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Perspektiven der Altersvorsorge in Deutschland

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Präsentation zum Thema: "Perspektiven der Altersvorsorge in Deutschland"—  Präsentation transkript:

1 Perspektiven der Altersvorsorge in Deutschland
Leutzscher Gespräch Perspektiven der Altersvorsorge in Deutschland Leutzscher Gespräch, 30. März 2006 Perspektiven der Altersvorsorge in Deutschland Klaus Günther Gerling Leben, Köln Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin gebeten worden, heute zu den Perspektiven der Altersvorsorge in Deutschland zu referieren. Dieser Bitte komme ich gerne nach.

2 Das demografische Desaster ist vorprogrammiert!
Leutzscher Gespräch Das demografische Desaster ist vorprogrammiert! Während die Alten länger leben, wurden die Jungen, die wir für die Zukunft benötigen, niemals geboren! Wir werden zu spät eingeschult! Wir gehen zu lange zur Schule! Wir studieren zu lange! Wir heiraten zu spät, wenn überhaupt! Wir bekommen zu spät Kinder, wenn überhaupt! Wir zeugen zu wenig Kinder! Wir gehen zu früh in Rente! Rahmenbedingung 1: Das demografische Desaster ist vorprogrammiert. Während die Alten länger leben, wurden die Jungen, die wir für die Zukunft benötigen, niemals geboren. Wir können das mit Hilfe einer Zeitmaschine nicht nachträglich korrigieren! Die Gründe im Einzelnen: Wir werden…… Die Auswirkungen der Gründe „Wir studieren zu lange“ und „Wir gehen zu früh in Rente“ können Sie am Besten in den Universitätsstädten beobachten: Dort können Sie die Studenten kaum von den Rentnern unterscheiden! Fazit: Die Altersrente wird langfristig max. 40 % des letzten Netto Gehalts betragen

3 Mittlere Lebenserwartung eines 65jährigen im ... Jahr (nach DAV 1994 )
Leutzscher Gespräch Mittlere Lebenserwartung eines 65jährigen im ... Jahr (nach DAV 1994 )

4 Das demografische Desaster ist vorprogrammiert!
Leutzscher Gespräch Das demografische Desaster ist vorprogrammiert! Der demografische Wandel verhält sich wie die Gezeiten am Nordseestrand: Er kommt allmählich, dafür aber unaufhaltsam Wir werden fast 100 Jahre alt Bevölkerungsanteil der über 80-jährigen Im Jahre 2100 bei 45 % Maximales Alter aber „nur“ 120 bis 150 Jahre Jede Generation wird um 25 % kleiner sein als die vorhergehende Von den heute 30-jährigen wird die Mehrzahl älter als 95 Jahre werden und für die Neugeborenen stehen die Chancen gut, im 22. Jahrhundert 100 Jahre alt zu werden. Im Jahre 2100 wird der Bevölkerungsanteil der über 80-jährigen bei 45 % liegen. Unsere biologische Uhr wird allerdings irgendwo zwischen 120 und 150 Jahren ihren Dienst endgültig einstellen. Jedenfalls glaubt das die seriöse zeitgenössische Altersforschung. Verändert sich die durchschnittliche Kinderzahl mit ca. 1,3 Kindern nicht, wird jede Generation um 25 % kleiner sein als die vorhergehende.

5 Etwa dreimal mehr Frauen als Männer werden 100 Jahre alt oder älter!
Leutzscher Gespräch Etwa dreimal mehr Frauen als Männer werden 100 Jahre alt oder älter!

6 Das demografische Desaster ist vorprogrammiert!
Leutzscher Gespräch Das demografische Desaster ist vorprogrammiert! Übersetzt man die Schätzungen in ein Bild, dann wird die Erde wie ein riesiges Altersheim durchs Weltall kreisen! Verteilungskämpfe um Rente und Altenheimplätze Feminisierung des Alters und möglicherweise der Armut UN warnen vor einem „age quake“ Offizielle Stellen in Deutschland beharrten zu lange auf konservativen Schätzungen Die Verteilungskämpfe der Zukunft werden um Rente und Altenheimplätze ausgetragen. (Für uns Männer sieht das ja in den Altenheimen gar nicht so schlecht aus: Auf 3 Frauen kommt 1Mann! Die Frage ist nur: Was hat man dann noch davon? Vielleicht 3 Puddinge mehr!) Denn wegen der höheren Lebenserwartung der Frauen werden wir eine Feminisierung des Alters und möglicherweise der Armut haben. Schon seit der Jahrtausendwende warnen die Vereinten Nationen vor einem „age quake“, einem Altersbeben. Trotz gegenteiliger wissenschaftlicher Erkenntnisse beharrten offizielle Stellen in Deutschland zu lange auf konservativen Schätzungen. Bürger wurden im Hinblick auf die notwendige Altersvorsorge fehlgeleitet. Politikern wurde ein Vorwand geliefert, schmerzhafte Anpassungen im Sozialsystem zu vertagen.

