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Allgemeine Informationsveranstaltung

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Präsentation zum Thema: "Allgemeine Informationsveranstaltung"—  Präsentation transkript:

1 Allgemeine Informationsveranstaltung
10. Dezember 2013

2 Inhalt der heutigen Informationsveranstaltung
Allgemeines Prüfungsordnungen Studienfortschrittskontrolle Atteste (Härtefall-)Anträge Bescheide Abschlussarbeiten APSO Beurlaubung Termine / Fristen

3 Allgemeines Informationen zum Studium
allgemeine Fragen: StudentenServiceZentrum studienrelevante Fragen: Studienberatung und -koordination fachspezifische Fragen: Fachstudienberatung EDU-Homepage und Wiki lesen! Informationen über Leistungsstand Bescheide, Leistungsnachweise Pflicht der Kenntnis von APSO, FPSO und ggf. LPO I Regelmäßiger Abruf von mytum-Mails

4 Prüfungsordnungen rechtliche Grundlage für den Studiengang
Prüfungsfristen und Studienfortschrittskontrolle Modulkatalog Pflichtmodule Wahlmodule können vom PA fortgeschrieben werden In Biologie-Chemie auch Wahlpflichtmodule

5 Studienfortschrittskontrolle
Wo steht die Studienfortschrittskontrolle? § 38 FPSO bzw. § 10 APSO Welche Hürden gibt es im Bachelor? Bis Ende des 2. FS: mindestens eine Modulprüfung aus den Grundlagen (§ 38 FPSO) 3. FS: mindestens 30 Credits (BB) bzw. 15 Credits (NB), 4. FS: mindestens 60 Credits (BB) bzw. 50 Credits (NB), 5. FS: mindestens 90 Credits (BB) bzw. 80 Credits (NB), 6. FS: mindestens 120 Credits (BB) bzw. 105 Credits (NB), 7. FS: mindestens 150 Credits (BB) bzw. 135 Credits (NB), 8. FS: mindestens 180 Credits (BB und NB)

6 Atteste Unterrichtsfach Sport: alle Atteste, die den Sport betreffen, bitte unverzüglich an die Fakultät Sport Eintragung bei Modulteilprüfungen sinnvoll Abschlussarbeiten: Atteste dringend notwendig Dauer und Begründung der Prüfungsunfähigkeit müssen daraus hervorgehen. Lassen Sie sich immer Atteste ausstellen und sammeln Sie diese.

7 (Härtefall-)Anträge Was:
individuelle Probleme mit dem Studienfortschritt Nachmeldungen zu Prüfungen Gewährung einer mündliche Prüfung wegen Auslandsstudiums Mängel im Prüfungsverfahren Nachteilsausgleich Antragsstellung erfolgt an den jeweiligen Prüfungsausschuss über die Schriftführerinnen Bitte legen Sie alle entscheidungsrelevanten Nachweise dem Antrag bei!

8 Bescheide Wo finde ich sie? Welche Bescheide gibt es und wann?
TUMonline Welche Bescheide gibt es und wann? Semesterbescheide, ENB-Bescheide Welche Folgen hat ein Bescheid? Wann sollte / muss ich Widerspruch einlegen? 1 Monat nach Bekanntgabe Wichtig: Vor dem offiziellen Widerspruch bitte unbedingt bei der Schriftführung melden! In vielen Fällen ist ein Widerspruch nicht nötig!

9 Abschlussarbeiten Eine Anmeldung bei der EDU ist notwendig.
Regelungen in §18 APSO und §46 FPSO Inhaltliche und gestalterische Regelungen bestimmen immer die anbietende Fakultät bzw. der Themensteller. Vorlage Deckblatt und Erklärung sind auf dem Wiki zu finden. In der Regel ist kein Zweitgutachter nötig. Titel ist auf Deutsch und Englisch nötig.

10 Allgemeine Prüfungs- und StudienOrdnung
Wird durch die Fachprüfungsordnung (FPSO) ergänzt und geht dieser im Zweifel vor Gilt TU-weit für alle Bachelor- und Masterstudiengänge Enthält allgemeine Regelungen zu Modularisierung, Prüfungen, Prüfungsanmeldung, Anrechnungen, Bewertung von Leistungen, Abschlussarbeiten, Nachteilsausgleich, Schutzfristen, Mängel im Prüfungsverfahren, Täuschung, Wiederholung, Einsicht, Zeugnis, Prüfungsausschuss, Bescheide, etc.

11 APSO: Prüfungen Zu jeder Prüfung ist eine Anmeldung nötig! (Auch zu jeder Wiederholungsprüfung!) Wiederholung von Modulteilprüfungen: 1. Gesamtmodul ist nicht bestanden beschränkt auf nicht bestandene Teilprüfungen 2. Gesamtmodul ist nach Verrechnung bestanden In mindestens zweisemestrigen Modulen ist die Wiederholung auch vor Bekanntgabe der verrechneten Modulnote auf Antrag möglich. In der FPSO kann festgelegt werden, dass alle Modulteilprüfungen von bestimmten Modulen bestanden sein müssen.

12 Allgemeine Prüfungs- und StudienOrdnung (APSO)
Prüfungseinsicht § 25 Abs. 3 Täuschung bei schwerwiegender oder wiederholter Täuschung: Exmatrikulation möglich! Anrechnungen gleichwertige Leistungen werden grundsätzlich angerechnet kann pro Studiengang nur einmal und nur binnen des jeweils ersten Studienjahres beantragt werden

13 Beurlaubung I Wann und wie? Gründe Fachsemester
bis zum ersten Vorlesungstag des jeweiligen Semesters Antrag an das Immatrikulationsamt 111€ sind zu entrichten Gründe Elternzeit, Pflege eines Angehörigen Auslandsaufenthalt, Praxissemester, Krankheit Fachsemester Fachsemesterzahl wird zunächst nicht weitergezählt

14 Beurlaubung II Prüfungen im Urlaubssemester / Anerkennungen
nur Wiederholungsprüfungen (an der TUM) Prüfungen im Ausland möglich; ab einer Anerkennung von 22 ECTS wird das Fachsemester automatisch hochgezählt In einem Urlaubssemester ist weder die Anmeldung noch die Abgabe einer Abschlussarbeit möglich.

15 Termine / Fristen Rückmeldung (immer 15.2. oder 15.8.)
Bewerbungsfristen Immatrikulation und Exmatrikulation Prüfungszeiträume und Notenschluss Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen Unterrichtsfachwechsel (BB) (immer oder 31.8.) Belegfristen (nur LMU) Information über LMU, Vorlesungsverzeichnis

16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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