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Ausgangssituation Kostendämpfung - Legitimationsfrage

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Präsentation zum Thema: "Ausgangssituation Kostendämpfung - Legitimationsfrage"—  Präsentation transkript:

1 Leistungserbringung im Kontext von Ökonomie, Gesellschaft & Institution J. PETSCHARNIG & G. SPIEL

2 Ausgangssituation Kostendämpfung - Legitimationsfrage
Ausdifferenzierung von Leistungsbereichen zunehmende, horizontale und vertikale Interdependenzen Systematik „Die Rede vom Sozialabbau und Krise des Sozialstaates“ konkrete Leistungsangebote reflektieren nicht nur adressierte Klientenbedürfnisse sondern auch Spezifika des aktuellen, wohlfahrtsstaatlichen Arrangements VISIONEN BRAUCHEN FAHRPLÄNE sozialstaatliche Leistungen werden verstärkt unter den Gesichtspunkten der Kostendämpfung definiert. Verstärkter Effizienzdruck auf Leistungserbringer (≠ Effektivität) Versorgungssteuerung zunehmender Legitimationsdruck über Erfolgsindikatoren Vermittlungsraten Aufgabenteilung zwischen Staat - Markt – Privat zunehmende, horizontale und vertikale Interdependenzen: horizontal zwischen Arbeitsteiligen Leistungsbereichen vertikal zwischen EU – Nationalstaat – Gliedstaat – regionalen Initiativen (TEP) – NPO´s Varietät von Systemen erfordert Varietät im Verständnis und Varietät im Handeln (Management, MALIK) Ermächtigung Systematik J. Petscharnig & G. Spiel

3 Gliederung Wohlfahrt Verteilung und Interessen
Komponenten sozialer Sicherung in Österreich Sozialhilfe als Teilsystem 4. Arbeitslosensicherung im europäischen Vergleich 5. EU – Beschäftigungsförderung 6. Die Rolle der Zivilgesellschaft - Polemik & Provokation (Diskussionsauftakt) J. Petscharnig & G. Spiel

4 1. Wohlfahrt J. Petscharnig & G. Spiel

5 Was heißt eigentlich Wohlfahrtsstaat?
„Den“ Wohlfahrtsstaat gibt es empirisch nicht J. Petscharnig & G. Spiel

6 Aspekte von Wohlfahrtsstaatlichkeit
„Implementation“, inhaltliche Ausgestaltung einzelner Politikfelder POLICY (Inhalt) „Regulationssysteme“, Prozesse der polit. Willensbildung, Entscheidung POLITICS (Prozess) „Systemarchitektur“, polit. System, Föderalismus, Institutionalisierung POLITY (Struktur) „Gerechtigkeitskonzeptionen“ gesellschaftliche, normative Dimension SOCIETY J. Petscharnig & G. Spiel

7 Typologie der Wohlfahrtsstaaten
J. Petscharnig & G. Spiel

8 vergleichende Wohlfahrtsstaatenforschung
komplexe Phänomene erschließen sich komparativ oder: „what know they of England, who only England know?“ J. Petscharnig & G. Spiel

9 BEVERIDGE & BISMARCK Indikatoren Bismarck-System (Versicherungsmodell)
Beveridge-Modell (Fürsorgemodell) Gesicherte Person Erwerbstätige Arbeitnehmer SOZIALVERSICHERUNG gesamte Bevölkerung STAATSBÜRGERVERSORGUNG Finanzierung erwerbsabhängige Beiträge ZWANGSMITGLIEDSCHAFT allgemeines Steueraufkommen Sachleistungen durch Versicherung oder Kostenerstattung kostenlose, staatliche Bereitstellung Transferintensität niedrig hoch Versicherungsleistungen – Fürsorgeleistungen - Transferleistungen J. Petscharnig & G. Spiel

10 GÖSTA ESPING-ANDERSEN, 1990
Indikatoren liberal konservativ sozialdemokratisch Dekommodifizierung schwach mittel stark Residualismus Privatisierung hoch niedrig Korporatismus Umverteilungskapazität Rolle von liberal konservativ sozialdemokratisch Markt zentral marginal Staat subsidiär Modus der Solidarität individuell korporatistisch universell eher Idealtypen als Realtypen Österreich Frankreich Italien Deutschland USA, GB Kanada Australien Schweden Norwegen Dänemark J. Petscharnig & G. Spiel

