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Veröffentlicht von:Belinda Albrecht Geändert vor über 10 Jahren
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Herzlich Willkommen
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Allgemeine Sachkunde O.Ö.Tierschutzgesetz
Wesen und Verhalten von Hunden Allgemeines zur Gesundheit von Hunden Mögliche Erkrankungen/Impfungen von Hunden
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O.Ö. Tierschutzgesetz §1 Zielsetzung
das Leben und Wohlbefinden eines Tieres zu schützen 2. art- und verhaltensgerechte Behandlung der Tiere 3. wer ein Tier in Obhut nimmt, hat für dessen Wohlbefinden zu sorgen
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Niemand darf ein Tier quälen
O.Ö. Tierschutzgesetz Schutzbestimmungen § 4 Tierquälerei Niemand darf ein Tier quälen das heißt : ein Tier ungerechtfertigt oder vorsätzlich in qualvoller Weise töten Schmerzen , Leiden oder Schäden zufügen in schwere Angst versetzen
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§ 5 besondere Formen der Tierquälerei
O.Ö. Tierschutzgesetz § besondere Formen der Tierquälerei jeder Eingriff, der nicht im Interesse der Gesundheit eines Tieres liegt (z.B.:Stimmbänder durchtrennen) 2. Unsachgemäße Eingriffe oder schmerzhafte Behandlungen ohne Betäubung 3. Qualzüchtungen 4. Entfernung von Krallen oder Zähnen
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§ 5 besondere Formen der Tierquälerei
O.Ö. Tierschutzgesetz § besondere Formen der Tierquälerei jeder Eingriff, der nicht im Interesse der Gesundheit eines Tieres liegt (z.b .Stimmbänder durchtrennen) 2. Unsachgemäße Eingriffe oder schmerzhafte Behandlungen ohne Betäubung 3. Qualzüchtungen 4. Entfernung von Krallen oder Zähnen
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§ 5 besondere Formen der Tierquälerei
O.Ö. Tierschutzgesetz § besondere Formen der Tierquälerei 5. Ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten 6. Leistungen abzuverlangen die seine Kräfte übersteigen 7. Tierkämpfe zu veranstalten Ein Haustier auszusetzen 9. Ein Haustier mit nicht behebbaren Schmerzen zu halten
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§ 5 besondere Formen der Tierquälerei
O.Ö. Tierschutzgesetz § besondere Formen der Tierquälerei 11.Futter vorzusetzen, das ihm offensichtlich Schmerzen oder Schäden verursacht 12.Tiere Temperaturen auszusetzen, die Schmerzen, Ängste oder Leiden verursachen 13.Stachelhalsbänder, Elektrobänder 14.Das Vernachlässigen eines Tieres, durch das ihm Schmerzen, Ängste, Leiden oder Schäden zugefügt werden
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§ 5 besondere Formen der Tierquälerei
O.Ö. Tierschutzgesetz § besondere Formen der Tierquälerei 11.Futter vorzusetzen, das ihm offensichtlich Schmerzen ,Leiden oder Schäden verursacht 12.Tiere Temperaturen auszusetzen, die Schmerzen, Ängste oder Leiden verursachen 13.Stachelhalsbänder, Elektrobänder 14.Doping 15.Das Vernachlässigen eines Tieres, durch das ihm Schmerzen, Ängste, Leiden oder Schäden zugefügt werden
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O.Ö. Tierschutzgesetz Nicht als Tierquälerei zählt:
Eingriffe und Maßnahmen, die vom Tierarzt aus veterinärmedizinischen Gründen erforderlich sind fachgerechtes Kastrieren Entfernung der Wolfskrallen (bei über 6 Tage alte Hunde nur mit Betäubung)
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§ 8 allgemeine Bestimmungen
O.Ö. Tierschutzgesetz Tierhaltung § 8 allgemeine Bestimmungen 1. Wer ein Tier hält muß es angemessen art- und verhaltensgerecht ernähren, pflegen und entsprechende Unterkunft geben und auch für tierärztliche Betreuung sorgen 2. Die Bewegungsfreiheit darf nicht dauernd oder unnötig eingeschränkt sein Wer ein Tier hält , muß dafür sorgen, daß eine Gefährdung oder Verletzung anderer Tiere vermieden wird .
