Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Prävention gegen Quarzfeinstaub am Arbeitsplatz:

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Prävention gegen Quarzfeinstaub am Arbeitsplatz:"—  Präsentation transkript:

1 Prävention gegen Quarzfeinstaub am Arbeitsplatz:
Sozialdialog Quarzfeinstaub - Zweite Berichterstattung -

2 Quarz in Gießereien Quarz ist ubiquitär
Quarzsand ist der Grundstoff der Kerne und Formen Quarzmehl ist Grundstoff von Feuerfeststoffen Wo Quarz ist, ist auch oft Quarzfeinstaub Die Schlussfolgerung aus diesen Fakten ist unter anderem, dass der Umgang mit Quarzsand in Gießereien zu den klassischen Arbeitsschutzthemen zählt. Das Thema ist also nicht neu, wurde aber im Sozialdialog nicht über die Einführung von Grenzwerten, sondern über die Einführung von Maßnahmen zur Staubexposition angegangen.

3 Luftröhre und primäre Bronchien
Rachen Kehlkopf Luftröhre und primäre Bronchien sekundäre Bronchien terminale Bronchien Alveolen Definition von A(lveolengängigem) -Staub Unter einatembarem Staub versteht man die Gesamtheit der Partikel in der Atemluft, welche durch Mund und Nase eingeatmet werden können. Unter alveolengängigem Staub versteht man die Gesamtheit der Partikel in der Atemluft, welche bis in die Lungenalveolen gelangen können. Hierbei wird auch von der PM 4-Fraktion (PM = particulate matter) des Staubes gesprochen, also Teilchen, deren aerodynamischen Durchmesser kleiner ist als 4 µm.

4 Hintergrund IARC 1997 Quarzfeinstaub am Arbeitsplatz hat eine krebserzeugende Wirkung IARC aktuell: unbedingte Einstufung SCOEL: Silikose = Krebsrisiko Silikoseprävention = Krebsprävention Grenzwert unter 0,05 mg/m3? In Deutschland (noch) keine Einstufung EU entscheidet über weiteres Vorgehen abhängig von Ausgang der zweiten Berichterstattung Die IARC ist Teil der Weltgesundheitsorganisation WHO. Nachdem zunächst eine Einschränkung der krebserzeugenden Wirkung auf den Arbeitsplatz festgehalten wurde, ist diese Einschränkung nunmehr entfallen. Der wissenschaftliche Ausschuss für Grenzwerte berufsbedingter Exposition gegenüber chemischen Arbeitsstoffen (SCOEL - Scientific Committee on Occupational Exposure Limits to Chemical Agents), der die EU-Kommission berät, hatte im Juni 2003 festgestellt, dass die hauptsächliche Folge der Einatmung von Quarzfeinstaub beim Menschen die Silikose sei. Es gebe hinreichend Informationen, die den Schluss zuließen, dass die relative Gefahr an Lungenkrebs zu erkranken bei Personen, die an Silikosen litten, erhöht sei (dies sei anscheinend nicht der Fall bei Arbeitnehmern, die nicht an Silikose litten und Quarzfeinstaub in Steinbrüchen und in der Keramikindustrie ausgesetzt seien). Daher sei durch das Verhindern des Ausbruchs von Silikose auch das Krebsrisiko zu reduzieren. Auf deutscher Ebene hat die MAK-Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft 1999 Quarz als Stoff, der beim Mensch Krebs erzeugt und bei dem davon auszugehen ist, dass er einen nennenswerten Beitrag zum Krebsrisiko leistet (Kategorie 1), eingestuft. Auf Grund intensiver Diskussionen mit der Industrie folgte der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) in seinem Beschluss vom 07. Mai 2003 dieser Einstufung nicht, so dass Quarzfeinstaub nicht als krebserzeugender Stoff in der TRGS 905 eingestuft ist. Allerdings wird in dem Beschluss eine krebserzeugende Wirkung des alveolengängigen Staubanteils von kristallinem Siliziumdioxid (Quarz/Kristoballit) festgestellt. Des weiteren wird ein weiterer Forschungsbedarf hinsichtlich der Wirkungsunterschiede verschiedener Quarzarten und bezüglich der Gefährdung bei niedriger Quarzfeinstaubdosierung festgestellt. Zwar ist Quarzfeinstaub als Stoff nicht als krebserzeugend eingestuft, allerdings ist der Umgang mit Quarzfeinstaub ein krebserzeugender Prozess (TRGS 906). IARC: International Agency for Research on Cancer, Lyon SCOEL: Scientific Committee on Occupational Exposure Limit Values

