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Politische und gesetzliche Veränderungen: Konsequenzen für die Langzeitpflege Herzlich willkommen zur Veranstaltung für Institutionen der Langzeitpflege.

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Präsentation zum Thema: "Politische und gesetzliche Veränderungen: Konsequenzen für die Langzeitpflege Herzlich willkommen zur Veranstaltung für Institutionen der Langzeitpflege."—  Präsentation transkript:

1 Politische und gesetzliche Veränderungen: Konsequenzen für die Langzeitpflege
Herzlich willkommen zur Veranstaltung für Institutionen der Langzeitpflege vom 23. Juni 08!

2 Programm 14.10 Uhr KVG-Revision Pflegefinanzierung 14.35 Uhr
H+ qualité als nationale Qualitätsbranchenlösung Langzeitinstitutionen 15.05 Uhr kurze Pause 15.20 Uhr Kostenrechnung in den Spitälern – REKOLE® auch für Heime umsetzbar? 15.40 Uhr Aktuelles aus der Geschäftsstelle H+ Ihre Anliegen an H+ 16.00 Uhr Apéro H+ Veranstaltung Langzeitpflege

3 KVG-Revision Pflegefinanzierung
Martin Bienlein, Leiter Bereich Politik, Mitglied der Geschäftsleitung H+ Veranstaltung Langzeitpflege

4 Gesetzliche Grundlagen und Reformen
1990 – 1994, 1995 (in Kraft ) Versprechen: Die Langzeitpflege wird gezahlt. 1998 – 2000 (in Kraft ) 1. KVG Revision Einführung und ständige Verlängerung der provisorischen Rahmentarife KVG-Revision: Arbeitsgruppe Langzeitpflege mit H+ 2004/5 – KVG-Revision Botschaft Pflegefinanzierung H+ Mitglied der Interessengemeinschaft Pflegefinanzierung der Leistungserbringer, Patientinnen, Senioren H+ Veranstaltung Langzeitpflege

5 Gesetzliche Grundlagen und Reformen
Hauptanliegen H+ / IG in der KVG-Revision Pflegefinanzierung Keine Unterscheidung zwischen Grund- und Behandlungspflege  Beschränkung der Patientenbeteiligung  Festlegung, was sind 100%  Finanzierung der Tages- und Nachtstrukturen  Übergangspflege Finanzierung in OKP  Finanzierung gemäss Akutpflege  30 plus 30 Tage  (14 Tage im Gesetz) H+ Veranstaltung Langzeitpflege

6 Gesetzliche Grundlagen und Reformen
Hauptanliegen H+ / IG in der KVG-Revision Pflegefinanzierung Teuerungsanpassung der Versicherungsbeiträge  Keine Plafonierung der Versicherungsbeiträge  Anpassung der Hilflosenentschädigung  Anpassung der Vermögensfreigrenzen der Ergänzungsleistungen  H+ Veranstaltung Langzeitpflege

7 Gesetzliche Grundlagen und Reformen
H+ bleibt am Ball Interessengemeinschaft Pflegefinanzierung Umsetzungsverordnungen H+: Verbesserungen notwendig 14 Tage Übergangspflege sind zu kurz! Erfahrungen sammeln Vorstösse im Parlament Festlegung, was sind 100% Prinzip Patientenversorgung sichern Moderne Medizin ermöglichen Übergangspflege Vollkostenabdeckung der Effizienten H+ Veranstaltung Langzeitpflege

8 Langzeitinstitutionen
H+ qualité als nationale Qualitätsbranchenlösung Langzeitinstitutionen Stefan Steccanella Qualitätsbeauftragter H+ Die Spitäler der Schweiz H+ Veranstaltung Langzeitpflege

