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Immissionsschutzrechtliche Verfahren für Windkraftanlagen

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Präsentation zum Thema: "Immissionsschutzrechtliche Verfahren für Windkraftanlagen"—  Präsentation transkript:

1 Immissionsschutzrechtliche Verfahren für Windkraftanlagen
Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen 14. und Immissionsschutzrechtliche Verfahren für Windkraftanlagen

2 Immissionsschutzrechtliche Verfahren für Windkraftanlagen
Gliederung Umwelt und Windkraft Windkraft im Freistaat Windkraft in Thüringer Landkreisen Genehmigungsverfahren nach BImSchG Fortschreibung der Regionalpläne Was enthält der Antrag für WKA im Besonderen? Beteiligte Fachbehörden Grobgliederung des Genehmigungsbescheids Inhalt einer UVS Lärm, Schallgutachten, TA Lärm, Schalleistungspegel, Infraschall Schattenwurf einer WKA, Schattenwurfgutachten „Sichtimmissionen“ Sichtbeziehungsanalyse Nachtbefeuerung Diskoeffekt bei WKA? Eiswurf durch WKA. 14. und Immissionsschutzrechtliche Verfahren für Windkraftanlagen

3 Immissionsschutzrechtliche Verfahren für Windkraftanlagen
Umwelt und Windkraft Artenschutz: Avifauna, Fledermäuse (hohe Relevanz), Lärm (hohe Relevanz), Schattenwurf (hohe Relevanz), „Sichtimmissionen“ (hohe Relevanz), Abfallstoffe, Boden, Abwasser, Wasser, Luft. 14. und Immissionsschutzrechtliche Verfahren für Windkraftanlagen

4 Windkraft im Freistaat
2007: Gesamtleistung ca. 677 MW, Neubau 133 MW in Vorrang- und Vorbehalts-gebieten nach den Thüringer Regionalen Raumordnungs-plänen (1999), außerhalb dieser Flächen nur in Ausnahmefällen (RROP Ostthüringen), Siedlungsabstand zu Wohngebieten (§ 2-4a BauNVO), Dorfgebieten (§ 5 BauNVO) mind. 500 m. 14. und Immissionsschutzrechtliche Verfahren für Windkraftanlagen

5 Windkraft in den Thüringer Landkreisen
14. und Immissionsschutzrechtliche Verfahren für Windkraftanlagen

6 Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz
Besonderheiten für WKA: Raumordnerische Vorprüfung (vor Eröffnung des Verfahrens) unter Beteiligung der Landesplanungsbehörde, UVP-Vorprüfung unter Beteiligung der oberen Naturschutzbehörde, Prüfung des Abstands der WKA zueinander, bei einem Abstand zwischen 5 und 3 Rotordurchmesser wird ein Turbulenzgutachten eingefordert, Abstände kleiner als 3 Rotordurchmesser sind nicht genehmigungsfähig, Nachweise über die Verfügbarkeit der Grundstücke, Maßnahmen bei Betriebseinstellung und Verpflichtungserklärung des Antragstellers bzw. Betreibers. 14. und Immissionsschutzrechtliche Verfahren für Windkraftanlagen

7 Fortschreibung der vier Regionalpläne
Neue Regionalpläne mit neuen oder erweiterten Flächen zur vorrangigen Nutzung von Windenergie Auslegung der vier Regionalpläne in den Monaten Juli bis September 2007, Eingang zahlreicher Stellung-nahmen, deshalb Überarbeitung der Pläne erforderlich, Auslegung der überarbeiteten Regionalpläne im letzten Quartal 2008 bzw. dem ersten 2009, Planreife in der Regel nach Genehmigung durch die oberste Landesplanungsbehörde. Anträge für in der Diskussion befindliche neue Vorranggebiete: Vorrangebiete in den Planungsre-gionen Nord- und Südwestthüringen besitzen Ausschlusscharakter, Projekte außerhalb dieser Flächen sind vor Planreife nicht realisierbar, Anträge für neue Vorrangflächen in Ost- und Mittelthüringen: Verweis auf mangelnde Planreife, ggf. ein Raumordnungsverfahren, Bei Anträgen außerhalb der diskutierten neuen Vorranggebiete erfolgt eine Untersagung des Projekts (Thüringer Landesplanungsgesetz § 20 Abs. 1) 14. und Immissionsschutzrechtliche Verfahren für Windkraftanlagen