7 Die Strukturprobleme in der GRV sind noch nicht gelöst!
Leutzscher Gespräch Die Strukturprobleme in der GRV sind noch nicht gelöst! Jede Reform geht zu Lasten des gesetzlichen Versorgungsniveaus Kürzung Anrechnungszeiten für Ausbildung Einführung des demografischen Faktors Einführung der nachgelagerten Besteuerung Integration eines Nachhaltigkeitsfaktors Einführung eines Nachholfaktors Die Rentenbezugszeit beträgt aktuell bei Männern 17,4 Jahre und bei Frauen 24,2 Jahre ! Rahmenbedingung 2: Die Strukturprobleme in der GRV nehmen zu. Schon in der Vergangenheit haben diverse Einschnitte dafür gesorgt, dass die Versorgungslücke immer größer wurde. Das neueste Übel ist die geplante Einführung des so genannten Nachholfaktors, mit dem unterlassene Rentenkürzungen später – bei positiver Entwicklung – nachgeholt werden können. Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zu der unterschiedlichen Lebenserwartung von Männer und Frauen. Die Gründe: mehr Erbkrankheiten, mehr Stress, höhere Risikobereitschaft, ungesündere Ernährung, weniger Arztbesuche und last but not least der erhöhte Parasitenbefall auf Grund der größeren Körperoberfläche. Wir Männer haben im Übrigen gute Chancen, unsere Lebenserwartung zu erhöhen. Die Harvard Universität hat nämlich herausgefunden, dass die im Rotwein enthaltene Wirksubstanz Resveratol wie eine Anti-Aging-Medizin wirkt. Wir treffen uns heute Abend an der Bar.

8 Die Strukturprobleme in der GRV sind noch nicht gelöst!
Leutzscher Gespräch Die Strukturprobleme in der GRV sind noch nicht gelöst! „Der Eckrentner“ 46,8% 22% Bruttorenten- niveau heute Beitragssatz in 2030 -18,2% 38,6% 2030 Eckrentner: Er war exakt 45 Jahre lang erwerbstätig. Sein Einkommen entsprach immer dem Durchschnitt: Monatsrente in Höhe von EUR = 48,3%. Nach Abzug des Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrages bleiben EUR = 44%. *alte Bundesländer

9 Die Strukturprobleme in der GRV sind noch nicht gelöst!
Leutzscher Gespräch Die Strukturprobleme in der GRV sind noch nicht gelöst! „Das Sicherste an der gesetzlichen Rente ist die Versorgungslücke.“ André Kostolany Rahmenbedingung 2: Die Strukturprobleme in der GRV nehmen zu. Schon in der Vergangenheit haben diverse Einschnitte dafür gesorgt, dass die Versorgungslücke immer größer wurde. Das neueste Übel ist die geplante Einführung des so genannten Nachholfaktors, mit dem unterlassene Rentenkürzungen später – bei positiver Entwicklung – nachgeholt werden können. Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zu der unterschiedlichen Lebenserwartung von Männer und Frauen. Die Gründe: mehr Erbkrankheiten, mehr Stress, höhere Risikobereitschaft, ungesündere Ernährung, weniger Arztbesuche und last but not least der erhöhte Parasitenbefall auf Grund der größeren Körperoberfläche. Wir Männer haben im Übrigen gute Chancen, unsere Lebenserwartung zu erhöhen. Die Harvard Universität hat nämlich herausgefunden, dass die im Rotwein enthaltene Wirksubstanz Resveratol wie eine Anti-Aging-Medizin wirkt. Wir treffen uns heute Abend an der Bar.