9 Inhalte Branchenlösung Die 4 Produkte von H+ qualité Terminplan
H+ Veranstaltung Langzeitpflege

10 1. Branchenlösung H+ qualité (1/3)
H+ qualité ist eine Philosophie. Sie konkretisiert sich in einem Label und einem Teilnahmevertrag. Unabhängige Firmen überprüfen, ob Spitäler und Kliniken die Normen von H+ qualité erfüllen. Zielgruppengerechte Information an Patienten, Spitäler, Medien und Behörden. Qualität vergleichen und verbessern lernen und informieren H+ Veranstaltung Langzeitpflege

11 1. Branchenlösung H+ qualité (2/3)
H+-Mitglieder richten ihre Abläufe und Strukturen so ein, dass die medizinischen Ergebnisse, die Zufriedenheit und Sicherheit der Patientinnen und Patienten definierten und hohen Standards entsprechen. Diese Standards werden durch wissenschaftlich abgestütztes Qualitätsmanagement und Benchmarking dokumentiert und überprüft. Die Mitglieder von H+ kommunizieren ihre Angebote und ihre Qualität verständlich. gesundheitspolitische Grundsatzerklärung H+, 2005 H+ Veranstaltung Langzeitpflege

12 1. Branchenlösung H+ qualité (3/3)
H+ setzt den Standard zur Publikation von Qualitätsdaten (Modell/Methodenhoheit) H+ verfügt für seine Mitglieder über die Datenhoheit (Datenschutz/Datenverwendung) Prinzip der Freiwilligkeit und Überzeugung Start mit wenigen obligatorischen Indikatoren, die aufgrund der Befragung 2007 bereits für fast alle Institutionen verfügbar und fachlich unbestritten sind. H+ Veranstaltung Langzeitpflege

13 2. Produkte von H+ qualité
H+ Veranstaltung Langzeitpflege

14 2.1 Spitalqualitätsbericht: Vorgehen (1/3)
Auf- und Ausbau der Spitalqualitätsberichte Arbeitsauftrag von Vorstandsausschuss (VAS, strategische Ebene) an Kommissionen: Akutsomatik: Fachkommission Qualität Psychiatrie, Rehabilitation und Langzeitpflege: bestehende Aktivkonferenzen Auswahl der Indikatoren Methoden auswählen und präzisieren Handlungsanweisung definieren Dokumentation im Methoden-Handbuch H+ Veranstaltung Langzeitpflege

15 2.1 Spitalqualitätsbericht: Stand Arbeiten (2/3)
Psychiatrie, Rehabilitation, Langzeitpflege: Struktur Q2 2008 Beschreibung Q3 2008 Einführung Q4 2008 Testlauf Q1 2009 Ab Q Weiterentwicklung H+ Veranstaltung Langzeitpflege

16 2.1 Spitalqualitätsbericht LZ: Struktur (3/3)
Strukturen, Q-Instrumente, Zertifizierungen Leistungskennzahlen, Schweregradkriterien Altersstatistik Therapieangebot Zufriedenheitsmessungen: Gesamt, Pflege, Hotellerie Diverse Pflege-Indikatoren: Richtlinien, FFE, Dekubiti, Stürze, Dauer-Katheter, RAI-Indikatoren Ressourcen Verbesserungsprojekte H+ Veranstaltung Langzeitpflege

17 2.2 www.spitalinformation.ch: Tool (1/2)
Patientensicht: Suche nach bevorstehenden Behandlungen  Darstellung einzelner Standorte Von jedem Standort min. Adresse integriert (ca. 380 Standorte jeglicher Typologie) Grundlage: BfS-Daten med. Statistik 2006 >90 % akutsomatische und >90% psychiatrische Betriebe mit BfS-Daten online davon ca. 85% mit öffentlicher Darstellung der Fallzahlen Ca. 3‘000 Hits / Woche Umfassender geschützter Bereich / Spital Daten aus der medizinischen Statistik aufgrund Einverständniserklärung pro Spital H+ Veranstaltung Langzeitpflege

