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Die Erweiterung der Europäischen Union

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Präsentation zum Thema: "Die Erweiterung der Europäischen Union"—  Präsentation transkript:

1 Die Erweiterung der Europäischen Union
Vom Europa der Sechs… Generaldirektion Erweiterung Abt. 02 / Information

2 Vertrag von Rom 25. März, 1957 Seine Majestät der König der Belgier, der Präsident der Bundesrepublik Deutschland, der Präsident der Französischen Republik, der Präsident der Italienischen Republik, Ihre königliche Hoheit die Großherzogin von Luxemburg, Ihre Majestät die Königin der Niederlande, entschlossen durch diesen Zusammenschluß ihrer Wirtschaftskräfte Frieden und Freiheit zu wahren und zu festigen, und mit der Aufforderung an die anderen Völker Europas, die sich zu den gleichen hohen Zielen bekennen, sich diesen Bestrebungen anzuschließen, haben beschlossen, eine Europäische Wirtschaftsgemeinschaft zu gründen.

3 Vom Europa der Sechs… 1957

4 Das Europa der Neun 1973

5 Das Europa der Zehn 1981

6 Das Europa der Zwölf 1986

7 …zum Europa der Fünfzehn
1995

8 EU 15 und darüber hinaus… 2002

9 Das Europa von morgen 13. Dezember 2002

10 Vertrag über die Europäische Union (EUV)
Artikel 49 des EUV: jeder europäische Staat, der die in Artikel 6 (1) genannten Grundsätze achtet, kann beantragen, Mitglied der Union zu werden... Artikel 6 des EUV: Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam.

11 Die Europa- und Assoziierungsabkommmen
Land Unterzeichnung Inkrafttreten Antrag Europaabkommen Europaabkommen Mitgliedschaft Bulgarien März 1993 Februar 1995 Dezember 1995 Tschech Rep. Oktober 1993 Februar 1995 Januar 1996 Estland Juni 1995 Februar 1998 November 1995 Ungarn Dezember 1991 Februar 1994 März 1994 Lettland Juni 1995 Februar 1998 Oktober 1995 Litauen Juni 1995 Februar 1998 Dezember 1995 Polen Dezember 1991 Februar 1994 April 1994 Rumänien Februar 1993 Februar 1995 Juni 1995 Slowakei Oktober 1993 Februar 1995 Juni 1995 Slowenien Juni 1996 Februar 1999 Juni 1996 Assoziierungs- Assoziierungs- Mitgliedschaft Abkommen Abkommen Türkei September 1963 Dezember April 1987 Malta Dezember 1970 April Juli 1990 Zypern Dezember 1972 Juni Juli 1990

12 Die Kopenhagener Kriterien - 1993
Das Bewerberland muß die Stabilität der Institutionen, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte sowie den Respekt und den Schutz von Minderheiten garantieren, erlangt haben (politisch); Es muß eine funktionierende Marktwirtschaft besitzen und in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften im Binnenmarkt standzuhalten (wirtschaftlich); Es muß die aus eigener Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen machen können (Übernahme des acquis).

13 Die Stellungnahmen Prüfung unter Zugrundelegung der Kopenhagener Kriterien: ausführliche Beschreibung und Analyse der politischen und wirtschaftlichen Lage in jedem Bewerberland; Beurteilung der Fähigkeit des Bewerberlandes zur Annahme und Umsetzung des acquis (d.h. der Rechte und Pflichten, die sich aus den EU-Verträgen und der EU- Rechtsetzung ergeben) in allen Tätigkeitsbereichen der Union; Hinweise auf mögliche Probleme bei der Übernahme des acquis; Empfehlung zur Eröffnung von Beitrittsverhandlungen.

14 Empfehlungen der Kommission
15. Juli 1997 Schlussfolgerungen: Keines der beitrittswilligen Länder erfüllt gegenwärtige alle Kriterien; Neun Länder erfüllen die politischen Voraussetzungen; Einige Länder haben ausreichende Fortschritte zur Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen gemacht; Die Kommission ist der Ansicht, daß Ungarn, Polen, Estland, die Tschechische Republik, Slowenien und Zypern in der Lage sind, alle Voraussetzungen für den Beitritt mittelfristig zu erfüllen. Die Kommission empfiehlt dem Rat, Verhandlungen mit diesen Ländern einzuleiten.