11 Umverteilungskapazität Progressionsgrad des Steuersystems
Grad der Dekommodifizierung: Befreiung vom Zwang der Existenzsicherung durch Erwerbsarbeit Residualismus Anteil von Fürsorgeleistungen an gesamten Sozialausgaben. hoher Residualismus = hoher Anteil von Leistungen nach FÜRSORGEGEDANKEN Privatisierung Anteil privater Ausgaben für Alter bzw. Gesundheit an den Gesamtausgaben Korporatismus Anzahl von nach Berufsgruppen differenzierten Sicherungssystemen Umverteilungskapazität Progressionsgrad des Steuersystems Rolle von Markt Beispiel Lohndruck – working poor Korporat(iv)ismus Ordnungsvorstellung, insbesondere der katholischen Soziallehre, nach der alle Menschen, die für die Gesellschaft die gleiche Funktion ausüben oder gemeinsame Leistungen erbringen (Leistungsgemeinschaft), eine soziale Einheit (genannt Berufsstand) bilden. Die berufsständische Ordnung soll sich nicht auf den Bereich der Wirtschaft beschränken; die Berufsstände sollen Selbstverwaltungskörperschaften sein. J. Petscharnig & G. Spiel

12 2 Beispiele wohlfahrtsstaatlicher Sicherung
J. Petscharnig & G. Spiel

13 Bund (Agenturen f. Arbeit)
Deutschland SOZIALVERSICHERUNG Äquivalenzprinzip Solidarprinzip ORGANISATION segmentierte, korporatistische Körperschaften d. ö. R. VERSICHERTENKREIS Erwerbstätige (bis Einkommenshöchstgrenze) Erhalt von Stauts/Lebensstand. UNFALL BEITRÄGE Arbeitgeber/-nehmer ELTERNSCHAFT BUNDES- ZUSCHÜSSE ALTER KRANKHEIT ALG I „WORKFARE“ STEUERN ARBEITSLOSENHILFE Bund (Agenturen f. Arbeit) SOZIALHILFE Kommunen ALG II (erwerbsfähig) SOZIALGELD (nicht erwerbsfähig) J. Petscharnig & G. Spiel

14 Das Arbeitslosengeld II ist eine steuerfinanzierte bedürftigkeitsabhängige Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts der arbeitslosen erwerbsfähigen Personen im Anschluss an den Bezug von oder bei Nichterfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld I. Die Bezieher von Arbeitslosengeld II sind in die Sozialversicherung einbezogen Die Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld II ist nicht begrenzt. Das Sozialgeld entspricht der bisherigen Sozialhilfe für nicht erwerbsfähige Personen. Die Verantwortung bleibt bei den Sozialämtern. Um Arbeitslosengeld II zu erhalten muss man u.a. erwerbsfähig sein, nichterwerbsfähige Angehörige in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten Sozialgeld.Bisher werden Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe von den Kommunen und den Agenturen für Arbeit getrennt ausgezahlt. Ab kommendem Jahr arbeiten beide Behörden in der Regel in so genannten „Arbeitsgemeinschaften“ unter einem Dach zusammen. Dann haben Sie nur noch einen Ansprechpartner für alle Fragen. J. Petscharnig & G. Spiel

15 Dänemark UNFALL STAATLICHE STEUERN SOZIALLEISTUNGEN ELTERNSCHAFT
universalistisch Staatsbürgerversorgung UNFALL STEUERN ELTERNSCHAFT ABGABEN (Arbeitgeber) KRANKHEIT EXISTENZMINIMUM ARBEITSLOSEN- VERSICHERUNG Regionale ALO-Kassen gesichert: alle Gewerkschaftsmitglieder STEUERN ARBEITSLOSIGKEIT ABGABEN (AG/AN) STEUERN RENTENVERSICHERUNG steuerfinanzierte Grundrente beitragsfinanzierte Zusatzrente Berufsrenten/private Vorsorge ALTER „Folkepension“/ATP BEITRÄGE J. Petscharnig & G. Spiel