18 2.2 www.spitalinformation.ch: Ausbau (2/2)
Geplante Aktivitäten 2008: Freischaltung Q-Berichte Ende Juni 2008 zur öffentlichen Einsicht Neues Portal Winter 2008 Erweiterung Kennzahlen auf Portal Detailscreen pro Spitalstandort Starker Ausbau des geschützten Bereiches Knacknuss: Integration Rehabilitation und Langzeitpflege  Prototyp Fallzahlen / Qualitätsberichte (nach Standard von H+ oder eigene Berichte) Juristische Gesellschaft/Person vs. Einzelne Adresse  Standortbetrachtung für Patient, Spitalgruppe als Einheit  Detailscreen für Informationen H+ Veranstaltung Langzeitpflege

19 2.3 Label H+ qualité Vertragswerk, Beitritt freiwillig.
Basis: Nur verpflichtende Inhalte aus Spital-Qualitätsberichten Verpflichtende Inhalte werden durch externe Gesellschaft(en) geprüft Bestehende Zertifikate / Leistungsausweise übernommen (Bsp. QUALAB für Spitallabor) H+ Veranstaltung Langzeitpflege

20 2.4 Branchenbericht Sicht des Verbandes = Branchendokumentation
Im 2008 keine Umfrage analog zu 2007 Aufbauend auf Spital-Qualitätsberichte Ergänzt mit weiteren Informationen aus dem Bereich Qualitätssicherung und – entwicklung in den Spitälern Bsp. KIQ: Erfahrungen und Empfehlungen aus den Pilotprojekten sollen im Bericht prominent platziert werden. H+ Veranstaltung Langzeitpflege

21 3. Terminplan H+ qualité Zusammenhang Q-Berichte (Indikatoren, Verbesserungsprojekte etc.)  Label  Audit Basis für Label bilden die Spitalqualitätsberichte pro Typologie Label ist ein Referenzierungswerk und KEIN neues QMS (Beispiel Qualitätsmanagementsystem: Methodenfreiheit für ISO, EFQM, SPEQ, SanaCERT etc.) H+ Veranstaltung Langzeitpflege

22 Kostenrechnung in den Spitälern: REKOLE® auch für Heime umsetzbar?
Karin Salzmann, Projektleiterin Rechnungswesen H+ Veranstaltung Langzeitpflege

23 Kostenrechnung in den Spitälern: REKOLE® auch für Heime umsetzbar?
Die Kostenrechnung im aktuellen politischen Umfeld Gesetzliche Vorgaben Warum die Betriebsführung immer mehr Daten benötigt Funktion der Kostenrechnung in den Pflegeheimen Ziele der Kostenrechnung in den Pflegeheimen REKOLE® die Kostenrechnung für Spitäler und für Heime? Ziele, wesentliche Merkmale Unterschiede zur Kostenrechnung für Pflegeheime Sehr geehrte Damen und Herren Auch von meiner Seite begrüsse ich Sie ganz herzlich zu diesem Meeting Langzeitpflege. Sie haben es in der Einladung gesehen zwei Begriffe prägen dieses Referat: Kostenrechnung und REKOLE. Brauche ich zur Führung eines Heims überhaupt eine Kostenrechnung? Reicht meine Finanzbuchhaltung zu deren Führung ich nach OR verpflichtet bin, nicht mehr aus um meinen Betrieb zu führen? Hier zeige ich Ihnen auf wo sich die Kostenrechnung im politischen Umfeld bewegt und wieso die Betriebsführung immer mehr Daten benötigt, welche sie anhand der reinen Finanzbuchhaltungszahlen nicht mehr ermitteln kann. Ja und zuletzt was ist REKOLE. Ist die Kostenrechnung wirklich nur für Spitäler konzipiert oder kann diese nicht auch im Heim umgesetzt werden? Hier zeige ich ihnen einerseits die Entstehung von REKOLE, die Ziele, die wesentlichen Merkmale von REKOLE und was die Unterschiede sind zum bereits bestehenden Werk der Kostenrechnung für Alters- und Pflegeheime, welche vom ehemaligen Forum für stationäre Altersarbeit entwickelt worden ist. H+ Veranstaltung Langzeitpflege

