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Pressekonferenz 09. April 2008

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Präsentation zum Thema: "Pressekonferenz 09. April 2008"—  Präsentation transkript:

1 Pressekonferenz 09. April 2008

2 Zusammenschluss unabhängiger Rechtsanwälte
RA. Dr. Bartsch RA Assion RA. Karwatzki RAin Lorentz RA. Lehrmannn RA. Schäfer RAin. Stephany Zusammenschluss unabhängiger Rechtsanwälte

3 Mainzer Erbrechtszirkel
Fortbildung Öffentlichkeitsarbeit Marketing-Instrument Informations-Pool Mainzer Erbrechtszirkel

4 Mainzer Erbrechtszirkel
Fortbildung Referate Diskussionsrunden Urteilsbesprechungen Mainzer Erbrechtszirkel

5 Mainzer Erbrechtszirkel
Informationspool Sammlung erbrechtlich relevanter Entscheidungen Wechselseitige Unterrichtung über erbrechtlich relevante Änderungen Erfahrungsausstausch Mainzer Erbrechtszirkel

6 Mainzer Erbrechtszirkel
Öffentlichkeitsarbeit Presseinformation Öffentliche Informationsveranstaltungen berufsständische Kammern u.ä. Einrichtungen Ansprechpartner für die Presse , soziale Einrichtungen, Mainzer Erbrechtszirkel

7 Mainzer Erbrechtszirkel
Marketinginstrument Gemeinsame Werbung Gemeinsame Publikationen Mainzer Erbrechtszirkel

8 Mainzer Erbrechtszirkel
.de Mitglieder und Anschriften finden Sie im Flyer

9 Kritische Überlegungen zur Änderung des Pflichtteilsrechts
Pressekonferenz 09.April 2008

10 Änderungen im Pflichtteilsrecht
Die Themen: Zu Tode pflegen, lohnt sich das? Geschenkt ist geschenkt oder? Die Kapitulation vor dem Missratenen, was muss passieren, um zu enterben? Erbschaftssteuerrecht: Zuckerbrot und Peitsche

11 Wie sich Pflege rechnet
Referent Rechtsanwalt Rudolf Assion Kaiserstr. 42 55116 Mainz Tel.: Fax: E.Mail:

12 Mainzer Erbrechtszirkel
§ 2057 b Ausgleichspflicht bei Pflegeleistungen (Entwurf) Die Höhe des Ausgleichsbetrags bemisst sich in der Regel nach den zur Zeit des Erbfalls in § 36 III des Elften Sozialgesetzbuches * vorgesehenen Beträgen. Ein gesetzlicher Erbe, der den Erblasser während längerer Zeit gepflegt hat, kann bei der Erb-Auseinandersetzung die Ausgleichung dieser Leistung verlangen. Mainzer Erbrechtszirkel Rudolf Assion, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Kaiserstrasse 42 in Mainz

13 Mainzer Erbrechtszirkel
Leistungen der Pflegekasse als Sachleistung für Einsätze der ambulanten Pflegedienste (jeweils pro Monat): Pflegestufe I Zeitaufwand täglich mindestens 90 Min Pflegestufe II 3 Stunden Pflegestufe III Zeitaufwand täglich mindestens 5 Stunden 420 € ab Juli 2008 980 € ab Juli 2008 1470 € in Härtefällen 1918 € Mainzer Erbrechtszirkel Rudolf Assion, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Kaiserstrasse 42 in Mainz

14 Mainzer Erbrechtszirkel
§ 2057 b Ausgleichspflicht bei Pflegeleistungen (Entwurf) Die Höhe des Ausgleichsbetrags bemisst sich in der Regel nach den zur Zeit des Erbfalls in § 36 III des Elften Sozialgesetzbuches * vorgesehenen Beträgen. Ein gesetzlicher Erbe, der den Erblasser während längerer Zeit gepflegt hat, kann bei der Erb-Auseinandersetzung die Ausgleichung dieser Leistung verlangen. Klasse € ab Juli Klasse € Klasse € Mainzer Erbrechtszirkel Rudolf Assion, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Kaiserstrasse 42 in Mainz