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Anforderung an die Haltung von Hunden
O.Ö. Tierschutzgesetz Hundehaltegesetz Anforderung an die Haltung von Hunden Hunde müßen mindestens 1x am Tag Gelegenheit zum Auslauf haben mindestens 2x am Tag Kontakt mit Menschen haben 2. Hunde sind ihrer Rasse, Alter, Größe und Verwendung entsprechend in ausreichender Menge mit geeignetem Futter zu versorgen 3. Ständig sauberes und frisches Trinkwasser 4. Welpen bis 8 Wochen nur bei der Mutter halten
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§ 17 Haltung im Freien O.Ö. Tierschutzgesetz
1. Junghunde dürfen bis 5 Monate nicht ausschließlich im Freien gehalten werden 2. ausschließliche Haltung im Freien nur wenn es die Gesundheit und Rasse erlaubt 3. Hunde brauchen eine angemessen große Hütte mit der Wetterseite abgewandtem Zugang 4. Die Tier müßen gegen Witterungseinflüße und Feuchtigkeit schützen sein 5. Die Hütte muß aus wärmedämmendem Material sein 6. Die Hütte muß trocken und sauber halten werden 7. Die Hütte muss eine geeignete Auflage enthalten
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§ 18 Anbindehaltung O.Ö. Tierschutzgesetz
dauernde Anbindehaltung ist verboten ! bei kurzfristiger Anbindung: nur ein Halsband oder Brustgeschirr verwenden, das keine Schmerzen verursacht Würge- und Stachelhalsbänder sind verboten mindestens 6 m lange Laufvorrichtung mit seitlichem Bewegungsraum von 3 Metern der Hund muß seine Hütte aufsuchen können, und bei großer Hitze auch außerhalb der Hütte einen Schattenplatz haben der Bewegungsbereich darf nicht durch Gegenstände eingeschränkt werden, die den Hund behindern oder gefährden das Gewicht der Anbindevorrichtung muß der Größe des Hundes angepasst sein
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§ 19 Zwingerhaltung O.Ö. Tierschutzgesetz
eine dauernd Zwingerhaltung ist verboten 2. Die Hunde dürfen im Zwinger nicht angebunden werden, und müssen auch außerhalb des Zwingers ausreichend Bewegung haben 3. Die Mindestgröße sind 15 m², pro weiterem Hund 5 m² dazu. Der Zwinger und die Hütte sind sauber, ungezieferfrei und trocken zu halten und regelmäßig von Exkrementen zu säubern 4. Der Zwinger muß an der Wetterseite geschlossen sein, und ausreichend Licht einlassen, Flüssigkeiten müßen abfließen können, Einfriedung soll 1,8m hoch sein
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Elektrische oder chemische Dressurgeräte Stachelhalsbänder
O.Ö. Tierschutzgesetz § 20 Hundeabrichtung Verbote: übermäßige Härte Strafschüsse Elektrische oder chemische Dressurgeräte Stachelhalsbänder
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Wesen und Verhalten von Hunden
Hunde gehören zur Ordnung der Raubtiere oder Fleischfresser ( Karnivoren). Alle Raubtiere haben ein starkes Gebiß, das aus scharfen Schneide-zähnen und starken Eckzähnen besteht. Abstammung vom Wolf. Er wurde vor ca Jahren domestiziert. Der Wolf ist ein Rudeltier (gemeinsames Jagen, Ruhen, Fressen und Schlafen) und wird von einem Leittier angeführt. In jedem Rudel herrscht eine strickte Rangordnung, die durch Rangkämpfe und Drohgebärden aufrechterhalten wird. Rituale Drohgebärden, wie Knurren oder Zähnezeigen sollen Rangordnung und Sozialgefüge aufzeigen
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Wesen und Verhalten von Hunden
Hunde gehören zur Ordnung der Raubtiere und Fleischfresser ( Karnivoren). Alle Raubtiere haben ein starkes Gebiß, das aus scharfen Schneidezähnen und starken Eckzähnen besteht. Abstammung vom Wolf. Er wurde vor ca Jahren domestiziert. Der Hund ist der älteste Freund des Menschen, weil sein Sozialverhalten dem Menschen sehr ähnlich ist. Der Hund ist ein Rudeltier (gemeinsames Jagen, Ruhen, Fressen und Schlafen) Das Rudel wird von einem Leittier angeführt. In jedem Rudel herrscht eine strickte Rangordnung, die durch Rangkämpfe und Drohgebärden aufrechterhalten wird. Rituale Drohgebärden sind Knurren oder Zähnezeigen .