5 Europäische Grenzwerte für Quarzfeinstaub
Österreich Maximale Arbeitsplatzkonzentration Bundesministerium für Arbeit und Soziales 0,15 Belgien Ministère de l’Emploi et du Travail 0,1 0,05 Dänemark Direktoratet fot Arbeidstilsynet Finnland Occupational Exposure Standard National Board of Labour Protection 0,2 Frankreich Verweis auf Verstaubung[sgrade] Ministère de l’Industrie (RGIE) 5 oder 25k/Q Grenzwert der mittleren Exposition Ministère du Travail ( Deutschland Grenzwert nach TRGS 900 Bundesministerium für Arbeit -[1] - Griechenland Legislation for mining activities 0,1[2] Irland (CoP) Italien Threshold Limit Value Associazone Italiana Degli Igienisti Industriali Luxemburg Niederlande Maximaal Aanvarde Concentratie Ministerie van Sociale Zaken en Werkgelegenheid 0,075 Norwegen Administrative Normer (8hTWA) for Forurensing I ArbeidsmiljØet Direktoratet for Arbeidstilsynet Portugal Instituto Portuges da Qualidade, Hygiene & Safety at Workplace Spanien Valores Limites 1) Instituto Nacional de Seguridad e Higiene 2.1) New proposal (except coal mining) Schweden Yrkeshygieniska Gränsvärden National Board of Occupational Safety and Health Schweiz ’Exposition Großbritannien Workplace Exposure Limit Health & Safety Executive 0,3[3] 0,3 Diese Folie dient der Verdeutlichung der Tatsache, dass die Feinstaubdiskussion nicht nur in Deutschland geführt wird. Auch in den übrigen EU-Mitgliedstaaten ist die Einhaltung der jeweiligen Grenzwerte für die Gießereien problematisch. In Deutschland gibt es seit der Einführung der neuen Gefahrstoffverordnung keinen gültigen Grenzwert mehr, allerdings wird der bisher geltende Grenzwert (0,15 mg/(m³) allgemein zur Orientierung herangezogen. Europäische Grenzwerte für Quarzfeinstaub Quarz Cristobalit Tridymit [mg/m3]

6 Quarz (A-Fraktion)-Exposition in Gießereien
Derzeitiger Grenzwert in A und inoffizieller Grenzwert in D: ,15 mg/m3 vorgeschlagener Grenzwert von SCOEL für EU: < 0,05 mg/m3 90%-Wert 95%-Wert 50%-Wert Aus der Darstellung wird deutlich, dass die Einführung eines Grenzwertes im bereich von 0,05 mg/m³ in weiten Bereichen der Gießereiindustrie nicht einhaltbar wäre. angegeben ist der 50%-, 90%-, 95%-Wert in mg/m3 (VDG-Datensammlung mit 711 Daten aus 22 Gießereien; Messungen aus ) SCOEL: Scientific Committee on Occupational Exposure Limit Values

7 Sinkende Anzahl Silikose-Fälle in Deutschland
Die eindeutig sinkende Anzahl der Silikose Fälle korreliert mit der kontinuierlichen Verbesserung des Arbeitsschutzes. (Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften)

