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Veröffentlicht von:Achmed Wessling Geändert vor über 9 Jahren
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Ethnische Minderheiten in Deutschland am Beispiel Sinti und Roma
Simone Kappler, Jenny Attinger, Jessica Sartori
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Nationale Minderheiten
In Deutschland leben vier anerkannte nationale Minderheiten Bestimmte Kriterien müssen erfüllt sein
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Roma Rom/ Roma = Mann oder Mensch
Stämme außerhalb des deutschen Sprachraums Vielzahl von Bevölkerungsgruppen
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Sinti Gruppe des Roma Volkes
Begriff Sinti und Roma entstand Anfang der 80er Jahre. Hintergrund: Verfolgung während Nationalsozialismus
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Aufbruch nach Europa Sinti und Roma zogen vor 1000 Jahren nach Europa ein Sinti im heutigen Westeuropa, Roma in Ost und Südosteuropa 18. Jhd.: Sprachforscher entdecken Parallelen Grund für die Auswanderung
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Deutschland - Ankunft und Verfolgung
1407: Sinti wurden erstmals urkundlich erwähnt 1423: Sinti bekommen Schutzbrief Ende des Jh.: Situation ändert sich Ende 18. Jh.: Situation verbesserte sich
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Kehrtwende/Zwangseingliederung
18. Jhd. Wende in der Politik durch Humanismus Zwangseingliederung, Sprachverbot
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Verfolgung im dt. Reich 1864: Leibeigenschaft wurde von Bulgarien und Rumänien aufgehoben 1899 deutschlandweite Registrierung Bis Anfang 1930: fast alle Sinti und Roma waren sesshaft + dt. Staatsbürgerschaft
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Massenmord im Dritten Reich
Erneute Verfolgung durch Nationalsozialisten 1940: Familien wurden in Konzentrationslager deportiert dt. Staatsbürgerschaft wurde verweigert
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Die Bürgerrechtsbewegung
Ende 1970: Verbände machen auf Missstände aufmerksam 1982: Bundeskanzler H.Schmidt erkennt die Ermordung als Völkermord an Verbände bemühen sich gegen Diskriminierung 1995 Sinti und Roma sind geschützt
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Sinti und Roma heute 1990: Nach Bürgerkrieg beginnt neue Situation
Bedrohte Situation besonders bei Kindern
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Gesetzliche Grundlagen
„Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ (GG Artikel 3 Absatz 3 Satz 1)
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Gesetzliche Grundlagen
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte spezieller Minderheitenschutz Ebene des Völkerrechts Europarat Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
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Europarat Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
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Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten
Ziele: Bestehen nationaler Minderheiten schützen Identitätsstiftend Klima der Toleranz
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Rahmenübereinkommen Abschnitt 1, Artikel 3 Satz 1:
„Jede Person, die einer nationalen Minderheit angehört, hat das Recht, frei zu entscheiden, ob sie als solche behandelt werden möchte oder nicht; aus dieser Entscheidung oder der Ausübung der mit dieser Entscheidung verbundenen Rechte dürfen ihr keine Nachteile erwachsen.“
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Rahmenübereinkommen Abschnitt 2, Artikel 4, Satz 1: „Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeder Person, die einer nationalen Minderheit angehört, das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz und auf gleichen Schutz durch das Gesetz zu gewährleisten. In dieser Hinsicht ist jede Diskriminierung aus Gründen der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit verboten.“
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Rahmenübereinkommen Abschnitt 2, Artikel 5, Satz 1:
„Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Bedingungen zu fördern, die es Angehörigen nationaler Minderheiten ermöglichen, ihre Kultur zu pflegen und weiterzuentwickeln und die wesentlichen Bestandteile ihrer Identität, nämlich ihre Religion, ihre Sprache, ihre Traditionen und ihr kulturelles Erbe, zu bewahren.“
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Rahmenübereinkommen Abschnitt 2, Artikel 6, Satz 1:
„Die Vertragsparteien fördern den Geist der Toleranz und des interkulturellen Dialogs und treffen wirksame Maßnahmen zur Förderung der gegenseitigen Achtung und des gegenseitigen Verständnisses sowie der Zusammenarbeit zwischen allen in ihrem Hoheitsgebiet lebenden Menschen unabhängig von deren ethnischer, kultureller, sprachlicher oder religiöser Identität, und zwar insbesondere in den Bereichen Bildung, Kultur und Medien.“
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Rahmenübereinkommen Abschnitt 2, Artikel 7: „Die Vertragsparteien stellen sicher, daß das Recht aller Angehörigen einer nationalen Minderheit, sich friedlich zu versammeln und sich frei zusammenzuschließen, sowie ihr Anspruch auf freie Meinungsäußerung und auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit geachtet werden.“
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Rahmenübereinkommen Artikel 12, Satz 3: „Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Chancengleichheit von Angehörigen nationaler Minderheiten beim Zugang zu allen Bildungsstufen zu fördern.“
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Aufgabe Diskutiert in Kleingruppen über den jeweiligen Artikel
Werden die Artikel auch praktisch in Deutschland umgesetzt? Gibt es ein Beispiel, das die Umsetzung des Artikels bestätigt?
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Europäische Charta zum Schutz nationaler Minderheiten
1992: Verabschiedung Verpflichtung Förderpflichten
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Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
Internationale Organisation Aufgabe: Maßnahme zur Konfliktverhinderung
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Kultur Keine einheitliche Kultur Religion Musik Rolle der Familie
Schulbildung Ausbildung zu Hause Vereine zur Vertretung ihrer Interessen
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Sprache Romanes, unterschiedliche Dialekte
Keine verbindliche Normierung Sprachverlust Indische Wurzeln
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Vorurteile Wahrsagerei
„Zigeuner" in der Bundesrepublik mit Abstand die unbeliebteste aller Volksgruppen noch heute bestehende Gerüchte Sinti und Roma ohne Wissenschaft und Geschichte Drei der zähesten Vorstellungen und Vorurteile Stereotypen
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Vorurteile kein Bewusstsein für Rassenverfolgung
EMNID-Umfrage von 1994
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Sinti- und Roma Kinder in Deutschland
etwa bis Angehörige von Roma- Gruppen Rahmenübereinkommen Bildungsangebote aufenthaltsrechtliche Status finanziellen Leistungen Seit tief greifenden Kurswechsel
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Video Die Reportage - Klauen, betteln, frieren | NDR Fernsehen Link:
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Handlungsmöglichkeiten
keine kurzfristigen Bildungsprogramme oder einzelne Hilfszuwendungen Abbau der Vorurteile dauerhafte und nachhaltige Lösung kann nur in den Herkunftsländern selbst Schulbesuch und Chancenungleichheit
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Handlungsmöglichkeiten
in den letzten Jahren pädagogische Aktivitäten gestartet aufenthaltsrechtliche Sicherheit
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Fazit Wenig Wissen über Sinti und Roma
Wenige Informationen in der Schulbildung Fakten für die Soziale Arbeit Vorurteile bestehen bis heute
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Diskussionsfrage „Es handelt sich bei Roma um die wohl am schwersten
integrierbare aller Zuwanderergruppen.“
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Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit
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