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Intravenöse Applikation von Zytostatika durch das Pflegepersonal

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Präsentation zum Thema: "Intravenöse Applikation von Zytostatika durch das Pflegepersonal"—  Präsentation transkript:

1 Intravenöse Applikation von Zytostatika durch das Pflegepersonal
Medizinische Universitätsklinik Freiburg Abteilung Hämatologie/Onkologie Matthias Naegele Dipl. Pflegepädagoge (FH) Gesundheits- und Krankenpfleger für die Pflege in der Onkologie

2 Historie 1994 Absprache zwischen ÄD und PDL
Seitdem in unserem pflegerischen Leistungsangebot (gemäß Strukturkriterien) Konzept seither mehrfach modifiziert Interesse anderer Abteilungen Ziel: Vorstellen dieses Konzeptes, möglichst ideologiefrei Medizinische Universitätsklinik Freiburg - Abteilung Hämatologie/Onkologie – M. Naegele

3 Zu mir … Seit 1996 in der Abteilung
1997 erste Mal Qualifikation durchlaufen Seit 1998 unterrichten der pflegerischen Aspekte (PrInternet 09/06) Seit 2002 verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Schulungen Medizinische Universitätsklinik Freiburg - Abteilung Hämatologie/Onkologie – M. Naegele

4 Fünf Punkte der Delegation
Drei Fallgruppen Vgl. Roßbruch 2003 Ärztliche Tätigkeiten, die grundsätzlich delegationsfähig sind Beispiele: s.c.- und i.m.-, Injektionen Wundmanagement Dekubitusbehandlung Ärztliche Tätigkeiten, die grundsätzlich nicht delegationsfähig sind Beispiele: Blutentnahmen i.v.-Injektionen / (Kurz)Infusionen Ärztliche Tätigkeiten, die nicht delegationsfähig sind Beispiele: Transfusionen ZVK-Legen In- und Extubation Verabreichen von Zytostatika Fünf Punkte der Delegation Medizinische Universitätsklinik Freiburg - Abteilung Hämatologie/Onkologie – M. Naegele

5 Erfordert ärztliches Handeln: Alle Röntgenkontrastmittel
Alle Herzmittel, wie Strophantin Alle Zytostatika Alle Medikamente, bei denen häufig Zwischenfälle beobachtet werden Rossbruch 2003 Medizinische Universitätsklinik Freiburg - Abteilung Hämatologie/Onkologie – M. Naegele

6 Alle Röntgenkontrastmittel Alle Herzmittel, wie Strophantin
Erfordert ärztliches Handeln bzw. ständige Anwesenheit und Erreichbarkeit: Alle Röntgenkontrastmittel Alle Herzmittel, wie Strophantin Alle Zytostatika Präparate zu Forschungszwecken Vom DBfK Bachstein 2005 Medizinische Universitätsklinik Freiburg - Abteilung Hämatologie/Onkologie – M. Naegele

7 Vorhergehende Position von ideologischem Denken geprägt.
Im Zweifel ist alles erlaubt, was nicht gesetzlich verboten ist „Zytostatika verabreichen einschließlich erste Gabe fällt voll in die unbedingte Delegationsfähigkeit für examinierte Krankenschwestern, Kinderkrankenschwestern und deren männlichen Berufskollegen.“ Fachlich argumentieren – Alle Zytostatika ist zu pauschal – Realität ist anders, richten alles her, hängen an, warten bis Arzt kommt (zeitlicher Abstand im Protokoll), drückt und geht wieder solides Schulungskonzept Böhme 2006a&b Medizinische Universitätsklinik Freiburg - Abteilung Hämatologie/Onkologie – M. Naegele

8 Gründe für Übernahme Keine Allgemeinstation sondern hoch spezialisierte Fachabteilung Reibungsloser Ablauf Einhalten des vorgegebenen Zeitschemas (Supportivmedikamente) => Höhere Patientenzufriedenheit 13 Jahre gute Erfahrungen Hochspezialisierte Fachabteilung mit autologen und allogenen Transplantationen, Zytostatikaapplokation ist Mittelpunkt Reibungsloser Ablauf: Keine zusätzliche Aufgabe im eigentlichen Sinn, sondern Zeitgewinnung durch Prozessoptimierung Medizinische Universitätsklinik Freiburg - Abteilung Hämatologie/Onkologie – M. Naegele

9 Strukturkriterien Anwesenheit eines Arztes (möglichst auf Station)
Keine Erst- und Bolusgaben von Zytostatika Keine Studienmedikamenten Vollständiges schriftliche Anordnung (incl. Bestätigung der korrekten Lage des ZVK). Die Stationsärzte müssen informiert sein, wer eine Qualifikation zur Zytostatikagabe hat. Die Krankenschwester/ der -pfleger hat die Durchführungsverantwortung. Erstgabe: Stationär: Bei jedem neuen Zyklus Erstgabe Tagesstation: Erstgabe auf Station Port und PVK von Pflegepersonal (konsequent – mein Artikel) Medizinische Universitätsklinik Freiburg - Abteilung Hämatologie/Onkologie – M. Naegele