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Wesen und Verhalten von Hunden
. Kommen junge Hunde in menschliche Obhut, werden diese an den Menschen gewöhnt bzw. auf Menschen geprägt und zeigen große Bereitschaft sich in die menschliche Gemeinschaft einzufügen und sich diesen anzupassen. Welpen übertragen die Bindung ihrer Mutter auf die neue Bezugsperson. Er hat die Fähigkeit, sich mit den Menschen zu verständigen und hat eine hervorragende Lernfähigkeit - lernt Befehle auszuführen und stellt sein Fähigkeiten in den Dienst der Menschen
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Wesen und Verhalten von Hunden
Durch angeborene Verhaltensweisen wie Jagdtrieb Revier verteidigen, Revier markieren Schnuppen -und Suchverhalten Spieltrieb,Anspringen,Buddeln,Abschlecken Apportiern können Hunde zum Schutz und Wachdienst, als Jagd- Such-Haus oder Blindenhund eingesetzt und verwendet werden
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Allgemeines zur Gesundheit von Hunden
Neben der richtigen Ernährung, ausreichender Bewegung und entsprechender Zuneigung braucht der Hund noch einige andere wichtige Dinge um gesund und munter zu bleiben : Fellpflege: Bürsten ,Baden Krankheitserscheinunen an der Hautoberfläche: Haarausfall, Juckreiz, Ekzeme, Ektoparasiten, Endoparasiten, Ernährungszustand, Tumore, Verletzungen
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Allgemeines zur Gesundheit von Hunden
Neben der richtigen Ernährung, ausreichender Bewegung und entsprechender Zuneigung braucht der Hund noch einige andere wichtige Dinge um gesund und munter zu bleiben : Fellpflege: Bürsten ,Baden Haarausfall, Juckreiz, Ekzeme, Ektoparasiten, Endoparasiten, Ernährungszustand, Tumore, Hautoberfläche, Verletzungen
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Allgemeines zur Gesundheit von Hunden
Mundhygiene: ob Zähne in Ordnung sind? Zahnstein Entzündung des Zahnfleisches Mundgeruch
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Allgemeines zur Gesundheit von Hunden
Krallenpflege: • Schneiden Wolfskralle
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Allgemeines zur Gesundheit von Hunden
Ohrenpflege : leicht sammeln sich Staub, Flüssigkeit oder ein Fremdkörper im Gehörgang an, die zu Entzündungen führen können.
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Allgemeines zur Gesundheit von Hunden
Kotkontrolle! Konsistenz Farbe
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Spezielle Gesundheitsvorsorge von Hunden
Am besten nach ein paar Tagen Eingewöhnungs-Phase den Haustierarzt aufsuchen Allgemeine Untersuchung Parasitenbekämpfung: (Wachstumsstörungen, Blutarmut, Durchfall , Erbrechen, Fell) Impfungen Kastration
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Der Welpe Impfungen 8 Wochen: 12 Wochen: Staupe Hepatitis c.c.
Leptospirose Parovirose Zwingerhusten 12 Wochen: Staupe (Auffrischung) Hepatitis c.c. (Auffrischung) Leptospirose (Auffrischung) Parovirose (Auffrischung) Tollwut Borreliose (im Frühjahr ab d. 12. Woche) Jährliche Auffrischung: Staupe, Hepatits c.c., Leptospirose, Parovirose, Zwingerhusten, Tollwut
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Kastration Operative Entfernung - der Hoden beim Rüden
- der Eierstöcke und der kompletten Gebärmutter bei der Hündin
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Warum kastrieren? Rüde:
Rechtzeitig kastrierte Rüden haben für gewöhnlich keine Aggressionen gegen andere Rüden. Sind meist besser zu führen Ordnen sich dem Besitzer bzw. der Familie besser unter.
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Warum kastrieren? Hündin: 2x pro Jahr kommt es zu Läufigkeitsblutungen
3 Wochen sollte Hündin nicht frei laufen Gefahr einer Deckung durch freilaufende Rüden Scheinträchtigkeit mit Zitzenentzündungen Zitzentumore
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Wann kastrieren Rüde Hündin im Alter von 10-12 Monaten ab dem 6.Monat
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Wie erkenne ich ob mein Tier ernsthaft krank ist ?
verminderter Appetit Mattigkeit Erbrechen, Durchfall , geblähter Bauch Fieber Husten , Niesen Kurzatmigkeit Juckreiz Vermehrter Durst, Harnzwang Ohrenschmerz Krämpfe Unfall Verletzung , Schmerzen
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Vorsorgeuntersuchung für ältere Hunde
Blutuntersuchung und exakte Herzuntersuchung ab ca. 8 Jahren Gefahr v. organischen Erkrankungen erhöht Leber, Niere, Galle, etc. Herzerkrankungen
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Hund im Urlaub Achten Sie bereits bei der Urlaubsplanung darauf, wie Sie Ihren Hund transportieren wollen und ob Sie ihn ins Quartier mitnehmen können. Kann er mitgenommen werden, ist auf ausreichende, zugfreie Belüftung im Fahrzeug zu sorgen. Genügend Wasser für die Reise mitführen. Für den gesamten Aufenthalt das eigene Futter mitnehmen (Verdauungsprobleme) Für eventuelle Probleme Medikamente vor Reiseantritt vom Tierarzt besorgen (Kohletabletten udgl.)
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Hund im Urlaub Rechtzeitig über die erforderlichen Einreisebestimmungen des Urlaubslandes informieren! (Impfungen) Kann der Hund nicht mitgenommen werden und haben Sie keine Vertrauensperson die sich um den Hund kümmert, wenden Sie sich an eine Tierpension Ihres Vertrauens.
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Viel Freude mit ihrem Hund
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Herzlichen Dank
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