24 Art. 50 KVG Beim Aufenthalt in einem Pflegeheim (Art. 39 Abs. 3) vergütet der Versicherer die gleichen Leistungen wie bei ambulanter Krankenpflege und bei Krankenpflege zu Hause. Er kann mit dem Pflegeheim pauschale Vergütungen vereinbaren. Die Absätze 7 und 8 von Artikel 49 sind sinngemäss anwendbar. In Art. 50 Abs 1 Tarifverträge mit Pflegeheimen was von seitens Versicherer vergütet wird. Er sagt noch nichts aus, dass die Heiminstitutionen eine Kostenrechnung zu führen haben, aber der Artikel weist auf den Art. 49 Abs. 7 und 8 hin. H+ Veranstaltung Langzeitpflege

25 Art. 49 Abs. 7 KVG 7 Die Spitäler verfügen über geeignete Führungs-instrumente; insbesondere führen sie nach einheitlicher Methode zur Ermittlung ihrer Betriebs- und Investitions-kosten und zur Erfassung ihrer Leistungen eine Kosten-rechnung und eine Leistungsstatistik. Diese beinhalten alle für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit, für Betriebsvergleiche, für die Tarifierung und für die Spitalplanung notwendigen Daten. Die Kantonsregierung und die Vertragsparteien können die Unterlagen einsehen. In Art. 49 Abs. 7 präzisiert der Gesetzgeber, dass die Heime zur Ermittlung der Betriebs- und Investitionskosten und zur Erfassung der Leistungen über eine Kostenrechnung und Leistungsstatistik verfügen. Der Gesetzgeber sagt auch, was für Daten diese Kostenrechnung und Leistungsstatistik enthalten muss. Abs. 8 hier jetzt nicht aufgeführt, präzisiert dann die vom Bundesrat angeordneten Betriebsvergleiche. Aber diese Betriebsvergleiche konzentrieren sich auf die Tarifermittlung. Es müssen hauptsächlich Daten zu Kosten und medizinischer Ergebnisqualität ausgewiesen werden. Art. 49 Abs. 8 (für meine Zwecke nicht für das Publikum) In Zusammenarbeit mit den Kantonen ordnet der Bundesrat schweizweit Betriebsvergleiche zwischen Spitälern an, insbesondere zu Kosten und medizinischer Ergebnisqualität. Die Spitäler und die Kantone müssen dafür die nötigen Unterlagen liefern. Der Bundesrat veröffentlicht die Betriebsvergleiche. H+ Veranstaltung Langzeitpflege

26 Art. 104a Abs. 2 KVG 2 Solange die Kosten der Leistungen von Pflegeheimen nicht nach einheitlicher Methode (Art. 49 Abs. 7 und Art. 50) ermittelt werden, kann das Departement durch Verordnung festlegen, in welchem Ausmass diese Leistungen übernommen werden dürfen. Art. 104a Abs. 2 KVG zeigt uns dann was die Konsequenzen sein können, wenn die Kosten in den Pflegeheimen nicht nach einheitlicher Methode ermittelt werden. H+ Veranstaltung Langzeitpflege

27 Art. 9 Abs. 1 VKL 1 Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime müssen eine Kostenrechnung führen, in der die Kosten nach dem Leistungsort und dem Leistungsbezug sachgerecht ausgewiesen werden. Die Verordnungen erfahren im Zusammenhang mit den Änderungen der Spitalfinanzierung ebenfalls Anpassungen. Hier ist die Vernehmlassungsfrist anfangs Mai abgelaufen. H+ hat ebenfalls Stellung bezogen und vor 1 Woche wurden die Eingaben besprochen. Ich verfüge noch nicht über die aktuellen, angepassten Änderungen daher gehe ich nicht zu sehr ins Detail was die Verordnungen betrifft. Aber was auch bereits im KVG erwähnt ist, ein Hinweis in Art. 9 Abs. 1 der VKL, die Pflegeheime müssen eine Kostenrechnung führen, in der die Kosten nach dem Leistungsort und dem Leistungsbezug sachgerecht ausgewiesen werden. Sie sehen also die Kostenrechnung ist im Gesetz sehr stark verankert und wir kommen in Zukunft nicht mehr drum herum eine zu führen nur schon um die gesetztlichen Vorgaben einzuhalten. H+ Veranstaltung Langzeitpflege