15 Das neue Europa - Aufbau
Die Europäische Union 4 Freiheiten: Freizügikeit von: Personen Waren Dienste Kapital Binnenmarkt Einheitl. Währung Politische Union Wirtschaftliche & Soziale Kohäsion Handel Umwelt Kultur Politische Konsultation Künftige Mitgliedschaft EFTA Länder Bewerberländer EWR Vertrag Europa- und Assoziierungs- Abkommen

16 Das neue Europa - Integration
EFTA EU Bewerber

17 Das neue Europa - Sicherheit
EU Mitgliedstaaten, NATO -Mitglieder EU Mitgliedstaaten NATO- Nichtmitglieder Bewerberländer NATO-Mitglieder Bewerberländer Partner der NATO NATO-Mitglieder EU-Nichtmitglieder Nichtmitglieder Partner der NATO

18 Das neue Europa - Schengen
EU Mitgliedstaaten im Schengen-Raum EU Mitgliedstaaten nicht im Schengen-Raum Bewerberländer Länder im Schengen-Raum weder EU Mitglied noch Bewerberland

19 Der Rat von Luxemburg Einleitung des Erweiterungsprozesses
Dezember 1997 Einleitung des Erweiterungsprozesses Europa-Konferenz: 10 mittel - und osteuropäische Bewerber sowie Zypern und Türkei: Beginn 12. März Diskussionsthemen: Bekämpfung von Drogen und organisiertemVerbrechen, GASP, Umweltschutz, Förderung von Wettbewerb und regionaler Zusammenarbeit. Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Polen, Slowenien und Zypern: Einleitung der Beitrittsverhandlungen in sechs einzelnen Konferenzen. Beginn: 31. März 1998. Türkei: Volle Anwendung des Assoziationsabkommens von 1963, Konsolidation und Vertiefung der Zollunion, Durchführung der finanziellen Zusammenarbeit, Annäherung der Rechtsvorschriften sowie Beteiligung an bestimmten Gemeinschaftprogrammen und Einrichtungen. Regelmäßige Überprüfung durch den Assoziationsrat. Einladung zur Teilnahme an der Europakonferenz.

20 Die Europa Konferenz Bewerberländer treffen mit den Mitgliedstaaten zusammen, um Themen mit grenzübergreifender Dimension wie Justiz und Inneres, insbesondere Verbrechens- und Drogenbekämpfung, Umwelt, regionale Zusammenarbeit und gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zu diskutieren. Ziel der Konferenz: Umfassender Rahmen für den Erweiterungsprozeß. Die Teilnahme an der Konferenz wird auf Mitgliedstaaten und Bewerberländer beschränkt. Erste Sitzung: London, 12. März 1998

21 Europäischer Rat von Berlin
März 1999 Erklärung im Rahmen der Schlussfolgerungen des Vorsitzes: Angesichts des Ergebnisses bezüglich der Agenda 2000 möchte der Europäische Rat den derzeit in Beitrittsverhandlungen stehenden Ländern die Botschaft zukommen lassen, daß Grund zur Zuversicht gegeben ist. Die Erweiterung bleibt eine historische Priorität für die Europäische Union. Die Beitrittsverhandlungen werden - für jedes Land im jeweils erreichbaren Tempo - so zügig wie möglich fortgesetzt. Er fordert den Rat und die Kommission auf, dafür zu sorgen,daß die Dynamik der Verhandlungen dementsprechend aufrechterhalten wird.

22 Hauptbestandteile der Agenda 2000
In einem einzigen Rahmen skizziert die Kommission: die großen Leitlinien für die Entwicklung der Europäischen Union und ihre Politiken für den Beginn des 21. Jahrhunderts (z.B. GAP und Regionalpolitiken); die Folgen der Erweiterung für die gesamte Union; den zukünftigen Finanzrahmen für den Zeitraum unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Erweiterung der Union.

23 Verstärkte Heranführungsstrategie
Beitrittspartnerschaften Erhöhung der Vorbeitrittshilfe ( ): Phare (€ Mio/Jahr); Strukturfonds (ISPA) (€ Mio/Jahr); Landwirtschaftliche Unterstützung (SAPARD) (€ 500 Mio/Jahr). Öffnung der Gemeinschaftsprogramme und Agenturen für die Bewerberländer. Überprüfungsmechanismus

24 Beitrittspartnerschaften
Für jedes Bewerberland wurde eine Beitrittspartnerschaft verabschiedet. Diese: bewertet die vordringlichen Bereiche, in denen das Land Fortschritte machen muß, um sich auf den Beitritt vorzubereiten; skizziert, wie das Phare-Programm die Vorbereitungen auf den Beitritt unterstützt; faßt alle Formen der EU Unterstützung für das jeweilige Land in einem einzigen Rahmen zusammen; enthält präzise Verpflichtungen der Bewerberländer insbesondere im Hinblick auf Demokratie, gesamtwirtschaftliche Stabilisierung, industriellen Umbau, nukleare Sicherheit und die Übernahme des acquis; wird ergänzt durch die Nationalen Programme für die Übernahme des acquis (NPÜA).

