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Ethik PSB Dr. med. Robert Hämmig, FMH Psychiatrie & Psychotherapie

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Präsentation zum Thema: "Ethik PSB Dr. med. Robert Hämmig, FMH Psychiatrie & Psychotherapie"—  Präsentation transkript:

1 Ethik PSB Dr. med. Robert Hämmig, FMH Psychiatrie & Psychotherapie Leitender Arzt Schwerpunkt Sucht Universitäre Psychiatrische Dienste Bern Direktion Psychiatrie Präsident Schweizerische Gesellschaft für Suchtmedizin •S•S•A•M•

2 Hippokratischer Eid … Ich werde sie (die Kranken) vor Schaden und Ungerechtigkeit bewahren. Haltung: Der Doktor kennt die Kur und verschreibt sie Der Patient folgt der Verschreibung

3 Hippokratischer Eid Ich werde weder jemandem eine tödliche Droge geben, der danach verlangt, noch werde ich einen entsprechenden Vorschlag machen. Theophrastus Bombastus von Hohenheim alias Paracelsus: Nichts ist ohne Gift, einzig die Dosis macht das Gift.

4 FMH Standesordnung Art. 2
Es ist Aufgabe des Arztes und der Ärztin, menschliches Leben zu schützen, Gesundheit zu fördern und zu erhalten, Krankheiten zu behandeln, Leiden zu lindern und Sterbenden beizustehen.

5 Das Recht auf Gesundheit
1946: Verfassung Weltgesundheitsorganisation (WHO) Die Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen. Der Besitz des bestmöglichen Gesundheitszustandes bildet eines der Grundrechte jedes menschlichen Wesens, ohne Unterschied der Rasse, der Religion, der politischen Anschauung und der wirtschaftlichen oder sozialen Stellung. SR

6 Das Recht auf Gesundheit
1948: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

7 1966: ICESCR Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (International Covenant on Economic, Social, and Cultural Rights) Art. 12 (l) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmass an körperlicher und geistiger Gesundheit an. (2) Die von den Vertragsstaaten zu unternehmenden Schritte zur vollen Verwirklichung dieses Rechts umfassen die erforderlichen Massnahmen: c) zur Vorbeugung, Behandlung und Bekämpfung epidemischer, endemischer, Berufs- und sonstiger Krankheiten; d) zur Schaffung der Voraussetzungen, die für jedermann im Krankheitsfall den Genuss medizinischer Einrichtungen und ärztlicher Betreuung sicherstellen. SR Recht auf Behandlung!

8 2000: General Comment on the Right to Health
UN Committee on Economic, Social and Cultural Rights

9 General Comment No. 14 (CESCR)
Availability Functioning public health Functioning health care facilities, goods and services Programmes in sufficient quantity Accessibility (Accessible to everyone) Non-discrimination Physical accessibility Economical accessibility (affordability) Information accessibility

10 General Comment No. 14 (CESCR)
Acceptability Respectful of medical ethics Culturally appropriate Sensitive to gender and life-cycle requirements Quality Scientifically and medically appropriate Good quality

11 Verpflichtungen des Staates
Respekt: nicht die Ausübung des Rechts auf Gesundheit stören Schutz: Sichern, dass Dritte (nicht-staatliche Akteure) nicht das Recht auf Gesundheit verletzen Umsetzung: positive Schritte zur Realisierung des Rechts auf Gesundheit vornehmen

12 1966: ICCPR Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (International covenant on civil and political rights) Art. 9 (1) Jedermann hat ein Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit. Niemand darf willkürlich festgenommen oder in Haft gehalten werden. Niemand darf seine Freiheit entzogen werden, es sei denn aus gesetzlich bestimmten Gründen und unter Beachtung des im Gesetz vorgeschriebenen Verfahrens. SR Keine Verhaftung auf Verdacht Kein Zwangsentzug.

13 Basic Principles for the Treatment of Prisoners
9. Prisoners shall have access to the health services available in the country without discrimination on the grounds of their legal situation.