8 Anerkannte Berufskrankheiten in Eisen-, Stahl- und Tempergießereien in der MuM-BG in , Summe der BK: 190

9 Was ist ein Sozialer Dialog?
Vertrag zwischen Sozialpartnern auf EU-Ebene SD-Vereinbarung (SDV) ersetzt gesetzliche Regelungen Erarbeiten von „Good Practices Documents“ Arbeitgeber streben Umsetzung an Monitoring im Unternehmen (Arbeitgeber/Arbeitnehmer) Mehrere Branchen betroffen Formalisiertes Verfahren des EU-Vertrags Starke Unterstützung durch die EU-Kommission!! Unterzeichnung am 25. April 2006 Inkrafttreten am 25. Oktober 2006 Als eine Alternative zu der Regulierung von Quarzfeinstaub durch europäische Gesetzgebung sieht der EU-Vertrag das Instrument des Sozialen Dialogs zwischen den Partnern vor. Die Verhandlungsplattform für Quarzfeinstaub (NePSi), die diesen besonderen Vertrag verhandelt hat, bestand aus Stellvertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus den folgenden Industriezweigen: Aggregat-, Keramik-, Gießerei-, Glas-, industrielle Mineralien und metallhaltige Mineralien, Zement-, Glaswolle-, Naturstein-, Mörtel- und Betonfertigteilindustrie. Für die Gießereiindustrie haben DGV und VDG gemeinsam federführend an den Beratungen teilgenommen. Nach fast neun Monaten der Verhandlungen, die intensiv von der EU-Kommission ideel und finanziell unterstützt wurden, hat die Plattform die Verhandlungen abgeschlossen. Nach Überzeugung der Plattform kann der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in diesem Falle am besten durch diesen Vertrag erreicht werden. NePSi hat geeignete Lösungen gefunden, um den Gesundheitsschutz der Arbeiter, aber auch die Standortsicherung der Firmen angemessen zu berücksichtigen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind daher verpflichtet, sich gemeinsam nach besten Kräften zu bemühen, den Vertrag und die bewährten Praktiken in den Betrieben umzusetzen.

10 Negotiation Platform on Silica (NePSi)
Sozialer Dialog zu Quarzfeinstaub in der EU – Gremien bei den Verhandlungen NePSi Büro Negotiation Platform on Silica (NePSi) Vollversammlung Arbeitgeber Arbeitnehmer CAEF CEEMET EMF Lenkungs- Arbeitsgruppe: Regularien etc. Technische Arbeitsgruppe: Maßnahmen etc. Die Gießereiindustrie ist in den Verhandlungen und in den weiteren Gremien von NePSi doppelt vertreten: durch die Arbeitgebervereinigung CEEMET (Council of European Employers of the Metal, Engineering and Technology-Based Industries ), die europäische Vereinigung, deren Mitglied auch Gesamtmetall ist, sowie durch die Wirtschaftsvereinigung CAEF – The European Foundry Association, deren Mitglied der BDG ist. Der DGV hat sowohl das Generalsekretariat als auch das Sekretariat der Umweltschutzkommission des CAEF inne. Auf deutscher und europäischer Ebene besteht – jedenfalls in der hier interessierenden Frage - ein sehr konstruktives Verhältnis zwischen den Gewerkschaften und Industrie. DGV GDM VDG Gesamt- metall IG-Metall

11 Vereinbarungstext Ziele „Nichtanwendung“: Prinzipien
Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer Minimierung der Exposition durch Anwendung der Guten Praktiken (ohne europäische Grenzwertsetzung) Vermehrung des Wissens „Nichtanwendung“: Nichtbeachtung des Vertrags und der Guten Praktiken, die zu einer erhöhten Exposition und daraus resultierenden Gesundheitsrisiken führen Prinzipien Wissen vergrößern, Notwendigkeit für Präventionsstrategie Quarz ist unverzichtbar für viele industrielle Verfahren Es ist das Ziel des Vertrags, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, die Exposition gegenüber Quarzfeinstaub durch die Einhaltung der bewährten Praktiken zu minimieren und das Wissen über die potentiellen Gesundheitsfolgen von Quarzfeinstaub und über die bewährten Praktiken zu mehren. Durch die Umsetzung der bewährten Praktiken will der Vertrag den Schutz von über 2 Mio. Arbeitern, die bei den Vertragsparteien in der EU beschäftigt sind, vor Quarzfeinstaub verbessern und die Übereinstimmung mit der vorhandenen Arbeitsschutzgesetzgebung der EU und den EU-Mitgliedstaaten steigern. Der Begriff „Nichtanwendung“ wurde aus juristischen Gründen eingefügt. Gemeint ist die Nichteinhaltung oder genauer die Verletzung des Vertrages. Dabei ist es nicht ausreichend, nur eine Vertragsklausel oder ein Anleitungsblatt zu missachten, sondern die Missachtung des Vertrages muss auch noch zu einer erhöhten Exposition und einem Gesundheitsrisiko geführt haben. Nähere Erläuterungen hierzu werden spätestens mit der Software für die Berichterstattung im Dezember/Januar 2008 folgen (siehe hierzu auch Folie 16).