25 Europäischer Rat von Berlin
März 1999 Ausgaben für die drei Vorbeitrittsinstrumente (Phare, Strukturfonds, landwirtschaftliche Unterstützung). Der jährliche Höchstbetrag für die einzelnen Bereiche bleibt konstant und soll folgende Beträge nicht übersteigen: Vorbeitrittsinstrumente (Mio € ) Vorbeitrittsinstrumente Phare Struktur Landwirtschaft

26 Europäischer Rat von Helsinki
Dezember 1999 Beschlüsse des Europäischen Rates von Helsinki im Hinblick auf die Erweiterung: Aufnahme offizieller Verhandlungen im Februar 2000 mit Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien und der Slowakei; Bewertung eines jeden Landes nach seinen eigenen Leistungen. Das Prinzip der Differenzierung wird im Hinblick auf die Eröffnung und die Durchführung der Verhandlungen angewandt; Bewerberländer können zu anderen - bereits länger verhandelnden - Bewerberländern aufholen, sofern sie ausreichende Fortschritte bei ihren Vorbereitungen gemacht haben; Verhandlungsfortschritte müssen mit Fortschritten bei der Übernahme des acquis in die Gesetzgebung und deren praktischer Umsetzung einhergehen.

27 Europäischer Rat von Nizza
7.-9. Dezember 2000 Die Beschlüsse des Rates von Nizza konzentrieren sich auf: Neuen Schwung für den Prozess; Institutionelle Reform für ein Europa mit 27 oder mehr Mitgliedern; Verabschiedung einer „Wegskizze“ (roadmap) als wichtiges Instrument für die Erweiterungsverhandlungen; Bestätigung des Prinzips der Differenzierung; Feststellung von Fortschritten bei der Umsetzung einer Vorbeitrittsstrategie für die Türkei.

28 Europäischer Rat von Göteborg
Juni 2001 Die Beschlüsse des Europäischen Rates von Göteborg, stellen den Durchbruch in den Erweiterungsverhandlungen dar: Der Prozess der Erweiterung ist unumkehrbar; Die “Wegskizze” (roadmap) bietet den Rahmen für eine erfolgreiche Beendigung der Erweiterungsverhandlungen; Eine Beendigung der Verhandlungen mit den am weitesten fortgeschrittenen Bewerberländern sollte gegen Ende 2002 möglich sein. Ziel ist deren Teilnahme an den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2004 als Mitgliedstaaten; Die Umsetzung der Vorbeitrittsstrategie für die Türkei hat gute Fortschritte gemacht und schliesst einen erweiterten politischen Dialog mit ein. Dennoch sind in einigen Bereichen wie z.B. bei den Menschenrechten weitere Fortschritte notwendig.

29 Europäischer Rat von Brüssel
Oktober 2002 “Der historische Prozess, eingeleitet 1993 in Kopenhagen um die Spaltung unseres Kontinents zu überwinden, wird bald schon Früchte tragen… … Die bisher größte Erweiterung der Union ist greifbare Nähe gerückt…"

30 Europäischer Rat von Kopenhagen
Dezember 2002 “For the first time in history Europe will become one because unification is the free will of its people. … The deal that we have reached here in Copenhagen represents EU at its best: leadership, solidarity and determination”. R. Prodi

31 Beitrittsverhandlungen: Beginn
31. März 1998: Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Polen, Slowenien und Zypern (erste Gruppe, früher: ‘Luxemburg- Gruppe’). 15. Februar 2000: Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien und die Slowakische Republik (zweite Gruppe, früher: ‘Helsinki Gruppe’). Türkei: Der Rat von Helsinki (Dezember 1999) bestätigt, dass die Türkei Kandidatenstatus besitzt auf der Basis derselben Kriterien, die auf die anderen Bewerberländer angewandt werden.

32 Beitrittsverhandlungen: Regelmässige Berichte
Regelmäßige Berichte : werden von der Europäischen Kommission beschlossen und betreffen den Fortschritt der Bewerberländer im Hinblick auf die EU-Kriterien für eine Migliedschaft; werden seit 1998 jährlich erstellt; folgen derselben Methodik wie die Stellungnahmen; basieren auf denselben objektiven Kriterien wie in (Kopenhagener Kriterien).

33 Beitrittsverhandlungen: Screening
Analytische Prüfung des Unionsacquis vor Beginn der Beitrittsverhandlungen multilateral: Die Kommission identifiziert und erläutert allen Bewerberländern den Besitzstand, der zum Beginn der Verhandlungen gilt bilateral: Die Kommission bewertet den Stand der Umsetzung des acquis bei jedem Bewerber und benennt Defizite Grundlage für die Verhandlungen: Ein Screening- Bericht über jedes Kapitel für jedes Land dient als Basis für den Beginn des technischen Verhandlungsprozesses Ein permanenter Prozeß: Identifikation der neuen Unionsgesetzgebung, die ebenfalls von den Bewerben vor dem Beitritt angenommen werden muß.

