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Altenrecht Ganner WS 2013/14 Fall: 72-jähriger hat Schlaganfall mit schweren Dauerschäden: welche rechtlichen Aspekte kommen in Betracht? Rettung/Notarzt.

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1 Altenrecht Ganner WS 2013/14 Fall: 72-jähriger hat Schlaganfall mit schweren Dauerschäden: welche rechtlichen Aspekte kommen in Betracht? Rettung/Notarzt KH: GoA, BehandlungsV, SozVers Heim: HeimV, FB, PflegeG, Sozialhilfe, Mindestsicherung, AngehörigenV/SW/Vorsorgevollmacht, PatV

2 Rechtlicher Überblick

3 Privatrechtliche Kernthemen
Heimvertrag §§ 27b-i KSchG: seit Sachwalterschaft Gesetzliche Vertretung bei Rechtsgeschäften und medizinischen Behandlungen § 21 ABGB: Fürsorgepflicht des Staates Patientenverfügung Patientenverfügungsgesetz 2006 Vorsorgevollmacht Automatische Vertretung durch Angehörige Haftung

4 Öffentlichrechtliche Kernthemen
Verfassungsrecht EMRK, StGG, B-VG, PersFrG Verwaltungsrecht Heimgesetze; Pflegegeld; Sozialhilfe/Mindestsicherung BehindertenR UN-Behindertenrechtskonvention Freiheitsbeschränkungen HeimAufG: seit Grundrecht auf Bewegungsfreiheit: MRK, PersFrG Strafrecht Freiheitsentziehung, Körperverletzung Eigenmächtige Heilbehandlung

5 Fakten und Zahlen

6 Bevölkerungsentwicklung 1997 - 2050
Quelle: Statistik Austria

7 Bevölkerungsstruktur 1992
90 80 70 60 50 40 30 20 10 Lebensjahre Quelle: Statistik Austria

8 Bevölkerungsstruktur 2030
90 80 70 60 50 40 30 20 10 Lebensjahre Quelle: Statistik Austria

9 Bevölkerungsentwicklung nach Altersgruppen
Angaben in Prozent Quelle: Statistik Austria

10 Prognose betreuungsbedürftiger Personen
Quelle: Seniorenbericht 2000 Gesamt:

11 Anteil der 60+ Jährigen in %
Quelle: Seniorenbericht 2000

12 Anteil der 80+ Jährigen in %
Quelle: Seniorenbericht 2000

13 Geschlechterproportionen im Alter
auf 100 Frauen entfallen … Männer Quelle: Seniorenbericht 2000

14 Lebenserwartung Quelle: Seniorenbericht 2000 Männer Frauen

15 Umfrage Werden Interessen älterer Menschen in Ö ausreichend berücksichtigt in % Quelle: Seniorenbericht 2000

16 Armutsgefährdung und Gesundheit
Armutsgefährdete Nicht Armutsgefährdete Sehr gut 5,3 % 6,0 % Gut 21,2 % 33,9 % Mäßig 42,5 % 37,8 % Schlecht 21,2 % 17,2 % Sehr schlecht 9,7 % 5,1 % Bestehende Einschränkung im Alltag Stark 22,1 % 14,9 % Mäßig 25,7 % 25,4 % Keine 52,2 % 59,7 % Quelle: Seniorenbericht 2000

17 Heime und Bettenzahl: Stand 2002
Heime Plätze Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien Summe Menschen in 817 Alten- und Pflegeheimen (Stand 2010) Personen (Frauenanteil rund 82 %) sind in den sozialen Diensten für ältere und behinderte Menschen

18 Plätze in Alteneinrichtungen
Einwohner gesamt pro Einwohner pro 1000 E über 60 Stand 1998 Burgenland , Kärnten , Niederösterreich Oberösterreich , Salzburg , Steiermark , Tirol , Vorarlberg , Wien , Österreich , Quelle: Statistik Austria und Seniorenbericht 2000

19 Trägerstruktur im stationären Bereich
Träger nach Anzahl; Aufgliederung nach Prozent Angaben für Kärnten fehlen! Quelle: Badelt/Leichsenring

20 Trägerstruktur in Deutschland
In Deutschland gibt es rund Alteneinrichtungen mit knapp über Plätzen, davon rund Pflegeplätzen in % Quelle: © GeroStat

21 Trägerstruktur im ambulanten Bereich
Träger nach Anzahl; Aufgliederung nach Prozent Quelle: Badelt/Leichsenring Angaben für Kärnten und Salzburg fehlen; für Stmk keine Angaben über Gesamtzahl

22 Geschichte und Entwicklung

23 Geschichte der Altenversorgung
Großfamilie Kirchliche Armen- und Siechenhäuser Spitäler: Jhd Pflegeorden: Malteser, Johanniter etc Industrialisierung Trennung von Spitälern und Anstalten für Irre, Alte und Sieche Sozialversicherungen ab 1883 Krankenversicherung 1883 Unfallversicherung 1884 (Ö: 1887) Invaliditäts- und Altersversicherung 1889 Altenpflege wird von Medizin vereinnahmt: Krankenpflege Armenhäuser, Alterssiechenhäuser, Altersheime

24 Geschichte des Heimrechts
Einzelne Regelungen in SHGs: NÖ, W, Sbg Deutschland: Heimgesetz 1974 1978: Sbg VO zu SHG: Heimrichtlinien Lainz 1989 1990: Entwurf für ein Bundes-PflegeheimG 1992: VfGH-Erk: Errichtung und Betrieb ist Landeskompetenz 1993: Pflegevereinbarung (Art 15a B-VG) Vollständige Neuregelung der Pflegevorsorge Pflegegeld Heimrecht

25 Heimrechtliche Regelungen
1994: Stmk Pflegeheimgesetz 1996: Kä Heimgesetz OÖ Heimverordnung (zum SHG) Bgld Heimgesetz 2000: Sbg Pflegegesetz 2002: Vlbg Pflegeheimgesetz 2002: NÖ Pflegeheim Verordnung 2004: Heimvertragsgesetz (KSchG) 2005: Wiener Wohn- und PflegeheimG 2005: Tiroler Heimgesetz 2005: Heimaufenthaltsgesetz

26 Eckpunkte der künftigen Entwicklung
Bedarf an Pflegeplätzen steigt Bedarf an Wohnplätzen sinkt Die Anzahl der demenziellen Erkrankungen steigt von dzt bis 2050 auf , davon Alzheimer Mehr und höher qualifiziertes Personal erforderlich Starker Anstieg der Einpersonenhaushalte bei über 75- jährigen: besonders bei Männern! Professionelle Qualitätssicherung fehlt sowohl im ambulanten, teilstationären als auch stationären Bereich


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