16 staatliche Sozialeistungen:
Mindestsicherung: seit 1974, 80% (mit Kind) bzw. 60% (ohne Kind) der Lohnersatzrate bei Arbeitslosigkeit Gesundheitsvorsorge = vollständig Steuerfinanziert (wie GB) Generell hoher Organisationsgrad der Arbeiterschaft (korporatistisch) und ausgeprägt kollektiv-solidarische Tradition Arbeitslosenversicherung wie in Schweden freiwillig und über Gewerkschaften verwaltet (Genter System) Finanzierung durch AG-Beiträge (Anteil an Umsatzsteuer) und AN-Beiträge (jährliche festsetzung) Frühe Einführung eines steuerfinanzierten Sozialversicherung Anteil der Steuerfinanzierten Sozialleistungen 67% (Dt. 30 %) Schmid, 122 Steuerfinanzierung und somit staatliche Umverteilungsstrategien bzw. eine starke Betonung fiskalischer Maßnahmen sind Ausdruck eines anderen, politisch-kulturellen Verständnisses, in dem vielerorts „private“ Aufgaben als selbstverständlich staatlich betrachtet werden – Diese Interventionistische Rolle des Staates ist zentrales Merkmal des dänischen Wohlfahrtsstaats. Folkerente: ca 500 Euro Bezug einer Volksrente ist wohnsitzbedingt, finanziert durch Volksrentenbeitrag in Höhe von 3,5% des zu versteuernden Einkommens ATP Zusatzrente: ca 2500 Euro/pA Pflichtmitgliedschaft für Arbeitnehmer zwischen 16. – 65 LJ., Höhe hängt von der Dauer der Mitgliedschaft ab, ist also nicht einkommens- sondern (lebens-)arbeitszeitbezogen!! (Schmid 127) 3. und 4. Säule sind die Berufsrenten und die private Vorsorge Berufsrenten werden durch Beiträge finanziert, von denen AG 2/3 und die AN 1/3 beitragen. Beitragssätze variieren zwischen Sektoren und Branchen. Leistungshöhe ist beitragsbemessen (rd. 80% der abhängig Beschäftigten haben Anspruch auf Berufsrente Stand: Mitte 90er Jahre) private Zusatzrenten – rd. 1 Mio bei 5 Mio Einwohnern (20% der Bevölkerung) ALLGEMEIN: Alterssicherungssystem beruht auf 3 kapitalgedeckten und 1 umlagefinanzierten (folksrente) Säule J. Petscharnig & G. Spiel

17 Beispiel Deutschland: Subsidiaritätsprinzip
Subisidiaritätsprinzip bestimmt: dass der Staat nur Funktionen ausübt, welche der private Sektor nicht erfüllen kann größere Einheiten (z.B. staatliche Verwaltung) übernehmen nur solche Aufgaben, welche kleinere Einheiten überfordern (kommunale, private, kirchliche) Subsidiarität kombiniert also Elemente der Dezentralisierung und Privatisierung staatlicher Funktionen und beschreibt somit eine spezifische Form der Partnerschaft zwischen Staat und bestimmten Teilen des Nonprofit-Sektors. J. Petscharnig & G. Spiel

18 Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. Deutscher Caritasverband e.V.
Subsidiarität ist ein allg. gesellschaftspolitisches Prinzip, das vor allem im Gesundheitswesen und bei den sozialen Dienstleistungen konkretisiert wurde. – 6 große Agglomerate von Nonprofit Organisationen dominieren diesen Bereich in Deutschland: VERBÄNDE DER FREIEN WOHLFAHRTSPFLEGE Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. Deutscher Caritasverband e.V. Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband - e.V. Deutsches Rotes Kreuz e.V. Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V. Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. J. Petscharnig & G. Spiel

19 J. Petscharnig & G. Spiel

20 J. Petscharnig & G. Spiel

21 Aufgliederung der Sozialleistungen nach Funktionen, in EU-Ländern
1998 in Prozent der Gesamtausgaben (Eurostat 2000, zit. in Schmid 2002) J. Petscharnig & G. Spiel