12 Vereinbarungstext (2) Gute Praktiken Überwachung und Berichterstattung
Verpflichtung zur Einhaltung der beschriebenen technischen Lösungen oder vergleichbarer effektiver Schutzmaßnahmen Dokumentation im Rahmen der (ohnehin zu erstellenden) Gefährdungsbeurteilung Überwachung und Berichterstattung 4 Augen-Prinzip bei Überwachung der Guten Praktiken Berichterstattungsformat erheblich angepasst und einfach zu handhaben Aufwand für die Berichterstattung hält sich im Rahmen (Aufwand: 0,5 bis 2 Tage alle 2 Jahre) Umsetzung und Aktualisierung kann je nach Stand der Arbeitsschutzorganisation Mehraufwand bedeuten Berichterstattung ist der eigentliche Mehrwert aus Gewerkschaftssicht Die notwendigen Arbeitsschritte zu Einführung und Überwachung des Systems sind in der Checkliste, die wir Ihnen zugesandt haben, zusammengefasst. Die Checkliste zur Umsetzung der Sozialübereinkunft kann auch von unserer Homepage heruntergeladen werden:

13 Anhang 3 Berichterstattung
In Gießereien ist alle 2 Jahre vom Arbeitgeber in Abstimmung mit dem Arbeitnehmervertreter ein Bericht zur Situation bezüglich Quarzfeinstaub zu erstellen mit u.a. folgenden Angaben: Anzahl der … Beschäftigten Quarzfeinstaub exponierten Beschäftigten im Risikomanagement erfassten Beschäftigten in der Gesundheitsüberwachung erfassten Beschäftigten hinsichtlich Quarzfeinstaub informierten und geschulten Beschäftigten technischen Arbeitsschutzmassnahmen organisatorischen Arbeitsschutzmassnahmen persönlichen Schutzmassnahmen Freies Erläuterungsfeld Nur Angabe ja/nein, keine Zahlenangabe

14 Vereinbarungstext (3) Schulungen der Arbeitnehmer
Einrichtung eines Rats als einziges Organ, das die Umsetzung und Auslegung der Vereinbarung überwacht Paritätisch besetzt, konsensuale Entscheidungen angestrebt Bei wiederholter ungerechtfertigter Nichtanwendung der Bewährten Praktiken durch Unternehmen: Beschluss über „geeignete Maßnahmen“ Kostenerstattung durch EU Vertraulichkeitsklausel Dauer Jederzeitiges Kündigungsrecht mit Jahresfrist Sollte EU-Recht bezüglich Quarzfeinstaub vorgeschlagen werden, kommen die Parteien zusammen, um die Auswirkungen zu beraten Inkrafttreten seit Oktober 2006

15 Zum Sozialen Dialog ist fest zu halten …
Die Verhandlungen sind mit einem von allen Verhandlungs-partnern akzeptierten Ergebnis abgeschlossen worden. Vereinbart worden sind konkrete Arbeitsschutzmaßnahmen. Die vereinbarten Arbeitsschutzmaßnahmen sowie ihre Überwachung und das Berichtswesen sind anspruchsvoll. Die Vereinbarungen (insbesondere die bewährten Praktiken) sind an den Verhältnissen in modernen mitteleuropäischen Gießereien ausgerichtet.

16 von kristallinem Siliciumdioxid und dieses enthaltender Produkte
Leitfaden über bewährte Praktiken zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch die gute Handhabung und Verwendung von kristallinem Siliciumdioxid und dieses enthaltender Produkte Der wesentliche Bestandteil der Vereinbarung ist Anhang 1: Der Leitfaden über bewährte Praktiken.

17 Anhang 1: Gute Praktiken
Teil 1: Die wesentlichen Eigenschaften von Quarzfeinstaub 1. Einführung 1.1 Was ist Siliciumdioxid? 1.2 Quarzfeinstaub 1.3 Berufsbedingte Exposition durch Quarzfeinstaub 2. Siliciumdioxid und die Siliciumdioxidindustrie 2.1In welchen Bereichen Siliziumdioxid in Erscheinung tritt 3. Quarzfeinstaub und seine gesundheitlichen Auswirkungen 4.Risikomanagement – was muss ich tun? Anhang I: Übersicht über die berufsbedingten Expositionsgrenzwerte Anhang II: Tabelle der Prozesse, die Feinstaub erzeugen Teil 2: Aufgabenhandbuch 56 Anleitungsblätter, davon ~28 mit Gießereirelevanz Der Leitfaden über bewährte Praktiken zur Staubvermeidung am Arbeitsplatz besteht aus zwei Teilen: 1. Die wesentlichen Eigenschaften von Quarzfeinstaub 2. Anleitungsblätter, die die Techniken der bewährten Praktiken beschreiben Ziel des Leitfadens ist es, die praktische Durchführung eines Quarzfeinstaubprogramms zu unterstützen und Anleitung bei der sicheren Anwendung von quarzfeinstaubhaltigen Produkten am Arbeitsplatz zu geben. Der erste Teil des Leitfadens richtet sich in erster Linie an die Arbeitgeber. Er ist so ausgelegt, dass er de5m Arbeitgeber hilft zu entscheiden, ob ein Expositionsrisiko vorliegt. Die Broschüre führt den Arbeitgeber durch den Prozess der Risikoanalyse (siehe Abb. 1) und leitet allgemein in Bezug auf Methoden zur Kontrolle der Quarzfeinstaubexposition am Arbeitsplatz an.