28 Funktion der Kostenrechnung
Umsetzung Vorgabe KVG einer einheitlichen Kostenrechnung für Pflegeheime Grundlage zum Nachweis der KVG-pflichtigen Pflegekosten Betriebsinternes Führungsinstrument für Alters-, Pflege- und Krankenheime und Spitäler mit Langzeitabteilungen Was ist aber die eigentliche Funktion der Kostenrechnung. Im Gesundheitswesen erfüllt sie grundsätzlich 3 Eigenschaften. Die Kostenrechnung dient der Umsetzung der Vorgaben des KVG und dem Nachweis der KVG-pflichtigen Pflegekosten. Das haben wir gesehen anhand der Gesetztesartikel. Aber hauptsächlich ist die Kostenrechnung als betriebsinternes Führungsinstrument konzipiert. H+ Veranstaltung Langzeitpflege

29 Ziele der Kostenrechnung
Bewusstsein der Kostenverantwortung fördern Identifikation defizitärer Leistungsbereiche Preiskalkulation unterstützen Gewinnung relevanter Daten für Taxberechnung. Vorkalkulationen unterstützen (z.B. für Einzelfälle oder Pflegestufen) Wirtschaftlichkeitskontrollen ermöglichen (Ist-Ist, Soll-Ist) Benchmarking Sie verfolgt folgende Ziele: Hier nur einige. Die Liste ist nicht abschliessend. Mittels einer Kostenrechnung soll das Bewusstsein der Kostenverantwortung im Unternehmen gefördert werden. Defizitäre Leistungsbereiche werden identifiziert. Die Kostenrechnung dient im Gesundheitswesen ebenfalls der Ermittlung der notwendigen Daten für Taxberechnungen. Sie kann die Grundlage bilden für Benchmarking. Sei es für internes Benchmarking d.h. es werden Vergleichsaktivitäten im eigenen Unternehmen untersucht oder für Wettbewerbs Benchmarking bei welchem der Vergleich mit der direkten Konkurrenz im Vordergrund steht um so Verbesserungsmöglichkeiten für das eigene Unternehmen ableiten zu können. H+ Veranstaltung Langzeitpflege

30 REKOLE® die Kostenrechnung für Spitäler und für Heime?
Baut auf den bisherigen H+ Werken auf (VESKA 92, etc.) Kann von allen Institutionen (mit öffentlicher oder privater Trägerschaft) angewendet werden, die in folgenden Bereichen tätig sind: Akut somatisch Rehabilitation Psychiatrie Langzeitpflege REKOLE ist ein Akronym, das für Revision der Kostenrechnung und Leistungserfassung steht. Sie haben es bereits gehört. Einerseits verlangen das KVG und die VKL unmissverständlich eine transparente und schweizweit einheitliche Methode der Kostenermittlung und Leistungserfassung. Andererseits sind die Spitäler und Heime selber aus unternehmerischem Eigeninteresse auf eine vollständige Erfassung und Ermittlung der Kosten angewiesen. Oder können Sie es sich noch leisten Ihr Unternehmen zu führen, ohne zu wissen, was die erbrachten Leistungen kosten und zu welchen Preisen diese entschädigt werden? Diese Tatsachen haben H+ veranlasst zusammen mit Praktikern für die Praxis vor ca. 6 Jahren anzufangen REKOLE zu entwickeln. Dabei sollte das Rad nicht neu erfunden werden. Die bisherigen Werke von H+ wurden soweit möglich berücksichtigt wurde die erste Version von REKOLE herausgegeben. Während 2 Jahren konnten die Institutionen Verbesserungsvorschläge einbringen und diese wurden von einer Fachkommission auf ihre Umsetzbarkeit auf nationaler Ebene überprüft. Es wurden in dieser Zeit knapp 140 Anträge gestellt, welche allesamt behandelt worden sind. Die Resultate sind in der neuen Version des Handbuchs, welches im August erscheint, integriert. Die Fachkommission, welche aus Praktikern besteht, ist weiter aktiv und nimmt sich Themen an, welche sich mit dem Rechnungswesen in den Institutionen beschäftigt. Ebenfalls soll REKOLE von allen Institutionen angewendet können, welche in den Bereichen Akut somatisch, Rehabilitation, Psychiatrie und Langzeitpflege tätig sind. H+ Veranstaltung Langzeitpflege