22 Gibt es die Krise des Wohlfahrtsstaats?
Ausgaben f. soziale Sicherheit in Prozent des BIP 1980 – 1998 (Sozialleistungsquote) J. Petscharnig & G. Spiel Quelle Eurostat 2000, zit. in Schmid 2002

23 Bsp. Dänemark, 1982 – 1993 bürgerliche Regierung, kein Sozialabbau, sondern eher Drosselung wohlfahrtsstaatlicher Expansion Bsp. GB unter Thatcher Wenn von Sozialabbau gesprochen wird, so ist empirisch eher von einer drosselung der Wohlfahrts- bzw. Kostenexpansion zu sprechen. ABER: Die Allokation (Allokation, Verteilung knapper Mittel (Ressourcen) auf die konkurrierenden Bedürfnisse der Wirtschaftssubjekte.) von Mitteln erfolgt nicht gleichmäßig, sondern unter gegebener Knappheit eher selektiv. Daher mag auch das Empfinden stammen, dass ich differenzierten Bereichen „Sozialabbau“ stattfindet. Es stellt sich die Frage, wie man im Wettbewerb um knappe Mittel besteht. mögliche Strategien: Pressure-Group/Lobbying, Bildung von großen Dachverbänden, Bestehen über Qualitätsmerkmale; Civic Society Bruttoinlandsprodukt, der Wert aller Güter und Dienstleistungen, der in einem Land innerhalb eines Jahres von In- und Ausländern erzeugt wird. Bruttosozialprodukt, der Wert aller Güter und Dienstleistungen, den die ständigen Bewohner eines Landes im In- und Ausland erzielen. J. Petscharnig & G. Spiel

24 2. Verteilung & Interessen
Verteilungskonflikt = konstitutives Merkmal wohlfahrtsstaatlicher Arrangements J. Petscharnig & G. Spiel

25 WICHTIG FÜR DAS LOBBYING um zu wissen, wo man ansetzt.
die zeiten der Vermehrung von Brot und Fisch – die 12 Körbe – sind längst vorbei Verteilungskonflikt: allgmein Gesprochen: ökonomische Verteilungsergebnisse im Rahmen von Wohlfahrt basieren nicht auf anonymen, kompetitiven Märkten, sondern sind das Ergebniss eines politischen Prozesses insbesondere von staatlichen Rechtsnormen und Budgetentscheidungen. Das bringt es mit sich, dass sich auch die Interessen an dem zu Verteilenden politisch artikulieren und somit auch meistens konfliktuell – im Verteilungskonflikt ausgetragen werden. J. Petscharnig & G. Spiel

26 Interessensvermittlungssysteme
Einflussnahme und/oder Mitwirkung bei staatlichen Aufgaben kooperative, sektorale Gremien SPITZENVERBAND VERBAND VERBAND unterschiedliche Traditionen der Mitgliedschafts- und Einflusslogik (Zwangsmitgliedschaften, korporatistische Systeme) VEREIN VEREIN VEREIN VEREIN INTERESSENSTRÄGER J. Petscharnig & G. Spiel

27 Konzepte der Einflussnahme (POLARISIERT)
MERKMALE PLURALISMUS NEOKORPORATISMUS DER VERBÄNE Vielfalt Freiwilligkeit Kompetitiv Begrenzte Anzahl Zwangsmitgliedschaft Nichtkompetitiv Ein-Weg-pressure group Vermittlung und zweiseitige Loyalität (Intermediäre Stellung) STAAT-VERBÄNDE-BEZIEHUNG keine staatl. Begünstigungen keine staatl. Interventionen staatl. anerkanntes Repräsentationsmonopol im Austausch gegen Kontrolle der verbandlichen Führungsauslese und Interessensartikulation Zusammenhang zw. ökonomischer Performanz und System der Interessensvermittlung U-Kurven-Hypothese J. Petscharnig & G. Spiel