10 Fünf Punkte der Delegation
Einwilligung des Patienten Verordnung durch den Arzt Persönliches Tätigwerden des Arztes ist nicht nötig Qualifikation des Delegaten Weigerungsrecht Medizinische Universitätsklinik Freiburg - Abteilung Hämatologie/Onkologie – M. Naegele

11 1. Einwilligung des Patienten
Blaues Buch 2006 Medizinische Universitätsklinik Freiburg - Abteilung Hämatologie/Onkologie – M. Naegele

12 2. Verordnung durch den Arzt
Blaues Buch 2006 Medizinische Universitätsklinik Freiburg - Abteilung Hämatologie/Onkologie – M. Naegele

13 Blaues Buch 2006 Medizinische Universitätsklinik Freiburg - Abteilung Hämatologie/Onkologie – M. Naegele

14 Blaues Buch 2006 Medizinische Universitätsklinik Freiburg - Abteilung Hämatologie/Onkologie – M. Naegele

15 3. Persönliches Tätigwerden des Arztes
Gefährlichkeit des Eingriffes Bisher Ausschlusskriterien (Erstgaben, Bolusgaben und Studienmedikamente) Derzeit Arbeit an Positivliste Arzt muss leicht erreichbar sein Arzt leicht erreichbar: 8.00 – 21.00, dann Onko-Dienst Berger et al 2002 Medizinische Universitätsklinik Freiburg - Abteilung Hämatologie/Onkologie – M. Naegele

16 4. Qualifikation des Delegaten
Verschiedene Schulungskonzepte Regelmäßige Praxischecks Arzt kennt die Mitarbeiter, die über die Qualifikation verfügen Medizinische Universitätsklinik Freiburg - Abteilung Hämatologie/Onkologie – M. Naegele

17 Anforderungsprofil Schrittweise Einführung in die zytostatische Chemotherapie auf Station. Mind. einjährige Berufserfahrung, halbes Jahr in der Abteilung, Zustimmung der STL. Übernahme der Applikation ist erst nach der theoretischen Schulung und nach dem Praxischeck möglich. Medizinische Universitätsklinik Freiburg - Abteilung Hämatologie/Onkologie – M. Naegele

18 Grundkurs Interdisziplinär (Pflege, Arzt und Pharmakologin)
Ein Fortbildungstag Pflegerische Aspekte bei der Applikation von Zytostatika Pharmakologie von Zytostatika Komplikationen bei Zytostatikaverabreichung Onkologische Notfälle Im Anschluss 3 Praxischecks Medizinische Universitätsklinik Freiburg - Abteilung Hämatologie/Onkologie – M. Naegele

19 Praxischeck 3 Praxischecks
Stationsübliche Protokolle unter Anleitung (innerhalb 3 Monaten) Feste Kriterien Berechtigte Mitarbeiter zum Praxischeck: Bereits Qualifikation durchlaufen Pädagogisch und fachlich geeignet Mediziner Medizinische Universitätsklinik Freiburg - Abteilung Hämatologie/Onkologie – M. Naegele

20 Nach 2 Jahren gültig Medizinische Universitätsklinik Freiburg - Abteilung Hämatologie/Onkologie – M. Naegele

21 Aufbaumodule Vertiefung Auffrischung 2007 2008 2007 2008
Vorlesungen, 1 ½ Stunden in 2 Jahren: 2 Vertiefung und 2 Auffrischung pro Mitarbeiter einen Praxischeck Medizinische Universitätsklinik Freiburg - Abteilung Hämatologie/Onkologie – M. Naegele

22 5. Weigerungsrecht Der Aufgabe nicht gewachsen fühlen
Die Aufgabe scheint zu gefährlich Kenntnisse über das zu applizierende Medikament fehlen Die Technik wird nicht beherrscht Ärztliche Unterweisung wurde nicht vorgenommen Ärztliche Anordnung wurde nicht schriftlich erteilt (§ 273 BGB) Vornahme läuft erkennbar den Strafgesetzen zuwider (§ 8 Abs. 2 BAT) Medizinische Universitätsklinik Freiburg - Abteilung Hämatologie/Onkologie – M. Naegele

23 Haftpflicht Umfasst gesamte dienstliche Tätigkeiten
Sämtliche Schäden, die Beschäftigte bei der Ausführung ihrer Dienstaufgaben fahrlässig Dritten zufügen (einfach und grob fahrlässig) Pauschale für Personen- und Sachschäden Medizinische Universitätsklinik Freiburg - Abteilung Hämatologie/Onkologie – M. Naegele

24 Mehr Informationen? Kontaktadressen
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