31 REKOLE® die Ziele (1/2) Schaffung eines einheitlichen schweizerischen betrieblichen Rechnungswesens. Erfüllt gesetzliche Rahmenbedingungen und Verordnungen. Dient als Grundlage für Tarifverhandlungen. Beansprucht langfristige Geltung (Investitionsschutz). Welche Ziele verfolgt REKOLE: Das Bundesamt für Statistik (BFS) benutzt Daten, um schweizerische Gesundheitsstatistiken zu erstellen z.B. die SOMED Viele Partner des Gesundheitswesens wollen Kostenvergleiche anstellen. D.h Ziel war: mit REKOLE ein einheitliches schweizerisches betriebliches Rechnungswesen zu schaffeb. Es erfüllt die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Verordnungen wie KVG, VKL, etc. Es dient als Grundlage für Tarifverhandlungen und beansprucht langfristige Geltung. H+ Veranstaltung Langzeitpflege

32 REKOLE® die Ziele (2/2) Wird als betriebliches Preisfindungsinstrument konzipiert und setzt folgende Schwerpunkte: Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit der ausgewiesenen Kosten, Basis für Vor- und Nachkalkulationen, Ermittlung von Kennzahlen und Auswertungs-möglichkeiten: Budget / Ist-Vergleiche, Zeitreihenanalysen, Betriebsvergleiche. Im Weiteren wurde REKOLE als betriebliches Preisfindungsinstrument konzipiert mit den Schwerpunkten: Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit der ausgewiesenen Kosten. Basis für Vor- und Nachkalkulationen, Und zur Ermittlung von Kennzahlen und Auswertungsmöglichkeiten wie z.B. Budget / Ist-Vergleiche, Zeitreihenanalysen und Betriebsvergleiche. H+ Veranstaltung Langzeitpflege

33 REKOLE® wesentliche Merkmale (1/3)
Definition einer nationalen Harmonisierungsebene (MUSS-Ebene) Was sind die wesentlichen Merkmale von REKOLE Mit REKOLE wurde eine nationale Harmonisierungsebene definiert. Wir nennen sie die MUSS-Ebene. D.h wir geben eine minimale Kostenstellengliederung vor. Tiefergehende Kostenstellengliederungen sind möglich. Die Verdichtung auf diese nationale Harmonisierungsebene muss aber jederzeit möglich sein. Diese Muss-Ebene streckt sich nicht nur über die Kostenstellengliederung sondern auch die Kostenartengliederung, die Verrechnungsmethodik etc. Ebenfalls werden Einzel- und Gemeinkosten definiert H+ Veranstaltung Langzeitpflege

34 REKOLE® wesentliche Merkmale (2/3)
Vollkostenrechnung auf IST- und Normalkostenbasis Konsequente Trennung von FIBU-BEBU (Abgrenzungsrechnung, Abstimmbrücke, etc.) Rekole ist eine Vollkostenrechnung basierend auf IST- und Normwerten. Eine Vollkostensicht deshalb weil der Anteil der fixen Kosten gross ist und Entscheide über Preise gefällt werden müssen, die langfristig die vollen Kosten decken sollen, was in den Spitälern aber auch in den Heimen eher der Fall ist. Konsequente Trennung von FIBU-BEBU (Abgrenzungsrechnung, Abstimmbrücke, etc.) auch in den Begrifflichkeiten H+ Veranstaltung Langzeitpflege