18 Anhang 1, Risikomanagement, Auszug
1 Veränderung in/bei: * Verfahren, Material * Gesetzgebung 2 Neue Technologie verfügbar 3 Ergebnisse der/des * Überwachung der Exposition Gesundheitsüber- wachungsprogramms Verfahren gemäß Norm EN 689 Identifizieren Sie Substanzen und Be-/Verarbeitungsprozesse amArbeitsplatz, die für die Erzeugung von luftgetragenem Quarzfeinstaub verantwortlich sein können. Identifizieren Sie die Arbeiter, die einer Belastung ausgesetzt sein können und unter welchen Umständen diese Exposition in Erscheinung tritt. Identifizieren Sie die Häufigkeit und Dauer der Exposition für jede einzelne Person Identifizieren Sie die vorhandenen Schutzmaßnahmen Führen Sie eine Überwachung der Exposition durch. Vergleichen Sie die Ergebnisse mit den relevanten Expositionsgrenzwerten Gehen Sie zu Frage 3 Ständige Überprüfung Das Risikomanagement soll ihnen eine Entscheidungshilfe bieten, ob die Gesundheit ihrer Arbeitnehmer oder anderer Personen, die sich am Arbeitsplatz aufhalten, durch eine Exposition gegenüber Quarzfeinstaub gefährdet ist. Der Leitfaden soll sie durch den Prozess der Risikobewertung führen und ihnen eine allgemeine Anleitung liefern zu Verfahren zur Verminderung der Exposition gegenüber Quarzfeinstaub am Arbeitsplatz. Hervorgehoben wird außerdem die Bedeutung einer ständigen Verbesserung. Dieser Abschnitt ist nach einem einfachen Frage-Antwort-Muster angelegt und führt in die grundsätzlichen Techniken des Risikomanagements ein, die in Arbeitssituationen angewendet werden sollten, in denen Personen Quarzfeinstaub ausgesetzt sein könnten. Allerdings ist anzumerken, dass die Risikobewertung nach dem Leitfaden nicht über die nach § 5 Arbeitsschutzgesetz notwendige Gefährdungsbeurteilung hinausgeht. Wir empfehlen Ihnen, den ersten Teil des Leitfadens sorgfältig abzuarbeiten, bevor sie die Anleitungsblätter in Angriff nehmen.