10 Aber noch ist die Reform nicht unter Dach und Fach!
Leutzscher Gespräch Die Anhebung der Regelaltersrente auf 67 Jahre ist überfällig! Aber noch ist die Reform nicht unter Dach und Fach! Ab 2007 Steigerung des Rentenbeitragssatzes um 0,4 %, aber Absenkung des Arbeitslosenbeitrags um 2,0 % Verhältnis Anwärter / Rentner steigt von 230 :100 (2006) auf 255 :100 (2030) Einbeziehung Selbständiger Sollen Gutverdienende höhere Beiträge zahlen, ohne Ansprüche zu erwerben? (Lauterbach)  Männer/Frauen? Sollen Schwerstarbeiter vor 67 in Rente gehen dürfen? Wie abzugrenzen? Administration für Staat und AG Werden ohnehin vorher BU Wie von offiziellen Stellen verlautet, soll die Anhebung der Regelaltersgrenze dazu führen, dass der Rentenbeitragssatz ab 2007 zwar um 0,4 % steigt, im Gegenzug der Arbeitslosenbeitrag um 2 % abgesenkt wird, sodass die Beiträge insgesamt relativ stabil bleiben. Hinzu kommt, dass sich der Alterslastquotient von 230:100 heute bis 2030 auf 255:100 verbessern soll. Noch fraglich ist, wie das Thema „Einbeziehung Selbständiger“ weiter diskutiert wird. Kritisch zu beurteilen sind die Vorschläge hinsichtlich der Gutverdienenden und Schwerarbeiter, und zwar aus folgenden Gründen: s. Folie

11 4 % der BBG reichen nicht aus!
Leutzscher Gespräch Erforderlicher zusätzlicher Versorgungsaufwand zur Gewährleistung des Rentenniveaus von 70 % 4 % der BBG reichen nicht aus! Durchschnittsverdiener ( €) Renteneintritt 2015: 8,7 % Renteneintritt 2035: 7,0% Gutverdiener ( €) Renteneintritt 2015: 9,0 % Renteneintritt 2035: 8,0% Eins ist jetzt schon klar: Die steuerlichen Freigrenzen des § 3, 63 EStG in der bAV reichen bei weitem nicht aus, wie die Zahlen belegen. Man könnte dem entgegnen, Rister und Entgeltumwandlung zusammen ergeben ja 8 %. Aber macht es nicht mehr Sinn, wenn man zumindest in einem steuerlich geförderten Weg die notwendigen Beiträge steuerlich gefördert aufwenden kann. Die heute erforderliche Kombination mehrerer Förderwege halte ich für nicht vermittelbar. Quelle: DIA, 2006

12 Weiter steigendes Vorsorgebewusstsein in der Bevölkerung!
Leutzscher Gespräch Weiter steigendes Vorsorgebewusstsein in der Bevölkerung! „Ich glaube nicht daran, eine ausreichende finanzielle Altersabsicherung erreichen zu können!“ Quelle: Allianz / GfK Die Gruppe der Jährigen ist besonders pessimistisch! Das Bewusstsein, mehr für die Altersvorsorge tun zu müssen, nimmt in der Bevölkerung stetig zu. Mehrere Befragungen beweisen dies eindeutig. Ich habe Ihnen hier das Ergebnis einer Befragung mitgebracht, die aufzeigt, wie pessimistisch die einzelnen Bevölkerungsgruppen im Hinblick auf ihre Versorgungssituation im Alter sind. Daraus geht hervor, dass sich insbesondere die Jährigen die größten Sorgen machen.