14 4 Prinzipien der Bioethik
Tom L Beauchamp & James F Childress (1994): Respekt der Autonomie Keinen Schaden zufügen („non-maleficence“) Gutes tun (beneficence) Gerechtigkeit bei der Verteilung Die Schadenminderung erfüllt die Forderungen einer modernen Ethik, wie sie z.B. in der „Charta zur ärztlichen Berufsethik“ (Schweizerische Ärztezeitung 2003, 84(45):2347-9) festgelegt wurde. s. «Charta zur ärztlichen Berufsethik»

15 Autonomie als Recht auf Selbstbestimmung
Autonomie bezeichnet das Vermögen zur Selbstbestimmung, das heisst, das  Vermögen, ein eigenes Leben führen zu  können Jede Person hat ein Recht, dass ihre auto-nomen Entscheidungen respektiert wer-den, sofern sie nicht andere dadurch schadet (die Rechte anderer verletzt). nach Andreas Bachmann

16 Respekt der Autonomie: Konsequenzen für die medizinische Praxis
Der Doktor muss den Patienten die Behandlungsoptionen aufzeigen Der Patient wählt aus den Optionen -> informed consent (informiertes Einverständnis) Der Doktor muss akzeptieren, wenn der Patient nur die zweit beste Option wählt

17 Elemente des Informierten Einverständnisses (1)
I. Voraussetzungen 1. Fähigkeit (zu verstehen und entscheiden) 2. Freiwilligkeit des Entscheides

18 Elemente des Informierten Einverständnisses (2)
II. Aufklärung 3. Erläuterung der relevanten Informationen Cave: Sprache! 4. Empfehlung (einer Vorgehensweise) 5. Verständnis (von 3 & 4)

19 Elemente des Informierten Einverständnisses (3)
III. Einverständnis 6. Entscheidung (für eine Vorgehensweise) 7. Erteilung des Behandlungsauftrages

20 Das letzte Wort Das Autonomieprinzip legt fest, wem das  letzte und ausschlaggebende Wort zukommt. Es ist im Interesse jedes einzelnen, das eigene Leben  gemäss eigener Vorstellungen führen zu dürfen. Denn: Niemand kann objektiv bestimmen, worin das für den  anderen Gute besteht. Das für den anderen Gute beschränkt sich keineswegs  auf physiologische Aspekte. Das medizinisch Indizierte muss nicht gut für den anderen sein. nach Andreas Bachmann

21 Von einer Haltungsethik zu einer Handlungsethik ¬
Abstinenzbehandlung ist nicht a priori gut! Schlecht indizierte Behandlungen führen zwangsläufig zu Rückfällen, die die Patienten gefährden -> erhöhte Mortalität  

22 Von einer Haltungsethik zu einer Handlungsethik ­
Abstinenzbehandlung ist nicht a priori schlecht! In gut indizierten Fällen (d.h. im allgemeinen bei Fällen mit einer erwarteten sehr niedrigen Rückfalltendenz) kann diese Behandlung die beste Option sein. 

23 Autonomie und Fürsorge
Kopfzeile Autonomie und Fürsorge Solidarität Liberalität fürsorge FÜRSORGE autonomie Infantilisierung ↔ Würde/Respekt AUTONOMIE Vernachlässigung Für Diskussion: Sind die Parameter für die Matrix schlüssig? Sind wir uns einig, ob wir dahin wollen? Wenn ja, wie kommen wir dahin? Prof. Dr. med. Dr. phil. Nikola Biller-Andorno Fusszeile

24 Autonomie vs. Fürsorge Kommt es zu einem Konflikt zwischen  Autonomie und Fürsorge, hat die Auto-nomie das grössere Gewicht. Begründung: Niemand hat ein Interesse, eine Hilfe zu  erhalten, die er (autonom) ablehnt. nach Andreas Bachmann

25 Autonomie und Eigenverantwortung
Eigenverantwortung bedeutet zweierlei: Personen haben für sich selbst Sorge zu tragen. Sie haben sich gegenüber niemandem  dafür zu verantworten haben, auf welche Weise sie sich um sich selbst kümmern.  nach Andreas Bachmann

26 Voraussetzungen der Eigenverantwortung
Eigenverantwortung  setzt voraus, dass  Personen selbst fähig sind, ihr Wohlerge-hen zu schützen.  Das heisst, sie müssen in der Lage sein:  bestehende Gefahren zu erkennen,  künftige Entwicklungen abzuschätzen  gemäss dieses Wissens und dieser  Erwartungen zu handeln.