34 Beitrittsverhandlungen: Kapitel
1. Freier Warenverkehr 2. Freizügigkeit 3. Freier Dienstleistungsverkehr 4. Freier Kapitalverkehr 5. Gesellschaftsrecht 6. Wettbewerb 7. Landwirtschaft 8. Fischerei 9. Verkehr 10. Steuern 11. Wirtschafts- und Währungsunion 12. Statistik 13. Beschäftigung und Soziales 14. Energie 15. Industriepolitik 16. Kleine und mittlere Unternehmen 17. Wissenschaft und Forschung 18. Bildung und Ausbildung 19. Telekommunikation und IT 20. Kultur und audiovisuelle Medien 21. Regionale Politik und Strukturinstrumente 22. Umweltschutz 23. Verbraucherschutz und Gesundheitsschutz 24. Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres 25. Zollunion 26. Auswärtige Beziehungen 27. Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik 28. Finanzkontrolle 29. Finanz- und Haushaltsbestimmungen 30. Institutionen 31. Sonstige

35 Beitrittsverhandlungen: Kapitel
Luxemburg- Gruppe (erste Gruppe der Bewerberländer) Von März 1998 bis Dezember 1999: 23 von 31 Kapiteln geöffnet. Je nach Bewerber zwischen 8 und 11 Kapitel provisorisch geschlossen. Ende 1999: Geschlossene Kapitel für alle sechs Länder: Statistik, Wirtschafts- und Währungsunion, Industriepolitik, Kleine und mittlere Unternehmen, Wissenschaft und Forschung, Verbraucher- und Gesundheitsschutz, Bildung und Ausbildung, Telekommunikation und IT. Frühjahr 2000: Öffnung weiterer Kapitel: Landwirtschaft, Regionalpolitik, Freizügigkeit, Justiz und Inneres, Finanzkontrolle, Finanzen und Haushalt Mitte 2000: Weiter offene Fragen im Landwirtschaftskapitel. Ziel bis Ende 2000 einen vorläufigen Überblick über die Situation dieser sechs Länder zu erstellen (einschließlich problematischer Bereiche und geforderter Übergangsfristen). Juni 2001: alle Verhandlungskapitel eröffnet: Übergangsregelungen im Hinblick auf die Freizügigkeit für Ungarn.

36 Beitrittsverhandlungen: Kapitel
Helsinki-Gruppe (zweite Gruppe der Bewerberländer) Februar 2000: Eintritt in die Verhandlungen. 28 März 2000: EU öffnet eine Liste von Kapiteln, mit einem gemeinsamen Kern von fünf Kapiteln für alle Länder: KMU, Wissenschaft und Forschung, Bildung und Ausbildung, Auswärtige Beziehungen, GASP - und bis zu drei weiteren Kapiteln für einige Länder. Anzahl und Art der Kapitel variiert je nach dem Grad der Vorbereitung im Hinblick auf die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien. Dies umfaßt neben der bloßen Übernahme des acquis insbesondere die Errichtung notwendiger Verwaltungsstrukturen zur Anwendung des acquis. 25 März 2000: EU schließt mit jedem dieser Länder einige der fünf Kapitel. Fortgang der Verhandlungen mit der Öffnung weiterer Kapitel je nach Stand der Vorbereitungen Juni 2001:alle Kapitel geöffnet mit Slowakei, Lettland und Litauen.

37 Beitrittsverhandlungen: Verfahren
Vorlage einer Verhandlungsposition durch den Bewerber für jedes Kapitel im Anschluss an das „screening“. Die Kommission (GD Erweiterung und "sektorale" GDs) bereitet den Entwurf einer “gemeinsamen Verhandlungsposition” vor (für jedes Kapitel), und legt diese dem Rat vor. Der Rat nimmt die gemeinsame Verhandlungsposition an und entscheidet einstimmig über die Eröffnung von Verhandlungen im fraglichen Kapitel. Gemeinsame Verhandlungspositionen können im Lauf der Verhandlung verändert werden, z.B. wenn die Bewerber neue Sachinformationen vorlegen oder die Forderung nach Übergangsfristen aufgeben. Nach der einstimmigen Entscheidung der Mitgliedstaaten (Regierungskonferenz) wird ein Kapitel vorläufig geschlossen. Sind alle Verhandlungen mit dem fraglichen Bewerber abgeschlossen, werden die Kapitel endgültig geschlossen.