13 Vor- und Nachteile der Vorsorgevarianten
Leutzscher Gespräch Vor- und Nachteile der Vorsorgevarianten Basis-Rente: Nachgelagerte Besteuerung Keine zwingende Beitragsgarantie wie bei der “Riester-Rente“ Sonderausgabenabzug der Beiträge noch nicht im vollen Umfang möglich Gefahr der Doppelbesteuerung lt. Auffassung des Verbandes der Deutschen Rentenversicherungs-träger (VDR) Riester-Rente: Nachgelagerte Besteuerung Extrem hohe Förderquote für Geringverdiener mit Kindern durch Zulagensystematik Teilauszahlung bis zu 30% am Ende möglich KVdR-Beitragsfreiheit der Leistungen (Privatvertrag) Beiträge bereits heute voll sozialversicherungspflichtig Unisex-Tarife ab 2006 (kein finanzieller Vorteil für Frauen) Komplexität (trotz Dauerzulagenantrag) bAV - Entgeltumwandlung: 100% Steuerfreiheit der Beiträge Sozialvers.freiheit der Beiträge bis 2008 Flexiblere Produktgestaltung als „Basis-Rente“ oder „Riester-Rente“ Mittelfristig noch Freibeträge nutzbar Erhöhung der Akzeptanz (Fortsetzung, Auskunft, Portabilität) Für KVdR-Mitglieder sind fällige Leistungen beitragspflichtig Private Rentenversicherung: Freiheit in der Vertragsgestaltung Flexiblere Nutzungsmöglichkeiten (z.B. Abtretung) Volle Vererbbarkeit Reduzierung der Ertragsanteilbesteuerung Keine Verbeitragung in der KVdR Beiträge sind voll aus dem Netto zu entrichten

14 Zielgruppen Basis-Rente: Riester-Rente: bAV - Entgeltumwandlung:
Leutzscher Gespräch Zielgruppen Basis-Rente: Personen ohne Wunsch nach Vererbbarkeit AN mit hohem Einkommen Selbständige, Personengesellschafter (Achtung: Günstiger-Prüfung) Freiberufler Riester-Rente: Personen ohne Wunsch nach Vererbbarkeit Familien mit niedrigen Einkommen und mehr als 1 Kind AN mit hohem Einkommen bAV - Entgeltumwandlung: AN mit hohem Einkommen / ohne KV-Pflicht Ledige GGF von Kapitalgesellschaften Private Rentenversicherung: AN mit niedrigem Einkommen und /oder KV-Pflicht Ledige Selbständige, Freiberufler, Personengesellschafter Personen, die über die Vorsorge jederzeit frei verfügen wollen

15 Die Basisrente Was spricht für die Basisrente?
Leutzscher Gespräch Die Basisrente Was spricht für die Basisrente? Erhebliche Steuervorteile Lebenslange Rentenleistungen bereits ab dem 60. Lebensjahr möglich Lebenslange Sicherheit in Kombination mit einer BU-Absicherung Rentensafe: Insolvenzgeschütztes Vermögen in der Ansparphase Grundsätzlich für alle Steuerzahler geeignet Da sich die Basisrente bislang noch nicht so richtig durchsetzten konnte, sie aber durchaus ihre Vorteile hat, ist es mir ein Bedürfnis, auf dieses Produkt etwas näher einzugehen.

16 Leutzscher Gespräch Die Basisrente Die Basisrente ist nicht nur Chefsache, sie ist für jeden Steuerzahler geeignet. Selbständige: Steuersparen und flexibler Kapitalaufbau zur Altersversorgung Liquiditätsorientierte Vorsorge über Sonderzahlungen Insolvenzschutz in der Ansparphase (“Rentensafe“) Ergänzende Absicherung der Arbeitskraft Freiberufler: Re-Investition der Steuerrückzahlung wegen der Zugehörigkeit zu einem berufsständischen Versorgungswerk (= Basisversorgung und damit höhere Freibeträge als bislang) Arbeitnehmer (Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze): Rentennahe Jahrgänge

17 Drohende Altersarmut lässt Stimmen für Obligatorium lauter werden !
Leutzscher Gespräch Drohende Altersarmut lässt Stimmen für Obligatorium lauter werden ! Aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) Der Versorgungsbedarf steht nicht in Frage, aber ist ein Obligatorium oder Quasi-Obligatorium die richtige Antwort? 59 % der Haushalte können Versorgungslücke mit dem aktuellen Sparverhalten nicht schließen Die Versorgungslücke wird um 40 % unterschätzt, weil die Lebenserwartung falsch eingeschätzt wird Deshalb fordert die DIA die Einführung von Opting-Out-Modellen Die drohende Altersarmut lässt Stimmen für ein Obligatorium lauter werden. Eine aktuelle Studie des Deutschen Institutes für Altersvorsorge hat ergeben, dass 59 % aller Haushalte ihre Versorgungslücke mit ihrem heutigen Sparverhalten nicht schließen können. Hinzu kommt, dass die tatsächliche Lebenserwartung um etwa 40 % unterschätzt wird. So gehen bspw. Männer davon aus, dass ihre Lebenserwartung bei 75 Jahren liegt. Sie verschätzen sich damit um 7 Jahre, denn die Erwartung liegt bei 82 Jahren. Diese Fehleinschätzung wird zu dramatischen Unterversorgungen führen. Als Lösung des Problems fordert die DIA die Einführung von Opting-Out-Modellen, bei denen - arbeitsvertraglich geregelt – die bAV automatisch – zu Lasten des Bruttogehaltes – in Kraft tritt, wenn der Mitarbeiter nicht ausdrücklich widerspricht. Der Bedarf an zusätzlicher Altersversorgung ist aus den dargestellten Gründen unbestritten, aber kann ein Obligatorium bzw. ein Quasi-Obligatorium die Antwort auf den bestehenden Vorsorgebedarf sein?