28 Pluralismus große Vielfalt an Verbänden die im Interessenswettbewerb stehen, eher einseitige Einflußstrategien (angelsächs. Länder) Neokorporatismus Konzentration und Institutionalisierung von Verbänden, Interessensvermittlung wichtiger als unmittelbare Durchsetzung (Kontinentaleuropa, Ö, S, D) Verpflichtung auf das Gemeinwohl, Übernahme von öffentlichen Aufgaben und Einbindung in sozialpolitische Entscheidungsprozesse, quasi-öffentlicher Status (Sozialpartnerschaft) erfordert ein Spitzenverbandsystem (Beschränkung auf wenige Verhandlungspartner) politikfeldübergreifender Korporatismus ist rückläufig, zumal sich diese Interessensvertretung auch gegen äußere Ölschocks nicht bewähren konnte. Dafür sektoral segemtierte Meso-Korporatistische Verhandlungssysteme und Politikverflechtungen. J. Petscharnig & G. Spiel

29 Beispiel Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft
J. Petscharnig & G. Spiel

30 Auszug aus AMSG: Mitwirkung der Sozialpartner im Bereich der Arbeitsmarktpolitik ist ersichtlich - als Beispiel für Interessensausgleichssystem J. Petscharnig & G. Spiel

31 Bsp. AMS Hier die Mitglieder des Verwaltungsrates, falls sie jemanden kennen können sie gleich anrufen und angewandte Interessensvermittlung probieren J. Petscharnig & G. Spiel

32 3. Komponenten sozialer Sicherung in Österreich
Angesichts der spröden Materie helfen wir uns mit Pathos weiter J. Petscharnig & G. Spiel

33 Universelle Systeme (FAMILIENBEIHILFEN, PFLEGEVORSORGE)
Sozialversicherung (KRANKEN-, UNFALL-, PENSIONS-, ARBEITSLOSENVERSICHERUNG) Universelle Systeme (FAMILIENBEIHILFEN, PFLEGEVORSORGE) Bedarfsorientierte Leistungen (SOZIALHILFE) Sozialentschädigung J. Petscharnig & G. Spiel

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38 österreichische Sozialversicherung
Hauptverband d. österr. Sozialversicherungsträger Pensionsversicherung Krankenversicherung Unfallversicherung PVA vormals PV-Arb und PV-Ang 9 Gebiets- krankenkassen 9 Betriebs- krankenkassen AUVA Versicherungsanstalt d. österr. Bergbaues Sozialversicherungsanstalt d. gewerblichen Wirtschaft Sozialversicherungsanstalt der Bauern Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahn VA d. österr. Notariats Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter J. Petscharnig & G. Spiel

39 PVA wurde mit Wirksamkeit vom 1.1.03 zusammengelegt
27 Sozialversicherungsträger – berufsständisch und föderalistisch organisiert. – Vgl. Dänemark: über Steuer finanzierte Gesundheitsleistungen PVA wurde mit Wirksamkeit vom zusammengelegt Typisch: Kranken- Unfall- und Pensionsversicherung knüpfen an einem Erwerbsverhältnis an (auch bei Mitversicherung) CHARAKTERISTIKA Anknüpfung an Erwerbsarbeitsverhältnis Pflichtversicherung Versicherungsprinzip bezogenen Leistungen müssen eigene Beiträge gegenüberstehen Solidaritätsprinzip keine Beitrags- und Leistungsäquivalenz, sondern sozialer Ausgleich in der Versichertengemeinschaft teilweise auch Fürsorgeaspekte Mitversicherung von Angehörigen (die keine eigenen Beiträge leisten) Ausgleichszulage bei Pensionen (Budgetmittel, nicht Versichertengemeinschaft) J. Petscharnig & G. Spiel

40 Beispiel Pensionsversicherung
Pensionsbezug ist an Versicherungsmonate (Erwerbszentrierung) und eingezahlte Beiträge (Versicherungsprinzip) geknüpft. Bleibt der Empfänger unter einem (jährlich festgesetzten) Betrag, wird aus dem Budget eine Ausgleichszulage gewährt (Fürsorgegedanke). Finanzierung erfolgt in Österreich im Umlageverfahren, dh. Berufstätige kommen durch ihre Beiträge für Pensionsbezieher auf (vertikale Solidarität) J. Petscharnig & G. Spiel