38 Beitrittsverhandlungen: "Roadmap"
Erste Hälfte 2001: Definition gemeinsamer Standpunkte zur Vorbereitung der vorläufigen Schließung der binnenmarktbezogenen Kapitel sowie Soziales und Beschäftigung und Umwelt. Zweite Hälfte 2001: vorläufige Schließung von Kapiteln, die längerer Vorbereitung im zweiten Halbjahr bedürfen: Wettbewerb, Verkehr, Energie, Steuern, Zollunion, Landwirtschaft, Justiz und Inneres (Schengen), Finanzkontrolle. Erste Hälfte 2002: vorläufige Schließung der verbleibenden Kapitel und Vereinbarung von Übergangsmaßnahmen: Landwirtschaft (verbliebene Fragen) Regionalpolitik, Finanz- und Haushaltsvorschriften, Institutionen und Sonstiges.

39 Beitrittsverhandlungen: Überwachung
Aktualisiertes "Screening" für alle geöffneten und vorläufig geschlossenen Kapitel zur Vorbereitung der Übernahme des neuen acquis. Kommission kann so prüfen, ob die Bewerber in der Verhandlungen eingegangene Verpflichtungen erfüllt haben (sog. monitoring). Vorläufig geschlossene Kapitel können wieder geöffnet werden, falls der Bewerber seine Verpflichtungen nicht erfüllt hat. Erneute Öffnung ausnahmsweise möglich: z.B. wenn eine erhebliche Kluft zwischen den Verpflichtungen und dem tatsächlichen Fortschritt bei der Umsetzung und Anwendung des acquis besteht.

40 Zu einem erweiterten Europa
9. Oktober Fortschrittsberichte: Die Kommission empfiehlt Abschluß der Verhandlungen mit 10 Ländern: Zypern, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei und Slowenien. Diese Länder werden zu Beginn 2004 beitriffsreif sein. Bulgarien und Rumänien sollen etwa 2007 beitreten. Verstärkte Unterstützung für die Vor-Beitritts-Vorbereitungen der Türkei.

41 Die zukünftigen Mitgliedstaaten
Nächste Schritte für die Bewerberländer: Vorbereitungen für die Mitgliedschaft gehen weiter und werden durch die Kommission überwacht. Besondere Anstrengungen erforderlich in den Bereichen: Zoll, Landwirtschaft, Regionalpolitik, Finanzkontrolle. Die Kommission erstellt einen "Monitoring-Report" 6 Monate vor dem vorgesehenen Beitrittstermin. Frühjahr 2003: Unterzeichnung des Beitrittsvertrages. Eine besondere Schutzklausel im Vertrag ermöglicht bestimmte Maßnahmen im Fall von Problemen. 380 Millionen € werden bereitgestellt für die Unterstützungen weiterer Reformen in der Justiz und die Stärkung der Verwaltung in den neuen Mitgliedstaaten (Institution-building).

42 Reibungsloser Übergang
"Monitoring" + Report der Kommission 6 Monate vor dem Beitritt Weitere Fortschritte im Hinblick auf die Umsetzung des Besitzstandes Entsprechend den Verpflichtungen der einzelnen Länder

43 Schutzklausel Schutzklausel - Berufung darauf jederzeit möglich:
Allgemeine wirtschaftliche Schutzklausel - jeder MS kan betroffen sein Besondere Schutzklausel: "Funktion des Binnenmarktes, einschließlich aller sektorbezogener Politiken, die Wirtschaftsaktivitäten mit grenzüberschreitendem Bezug betreffen (…), sowie den Bereich Justiz und Inneres" - nur für neue MS, die im Rahmen der Verhandlungen eingegangene Verpflichtungen nicht erfüllt haben.

44 Bulgarien, Rumänien, Türkei
Nächste Schritte für Bulgarien und Rumänien: 2007: Abschluss der Verhandlungen avisiert Detailllierte "roadmaps" zur Vollendung der Verhandlungen Justiz- und Verwaltungsreform Nächste Schritte für die Türkei: Vollständige Erfüllung des "politischen Kriteriums" Verstärkte Unterstützung durch die EU Erhöhung der Finanzhilfen ab 2004

45 Nächste Schritte auf dem Weg zu EU 25
2002 Dezember - Europäischer Rat von Kopenhagen 2003 Verstärkte Vorbeitrittshilfe für Rumänien und Bulgarien 9. April - Zustimmung des Europäischen Parlaments 16. April - Vertragsunterzeichnung in Athen Ratifikation - Parlamente (MS) und Referenda (Kandidaten) - öffentliche Meinung 1. Mai 2004 25 EU-Mitgliedstaaten Ende "Monitoring-Report" der Kommission und Empfehlungen über die Fortschritte der Türkei