18 Obligatorium oder Opting-Out-Modell können nur „ultima ratio“ sein!
Leutzscher Gespräch Obligatorium oder Opting-Out-Modell können nur „ultima ratio“ sein! Auch die Bundesregierung denkt zur Zeit nicht darüber nach Zu hoher Aufwand für Administration und Kontrollen AG verlieren personalpolitisches Instrument Zwangsbeteilung der AG zu befürchten Eigenverantwortung der Bürger wird geschwächt Hauptproblemgruppen werden nicht erreicht Individuelles Vorsorge-Management bleibt auf der Strecke Staat würde noch weiter aus der Verantwortung entlassen Insbesondere folgende Punkte werden gegen das Obligatorium zu Felde geführt: s. Folie

19 Der Bekanntheitsgrad der bAV mit ihren Vorteilen nimmt zu!
Leutzscher Gespräch Der Bekanntheitsgrad der bAV mit ihren Vorteilen nimmt zu! bAV– AUSZAHLUNG Wozu raten die Finanzexperten? Zunehmender Bekanntheitsgrad der bAV und ihrer Vorteile ! Interessant ist das Ergebnis einer Umfrage aus 2004 bei Finanzexperten auf die Frage, welche Vorsorgevariante sie ihren Kunden als die beste empfehlen würden. Auf den ersten beiden Plätzen liegen die 2 einfachsten Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung, gefolgt von der privaten Rente! Erst an 6. Stelle folgt die Riesterrente. Das hat sich in 2005 zu Gunsten der Riesterrente verändert, was vor allem an der Änderung der Vergütungssystematik und an dem Abbau von Administration (Dauerzulagenantrag) liegt. Ein Grund mehr, diese Dinge noch weiter zu entbürokratisieren. Herbststudie Plansecur, 2004

20 Leutzscher Gespräch Verteilung der Deckungsmittel in der betrieblichen Altersversorgung in Höhe von 366,1 Mrd. € (Stand 2003) Wie Sie sehen, ist die Pensionszusage immer noch der DFW mit den höchsten Deckungsmittel. Dies hat historische Gründe. Unverkennbar ist aber vor dem Hintergrund zunehmender internationaler Verflechtung, internationaler Rechnungsvorschriften, Basel II, usw. ein Trend zum Outsourcing von Pensionszusagen auf externe Versorgungsträger. Direktzusage Direktversicherung Pensionskasse-, fonds Unterstützungskasse

21 -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- --
Leutzscher Gespräch Die Durchführungswege der bAV im Überblick Direkt- zusage Unterstützungs-kasse Direkt-versicherung Pensions- kasse Pensions- fonds -- Bilanzneutralität -- -- -- Keine Aufwandsgrenzen -- -- -- PSV-Freiheit -- -- -- Produktvielfalt Rechtsanspruch -- -- -- -- -- Freibeträge im Rentenalter Um Ihnen eine grundsätzliche Einschätzung zu ermöglichen, welcher DFW unter welchen Gesichtspunkten der optimale ist, habe ich Ihnen in diesem Chart einmal Vor- und Nachteile dargestellt. Sie sehen, dass hiernach die DV der ideale Durchführungsweg ist. Das kann natürlich nur ein grobes Raster sein, denn zu betrachten ist immer der Einzelfall. Sicher wird es Situationen geben, wo gerade die Pensionszusage wegen ihrer bilanziellen Auswirkungen das Optimum ist, z. B. bei der Versorgung von GGF. -- -- Kapitalanlage -- -- Kosten -- Administration -- -- Portabilität --

22 Leutzscher Gespräch Hier noch einmal eine Darstellung, wie verbreitet die einzelnen DFW sind und in welchem Verhältnis AG und AN an der Versorgung beteiligt sind. Statistisch belegt ist im Übrigen eine deutliche Zunahme mischfinanzierter Modelle. Auch hier liegt die Direktversicherung auf Grund ihrer vielfältigen Vorteile vorne.

