6) SGB IX - Entwurf
Ziele der Gemeinsamen Empfehlung Um ein einheitlich hohes Niveau der Leistungserbringung bei gleichzeitiger Vergleichbarkeit der Leistungsangebote im Rahmen Unterstützter Beschäftigung zu erreichen, konkretisieren die Vereinbarungspartner die in § 38a Abs. 5 SGB IX genannten Qualitätsanforderungen und entwickeln sie weiter. Dabei enthält die Gemeinsame Empfehlung auch Ausführungen zu Leistungs-inhalten Unterstützter Beschäftigung und zur Zusammenarbeit der Vereinbarungspartner. Ziele der Unterstützten Beschäftigung behinderten Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf unter Berücksichtigung ihres Wunsch- und Wahlrechtes eine angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen und zu erhalten. BAG UB

23 Gemeinsame Empfehlung UB nach § 38a (6) SGB IX - Entwurf
Weitere Zielsetzungen: Mehr Menschen mit Behinderung sollen die Möglichkeit haben, außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) zu arbeiten. Die Unterstützung durch den Leistungserbringer erfolgt individuell und unmittelbar am Arbeitsplatz in Betrieben des allgemeinen Arbeits-marktes und in direktem Kontakt mit betrieblichen Vorgesetzten und Kolleg/innen (Job-Coaching). Die individuelle betriebliche Qualifizierung und die Berufsbegleitung behinderter Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf auf Arbeitsplätzen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes wird sichergestellt. Leistungen der Unterstützten Beschäftigung dürfen nicht dazu führen, dass Menschen mit Behinderung die berufliche Integration durch andere Teilhabeleistungen, insbesondere Berufsvorbereitung und Berufsausbildung oder Weiterbildung nicht möglich ist. BAG UB

24 Gemeinsame Empfehlung UB nach § 38a (6) SGB IX - Entwurf
Anlässe der Berufsbegleitung (insbesondere): während der Probezeit wenn das Arbeitsverhältnis befristet ist wenn Nach- und Weiterqualifizierungen erforderlich sind wenn die eigene betriebliche Rolle im Umgang mit KollegInnen noch nicht gefunden ist wenn der Mensch mit Behinderung von Konflikten im Betrieb betroffen ist wenn das Leistungsvermögen von den betrieblichen Anforderungen abweicht wenn sich betriebliche Arbeitsarbläufe ändern oder Ansprechpartner wechseln wenn psychische und/oder emotionale Instabilität vorliegt wenn die vermittelte Person weiterhin Unterstützung benötigt wenn die Verantwortlichen im Betrieb weiterhin Unterstützung benötigen BAG UB

25 Gemeinsame Empfehlung UB nach § 38a (6) SGB IX - Entwurf
Inhalte der Berufsbegleitung (insbesondere): Arbeitsdiagnostik Training sozialer und kommunikativer Kompetenzen Regelmäßige Einzelfallberatung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf unterschiedlichen Betriebsenenen Beratung bei Veränderung der Arbeitsorganisation/Arbeitsbedingungen und Begleitung ihrer Umsetzung Gewährleistung einer innerbetrieblichen personellen Unterstützung Organisation eines Job Coachings BAG UB

26 Gemeinsame Empfehlung UB nach § 38a (6) SGB IX - Entwurf
§ 13 Zusammenarbeit der Akteure Leistungserbringer informiert Leistungsträger über Wechsel zwischen Einstiegs-/ Qualifizierungs-/ Stabilisierungsphase Beginn Stabilisierungsphase: Planungsgespräch zwischen Teilnehmendem/r, Leistungserbringer und –träger zum Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung regelt, wenn der Übergang in eine sozialversicherungs-pflichtige Beschäftigung nicht möglich ist regelt, wenn eine Weiterbeschäftigung nicht möglich ist BAG UB

27 Ergebnisse Unterstützter Beschäftigung
Beschäftigung in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes passgenauer Arbeitsplatz Der / Die Beschäftigte wird als wertvolle/r Mitarbeiter/in betrachtet Dem / Der Beschäftigten stehen Möglichkeiten der beruflichen Weiterqualifizierung offen Klärung der - vorläufigen - beruflichen Perspektive BAG UB

28 Beispiel: Herr Ole H., Tankstellenhelfer Hamburger Arbeitsassistenz
1993 – 1997 Sonderschule für Geistigbehinderte 1997 – 1999 Berufsvorbereitungsklasse 1999 – 2001 Betrieblicher Berufsbildungsbereich 5 Praktika à 3-5 Monate in Friedhofsgärtnerei (4 Monate) 2x Tankstelle (3 Monate) Tennisplatzanlage (5 Monate) und Flughafen (3 Monate) Seit dem 01. Mai 2001 sozialversicherungspflichtiges Arbeits- verhältnis im Qualifizierungsbetrieb (EGZ) Berufsbegleitung 2 Jahre regelmäßige Begleitung (1. Jahr: 200 Std., 2. Jahr: 180 Std.); anschließend 2 Nachqualifizierungen BAG UB