35 REKOLE® wesentliche Merkmale (3/3)
Von der Kostenstellen- zur Kostenträgerrechnung – Der Sichtwechsel Beim historisch gewachsenen Aufbau der Regelwerke ging man immer zuerst vom FIBU-Kontenrahmen aus, hat daraus die Kostenarten, den Kostenstellenplan und den Kostenträger abgeleitet. Mit REKOLE wurde zuerst der Kostenträger definiert. Der Kostenträger ist zentrales Element und die kleinste bebuchbare Einheit Nicht mehr die Ergebnisse der Hauptkostenstellen, sondern diejenigen der Kostenträger sind im Vordergrund Das die wesentlichen Merkmale von REKOLE. Die Koordinationsgruppe Langzeitpflege Schweiz (KGL) ehemals Forum stationäre Altersarbeit hat 2001 zusammen mit der Kommission für Wirtschaft und Politik eine Kostenrechnung für Alters- und Pflegeheime entwickelt. Diese hat seit der Einführung diverse Änderungen, Ergänzungen erfahren. H+ hat die letzte Überarbeitung der Kostenrechnung für Alters- und Pflegeheime im Auftrag der KGL umgesetzt und diese ist seit Mai 2008 als CD-ROM bei den 3 Verbänden, welche die KGL bilden erhältlich. H+ Veranstaltung Langzeitpflege

36 Unterschiede Kostenrechnung für Pflegeheime zu REKOLE® (1/2)
Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerplan im Handbuch Kostenrechnung für Pflegeheime entsprechen VESKA92. Das Handbuch Kostenrechnung für Pflegeheime arbeitet mit Hauptkostenstellen, welche verbindlich vorgegeben sind. Die nationale Harmonisierungsebene ist nicht gegeben. Was sind nun die wesentlichen Unterschiede der Kostenrechnung für Alters- und Pflegeheime im Vergleich zu REKOLE? Die in der Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerplan verwendeten Angaben entsprechen noch VESKA92. Im Zusammenhang mit REKOLE hat es hier Änderungen gegeben. Das Handbuch Kostenrechnung für Pflegeheime arbeitet mit Hauptkostenstellen, welche verbindlich vorgegeben sind. REKOLE arbeitet nicht mehr mit Hauptkostenstellen Die nationale Harmonisierungsebene ist zum heutigen Zeitpunkt nicht gegeben. Es gibt Unterschiede zwischen den Deutschschweizern, den Westschweizern sowie dem Tessin. D.h. die Ausgaben des Handbuchs Kostenrechnung für Alters- und Pflegeheime sind nicht identisch. H+ Veranstaltung Langzeitpflege

37 Unterschiede Kostenrechnung für Pflegeheime zu REKOLE® (2/2)
Die Kostenträgerrechnung ist als 2 Stufen-Verfahren aufgebaut. Ein historisch gewachsenes Gebilde Vollständige Leistungserfassung fehlt Die Kostenträgerrechnung ist als 2 Stufen-Verfahren aufgeteilt. Stufe 2 bildet die Erfassungssystem BESA, Plaisier, RAI/RUG etc. ab. Hier gibt es auch wieder kantonale Unterschiede. Die Erfassungssysteme weisen unterschiedliche Philosophien auf. Das wiederum widerspricht der in der KVG-Revision Art. 104a Abs. 2 und Art. 49 Abs. 7 definierten einheitlichen Kosten- und Leistungserfassung. Es ist ein historisch gewachsenes Gebilde. Definierte Kostenträger sind nicht eigentliche Kostenträger sondern Kostenstellen oder Kostenarten. Aufenthaltsarten sind in Kostenstellen abgebildet (Teilstationäre Pflegedienste (KST 59), Ambulante Pflegedienste (KST 70)) Vollständige Leistungserfassung fehlt. Für das innerbetriebliche Controlling wird die Leistungserfassung nach der Kosten/Nutzen-Regel zugelassen Sie sehen es gibt einige Unterschiede zu REKOLE. Sie haben gehört was REKOLE ist, welche Ziele verfolgt werden und was die Merkmale sind. Ich möchte meinen Vortrag schliessen mit der Eingangsfrage: Ist REKOLE auch für Heime umsetzbar? H+ Veranstaltung Langzeitpflege