41 Beispiel Arbeitslosenversicherung
im Rahmen der Sozialversicherung (Geringfügigkeitsgrenze) Beiträge werden vom Dienstgeber & Dienstnehmer entrichtet Leistungen aus ALV abhängig von Beschäftigungszeiten und Einkommenshöhe (Anwartschaft) J. Petscharnig & G. Spiel

42 Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
Arbeitslosengeld Grundbetrag Familienzuschlag Ergänzungsbeitrag Notstandshilfe ~ % der Arbeitslosengrundbetrages eigentliche Versicherungsleistung befristet Fürsorgeaspekte „Bedürftigkeitsprüfung“ zeitlich unbefristet LEISTUNGSBEZIEHER MUSS DER ARBEITSVERMITTLUNG ZUR VERFÜGUNG STEHEN J. Petscharnig & G. Spiel

43 SOZIALHILFE als Teilsystem sozialer Sicherheit
J. Petscharnig & G. Spiel

44 „Systemarchitektur“ VO LG BG B-VG Sozialhilfegesetze
„leges-specialis-Regel“ z.B. Pflegegeldrichtsätze Konkretisierung von Arten, Form, Ausmaß der Hilfe VO Jugendwohlfahrtsgesetze Ausführungsgesetze behinderten recht Sozialhilfegesetze BgldSHG, KtnSHG, NÖSHG, OÖSHG, SbgSHG, StmkSHG, TirSHG, VbgSHG, WrSHG LG BJWG Grundgesetzgebung BG Armenwesen (Art. 12) subsidiäre Generalkompetenz (Art.15) B-VG J. Petscharnig & G. Spiel

45 allgemeine Grundsätze
„Bedarfsprinzip“ nicht Beiträge oder Versicherungszeiten, lediglich individueller(!) Bedarf begründet Anspruch Hilfe zur Selbsthilfe Vorrang vor bloßer Hilfe zur Bedarfsdeckung präventive Hilfestellung Vermeidung von Notlagen – OÖSHG strikte Zielgruppenorientierung § 1 aller Gesetze Subsidiarität Nachrang d. Sozialhilfe geg. allen anderen Möglichkeiten der Bedarfsdeckung J. Petscharnig & G. Spiel

46 4. Arbeitslosensicherung im europäischen Vergleich
J. Petscharnig & G. Spiel

47 historisches: Arbeitslosigkeit
80er/90er: anhaltender Anstieg der Arbeitslosigkeit in Industrieländer Anfang 70er: Arbeitslosenquote im EU-Durchschnitt 2,5% (OECD 3,5%) 1990: Eu-Durchschnitt 8,4 %, seitdem Stagnation bei hoher Sockelarbeitslosigkeit Doppeltes Problem der Massenarbeitslosigkeit: Verringert Einnahmen einerseits, und Verlängerung des Zeitraums, in dem Leistungen bezahlt werden müssen andererseits Die ursprüngliche Konzeption der Arbeitslosenversicherung war nicht für die längerfristige Arbeitslosigkeit ausgelegt J. Petscharnig & G. Spiel

48 Sicherungssysteme bei Arbeitslosigkeit
Sicherungsziel - Einkommensersatzfunktion Sicherungsform – zumeist Pflichtversicherung (AUSNAHME: DÄN./SCHWEDEN) Finanzierung – Mischfinanzierungen mit unterschiedlicher Gewichtung Leistungsniveau – (abgefedertes) Äquivalenzprinzip tw. Pauschalen J. Petscharnig & G. Spiel

49 5. EU - Beschäftigungsförderung
J. Petscharnig & G. Spiel

50 europäische Beschäftigungsstrategie (1997-2002 bzw. 2003-2010)
hohes Beschäftigungsniveau als ein Hauptziel der Union Konkretisierung in BESCHÄFTIGUNGSPOLITISCHEN LEITLINIEN Umsetzung im Rahmen von Nationalen Aktionsplänen für Beschäftigung (NAP, seit 1998) NAP-Ziele sind ua.: dauerhafte Integration der Arbeitslosen am Arbeitsmarkt spezielle Maßnahmen für Menschen mit Behinderung policy transfer/Vereinheitlichung J. Petscharnig & G. Spiel

