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SEPA Informationen für Vereine der der VR Bank im Kreis Rendsburg

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Präsentation zum Thema: "SEPA Informationen für Vereine der der VR Bank im Kreis Rendsburg"—  Präsentation transkript:

1 SEPA Informationen für Vereine der der VR Bank im Kreis Rendsburg
Februar 2013 SEPA Informationen für Vereine der der VR Bank im Kreis Rendsburg Information für Vereine Kieler Volksbank

2 SEPA – Allgemeine Informationen
Februar 2013 1. SEPA – Allgemeine Informationen 2. Die SEPA Überweisung 3. Die SEPA Lastschriftverfahren 4. Das Lastschriftmandat Vorstellung Agenda Rahmenbedingungen wg. know-how über Hintergründe und weitere relevante Informationen Einblick, was und wie sich der Markt durch SEPA verändert und was dies für Sie als Bank bedeutet Welche Auswirkungen hat SEPA auf Ihre Kunden bzw. welche Kunden sind betroffen Wie sehen die SEPA-Produkte im Detail aus Was ist im Zusammenhang mit SEPA mit Mehrwertleistungen gemeint (inkl. Beispiele) Wie sieht die konkrete Planung aus 5. Vereine wechseln auf SEPA 2 Information für Vereine Kieler Volksbank

3 Februar 2013 SEPA - Schaffung einer einheitlichen europäischen Zahlungsverkehr-Infrastruktur Abschaffung paralleler Systeme für den nationalen und grenzüberschreitenden Euro- Zahlungsverkehr Standardisierung und Entstehung eines effizienten, europaweiten Marktes für Zahlungsverkehrsabwicklung Ausführung bargeldloser Zahlungen national wie grenzüberschreitend mit einem einheitlichem europäischen SEPA-Verfahren Vollendung des einheitlichen Zahlungsverkehrsraumes SEPA Zielbild Einheitlicher ZV-Raum EU regulierte Zahlungen Vielzahl nationaler Zahlungsverfahren Information für Vereine Kieler Volksbank

4 SEPA - Zahlungsverkehr Zielbild und Vision
Februar 2013 SEPA - Zahlungsverkehr Zielbild und Vision Anteil an Gesamt-tx. Anteil an Gesamt-tx. Non- SEPA SEPA SEPA Non- SEPA exemplarisch exemplarisch Heute: > 25 unterschiedliche ZV-Abwicklungssysteme in der EU Unterschiedliche nationale Regeln und Bestimmungen Unterschiedliche Bepreisung je Zielland Notwendigkeit von IBAN und BIC  Bisher wenige SEPA-Transaktionen Zielbild SEPA: Abschaffung paralleler Systeme für den nationalen Euro-Zahlungsverkehr Ausführung bargeldloser Zahlungen mit einheitlichen europäischen SEPA-Verfahren Einheitliche Regeln und Bestimmungen EU-weit gleiche Preise für Überweisungen/ Lastschriften und Kartenzahlungen Flächendeckende Erreichbarkeit des Kunden durch standardisierte Kontonummer (IBAN) + BIC)  Ausschließlich SEPA-Transaktionen Seit dem Start von SEPA im Januar 2008 wird nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden Werden die Zahlungen nach der SEPA-Einführung im genossenschaftlichen Verbund betrachtet, so ist trotz der Nutzung/Akzeptanz von SEPA-Zahlungen, der Anteil an den Gesamt-trx. gering  EURO-Zahlungen werden zum Großteil noch über DTA abgewickelt (siehe Grafik) Zielbild ist die Verwirklichung eines einheitlichen Binnenmarktes im unbaren Zahlungsverkehr Bisher war der europäische Zahlungsverkehrsmarkt stark fragmentiert Jedes Land verfügte über eigene technische Standards (z.B. Kontonummern-Systematik, Datenformat) Auch unterschiedliche nationale Regeln und Bestimmungen, sowie die unterschiedliche Bepreisung je Zielland führten zu Komplexität, Intransparenz und zu einer kostenintensiven Abwicklung Die Tatsache, dass bisher wenige SEPA-Trx. abgewickelt wurden, führt jedoch zu einer doppelten Belastung: Der Einsatz/ die Nutzung beider Abwicklungssysteme (DTA + SEPA) verursachen heute hohe Kosten + parallele Instandhaltung  denn Notwendigkeit von IBAN + nationalen Kto-Nr. Ziel sollte deshalb sein, die vollständige Umstellung auf SEPA schnellstmöglich zu erreichen, um von den Vorteilen/Effizienz, die SEPA mit sich bringt, zu profitieren Eine EU  ein Abwicklungssystem  einheitliche Regeln  gleiche Bepreisung  eine Kontonummer  Transparenz  Effizienz  Kostensenkung Information für Vereine Kieler Volksbank

5 Voraussichtlicher zeitlicher Ablauf zur Vollendung der SEPA Migration
Februar 2013 Voraussichtlicher zeitlicher Ablauf zur Vollendung der SEPA Migration am ab ab Feb. 2014 ab Feb. 2014 Stichtagsbezogene Umdeutung - der einseitigen Ein- zugsermächtigung in eine Doppelweisung - der Doppelweisung in ein SEPA-Mandat Nach dem Stichtag können die bisher erteilten Einzugser-mächtigungen wie ein SEPA -Mandat genutzt werden Das Verfahren der nationalen Überweisung im DTA Format läuft aus Das Verfahren der nationalen Lastschrift im DTA Format läuft aus Empfehlung: Rechtzeitige Anpassung der Geschäftsprozesse auf das SEPA-Format, ggf. Optimierung des bestehenden Mandatsbestandes, Nutzung von Umsetzungshilfen und Vorlagen für neu einzuholende Mandate Information für Vereine Kieler Volksbank