27 Autonomie vs. Paternalismus
Paternalistische Handlungen sind ethisch gesehen nie erlaubt. Wir dürfen nicht zum Besten der (autonomen) Person selbst eingreifen. Dies gilt auch für staatliches  Handeln. Gegen autonome Entscheidungen dürfen wir nur verstossen, wenn eine Schädigungbzw. Gefährdung anderer vorliegt. nach Andreas Bachmann

28 PSB

29 Definition PS = psychosozial Aber „B“? Begleitung Betreuung
Begleitbetreuung Beratung Behandlung Begleitbehandlung

30 PSB Vielfalt an konzeptionellen Ansätzen, die sich bezüglich Inhalt/Zielfokus, Bedeutung, Stellenwert, Organisation, aber auch Finanzierung teils sehr deutlich voneinander unterscheiden, die jedoch nie umfassend auf ihre Effizienz und Nachhaltigkeit überprüft worden sind

31 PSB Bühringer/Wittchen (2008) stellen fest: „Bis heute ist zum Beispiel weitgehend unklar, welche einzelnen Maßnahmen hilfreich bzw. notwendig sind, in welcher Phase der Substitution sie durchgeführt werden sollen und welche Indikationen im Einzelfall gelten. Vieles spricht dafür, dass die Art und Intensität der psychosozialen Behandlung sehr individuell gestaltet werden muss, ohne dass hierüber genaue Erkenntnisse vorliegen.‘

32 Substitution plus PSB Cochrane Review: Combined psychosocial and agonist maintenance interventions for treatment of opioid dependence “it seems that adding any psychosocial support to standard maintenance treatments do not add additional benefits.” Kontrolle: Standard-Counseling

33 Substitution und Contingency Management
„Contingency Managment“: System von Belohnungen und negativen Reizen Belohnt werden meist drogenfreie Urinproben, gelegentlich auch Verbleib in der Behandlung. Cochrane Review: ”Data do not show differences also for contingency approaches, contrary to all expectations.” Combined psychosocial and agonist maintenance interventions for treatment of opioid dependence

34 Case Management Kontaktaufnahme Assessment
Case Finding Kontaktaufnahme Intake Contracting Assessment Zielvereinbarung- & Hilfeplanung Durchführung & Monitoring Re-Assessment Ergebnisbewertung

35 Case Management Systematische Planung des Unterstützungsprozesses, Identifizierung benötigter und geeigneter Hilfeangebote und Vereinbarungen über das konkrete Vorgehen und die Festlegung von Zuständigkeilen (Wer macht was bis wann?) vereinbarte Versorgung laufend überwachen: Einhaltung der Vereinbarungen durch den Klienten als auch dessen Unterstützung

36 Case Management Cochrane Review: Case mangement for persons with substance use disorders. “There is current evidence supporting that case management can enhance linkage with other services. However, evidence that case management reduces drug use or produce other beneficial outcome is not conclusive.”

37 MI: Ethische Grundpositionen und das zugeordnete Menschenbild
Partnerschaftlichkeit: gemeinsam Erwartungen, Intentionen, Motivationen, Ambivalenzen und Veränderungsabsichten erforschen. Evokation: Pat. bei der Suche und Erforschung eigener Ressourcen und Motivationen zur Veränderung begleiten und anleiten. Pat. wissen letztlich selbst am Besten, was für sie das Beste ist und was sie wollen. Autonomie: die Verantwortung für die Veränderung liegt allein bei den Pat. selbst.

38 MI Empathie Diskrepanzen entwickeln
Geschmeidig mit Widerständen umgehen Selbstwirksamkeit fördern Change talk und Confidence talk in der ersten Phase Die Entwicklung nachhaltiger Änderungsstrategien in der zweiten Phase

39 MI Cochrane Review: Motivational interviewing is a short psychological treatment that can help people cut down on drugs and alcohol “MI can reduce the extent of substance abuse compared to no intervention. The evidence is mostly of low quality, …”

40 Kontrolle im selbstbestimmten Substanzkonsum KISS
Führen eines Konsumtagebuches Festlegen von wöchentlichen Konsumzielen Erkennen und Bewältigen von Risikosituationen „Ausrutscher“ meistern Freizeit gestalten und genießen Belastungen bewältigen Neinsagen lernen Erfolge sichern.

41 Doppeldiagnose-Patienten
Cochrane Review: Psychosocial interventions for people with both severe mental illness and substance misuse “We included 25 RCTs and found no compelling evidence to support any one psychosocial treatment over another to reduce substance use (or improve mental state) by people with serious mental illnesses.”

42 Stationäre Behandlung
Cochrane Review: Therapeutic communities for substance related disorder “There is little evidence that TCs offer significant benefits in comparison with other residential treatment, or that one type of TC is better than another.”

43 Für eine Suchtmedizin! Cochrane Review: Currently there is not enough evidence to conclude that psychosocial treatments alone are adequate to treat people with opiate abuse and dependence. “At present psychosocial treatments alone are not adequately proved treatment modalities or superior to any other type of treatment.”


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