23 Übertragungsabkommen
Leutzscher Gespräch Übertragungsabkommen GDV hat Übertragungsabkommen geregelt Direktversicherungen und Pensionskassen Einzel und Kollektiv Portabilität damit weitgehend geregelt Keine finanziellen Verluste der AN bei AG-Wechsel Eine gute Nachricht: Der GDV hat das seit Jahren bestehende Übertragungsabkommen angepasst. Wichtig ist, dass das Abkommen anders als bislang nicht nur für Direktversicherungen, sondern auch für Pensionskassen und nicht nur für kollektive Bestände, sondern auch für Einzelversicherungen gilt. Damit ist die Erfüllung des Rechtsanspruchs der AN auf Portabilität deutlich vereinfacht worden, ohne dass die AN bei Wechsel des AG´s finanzielle Verluste erleiden.

24 Doppelverbeitragung in der Sozialversicherung (1)
Leutzscher Gespräch Doppelverbeitragung in der Sozialversicherung (1) Neues aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Ende der Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung ab 2009 aus folgenden Gründen Die Beitragsfreiheit war nach Einführung des Rechtsanspruchs nur als Anschubfinanzierung gedacht Der weitere drastische Rückgang der Beitragseinnahmen würde eine Anhebung der Beiträge über 20 % (AG-Anteil) hinaus erforderlich machen Diese zusätzliche Belastung der Unternehmen ist politisch nicht gewollt Auf einer Tagung Ende Februar in Köln hat Staatssekretär Tiemann aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Thema Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung Stellung bezogen. Danach stellt sich die Situation wie folgt dar: s. Folie

25 Doppelverbeitragung in der Sozialversicherung (2)
Leutzscher Gespräch Doppelverbeitragung in der Sozialversicherung (2) Beiträge: Ab 2009 sozialversicherungspflichtig Renten: Volle Verbeitragung in der KVdR / PfVdR + Beispiel: - Mann, 35 Jahre, 1 Kind, pflichtversichert - Aufgeschobene lebenslange Rente ab Alter 65 - Ø Lebenserwartung 82 Jahre - Beitragshöhe EUR p.a. - Sozialversicherungssatz = 21,7% - Rente EUR p.a. - KVdR / PfVdR-Satz = 15,1% Fazit: Den drei Jahren Beitragsersparnis bis 2009, stehen Rentenkürzungen von 15,1% p.a. gegenüber Um Ihnen zu verdeutlichen, welche Konsequenzen das hat, habe ich Ihnen hierzu ein Rechenbeispiel mitgebracht: s. Folie

26 Doppelverbeitragung in der Sozialversicherung (3)
Leutzscher Gespräch Doppelverbeitragung in der Sozialversicherung (3) Barwertbetrachtung zum Alter 65 (Zins 3,5% p.a.): Barwert Beitragsersparnis EUR Barwert Rentenbelastung EUR Differenz EUR 2009 Rentenbeginn Vorteil bAV = 217 EUR p.a. Nachteil bAV = 453 EUR p.a.

27 Doppelverbeitragung in der Sozialversicherung (4)
Leutzscher Gespräch Doppelverbeitragung in der Sozialversicherung (4) Das Ende der Entgeltumwandlung? Steuervorteil muss die Mehrbelastung ggü. Privatvertrag kompensieren bAV wird somit zum Vorsorgeinstrument für Besserverdiener mit hohen Steuersätzen und privater Krankenversicherung Fehlenden Beitragseinnahmen stehen Ersparnisse bei den Rentenanpassungen gegenüber, die bei sinkenden Nettogehältern auch niedriger ausfallen (GDV-Gutachten) Verträge der Tarifparteien sind bis Ende 2008 befristet Umsteuerung auf private Vorsorge und Zeitkonten gefährdet auch die Beitragseinnahmen Das Ende der Beitragsfreiheit gefährdet in hohem Maße die bAV im Wege der Entgeltumwandlung, was sozialpolitisch nicht gewollt sein kann. Die Gründe im Einzelnen: s. Folie