8 Was enthält der Antrag für WKA im Besonderen? (1)
Antragsformulare, Unterlagen zur Baugenehmigung, Datenblatt zur Hindernisangabe Luftfahrt, Kurzbeschreibung des Vorha-bens, des Standortes, der Anlage, Übersichtskarte 1: , Topographische Karte 1:25.000, Übersichtsplan Windpark Topographische Karte 1:10.000, Auszug Liegenschaftskarte 1:4.000, Lageplan mit Abstandsflächen 1:2.000, Berechnung d. Abstandsfläche, Typenprüfung der Windenergieanlage, Baugrundgutachten, Turbulenzgutachten, Quellenverzeichnis Emissionen, Genaue Adressen der Immissionspunkte, Schallgutachten, Schattenwurfgutachten, Beschreibung des Abschalt-moduls zur Vermeidung von Schattenwurf. 14. und Immissionsschutzrechtliche Verfahren für Windkraftanlagen

9 Was enthält der Antrag für WKA im Besonderen? (2)
Angaben zur Abfallverwertung/-beseitigung, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Störfallbetrachtung des Herstellers (Störfall - Stoffe), Übersicht der eingesetzten Wasser gefährdenden Stoffe, Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Schmiermittel, Angaben zum Brandschutz, Angaben zum Arbeitsschutz, Technische Beschreibung des Eisdetektorsystems zur Vermeidung von Eisabwurf, Prüfung des Eingriffs in Natur und Landschaft, Allgemeine Vorprüfung des Ein-zelfalls gemäß Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltverträglichkeitsstudie (sofern erforderlich), Sichtsimulation, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Nachweisführung zur Verfügbarkeit des Grundstücks, Darstellung der Maßnahmen bei Betriebseinstellung. 14. und Immissionsschutzrechtliche Verfahren für Windkraftanlagen

10 Beteiligte Fachbehörden
Untere Baubehörde, Untere Brandschutzbehörde, Untere Naturschutzbehörde, Untere Wasserbehörde, Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz Thüringer Landesamt für Straßenbau, Wehrbereichsverwaltung Ost, Thüringer Landesamt für Archäologische und Denkmalpflege, Landwirtschaftsamt Leinefelde, sowie die Gemeinde(n) für das gemeindliche Einvernehmen. ThLVwA, Obere Immissionsschutz-behörde (Bereich Lärm,) ThLVwA, Obere Naturschutzbehörde, ThLVwA, Referat 430 (Abfallwirtschaft, Altlasten, Bodenschutz), ThLVwA, Referat 540 (Obere Luftverkehrsbehörde), Staatliches Umweltamt, Referat 22 - Überwachung von Anlagen (bisher), Staatliches Umweltamt, Referat 23 – Abfallwirtschaft (bisher), Staatliches Umweltamt, Referat 34 – Bodenschutz (bisher), Staatliches Umweltamt, Referat 32 – Siedlungswasserwirtschaft (bisher), 14. und Immissionsschutzrechtliche Verfahren für Windkraftanlagen

11 Grobgliederung des Genehmigungsbescheids
Kosten des Verfahrens, Gründe, (gegebenenfalls) Erörterungstermin, (gegebenenfalls) Zusammenfassende Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen gemäß § 20 Abs. 1 a der 9. BImSchV (Prüfergebnis), (gegebenenfalls) Begründung der Nebenbestimmungen für die natur-schutzrechtlichen Erfordernisse, Hinweise, Rechtsbehelfsbelehrung, Anlagen (z. B. Luftfahrthindernisse in Thüringen), Verteiler. Antragsteller, Anlage, Koordinaten, Aufführung der Antragsunterlagen, Nebenbestimmungen: - Allgemeines, - Erfordernisse des Immissions- schutzes (Lärmschutz, Schutz vor Schattenwurf), - Erfordernisse des Arbeitsschutzes, - Luftverkehrsrechtliche Erfordernisse, - Baurechtliche Erfordernisse, - Bodendenkmalschutzrechtliche Erfordernisse, - Abfallrechtliche Erfordernisse, - Wasserwirtschaftliche Erfordernisse, - Naturschutzrechtliche Erfordernisse, - Erfordernisse der Landentwicklung und Flurneuordnung, - Erfordernisse des Brandschutzes, 14. und Immissionsschutzrechtliche Verfahren für Windkraftanlagen