19 Identische Gliederung aller Anleitungsblätter
Mitarbeiter-Checkliste Abbildung oder Grafik Der zweite Teil des Leitfadens richtet sich sowohl an die Arbeitgeber, als auch die Arbeitnehmer, die mit Materialien arbeiten, die Quarzfeinstaub enthalten. Dieser Abschnitt enthält eine detaillierte Anleitung zu Verfahren, die eine sichere Produktion, Bearbeitung und Verwendung dieser Materialien gewährleisten. Die Anleitungsblätter beschreiben geeignete Schutzmaßnahmen, die den Arbeitgebern eine Unterstützung bieten, um die Höhe der Exposition bei vielen Tätigkeiten zu verringern. Bei der Entscheidung, welches der Anleitungsblätter anzuwenden ist, sollte den Hauptquellen der Exposition durch Quarzfeinstaub am Arbeitsplatz Priorität eingeräumt werden. Je nach den spezifischen Umständen ist es zum Zweck der Minimierung einer Exposition gegenüber Quarzfeinstaub nicht in jedem Fall erforderlich, alle Schutzmaßnahmen anzuwenden, die in den Anleitungsblättern angeführt werden. Da die Anleitungsblätter eine Erläuterung der bewährten Praktiken sind, sind sie nicht zwingend, wenn andere ebenso wirksame bewährte Praktiken oder strengere angewendet werden. Der Leitfaden sammelt bewährte Praktiken am Arbeitsplatz der Industrien, die die Vereinbarung unterzeichnet haben. Abhängig von der Risikoeinschätzung und der Bedeutung der spezifischen Aktivität, sollte jede/r Firma/Standort die Praktiken auswählen, die angebracht sind. In jedem Fall sind Arbeitgeber aber dazu verpflichtet, die Arbeitnehmer über die bewährten Praktiken regelmäßig zu unterrichten, und Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, regelmäßig an diesen Schulungen teilzunehmen. In Deutschland dürfte es nicht zu zusätzlichem Schulungsaufwand kommen, da die Inhalte in die ohnehin nötigen Schulungen zum Arbeitsschutz eingebaut werden können. Alle Anleitungsblätter sind auf die gleiche Art und Weise aufgebaut (siehe Abb. 2), beginnend mit einer kurzen Beschreibung des Rahmens und der Definition der Ziele der Anleitungsblätter. Die Inhalte der Anleitungsblätter sind: Zugang Ausrüstung und Betrieb Instandhaltung Prüfung Reinigung Persönliche Schutzausrüstung Schulung Überwachung Jedes Anleitungsblatt enthält eine Checkliste für Arbeitnehmer, um die Kontrollen bestmöglich zu nutzen. Beschreibung der Zielvorgabe

20 EU Ergebnisse der 1. Berichterstattung
Frühjahr 2008 Mitarbeiter Gießereiindustrie (CAEF): Berichterstattung: 36 % Abdeckung (incl. Druckguss): 48 % 4 Länder nicht beteiligt Schlüssel-Indikatoren Hohe % der Gefährdungsbeurteilungen Staubüberwachung: verbesserungsfähig Ärztliche Überwachung: regelungskonform Training: verbesserungsbedürftig Die Beteiligung der Gießereien europaweit ist verbesserungsbedürftig. Die Anzahl der in Druckgießereien beschäftigten Arbeitnehmer wurde dem Ergebnis zugeschlagen, da hier der Bericht nur so ausfallen kann, dass eine Exposition nicht gegeben ist.

21 Schulung zu Anleitungsblättern
34.32% Eine detailliertere Auswertung der ersten Berichterstattung senden wir Ihnen auf Anforderung gerne zu Die Schulung zu den Anleitungsblättern muss deutlich stärker in den Unternehmen umgesetzt werden als dies bisher der Fall war.

22 Erste Berichterstattung in D
Fe-Gießereien (DGV): Berichte für AN (82%!) NE-Gießereien (GDM): Berichte für AN (22%) Druckguss ca AN, also insges. 57% Insgesamt: ca. 71 % abgedeckt Die beteiligung in Deutschland war überdurchschnittlich gut, allerdings besteht im Bereich der Nichteisenmetallgießereien noch Verbesserungsbedarf.

23 Zusammenfassung Im Wesentlichen ein großer Erfolg der ersten Berichterstattung Positive Rückmeldung der Gießereien zum Sozialdialog Kinderkrankheiten der Berichterstattung Mittlerweile verbessertes Verfahren eingeführt! Umsetzung als Ausgangspunkt intensiver Debatten über Gesundheitsschutz Messkampagnen Investitionen in technische Maßnahmen Umsetzung organisatorischer Maßnahmen

24 Initiativen der EU April 2004: September 2005 – April 2006: Mai 2007:
Eröffnungskonsultation der europäischen Sozialpartner zum Schutz der Arbeitnehmer gegen die Gefährdung durch Karzinogene am Arbeitsplatz Vorschlag, Quarzfeinstaub in Anhang I (Liste krebserzeugender Stoffe) der Verordnung 90/394/EG einzubeziehen September 2005 – April 2006: Verhandlung und Unterzeichnung des europäischen Sozialdialog-Übereinkommens Quarzfeinstaub. Unterzeichnet durch 14 Branchen. Plan zur Vermeidung von Quarzfeinstaub basiert auf Guten Praktiken Konsultationsprozess der EU ausgesetzt. Mai 2007: Zweite Stufe der EU-Konsultation EU unterstützt “Sozialdialoginitiativen, die die bereits existieriende Gesetzgebung ergänzen” und wird die Anwendung der Übereinkunft genau überwachen Der Konsultationsprozess wurde zunächst ausgesetzt, ein Grund hierfür war der Sozialdialog, der von der EU-Kommission jedoch sehr intensiv beobachtet wird. 24