29 Beispiel: Herr David T., Produktionshelfer NIAB Fürstenwalde
Bis 2003 Schule, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Vom bis Berufsbildungsbereich (Holzwerkstatt + Hausmeisterbereich) Arbeitsbereich (z.T. ausgelagerter Arbeitsplatz) Vom bis Teilnahme am Projekt von NIAB Persönliche Zukunftsplanung (Wünsche, Ziele, biografische Ressourcen) Schnupper- und Erprobungspraktika (Hausmeister, Tischlerei; je mehrere Wochen) 2x Qualifizierungspraktika in Klinkerherstellung (Produktion; 3 Monate und 6 Monate) Seit dem 16. Juni 2008 Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis im Qualifizierungsbetrieb (EGZ) Berufsbegleitung 4 x Job Coaching im Betrieb von insgesamt 8 Std. in 4 Monaten und verschiedene Gespräche mit Betrieb und Eltern BAG UB

30 Beispiel: Frau Kerstin R
Beispiel: Frau Kerstin R., Spülhilfe ACCESS Integrationsbegleitung Erlangen Bis 2004 Schule, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Vom bis „Betriebliches Arbeitstraining“ als BvB 3 Qualifizierungspraktika: 3,5 Monate Küche eines Altenheimes 4,0 Monate Bäckereifiliale 4,5 Monate Bäckereifiliale (Übernahmeoption) Seit dem sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis im Qualifizierungsbetrieb zunächst befristeter Arbeitsvertrag für 2 Jahre, 100 Monatsstunden Ab unbefristeter Arbeitsvertrag, 100 Monatsstunden (EGZ) Berufsbegleitung: Kontinuierliche Betriebsbesuche zunächst im 2wöchigen Abstand, dann im 3-4wöchigen Abstand BAG UB

31 Umsetzung § 38a SGB IX: Mitgliederumfrage BAG UB vom 29.10.09
47 beantwortete Fragebögen aus 12 Bundesländern N=522 Plätze (20% der durch die Bundesagentur für Arbeit vergebenen Plätze InbeQ Ende Oktober 2009) 400 Teilnehmende sind in InbeQ gestartet (77%) (385x Sachleistung / 15x Persönliches Budget) Frühester Beginn der Maßnahme UB: Mai 2009 Aussagen zur Berufsbegleitung noch nicht möglich BAG UB

32 Umsetzung § 38a SGB IX: Mitgliederumfrage BAG UB vom 29.10.09
Art der Behinderung: 71% Lern- bzw. geistige Behinderung 11% psychische Erkrankung 10% Körper- und/oder Sinnesbehinderung 1% Sonstige Behinderung 7% Informationen liegen nicht vor BAG UB

33 Umsetzung § 38a SGB IX: Mitgliederumfrage BAG UB vom 29.10.09
Schwerbehindertenausweis: 44% mit Schwerbehindertenausweis 47% ohne Schwerbehindertenausweis (!) 9% Informationen liegen nicht vor Geschlecht: 39,5% weiblich 54,5% männlich 6,5% Informationen liegen nicht vor BAG UB

34 Umsetzung § 38a SGB IX: Mitgliederumfrage BAG UB vom 29.10.09
Alter: 5,5% unter 18 Jahre 60,3% Jahre 26,8% Jahre 2,3% über 40 Jahre 5,3% Informationen liegen nicht vor BAG UB

35 Umsetzung § 38a SGB IX: Mitgliederumfrage BAG UB vom 29.10.09
Schulbesuch: 65,0% Sonderschule 14,8% Hauptschule 4,3% Realschule 1,5% Gymnasium 1,8% sonstige Schule 12,8% Informationen liegen nicht vor BAG UB

36 Umsetzung § 38a SGB IX: Mitgliederumfrage BAG UB vom 29.10.09
Letzte Berufs-/Schulstation vor Beginn InbeQ: 44,5% arbeitslos (SGB III oder SGB II Bezug) 22,0% berufsvorbereitende Maßnahme 8,3% Schulbesuch 3,8% Ausbildung 0,8% WfbM 0,5% sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 0,3% Studium 9,8% Sonstiges 10,3% Informationen liegen nicht vor BAG UB

37 Umsetzung § 38a SGB IX: Mitgliederumfrage BAG UB vom 29.10.09
Qualitative Fragen: Gelingt es Qualifizierungsplätze innerhalb von 8 Wochen zu akquirieren? Gelingt es passende Qualifizierungsplätze zu akquirieren? Qualifizierungsbedarf der Teilnehmenden Unterstützung im Betrieb – Job Coaching Gestaltung des Projekttages BAG UB

38 Umsetzung § 38a SGB IX: Diskussionen und Herausforderungen
Offene Ausschreibung: Preisdumping + Schnittstellenprobleme Rahmenverträge Neue Erfahrungen sammeln und auswerten, z.B.: Art und Intensität der Unterstützung bei Menschen mit psychischer Erkrankung Akquisitions- und Fahrwegeaufwand in ländlichen und strukturschwachen Regionen Mobilität der Teilnehmenden und regionales ÖPNV-Angebot Qualitätsstandards der GE UB umsetzen und prüfen Einzelne Rückmeldungen zur pauschalen Begrenzung von Laufzeit und Anzahl bzw. Dauer der Qualifizierungspraktika UB mit persönlichem Budget Intensivierung Fachaustausch UB-Anbieter und Leistungsträger BAG UB

39 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
BAG UB Schulterblatt 36 20357 Hamburg Fon: 040 / Fax: 040 / Weitere Informationen: UB – Gesetz und Umsetzung


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