51 Die Neue Europäischen Beschäftigungsstrategie
Durch den Vertrag von Amsterdam wurde ein Titel zur Beschäftigung in das Vertragswerk eingefügt. Der Sondergipfel des Europäischen Rates zur Beschäftigung in Luxemburg entschied im November 1997, dass diese Strategie thematische Prioritäten berücksichtigen solle, konkretisiert in Beschäftigungspolitische Leitlinien. Die Neue Europäischen Beschäftigungsstrategie Nachdem die Europäische Beschäftigungsstrategie auf fünf Jahre angelegt war und somit mit Ende 2002 ausgelaufen ist, hat der Europäische Rat von Brüssel im März 2003 eine neue, auf das Jahr 2010 ausgerichtete Europäische Beschäftigungsstrategie angenommen. Im Folgenden werden grundlegendste Änderungen dargelegt: J. Petscharnig & G. Spiel

52 Europäische Strukturfonds
ESF europäischer Sozialfonds EFRE europäischer Fonds für regionale Entwicklung EAGFL europ. Ausrichtungs- u. Garantiefonds f. d. Landwirtschaft FIAF Finanzierungsinstrument f. d. Ausrichtung der Fischerei Strukturfonds Die Strukturfonds der EU wurden eingerichtet, um wirtschaftliche und soziale Unterschiede innerhalb der EU abzubauen. EU-Haushalt ist ja letztendlich ein Förderhaushalt J. Petscharnig & G. Spiel

53 ESF Finanzierungsinstrument 3 Zielbereiche
Kofinanzierung von Projekten Gesamtverantwortung und Koordination bei BMWA 7 Schwerpunkte im Bereich Beschäftigung (Ziel 3) z. B. Verhinderung u. Bekämpfung der Erwachsenen- und der Jugendarbeitslosigkeit Endbegünstigter AMS Chancengleichheit für alle und Bekämpfung der Ausgrenzung am Arbeitsmarkt Endbegünstigter BMSG/BSB Gemeinschaftsinitiative EQUAL Endbegünstigte sind für die konkrete Umsetzung und Mittelvergabe an Maßnahmenträger verantwortlich J. Petscharnig & G. Spiel

54 J. Petscharnig & G. Spiel

55 J. Petscharnig & G. Spiel

56 NAP f. Beschäftigung NAP (Nationaler Aktionsplan für Beschäftigung) Darin sind die konkreten Ziele und Maßnahmen für die Beschäftigungspolitik in den jeweiligen Ländern festgelegt. Die im NAP festgelegten Ziele sind maßgeblich für den Einsatz des esf in Österreich. Jedes Jahr legt jeder Mitgliedstaat einen Nationalen Aktionsplan vor, in dem er darlegt, wie die Beschäftigungspolitischen Leitlinien in einer dem Land angemessenen Weise umgesetzt werden sollen. Die Europäische Beschäftigugsstrategie - implementiert durch den Luxemburger Prozess - legte fest, dass jeder Mitgliedsstaat beginnend mit 1998 einen auf mehrjährige Sicht ausgerichteten Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung (NAP) erstellt, eine jährliche Anpassung der NAPs durch auf Basis der Änderung der beschäftigungspolitischen Leitlinien vornimmt und einen Umsetzungsberichtes präsentiert. Der Nationale Aktionsplan hat der österreichischen Beschäftigungspolitik wichtige Impulse geliefert. Seine Laufzeit war mit fünf Jahren begrenzt und endet somit im Jahr Angesichts der bisherigen Erfolge wurde nun eine neue Europäische Beschäftigunggstrategie am Europäischen Rat von Brüssel (März 2003) verabschiedet. J. Petscharnig & G. Spiel

57 TEP EU: europäische Beschäftigungsstrategie
EU: Beschäftigungspolitische Leitlinien NAP f. Beschäftigung, Nationaler Aktionsplan STRATEGIEINSTRUMENT TEP, Teritorialer Beschäftigungspakt UMSETZUNGSINSTRUMENT (für NAP-Ziele) J. Petscharnig & G. Spiel