25 Folgenabschätzung der Revision der Richtlinie über Karzinogene am Arbeitsplatz
August 2008: EU schreibt eine Analyse der gesundheitlichen, sozioökonomischen und umweltbedingten Aspekte bezüglich möglicher Abänderungen der Richtlinie 2004/37/EG – Karzinogene am Arbeitsplatz - aus Folgenabschätzung der Einführung zusätzlicher Stoffe, einschließlich der durch Prozesse generierten Stoffe, in Anhang 1 der Richtlinie (a) Diesel Engine Exhaust Emissions; (IARC Monograph volume 46, 1989). (b) Quarzfeinstaub; (IARC Monographien Band 42, 1987). (c) Rubber process fume and dust; (IARC Monograph volume 28, 1982). (d) Mineral oils (as used engine oil). (IARC Monograph volume 33, 1984). Nunmehr wurde ein Forschungsvorhaben ausgeschrieben, welches die Folgen einer Einstufung von Quarzfeinstaub als krebserzeugend und damit verbundener Grenzwerte darlegen soll. IARC: International Agency for Research on Cancer, Lyon 25

26 Ausschreibung der EU bezüglich möglicher Abänderungen der Richtlinie 2004/37/EG - Karzinogene am Arbeitsplatz Folgenabschätzung für die Einführung von OELs (occupational exposure limits = maximale Arbeitsplatzkonzentration) für weitere Stoffe in Anhang III der Richtlinie (a) 1, 3 Butadiene (SCOEL SUM 75). (b) Chrome VI, as chrome (SCOEL SUM 86) (c) Quarzfeinstaub (SCOEL SUM 94) SCOEL legte im Jahr 2003 eine Empfehlung zu Quarzfeinstaub (SCOEL/SUM/94 November 2003) vor, die der Auftragnehmer zu konsultieren und zu berücksichtigen hat. Der Auftragnehmer hat im Hinblick auf die betroffenen Wirtschaftszweige Informationen zu Aspekten der technischen Machbarkeit zu liefern, die sich bei Einführung eines OEL mit den folgenden möglichen Werten ergeben würden 0.05 mg/m3 0.1 mg/m3 0.2 mg/m3 Der europäische Gießereiverband CAEF hat zu dem Forschungsvorhaben Stellung bezogen und insbesondere auf die hohen Kosten einer Grenzwertabsenkung hingewiesen. + 18 substances in for which no SCOEL doc exists SCOEL - Scientific Committee on Occupational Exposure Limit Values 26

27 Richtlinie Karzinogene am Arbeitsplatz:
Mögliche nachgeschaltete Konsequenzen Negative Wahrnehmung in der Öffentlichkeit (Schließungen, Verweigerung von Genehmigungen) Umweltgesetzgebung (z. B. in Deutschland Konsequenzen in Bezug auf gesetzliche Verpflichtungen zu Emissionen in die Luft) Abfall (“gefährliche Abfälle”) REACH: Zulassung Transportbestimmungen Nachwuchsgewinnung wird erschwert De facto „Auslaufenlassen“ guter Produkte, die Quarzfeinstaub enthalten Änderungen bei Schadensersatzregelungen, Versicherungsprämien 27

28 Ausblick EU hält Einstufung nach 2010 für möglich
Die zweite Berichterstattung muss eine Verbesserung gegenüber der ersten darstellen!  in der EU: mehr Länder, mehr Gießereien  in D: Beteiligung der NE-Gießereien und insbesondere Schulungssituation

29 Zweite Berichterstattungsphase
Ablauf: Ab September 2009: Neue Leitfäden werden erarbeitet Herbst 2009: Schulungen, Probeberichterstattung 1. Februar 2010 – 1 März 2010: Reporting März/Mitte April 2010: Überprüfung der Ergebnisse und Weiterleitung an CAEF Anfang Mai: Weiterleitung an NEPSI Council 17. Juni 2010: NEPSI Council meeting


Herunterladen ppt "Prävention gegen Quarzfeinstaub am Arbeitsplatz:"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen