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Informationen zu Erkrankungen und deren Bearbeitung

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Präsentation zum Thema: "Informationen zu Erkrankungen und deren Bearbeitung"—  Präsentation transkript:

1 Informationen zu Erkrankungen und deren Bearbeitung
an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW Informationspräsentation

2 Übersicht 1. Krankmeldung 2. Entgeltfortzahlung
3. Erkrankung nach Unfall 4. Erkrankung des Kindes

3 Krankmeldung Verfahren bei Tarifbeschäftigten/Beamten
- unverzügliche Meldung des Mitarbeiters - Krankmeldung und Attest an das Dezernat 21 - Notiz in der Erkrankungsübersicht - Gesundmeldung nicht vergessen!

4 Krankmeldung Attest Vorlage - Vorlage des Attestes am 4. Tag - Die gesamte Fehlzeit muss belegt sein (Durch sofortige Krankmeldung beim Dezernat 21, nicht zwingend durch Attest)

5 Krankmeldung Attest Pflicht ab dem 1. Fehltag - in Ausnahmefällen
- auf begründeten Antrag - durch Anordnung des Dezernats 21

6 Erkrankung während eines Arbeitstages:
Welcher Eintrag erfolgt im Gleitzeitsystem? (Nur für Beteiligte des Zeiterfassungssystems - Zentrale) beim Verlassen des Dienstgebäudes wird gestempelt nachträglich im System mit dem Auftrag „Krank im Tagesverlauf“ die Sollarbeitszeit anrechnen Wird dieser Tag in der Krankmeldung angegeben? Nein. Dieser Tag zählt nicht bei der „3-Tage- Regel“ mit.

7 Krankschrift bis Freitag, Wochenende ohne
Krankschrift, am Montag erneute Krankschrift Gilt das dazwischen liegende Wochenende als gesund? - Ist das Attest vom Montag eine neue Erstbescheinigung: - Gesundmeldung ab Samstag, - neue Krankmeldung ab Montag - Ist das Attest vom Montag eine Folgebescheinigung: - Das Wochenende zählt mit als Erkrankungszeit

8 Do/Fr „Karenztage“, am Montag dann doch zum Arzt
- Wie erfolgt die Meldung, wenn der Arzt nicht rückwirkend krankschreibt? - Gesundmeldung ab Samstag - Neue Krankmeldung ab Montag - Muss der Arzt rückwirkend krankschreiben? - Nein. Das Wochenende ist zwar bei der „3-Tage-Regel“ zu berücksichtigen, eine Rückwirkende Krankschreibung für das Wochenende ist jedoch nicht zwingend erforderlich. - Zu welchem Tag erfolgt nach der Krankschreibung bis Freitag die Gesundmeldung? - Gesundmeldung ab Samstag

9 Dienstag Krankmeldung auf ein Kind, am
Mittwoch Krank ohne ärztliche Bescheinigung Sind zwei Meldungen nötig? - Ja! Die Meldung des Kinderkrankenscheines, sowie die Meldung über die eigene Erkrankung.

10 Krankmeldung Erkrankung während des Urlaubs
- Der Urlaub wird nachgewährt, wenn  Ein Attest vorgelegt wird - Keine automatische Verlängerung des Urlaubs

11 2. Entgeltfortzahlung Krankengeld wird für die Dauer von sechs Wochen vom Arbeitgeber gewährt; dies gilt auch für Erkrankungszeiträume die nicht zeitlich, dafür aber inhaltlich zusammenhängend sind, soweit sie innerhalb eines Kalenderjahres anfallen und soweit nicht sechs Monate ohne Krankheit aufgrund derselben Erkrankung dazwischen liegen Tarifbeschäftigte erhalten zusätzlich einen Zuschuss zum Krankengeld -nach einem Jahr Beschäftigungszeit für 13 Wochen bzw. -nach drei Jahren Beschäftigungszeit für 39 Wochen Beamte erhalten ihre vollen Bezüge

12 3. Erkrankung nach Unfall
Bei Drittverschulden - Unfallmeldung und Abtretungserklärung verschicken - Kopie an Dezernat 21 - Auf Erkrankungsanzeige „Unfall“ ankreuzen

13 Tarifliche und beamten-rechtliche Ansprüche
4. Erkrankung des Kindes Zu unterscheiden sind Tarifliche und beamten-rechtliche Ansprüche Ansprüche nach § 45 SGB V

14 Erkrankung des Kindes Anspruch nach § 45 SGB V - Anspruch haben
 alle Arbeitnehmer/innen  mit Kindern unter 12. J. oder behinderten Kindern  die nach Attest der Pflege bedürfen  wenn keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht

15 Erkrankung des Kindes Anspruch nach § 45 SGB V - Umfang

16 Erkrankung des Kindes Anspruch nach § 45 SGB V - Finanzielle Ansprüche

17 Arbeitsbefreiung (Tarifliche Ansprüche)
Erkrankung des Kindes Arbeitsbefreiung (Tarifliche Ansprüche) - Bezahlte Freistellung zur Betreuung von * = Wenn kein Krankengeldanspruch nach § 45 SGB V besteht

18 Erkrankung des Kindes Berücksichtigungsfähige Kinder
 leibliche und Adoptivkinder  Stief-, Pflege- und Enkelkinder nur, wenn sie vom Beschäftigten überwiegend unterhalten werden Berücksichtigungsfähige Angehörige  Ehegatten, Lebenspartner, Verlobte, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Pflegeeltern- und Kinder  wenn sie im selben Haushalt wohnen

19 Erkrankung des Kindes Verfahren Beamte Verfahren Beschäftigte
- Attest zur Betreuungsnotwendigkeit muss vorgelegt werden - Bei Freistellung nach § 45 SGB V  Erkrankungsanzeige „Kindererkrankung“ - Bei Arbeitsbefreiung  Antrag/Notiz auf Urlaubskartei Verfahren Beamte - Sonderurlaubsantrag ist zu stellen - Bescheid ist zu erteilen  Ablehnungsbescheid erteilt die Personalstelle - Notiz zur Erkrankungsübersicht

20 Erkrankung des Kindes Ansprüche von Beamten
- Jahreseinkommen unter ,00 €/ J.* - oder ,00 €/mon.* *Werte 2015, DAK Gesundheit

21 Erkrankung des Kindes Ansprüche von Beamten
- Jahreseinkommen über ,00 €/ J.* - oder ,00 €/mon.* *Werte 2015, DAK Gesundheit

22 ? ! Für alle Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dezernates 21.1 – Personal gerne zur Verfügung.

23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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