38 Kostenrechnung in den Spitälern: REKOLE® auch für Heime umsetzbar?
JA! Wir sagen ja! REKOLE wurde nicht nur für die Spitäler entwickelt. Einzig was wir noch nicht wissen, ob es eine Verfeinerung des administrativen Falls benötigt. Diese Frage können wir aber nur beantworten, wenn wir Erfahrungen aus der Praxis haben. Hierfür brauchen wir Sie! Der Druck von allen Seiten die Kosten in den Griff zu bekommen, wird weiter zunehmen. Die gesetzlichen Anforderungen sind mit der KVG-Revision gestiegen. Um diesen Anforderung gerecht zu werden und für die Zukunft bereit zu sein ist eine Weiterentwicklung der bisherigen Kostenrechnung in die Richtung der Kostenträgerrechnung unabdingbar und REKOLE ist diesen Schritt gegangen. In diesem Sinne gebe ich das Wort zurück an Bernhard Wegmüller. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! H+ Veranstaltung Langzeitpflege

39 Aktuelles aus der Geschäftsstelle / Ihre Anliegen
Dr. Bernhard Wegmüller, Direktor H+ Kurt Meier Präsident Aktivkonferenz Langzeitpflege H+, Vorstandsmitglied H+, Direktor Pflegezentren der Stadt Zürich H+ Veranstaltung Langzeitpflege

40 Aktuelles aus der Geschäftsstelle H+
Datenbank, Verhandlungsempfehlungen für Tarife Personalengpass im Pflegebereich, Projekt Weiterbildung Langzeitpflege Stand Arbeitsgesetz, Revisionen Strategie Bildungspolitik in Arbeit Mehrjahresplanung H – 2011 H+ Veranstaltung Langzeitpflege

41 Dienstleistungen, Rolle von H+ in Langzeitpflege: nationale Leistungen
Gesundheitspolitik: Engagement für KVG (Pflegefinanzierung) Arbeitgeberpolitik und Bildungspolitik: federführende Organisation, 2 Bildungszentren Qualität: H+ qualité Tarife: nationale Koordinations- und Informationsplattform, nationaler Tarifpartner Branchenlösung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz EKAS Kostenrechnung: federführende Organisation Statistik: Partner des BfS für SOMED-Statistik, Durchführung für Kanton Zürich Ökologie, Migration H+ Veranstaltung Langzeitpflege

42 Aktivkonferenz H+ Langzeitpflege und die Betriebe der Langzeitpflege
Als Aktivkonferenz Langzeitpflege sind wir Kommunikations-, Koordinations- und Arbeitsplattform für H+ Mitglieder der Gruppierung Langzeitpflege. Als Aktivkonferenz Langzeitpflege sind wir Konsultationsorgane des Vorstands und des Direktors. Als Aktivkonferenz Langzeitpflege wollen wir Ihre Interessen vertreten! Wie kann der Dialog der Betriebe mit der Aktivkonferenz Langzeitpflege gestaltet werden? Wir sind dankbar für Ihre Ideen und Vorschläge! H+ Veranstaltung Langzeitpflege

43 Welche Anliegen haben Sie an H+?
Bitte teilen Sie uns mit, wo und wir Sie unterstützen können! Dr. Bernhard Wegmüller Direktor Tel , Karin Salzmann Projektleiterin Rechnungswesen, Ansprechpartnerin Aktivkonferenz Langzeitpflege Tel , Martin Bienlein Leiter Politik, Mitglied der Geschäftsleitung Tel , Stefan Steccanella Projektleiter Qualität und Patientensicherheit Tel , H+ Veranstaltung Langzeitpflege

44 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Haben Sie noch Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! H+ Veranstaltung Langzeitpflege


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