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Wirtschaftsstrafrecht
Cornea Franz Rechtsanwälte Wirtschaftsrecht Steuerrecht Wirtschaftsstrafrecht Steuerstrafrecht
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Zentraler Begriff: Arbeitnehmer
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Wichtige Gesetze: - KSchG TzBfG SGBer MuSchG BGB ArbZG etc., etc.
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Gesetzliche Besonderheiten:
§ 310 Abs. 4 BGB (AGB)
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Mögliche Ansprüche gegen Arbeitgeber:
Vertrag Tarifvertrag Gesetz Gewohnheitsrecht Richterliche Rechtsfortbildung
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Zentraler Punkt: Arbeitsvertrag
Form grundsätzl. formlos möglich für Rechtsklarheit Schriftform dringend anzuraten Ausnahmen: insbes. für Arbeitgeber: - § 2 NachwG (1 Monatsfrist) - § 14 Abs. 4 TzBfG (Befristung)
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(genaue Firmenbezeichnung nebst Vertretungsverhältnissen und Adresse )
Arbeitsvertrag zwischen (genaue Firmenbezeichnung nebst Vertretungsverhältnissen und Adresse ) - im folgenden Arbeitgeber – und (Personalien einschließlich Geburtsdatum des Arbeitnehmers)
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Präambel / Vorbemerkungen
wichtige Bemerkungen Die Parteien schließen folgenden Arbeitsvertrag:
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Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als _____ (genaue Bezeichnung der Tätigkeit) eingestellt. Ort der Leistung? Er kann auch mit anderen Tätigkeiten befasst werden, soweit sie zumutbar sind (Zuweisungsgrenze: Direktionsrecht; evtl. Auswirkung bei betriebsbedingten Kündigungen) Entgeltänderung damit nicht verbunden.
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Beginn und Ende Die Tätigkeit beginnt am_______
Sie endet (?) am _______ (Kündigung möglich?)
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Probezeit Die ersten _____ Monate sind Probezeit
Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von _____ (mind. 2) Wochen gekündigt werden
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Kündigungsfristen Gesetzliche Regelung § 622 BGB
Gleichgeltungsklauseln Schriftformklausel
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Probezeitvereinbarungen
Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist _____ gesetzliche Kündigungsfrist, § 2 Abs. 3 S. 2 i. V. m. Abs. 1 Nr. 9 NachwG Verweis! Kündigung vor Dienstantritt ausgeschlossen ?
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Arbeitsentgelt Grundsatz: ohne Arbeit kein Lohn!
(aber zahlreiche Ausnahmen) Mögliche Regelungen: Grundgehalt Leistungszulage Mehr-, Sonntags- und Feiertagsarbeit Erfolgsprovisionen Gewinnbeteiligungen/Tantiemen, etc. (beachte Regelungen bzgl. Lohnnebenkosten)
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Sonderzahlungen Bspw. Weihnachtsgeld; Urlaubsgeld, Gratifikationen,
Anwesenheitsprämien
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Dienstwagenregelungen
Anspruch private Nutzung Berücksichtigung Steuerliche Konsequenzen
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Rentenleistungen des AG
Festbeträge Gehaltsabhängige Regelungen Gesamtversorgungsregelungen
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Arbeitszeit (ArbZG) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ____ Stunden in der Woche und verteilt sich wie folgt ________
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Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten
Förderung Freistellung Entgelt Darlehen, etc.
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Mehrarbeit / Überstunden
Angeordnete Überschreitung der täglichen Arbeitszeit Ausgleich durch Freizeitausgleich (sechs Monate) oder Abgeltung (Vereinbarung)
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Nebentätigkeit Erlaubnis Verbot Erlaubnisvorbehalt
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Urlaub Der Urlaub beträgt _____ Arbeitstage im Jahr (mindestens ??)
(Grundsatz: Arbeitsvertrag mit Übertragbarkeit und der Abgeltung des Urlaubs die gesetzlichen Vorschriften)
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Arbeitsverhinderung Anzeigepflichten (Mitteilungen, etc.)
Nachweispflichten (AU-Bescheinigung) vgl. § 5 EFZG
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Gesetz: § 3 Abs. 1 EFZG (6 Wochen)
Entgeltfortzahlung Gesetz: § 3 Abs. 1 EFZG (6 Wochen) Vorauss.: AN kein Verschulden Nicht abdingbar § 12 EFZG
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bspw. wegen Entgeltfortzahlungen
Abtretungsklauseln bspw. wegen Entgeltfortzahlungen
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Verschwiegenheitspflicht
Auch nach Ausscheiden Verschwiegenheitsverpflichtung! Problem: Kollision mit nachvertraglichem Wettbewerbsverbot
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Arbeitnehmererfindungen
insbes. Entwicklungen, Patente, etc. i. d. R. Nutzungsklausel aber auch ArbnErfG (nicht abdingbar zu Lasten AN) Rechte auf Benennung, Auskünfte, Vergütung bei Inanspruchnahme AG: Inanspruchnahmerecht / Erklärung
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Problemfeld: Wettbewerbsverbote
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Vertragsstrafenregelungen
bspw. bei vertragswidriger vorzeitiger Beendigung a. o. Kündigung des AG bei nicht rechtzeitigem Antritt
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Mankoabrede Haftung des AN für best. Kassen- oder Warenbestand
(generelle AN-Haftung?) Haftung des AN für best. Kassen- oder Warenbestand (Mankogeld) besondere Vereinbarung nötig, sonst nur nach allg. Grundsätzen (gestufte Haftung)
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Betriebsvereinbarungen
Derzeit gelten im Betrieb folgende Betriebsvereinbarungen: ______ ( Hinweis ist gem. § 2 Abs. 1 Nr. 10 NachwG nötig).
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Tarifverträge Folgende Tarifverträge sind Arbeitsverhältnis anwendbar: … (Aufzählung der geltenden Tarifverträge/ Allgemeinverbindlichkeitserklärung) Alternative: Die Anwendbarkeit folgender Tarifverträge ______ (Aufzählung, z. B. Manteltarifvertrag und Entgelttarifvertrag, abgeschlossen zwischen ______ für die XY–branche) wird vereinbart.
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Ausschlussklauseln / Ausgleichsquittung
Frist zur Geltendmachung Frist zur Klage Problem neue Rechtslage durch Schuldrechtmodernisierung
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Pfändung des Einkommens / Abtretung
Aufwandspauschalen Ausschluss der Abtretung und Verpfändung Aufrechnungsverbote
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Zahlreiche weitere Regelungen zu:
Arbeitspapieren, Freistellungen, etc. und ergänzende Vereinbarungen
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Schriftformklausel Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Schriftformklausel.
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Abschluss Unterschriften
Würzburg, am _______ ____________________ __________________ (Unterschrift Arbeitgeber ) (Unterschrift Arbeitnehmer)
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Cornea Franz R E C H T S A N W Ä L T E www.cornea-franz.de
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Cornea Franz R E C H T S A N W Ä L T E Berliner Platz 10 – Würzburg
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