46 Finanzielle Fragen (1) Schlussfolgerungen des Gipfels von Kopenhagen
Dezember 2002 Schlussfolgerungen des Gipfels von Kopenhagen Finanzielle Gesamtvereinbarung: 41 Mrd. € für 2004 bis 2006 EU-Förderung für neue Mitglieder das ganze Jahr 2004 Beitrag der neuen Mitglieder zum EU-Hausalt um ein Drittel reduziert in 2004 Strukturmaßnahmen: 22 Mrd. € für 2002 bis 2006; davon ein Drittel Kohäsionsfonds und zwei Drittel Strukturfonds Landwirtschaft: Progressive Einführung von Direktzahlungen in neuen Mitgliedstaaten 5 Mrd. € für die Entwicklung des ländlichen Raumes für 2004 bis 2006

47 Finanzielle Fragen (2) Schlussfolgerungen des Gipfels von Kopenhagen
Dezember 2002 Schlussfolgerungen des Gipfels von Kopenhagen Interne Politikbereiche: 2,6 Mrd. zusätzlich für die Teilnahme neuer Mitgliedstaaten an Programmen in internen Politikbereichen Bereitstellung von 850 Mio. € für Schengen- Maßnahmen 380 Mio. € für transnationale Maßnahmen zur Unterstützung des Institutionenaufbaus in den neuen Mitgliedstaaten 105 Mio. € zur Unterstützung der Nuklearsicherheit in Litauen und der Slowakei Pauschalzahlungen an die neuen Mitgliedstaaten: 2,4 Mio. flüssige Mittel zur Vermeidung von Zahlungsschwierigkeiten im ersten Beitrittsjahr Ausgleichszahlungen, um sicherzustellen, dass kein neuer Mitgliedstaat "schlechter dasteht" als in 2003 (Tschechische Republik, Slovenien, Malta, Zypern)

48 Beitritt: Finanzieller Rahmen
Der Finanzrahmen für die Erweiterung Obergrenzen der Erweiterungsbedingten Mittel für Verpflichtungen (Millionen €) (für 10 neue Mitgliedstaaten) 2004 2005 2006 Mittel für Verpflichtungen Landwirtschaft 1 897 3 747 4 147 Strukturpolitische Maßnahmen, nach Kappung 6 095 6 940 8 812 Interne Politikbereiche und zusätzliche Ausgaben für die Übergangszeit 1 421 1 376 1 351 Verwaltungsausgaben 503 558 612 Obergrenzen der Mittel für Verpflichtungen insgesamt 9 952 12 657 14 958 Mittel für Zahlungen insgesamt (Berliner Szenario 1999) 11 610 14 200 16 780 Mittel für Zahlungen (Erweiterung) 5 696 10 493 11 840 Mittel für Zahlungen (Berliner Szenario 1999) 8 890 11 440 14 220

49 Das Phare-Programm Hauptinstrument für die finanzielle und technische Unterstützung der 10 Bewerberländer Mittel- und Osteuropas bei Ihren Vorbereitungen auf den Beitritt zur Europäischen Union. Im Jahr 1989 zur Unterstützung der wirtschaftlichen und politischen Reformen eingerichtet, wurde Phare bis 1996 auf 13 Partnerländer in Mittel- und Osteuropa ausgeweitet. Der zunächst mit € 4,2 Mrd. (für ) ausgestattete Haushalt wurde auf € 6,693 Mrd. für den Zeitraum aufgestockt. Agenda 2000: Der jährliche Phare-Haushalt beträgt € 1.62 Mrd. für , d.h. circa. € 11 Mrd. für den Gesamtzeitraum.

50 Das Phare-Programm Seit dem Europäischen Rat von Essen 1994 ist Phare das Finanzierungsinstrument für die Hilfe zum Beitritt der zehn assoziierten Mittel- und Osteuropäischen Länder. Für Zypern, Malta und die Türkei gibt es ein gesondertes Finanzierungsinstrument (MEDA). Für die westlichen Balkanstaaten Albanien, Bosnien-Herzegowina und die vormalige Jugoslawische Republik Mazedonien, hat Phare Unterstützung beim Übergang zu Demokratie und Marktwirtschaft geleistet. Seit 2001 ist CARDS das Hilfsprogramm für den westlichen Balkan, eingeschlossen die Bundesrepublik Jugoslawien und Kroatien.

51 Phare und die Beitrittspartnerschaften
Zielgenaue Programmierung Phare verlagerte 1997 den Schwerpunkt von ‘nachfrage-orientierten’ zu ‘beitritts-orientierten’ Zielsetzungen und konzentriert sich auf die vordringlichen Bedürfnisse der 10 Bewerberländer im Hinblick auf die Erfüllung der Beitrittskriterien. Beitrittspartnerschaften, ergänzt durch das Nationale Programm zur Übernahme des Acquis Communautaire (NPÜA), Regelmäßige Berichte und die Verhandlungsergebnisse definieren gemeinsam die vordringlichsten Bereiche für Unterstützung in jedem Land.

52 Das Phare-Programm Prioritäten:
Institutiontioneller Auf- und Ausbau Die Bewerberländer erhalten Hilfe beim Ausbau ihrer demokratischen Institutionen und ihrer öffentlichen Verwaltung um die Übernahme des acquis zu erleichtern. Ziel ist die Existenz rechtlicher und administrativer Strukturen, die für eine effektive Umsetzung erforderlich sind. (30% des Budgets). Investitionsfinanzierung Phare ko-finanziert Investitionen in (a) die Verwaltung, welche Übereinstimmung mit dem acquis gewährleisten soll und (b) in den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt durch Maßnahmen ähnlich denen im Rahmen der EU-Strukturfonds in den Mitgliedstaaten (70% des Budgets).

53 Das Phare-Programm Auf- und Ausbau der Verwaltung: Twinning
Die Partnerschaften (twinning) beinhalten die Abordnung von Beamten aus den Mitgliedstaaten (Heranführungsberater) für mindestens ein Jahr. Darüberhinaus können Partnerschaften kurzzeitige Abordnungen von Beamten aus Mitgliedstaaten, sowie Schulungen und andere spezielle Hilfen vorsehen. All diese Maßnahmen werden in einem Paket ("twinning package") zusammengefaßt. Partnerschaften bieten den Bewerberländern nicht nur verwaltungs- und technische Hilfe, sondern tragen auch dazu bei, langfristige Beziehungen zwischen den gegenwärtigen und zukünftigen Mitgliedstaaten aufzubauen.

54 Verwaltungsaufbau: Partnerschaften
Die Partnerschaften konzentrierten sich zunächst ( ) in allen Bewerberländern auf vier Kernbereiche des acquis: Landwirtschaft; Umwelt; Finanzen; Justiz und Inneres. Inzwischen umfassen die Partnerschaften auch weitere Bereiche des acquis, wie z.B.: die Vorbereitung auf Verwaltung von EU-Mitteln, öffentliche Finanzwirtschaft, Personalentwicklung etc.

55 Verwaltungsaufbau: Partnerschaften
Für die Zusammenarbeit mit der Kommission im Rahmen des Partnerschaftsprozesses wurde ein Netz nationaler Kontaktstellen eingerichtet. Alle Mitgliedstaaten und beitrittswilligen Länder haben einen Ansprechpartner benannt, der als Kontaktperson für die eigene Verwaltung fungiert und für die Informationsvermittlung innerhalb des Netzes zuständig ist.

56 Verwaltungsaufbau: Partnerschaften
Partnerschaftsprojekte bedürfen zu Ihrer Durchführung in jedem Fall folgender Vereinbarungen: eines Rahmenabkommens zwischen der Kommission und dem Mitgliedstaat. Dieses legt die Bedingungen für die Bereitstellung von Beratern aus dem Mitgliedstaat für die Bewerberländer fest. einer Partnerschaftsvereinbarung zwischen dem Bewerberland und dem Mitgliedstaat. Diese beschreibt das vom Projekt angestrebte Ergebnis, die jeweiligen Zuständigkeiten und Mittel zur Erzielung der angestrebten Resultate samt deren Kosten.

57 Phare-Programm Unterstützung von Investitionen (I)
Investment in die Ordnungsverwaltung (regulatory structures) Investitionen für die Ausstattung und Ausrüstung wichtiger Institutionen zur Stärkung ihrer Fähigkeit zur Kontrolle und Durchsetzung des acquis. Beispiele: Aufbau einer Behörde für Lebensmittelsicherheit, Grenzsicherung, Meß- und Prüfausstattung für Labore im Bereich Verbraucherschutz, Errichtung einer Marktinterventionsbehörde.

58 Phare-Programm: Unterstützung von Investitionen (II)
Investitionen in den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt Seit dem Jahr 2000 fördert Phare auch Maßnahmen, die der Unterstützung nach dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) nachgebildet sind: Personalentwicklungsmaßnahmen; Entwicklung kleiner und mittlere Unternehmen; Handelsbezogene Einrichtungen. Die Programmgestaltung entspricht den Nationalen Entwicklungsplänen.

59 Phare-Programm Programmarten
Nationale Programme: 80% des Gesamtbudgets, maßgeschneidert für die jeweiligen Bewerberländer. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit (Cross-Border Co-operation): 10% des Budgets, gerichtet auf die Förderung der Zusammenarbeit von Staaten oder Regionen an den Grenzen zwischen Bewerberländern und Mitgliedstaaten oder zwischen Bewerberländern. Multi-Beneficiary-Programme: 10% des Budgets, in Fällen wo gemeinsame Einrichtungen oder regionale Kooperation unentbehrlich sind.