12 Inhalt einer Umweltverträglichkeitsprüfung
5. Ermittlung und Bewertung der Umweltaus-wirkungen 5.1 Methodik der Konfliktanalyse 5.2 Übersicht der vorhabensspezif. Wirkfaktoren 5.3 Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch (einschließlich Kultur- und Sachgüter) 5.4 Auswirkungen auf das Schutzgut Boden 5.5 Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser 5.6 Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft 5.7 Auswirkungen auf d. Schutzgut Arten und Biotope 5.8 Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild / Erholungseignung 6. Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung 7. Vorsorgemaßnahmen zur Verringerung des Kollisionsrisikos wandernder Fledermausarten 8. Vorschläge für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 9. Bewertung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens 10. Zusammenfassung Quellen 1. Veranlassung / Ausgangssituation / Aufgabenstellung 2. Übersicht über das Vorhaben 3. Vorhabensträgerschaft, Rechtliche Grundlagen, Untersuchungsrahmen und Bearbeitungsmethodik der UVS 4. Erfassung und Bewertung der Schutzgüter 4.1 Schutzgut Mensch (einschließlich Kultur- und Sachgüter) 4.2 Schutzgut Boden 4.3 Schutzgut Wasser 4.4 Schutzgut Klima/Luft 4.5 Schutzgut Arten und Biotope 4.5.1 Biotoptypen, Flora und Vegetation 4.5.2 Avifauna / Brutvögel 4.5.3 Avifauna / Zug- und Rastvögel (ohne Kranich) 4.5.4 Avifauna / Rastgebiete des Kranichs 4.5.5 Fledermäuse 4.5.6 Wild 4.6 Schutzgut Landschaftsbild / Erholungseignung 14. und Immissionsschutzrechtliche Verfahren für Windkraftanlagen

13 Immissionsschutzrechtliche Verfahren für Windkraftanlagen
Lärm durch den Lauf des Rotors, mechanische Geräusche des Generators, Gesetzgebungskompe-tenz des Bundes, Bun-desimmissionsschutz-gesetz (BImSchG), Regelungsgrundlagen zum Schutz vor und zur Bekämpfung von Lärm, in Dezibel (dB). 14. und Immissionsschutzrechtliche Verfahren für Windkraftanlagen

14 Immissionsschutzrechtliche Verfahren für Windkraftanlagen
Schallgutachten Erfassung und Dokumentation der relevanten Immissionsorte, Schallausbreitungsberechnung nach Vorgaben der TA Lärm und DIN ISO , Betrachtung der Vorbelastung an den Immissionsorten durch vorhandene Windenergieanlagen und andere Schallquellen, Ausweisung von Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung an den Immissionsorten, kartographische Darstellung des Untersuchungsgebietes mit Darstellung der berechneten Iso-Phonen. 14. und Immissionsschutzrechtliche Verfahren für Windkraftanlagen

15 Immissionsschutzrechtliche Verfahren für Windkraftanlagen
TA Lärm (Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immis-sionsschutzgesetz, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) Geräuschbelastung entscheidender Faktor zur Erteilung einer Genehmigung bei Rechtsprechung herangezogen, um die Zumutbarkeit der Geräuschbelastungen zu bestimmen. enthält Immissionsrichtwerte, gestaffelt nach Tageszeit und Gebietscharakter. Industriegebiete 70 dB (A) Gewerbegebiete tags 65 dB (A), nachts 50 dB (A) Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete tags 60 dB (A), nachts 45 dB (A) allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete tags 55 dB (A), nachts 40 dB (A) reine Wohngebieten tags 50 dB (A), nachts 35 dB (A) Kurgebiete, Krankenhäuser Pflegeanstalten tags 45 dB (A), nachts 35 dB (A). 14. und Immissionsschutzrechtliche Verfahren für Windkraftanlagen

16 Immissionsschutzrechtliche Verfahren für Windkraftanlagen
Schalleistungspegel Stärke einer Schallemission, bei mittelgroßer WKA, 100 dB (A), Ermittlung der Fläche, die von einer WKA akustisch beansprucht wird, d.h. in der der Schallpegel größer als 45 dB (A) ist. Lärmschutzgutachten zur Einhaltung d. Grenzwerte erforderlich, In Einzelfällen wird Einhaltung der Grenzwerte zu vorgegebenen Zeiten nachträglich sichergestellt, indem die Drehzahl der Rotorflügel reduziert wird. 14. und Immissionsschutzrechtliche Verfahren für Windkraftanlagen