58 Nationale Koordination: ZSI, privatrechtlicher Verein, Outsourcing
TEP: auf Landesebene etabliertes Steuerungsgremium mit der Zielsetzung, Strategien und Initiativen einzelner Träger abzustimmen, Synergien zu nutzen und gemeinsame Projekte zu forcieren. Verankerung: Die TEP sind im NAP und im Ziel3-Programm Österreich (ESF, ) verankert Beteiligte: AMS, LR, Sozialpartner, BSB, u.a., je nach Bundesland, teilweise auch Auslagerung organisatorischer Tätigkeiten (IFA in Kärnten) Finanzierung: Im Rahmen des ESF Ziel3 (Beschäftigung), Schwerpunkt 6: Finanzierung von zusätzlichen Personlakosten. Ursprung: Pilotprojekte (Eu-Call 1996/97) Beteiligung von OÖ, Wien, Tirol, Vbg. Ende 2001 waren in allen Bundesländern TEP etabliert Zuständigkeit: BMWA Nationale Koordination: ZSI, privatrechtlicher Verein, Outsourcing J. Petscharnig & G. Spiel

59 J. Petscharnig & G. Spiel

60 Ziele & Partner TEP ist nicht antragsfähig
ist keine eigene Rechtspersönlichkeit J. Petscharnig & G. Spiel

61 Zusammenfassung wohlfahrtsstaatliche Arrangements
Verteilungskonflikt und Interessensausgleich Soziale Sicherung in Österreich Arbeitslosensicherung in Europa Eu-Beschäftigungsförderung J. Petscharnig & G. Spiel

62 Aktivierungsenergie für die Diskussion polemisches & provokantes
J. Petscharnig & G. Spiel

63 Und die sogenannte „Zivilgesellschaft“
Irrtum: Finanzierungsprobleme können nicht durch die Zivilgesellschaft gelöst werden – Gewährleistungsfunktion des Staates Beitrag der Zivilgesellschaft im Hinblick auf Einstellungen, Chancen, usw. J. Petscharnig & G. Spiel

64 Das Gewissen der „freien Wirtschaft“?
Faktum: wirtschaft braucht unsere minderqualifizierten und benachteiligten Klienten nicht. Ein kronenzeitungstauglicher Arbeitsplatz ist auch eine Erniedrigung des Klienten, der zum Fürsorge- bzw. Spendenempfänger degradiert wird. Frage: Haben Menschen einen Anspruch auf ihrem jeweiligen Niveau ehrlich und anerkennenswert zu leisten? J. Petscharnig & G. Spiel

65 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
J. Petscharnig & G. Spiel

66 U-Kurven Hypothese (Schmid 2002)
ökonom. Performanz U-Kurven Hypothese (Schmid 2002) gering hoch mittel Korporatismusgrad J. Petscharnig & G. Spiel

67 Workfare Regelungen und Praxen, die den Bezug von Sozialhilfe an die Bereitschaft zur Arbeitsintegration bzw. Aktivierung oder an einen bestimmten Lebensstil binden. LEBENSSTILREGULIEREND Leitgedanke: “Jene, die Almosen geben wollen, mögen nicht an Leute von gesunden Körpern und Gliedern geben; diese sind ja imstande Arbeit zu verrichten, mittels derer sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können.” (Johann II, genannt der Gute, 1351) „Sicher ist nicht, wer das Schwimmen vermeidet, sondern wer das Schwimmen erlernt“ (Ludwig Erhard) Beispiele: Schulungsmaßnahmen 1-Euro-Jobs / Kombilohnmodelle Bürgerarbeit Family-Cap-Regelung J. Petscharnig & G. Spiel

68 Paternalistisches und Autoritäres Modell der Sozialhilfegewährung.
Family-Cap-Regelung kalifornische Landesregierung verpflichtete mit der family-cap-regelung 1997 alle Sozialämter dazu, die Leistungen auf die zum Zeitpunkt der Antragsstellung regisitrierten Familienmitglieder zu beschränken, womit der Anreiz für weitere Geburten in armen Familien gesenkt werden soll. anderes Beispiel: Streichen von Sozialhilfebezug wenn unter 18-Jährige während des Bezugs wieder Schwanger werden. Paternalistisches und Autoritäres Modell der Sozialhilfegewährung. J. Petscharnig & G. Spiel


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