15 Geschenkt ist geschenkt , oder?
Referent: Rechtsanwalt Hartmut Schäfer Breite Straße 15 55124 Mainz Tel.: Fax: erbrecht.de

16 Referentin Rechtsanwältin Oranna Lorentz Pflichtteilsentzug
Kaiserstr. 64 55116 Mainz Tel:

17 Ständige leichte Misshandlungen im Vergleich zum Steuerdelikt
Pflichtteilsentzug Pflichtteilsentzug 1. Fall: Ständige leichte Misshandlungen im Vergleich zum Steuerdelikt 2. Fall: Pralinenfall (nahestehende Person) Viele Einzeldelikte Was Du im Leben Dir geschaffen hast, verbrauch es, auch wenn es Deinem Kind nicht passt.

18 Erbschaftssteuer-recht
Referent: Rechtsanwalt Franz- K. Lehrmann Kaiserstr. 29 55116 Mainz Tel.: Fax: Mit Anmerkungen von Volker C. Karwatzki

19 Mainzer Erbrechtszirkel
Otto Normalverbraucher Der Unternehmer Die Dummen zahlen immer Erben von größeren Immobilien- und Kapitalvermögen zahlen fast ein Drittel des Nachlasses an den Staat. Das Zuckerbrot: Wer künftig Unternehmen oder Unternehmensanteile erwirbt, kann weitgehend von der Erbschaftssteuer befreit bleiben. Mainzer Erbrechtszirkel

20 Mainzer Erbrechtszirkel
Die Peitsche: Der Erbe muss das Unternehmen 15 Jahre lang weiterführen ( der 60 jährige übernimmt von seinem Vater, 85 Jahre, den Betrieb); Die Lohnsumme des Unternehmens muss für die ersten zehn Jahre nach dem Erbfall mindestens 70 % der durchschnittlichen Lohnsumme vor dem Erbfall betragen. Mainzer Erbrechtszirkel

21 Mainzer Erbrechtszirkel Unternehmens -Erbschaftssteurrecht
Der staatliche Eingriff in die Unternehmensfreiheit Betriebsverlagerungen in Ausland Personalabbau aus erbschaftssteurlichen Gründen Mainzer Erbrechtszirkel Unternehmens -Erbschaftssteurrecht

22 Mainzer Erbrechtszirkel Unternehmens- Erbschaftssteuerrecht
Erbschaftssteuerfreiheit in: Österreich Schweiz Luxemburg Schweden Italien Voraussetzung: Übersiedeln der Familie, der Unternehmerdynastien ins Ausland Mainzer Erbrechtszirkel Unternehmens- Erbschaftssteuerrecht

23 Mainzer Erbrechtszirkel
Stimmen aus der Wirtschaft: Pharmaunternehmer Edwin Kohl ( aus MM 6/2008): „Wenn Kohl Pharma in die Krise geraten sollte, sehen sich meine beiden Söhne vielleicht gezwungen Personal abzubauen- und müssen genau in dem Moment, wo das Geld ohnehin knapp ist, auch noch Steuern nachzahlen. Das könnte die Insolvenz bedeuten“. Karl- Erivan Haub (Tengelmann) phG (Zitat MM 6/2008): „Die bisher bekannten Gesetzesentwürfe für eine neue Erbschaftssteuer beschränken Familienunternehmen anstatt sie zu fördern. Ein Beispiel: Der Teilverkauf unseres Discounters Plus an Edeka wäre unter der neuen Erbschaftssteuerregelung sehr teuer geworden. Wir hätten uns festlegen müssen, in den kommenden 10 oder 15 Jahren keine größeren strategischen Anpassungen vorzunehmen… Ich frage mich, wie Eigentümer ihre Firmen unter diesen Umständen langfristig sinnvoll weiterentwickeln sollen. Mainzer Erbrechtszirkel

24 Der Mainzer Erbrechtszirkel
bedankt sich für Ihre Aufmerksamkeit


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