28 Leutzscher Gespräch Arbeitnehmer der Privatwirtschaft mit bAV insgesamt (Tsd.) – 2004 ( %) 24584 22123 22639 Dass wir das Obligatorium nicht zwingend brauchen, zeigt der soeben veröffentlichte Endbericht der TNS Infratest Sozialforschung. Die Entwicklungen sind, wenn auch nicht zufrieden stellend, doch zumindest positiv. So stieg der Anteil der Unternehmen mit bAV von 31 % auf 41 % und ….. die Anzahl der Mitarbeiter mit bAV von 38 % auf 46 %, ……. 38% 42% 46% 9358 9394 Quelle: TNS Infratest Sozialforschung, 2005

29 Leutzscher Gespräch Anteil der Arbeitnehmer mit bAV nach Betriebsgrößenklassen am und (%) 1 - 4 5 - 9 1.000 u. mehr Insgesamt …. die Durchdringungsquote lässt aber immer noch zu wünschen übrig, zumindest bei den kleineren und mittleren Unternehmen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Quelle: TNS Infratest Sozialforschung, 2005

30 Fazit (1) Die Zahlen in 2005 sprechen für sich
Leutzscher Gespräch Fazit (1) Die Zahlen in 2005 sprechen für sich Die Durchdringungsquote in der bAV steigt Etwa 4,8 Mio Riesterverträge wurden 2005 in der Versicherungswirtschaft abgeschlossen, vorrangig jedoch von den Beziehern mittlerer und höherer Einkommen Zusätzlich abgeschlossene private Rentenversicherungen in 2005: 1,76 Mio Aber nur 0,12 Mio Rürup-Verträge

31 Fazit (2) Aber noch ist das System nicht stabil
Leutzscher Gespräch Fazit (2) Aber noch ist das System nicht stabil Deutliche Zuwächse insgesamt Riesterförderung und Entgeltumwandlung greifen Potenziale insgesamt noch nicht ausgeschöpft Stabilität der Rahmenbedingungen sind grundlegende Voraussetzungen für die Fortsetzung des Trends

32 Forderungen an den Gesetzgeber (1)
Leutzscher Gespräch Forderungen an den Gesetzgeber (1) Die Informationspolitik muss sich verbessern Verlässliche Informationen über künftige Versorgungslücken in der GRV Keine „irreführenden“ Renteninformationen Mehr Informationskampagnen über Förderungsmöglichkeiten Frühzeitige Aufklärung der Bevölkerung über das Thema Altersversorgung, z.B. im Schulunterricht

33 Forderungen an den Gesetzgeber (2)
Leutzscher Gespräch Forderungen an den Gesetzgeber (2) Die Rahmenbedingungen müssen verändert werden Abschaffung der verunglückten Günstigerprüfung bei der Rürup-Rente Aufrechterhaltung der Beitragsfreiheit bei der Entgeltumwandlung Ausdehnung der Riesterförderung auf alle Bundesbürger Beseitigung der Benachteiligung der betrieblichen Riesterrente gegenüber der privaten Riesterrente Dynamisierung der Riesterförderung

34 Forderungen an den Gesetzgeber (3)
Leutzscher Gespräch Forderungen an den Gesetzgeber (3) Die Rahmenbedingungen müssen verändert werden Anhebung und Dynamisierung des Freibetrages nach § 3, 63 EStG auf 8 % der BBG Volle Beitragsfreiheit auf diesen Betrag Abbau der Überregulierung bei Unterstützungskassen und unmittelbaren Pensionszusagen Beseitigung der Benachteiligung der betrieblichen Riesterrente gegenüber der privaten Riesterrente Abbau der Regelungsvorschriften, wie z.B. Kostenverteilung, Informationspflichten, Unisextarife)

35 Perspektiven der Altersvorsorge in Deutschland
Leutzscher Gespräch Perspektiven der Altersvorsorge in Deutschland Leutzscher Gespräch, 30. März 2006 Perspektiven der Altersvorsorge in Deutschland Klaus Günther Gerling Leben, Köln Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin gebeten worden, heute zu den Perspektiven der Altersvorsorge in Deutschland zu referieren. Dieser Bitte komme ich gerne nach.


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