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Kann ich alles regeln? Patientenverfügung verständlich erklärt

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Präsentation zum Thema: "Kann ich alles regeln? Patientenverfügung verständlich erklärt"—  Präsentation transkript:

1 Kann ich alles regeln? Patientenverfügung verständlich erklärt
Dr. med. Susanne Hirsmüller, MSc Palliative Care, Vorsitzende des Ethikkomitees

2 Definition Eine PV ist die schriftliche Willensäußerung eines voll-jährigen, einwilligungsfähigen Patienten - zur zukünftigen Behandlung - für den Fall der Unfähigkeit zur Äußerung oder Entscheidung insbesondere die Einwilligung oder Verweigerung in bestimmte ärztliche Maßnahmen.

3 So können Sie vorsorgen:
Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Organspendeausweis Sorgerechtsverfügung

4 Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung
Die Vorsorgevollmacht, mit der der Patient eine Vertrauens-person zu seinem Vertreter (Bevollmächtigten) in Gesund-heitsangelegenheiten bestellt Die Betreuungsverfügung, mit der der Patient das Betreu-ungsgericht bittet, die von ihm vorgeschlagene Vertrauens-person zu seinem Vertreter (Betreuer) in Gesundheits-angelegenheiten zu bestellen. Das Betreuungsgericht prüft zu gegebener Zeit, ob der Vorschlag dem aktuellen Willen des Betroffenen entspricht und die vorgeschlagene Person als Betreuer geeignet ist. © EVANGELISCHES KRANKENHAUS DÜSSELDORF

5 Patientenverfügung: Inhalte
Was soll in bestimmten Krankheitssituationen an medizinischen und pflegerischen Maßnahmen durchgeführt werden, was soll unterbleiben? Welche persönlichen Einstellungen zur Endlichkeit des Lebens und zu den Möglichkeiten der modernen Medizin prägen meine Wünsche zur Behandlung am Lebensende?

6 Patientenverfügung Inhalte
Festlegungen für das Vorgehen: in der unmittelbaren Sterbephase im Endstadium einer unheilbaren Erkrankung bei schwerer Hirnschädigung mit irreversibler Bewusstlosigkeit bei fortgeschrittener Demenz (mit Störung der Nahrungsaufnahme)

7 Was sollte beschrieben werden?
Religiöse oder moralische Überzeugungen Lebensinhalte und -ziele Persönliche Einstellungen zu schwerer Krankheit, Behinderung und Sterben Persönliche Wertvorstellungen in Bezug auf Umgang mit eingeschränkter Denk-, Interaktions- und Kommunikationsfähigkeit, fehlender Mobilität, Schmerzen und Leiden, Abhängigkeit von anderen Menschen, Lebensqualität

8 Praktische Umsetzung Die PV sollte mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden. Sie ist vor allem eine Kommunikationshilfe. Sie ist für Patient, Angehörige und Ärzte Anlass, über den Therapieumfang nachzudenken und in einen Dialog miteinander zu treten. Unterschrift(en) vom Patienten und zusätzlich empfohlen vom Hausarzt, Betreuer/ Bevollmächtigtem sowie Datum

9 Häufige Missverständnisse
Die Patientenverfügung muss nicht notariell beglaubigt sein muss nicht in bestimmten Abständen erneut unterschrieben werden und ist daher auch noch nach 10 oder mehr Jahren gültig ABER: im Notfall muss jemand wissen, dass es sie gibt und wo sie zu finden ist!!!

10 PRO Ausdruck der Selbstbestimmung
Auseinandersetzung mit eigener Endlichkeit Kommunikation über letzte Lebensphase / Entlastung der Nahestehenden Umgang mit eigenen Ängsten Gefühl der Sicherheit

11 CONTRA Vorhersehbarkeit des Lebensendes?
Unvorhersehbarkeit kritischer Situationen? Können wir uns in die Situation sterbender oder dementer Menschen versetzen? Wertewandel in der Krankheit / aktueller Wille? Einige Menschen fühlen sich mit der Erstellung einer PV überfordert, dann ist Vertrauen in die Entscheidungen des behandelnden Arztes zu haben, oft eine gute Entscheidung

12 Realität „Unser persönlicher Entscheidungsspielraum wird am Ende des Lebens sehr begrenzt sein. Diese sicher bittere, aber durch kein juristisch noch so ausgeklügeltes Verfahren aus der Welt zu schaffende Wahrheit müssen sich Ärzte, Patienten, Betreuer und Angehörige, letztlich wir alle uns rechtzeitig vor Augen führen. Die meisten Menschen werden mit großer Wahrscheinlichkeit nicht „autonom“ und „selbstbestimmt“ sterben. Es wäre gut, diese letzte Illusion des Lebens sich selbst und Anderen nicht erst aufzubauen.“ Prof. Dr. Axel W. Bauer

13 Literaturtipps 5,00 € 14,00 €

14 Beratungsstellen in Düsseldorf

15 Beratungsstellen in Düsseldorf
DRK Verbraucherzentrale Caritas Diakonie Betreuungsstelle beim Jungendamt Demenzservicezentrum Verein für soziale Betreuung e.V AWO Hospizvereine

16 Umsetzung in kritischen Situationen
Arzt prüft sorgfältig Indikation für Behandlung • wenn keine PV vorliegt oder diese nicht auf vor-liegende Situation zutrifft, muss sich die Entscheid- ung an mündlich geäußerten Behandlungswünschen bzw. dem mutmaßlichen Patientenwillen richten, den Bevollmächtigter/ Betreuer vertreten soll • in schwierigen Situationen: Einschaltung von des Ethikkomitees zur ethischen Fallberatung mit dem Behandlungsteam, Bevollmächtigtem/Betreuer, ggf. Angehörigen zur Ermittlung des mutmaßlichen Patientenwillens

17 § 1901 a Abs. 1 Satz 1 BGB Ein Patient kann eine Patientenverfügung verfassen, mit der er selbst in bestimmte ärztliche Maßnahmen, die nicht unmittelbar bevorstehen, sondern erst in Zukunft erforderlich werden können, im Vorhinein einwilligt oder diese untersagt. Sie muss daher konkrete Festlegungen für bestimmte beschriebene Situationen enthalten. Diese Erklärung ist für andere verbindlich. Eine Patientenverfügung setzt die Einwilligungsfähigkeit des Patienten voraus; sie bedarf der Schriftform. © EVANGELISCHES KRANKENHAUS DÜSSELDORF

18 aktualisiert: Berlin, den 30. Juni 2013
Ärzte und PV aktualisiert: Berlin, den 30. Juni 2013 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 110 | Heft 33–34 | 19. August 2013 | A © EVANGELISCHES KRANKENHAUS DÜSSELDORF

19 Aufgabe des Arztes Sofern der Arzt keinen berechtigten Zweifel daran hat, dass die vorhandene Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft, hat er auf ihrer Grundlage zu entscheiden. Sofern ein Bevollmächtigter oder Betreuer vorhanden ist, hat dieser zu prüfen, ob die Patientenverfügung wirksam und einschlägig ist; sofern dies zutrifft, hat er ihr Ausdruck und Geltung zu verschaffen (§ 1901 a Abs. 1 und 5 BGB). © EVANGELISCHES KRANKENHAUS DÜSSELDORF

20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Evangelisches Krankenhaus Düsseldorf Kirchfeldstraße Düsseldorf Telefon: 0211 / Telefax: 0211 /


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