17 Immissionsschutzrechtliche Verfahren für Windkraftanlagen
Infraschall Wahrnehmung von Luftdruckschwankungen, Boden- und Gebäudeschwingungen, in den Medien öfter thematisiert, bei ausreichendem Pegel psychosomatische Störungen, Gefährdung ab 130 dB (Bundesgesundheitsamt), Rotorflügel erzeugen luftgeleiteten Infraschall: 5 Hz, ca. 85 dB, OVG Lüneburg, : der in der Naturwissenschaft umstrittene Infraschall ist rechtlich unbeachtlich. 14. und Immissionsschutzrechtliche Verfahren für Windkraftanlagen

18 Schattenwurf einer WKA
sich bewegender Schlagschatten, der bei Sonnenschein von Rotorflügeln ausgeht, bewegte Schatten laufen über die Grundstücke, Wechsel von Schatten und Licht, Nervosität, Kopfschmerzen und Schlafstörungen möglich, zulässige Dauer von Schat-tenwurf: < 30 min je Tag bzw. < 30 h im Jahr. 14. und Immissionsschutzrechtliche Verfahren für Windkraftanlagen

19 Schattenwurfgutachten
Mit entsprechender Software in Abhängigkeit der Nabenhöhe, des Rotordurchmessers, der Position des Schattenrezeptors, der geographischen Koordinaten des Standorts wird die Schattenwurfdauer berechnet, Dokumentation der Berechnungsgrundlage und der Gegebenheiten am Standort, Dokumentation und Bewertung der Berechnungsergebnisse (zeitliche Lage und Dauer der Schattenwurfperioden) anhand der gebräuchlichen Immissionsrichtwerte. 14. und Immissionsschutzrechtliche Verfahren für Windkraftanlagen

20 Immissionsschutzrechtliche Verfahren für Windkraftanlagen
„Sichtimmissionen“ Neuartig und bisher durch Gesetze nicht erfasst, Anlagen bedrängen durch stete Bewegungen der Rotoren (OVG Münster, ), Kritiker der WKA: der Mensch könne sich diesen Bewegungen optisch nicht entziehen, Irritationen möglich, eine Konzentration auf anderes wird wegen der steten Ablenkung erschwert, Minderung des Effektes durch ausreichende Abstände zur Wohnbebauung. 14. und Immissionsschutzrechtliche Verfahren für Windkraftanlagen

21 Sichtbeziehungsanalyse
Objektiver als die Bewertung mit Fotomontagen, kartografisch dargestellt, von wo aus die geplanten Anlagen sichtbar sind, rasterartige Berechnung des Sichtwinkels, Darstellung des Höhenreliefs der Standortumgebung, Kartierung der Sichtbereiche in der Standortumgebung (bis ca. 10 km Abstand). 14. und Immissionsschutzrechtliche Verfahren für Windkraftanlagen

22 Immissionsschutzrechtliche Verfahren für Windkraftanlagen
Nachtbefeuerung blinkende optische Signale bei Anlagen über 100 m, Verringerung der Gefährdung des Luftverkehrs, Wahrnehmung in nahegelegenen Siedlungen, Störungen, im Extremfall als nervöses Leiden. 14. und Immissionsschutzrechtliche Verfahren für Windkraftanlagen

23 Diskoeffekt auch bei WKA?
Lichtreflex an sonnigen Tagen durch spiegelnde Oberflächen der Rotoren, Wirkung nur kurz, bei neueren Anlagen durch matte Farben, Sonnenlicht reflektiert dann nicht, sondern diffundiert. 14. und Immissionsschutzrechtliche Verfahren für Windkraftanlagen

24 Immissionsschutzrechtliche Verfahren für Windkraftanlagen
Eiswurf durch WKA durch Vereisung der Rotorblätter, Eis in Brocken auf ballistischer Flugbahn von Rotorblättern geschleudert, Neue Anlagen mit entsprechenden Schutzvorrichtungen, bei vorgeschriebenen Mindestabständen von 500 m kaum Gefahr. 14. und Immissionsschutzrechtliche Verfahren für Windkraftanlagen


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