60 Europäische Union: Größter Investor in den Bewerberländern
Die strategischen Investoren aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union spielen eine wichtige Rolle bei der Modernisierung der Volkswirtschaften der MOEL und leisteten in mindestens 67 % der gesamten ausländischen Direktinvestitionen (Foreign Direct Investment). In 1999 floß der größte Teil dieser Investitionen nach Estland, Slowenien und Polen.

61 Europäische Union: Größter Handelspartner
Handel der EU 15 mit Bewerberländern im Jahr 2001 (Mio. €)

62 Exporte der EU in die Bewerberländer
EU 15 Exporte in die Bewerberländer im Jahr 2001 (Anteil nach Bewerberland)

63 Exporte der EU in die Bewerberländer
EU 15 Exporte in die Bewerberländer im Jahr 2001 (Anteil nach Wirtschaftssektor)

64 Importe in die EU aus den Bewerberländern
EU 15 Importe aus den Bewerberländern im Jahr 2001 (Anteil nach Ländern)

65 Importe in die EU aus den Bewerberländern
EU 15 Importe aus den Bewerberländern im Jahr 2001 (Anteil nach Wirtschaftssektor)

66 Bruttoinlandsprodukt Bewerberländer (BIP) in 1999 & 2000
BIP in KKP BIP in € (bn) 1999 BIP in € (bn) 2000 BIP/Inw. in PPS € 1999 BIP/Inw. 2000 % EU ø 1999 % EU ø 2000 Bulgarien 40.6 44.3 4 900 5 400 24 Zypern 11.6 12.4 17 500 18 500 82 Tschech. R. 127.2 135.1 12 400 13 200 58 Estland 11.0 12.1 7 700 8 400 36 37 Ungarn 108.0 117.0 10 700 11 700 51 52 Lettland 14.2 15.6 5 900 6 600 28 29 Litauen 22.8 24.3 6 200 Malta 4.3 4.6 11 100 11 900 53 Polen 317.4 340.2 8 200 8 800 39 Rumänien 129.4 135.4 5 800 6 000 27 Slowakei 55.4 58.3 10 300 10 800 48 Slowenien 29.7 32.1 15 000 16 100 71 72 Türkei 392.6 433.3 6 100 6 400 BL-13 7 400 7 900 35 EU-15 21 200 22 500 100 In % EU EU ø 15.8% 16% 35% Quelle: Eurostat KKP: Kaufkraftparität

67 Kommunikationsstrategie für die Erweiterung: Ziele
Im Mai 2000 verabschiedete die Kommission eine Strategie zur Kommunikation der Erweiterung. Deren Hauptziele sind: In den Mitgliedstaaten die Gründe für die Erweiterung kommunizieren; Dialog und Debatte in der Gesellschaft fördern; über die Bewerberländer informieren. In den Bewerberländern Kenntnisse und Verständnis der EU verbesseren; Voraussetzungen und Folgen eines Beitrittes erläutern; Vorbereitungen für eine Mitgliedschaft erläutern.

68 Kommunikationsstrategie für die Erweiterung: Umsetzung
Dezentraler Ansatz: Durch die Vertretungen der Kommission und des Europäischen Parlaments in den Mitgliedstaaten; Durch die Delegationen der Kommission in den Bewerberländern. Priorität auf der Information von Multiplikatoren in: Politischen Institutionen (EP und andere Europäische Institutionen, Regierungen, Verwaltungen, Nationale und Regionale Parlamente); Industrie & Handel (Wirtschaftsführer, Gewerkschaften, Berufsorganisationen); Zivilgesellschaft (NROs, Kirchen, Universitäten, Lehrer an Schulen und Hochschulen).

69 Kommunikationsstrategie für die Erweiterung: Budget
Budget für Bewerberländer und die Zentrale (in Mio. €) Land 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Total MOELs: Türkei: Malta: Zypern: Sub-total: 4,5 0, ,0 8,5 0,6 0,2 0,2 9,50 8,9 0,7 0,2 0,2 10,0 9,8 1 0,3 0,4 11,50 9,3 1 0,3 0,4 11,0 5,3 1 0,3 0,4 7,0 3,75 1 0,2 0,2 5,15 50,05 5,8 1,5 1,8 59,15 MS*: 0,5 5,4 9,75 13,0 13,5 6,0 57,9 CS**: 2,5 3,7 4,7 29,7 TOTAL 8 18,6 24,45 29,20 21,45 15,85 146,75 *: Mitgliedstaaten **: Central services

70 Weitere Informationen
Das "Enlargement Address Book": Delegationen der Europäischen Kommission in den Bewerberländern: Erweiterungsinformationszentrum: Rue Montoyer, 19, B-1000 Brussels Tel: +32 (0) Fax: +32 (0)

71 Welche Informationen sind erhältlich?
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72 Kontakt Internet: http://europa.eu.int/comm/enlargement/
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