6 SEPA Migration erfordert konkrete Anpassungen für Vereine
Inlandsüberweisung DTA-Format Kto-Nr. und BLZ Einzugsermächtigungslastschrift- und Abbuchungsauftragsverfahren SEPA-Überweisung SEPA XML-Format IBAN und BIC SEPA-Basis- und Firmenlastschriftverfahren

7 SEPA – Allgemeine Informationen
Februar 2013 1. SEPA – Allgemeine Informationen 2. Die SEPA Überweisung 3. Die SEPA Lastschriftverfahren 4. Das Lastschriftmandat Vorstellung Agenda Rahmenbedingungen wg. know-how über Hintergründe und weitere relevante Informationen Einblick, was und wie sich der Markt durch SEPA verändert und was dies für Sie als Bank bedeutet Welche Auswirkungen hat SEPA auf Ihre Kunden bzw. welche Kunden sind betroffen Wie sehen die SEPA-Produkte im Detail aus Was ist im Zusammenhang mit SEPA mit Mehrwertleistungen gemeint (inkl. Beispiele) Wie sieht die konkrete Planung aus 5. Vereine wechseln auf SEPA 7 Information für Vereine Kieler Volksbank

8 Der Vordruck für die „neue SEPA-Überweisung“ ersetzt die nationale Überweisung mit Kontonummer und BLZ Zahlungen auch innerhalb Deutschlands Wegfall der Betragsgrenze von € IBAN und BIC des Empfängers IBAN des Auftraggebers

9 IBAN und BIC sind auf dem Konto- auszug vermerkt
IBAN: DE BIC: GENO DE 63MM1 Die IBAN ist die internationale Kontonummer- Länge je Land unterschiedlich: Der BIC ist der international standardisierte Bank-Code zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten, entweder 8 oder 11 Stellen  Beispiel: BIC: GENO DE 63MM1 Alternativ lassen sich IBAN und BIC durch eine Konvertierungssoftware generieren IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen DE ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Ihre Bankleitzahl“ (8) Ihre Kontonummer (10)

10 SEPA – Allgemeine Informationen
Februar 2013 1. SEPA – Allgemeine Informationen 2. Die SEPA Überweisung 3. Die SEPA Lastschriftverfahren bv 4. Das Lastschriftmandat Vorstellung Agenda Rahmenbedingungen wg. know-how über Hintergründe und weitere relevante Informationen Einblick, was und wie sich der Markt durch SEPA verändert und was dies für Sie als Bank bedeutet Welche Auswirkungen hat SEPA auf Ihre Kunden bzw. welche Kunden sind betroffen Wie sehen die SEPA-Produkte im Detail aus Was ist im Zusammenhang mit SEPA mit Mehrwertleistungen gemeint (inkl. Beispiele) Wie sieht die konkrete Planung aus 5. Vereine wechseln auf SEPA 10 Information für Firmenkunden Kieler Volksbank

11 Europäische Lastschriften SCT – SEPA Credit Transfer
Februar 2013 Europäische Lastschriften SCT – SEPA Credit Transfer Aktuelles Verfahren… … zukünftiges Verfahren Einzugsermächtigungs-lastschriftverfahren „SDD Core“ SEPA-Basis-Lastschrift „SDD B2B“ SEPA-Firmen-Lastschrift Abbuchungslastschriftverfahren Information für Vereine Kieler Volksbank

12 Auswahl der geeigneten SEPA-Lastschriften
SEPA-Firmen-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschrift Kann auf Verbraucher und Unternehmen bezogen werden Der Zahlungspflichtige hat einen Erstattungsanspruch von bis zu acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung Der Zahlungspflichtige darf kein Verbraucher sein Der Zahlungspflichtige erklärt den Verzicht auf seinen Erstattungsanspruch Nach Erteilung des SEPA-Lastschrift-Mandats, jedoch vor der ersten Einlösung, muss der Zahlungspflichtige seinem Kreditinstitut die Erteilung des Mandats bestätigen Welche SEPA-Lastschrift ist die Richtige?

13 Die wichtigsten Charakteristika der SEPA-Basis-Lastschrift
Februar 2013 Die wichtigsten Charakteristika der SEPA-Basis-Lastschrift Einreichen der Lastschrift Voraussetzungen Lastschriftmandat Widerspruch Beantragen der Gläubiger ID Aktuell bestehende Einzugsermächtigungen werden durch Beantragung des SEPA- Kombimandates ab dem wie ein SEPA-Mandat verwendet Erst- und Einmal-Lastschriften werden von der Bank des Empfängers spätestens 5 Bankarbeitstage vor Fälligkeit in die Verrechnung gegeben, Folgelastschriften spätestens 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit Widerspruchsfrist für den Zahlungspflichtigen beträgt max. 8 Wochen, bzw. bei nicht autorisierten Zahlungen 13 Monate, nach Belastungsbuchung Bei einer B2B Lastschrift ist kein Widerspruch möglich IBAN und BIC müssen vorliegen Information für Vereine Kieler Volksbank

14 Vergleich der Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung/Core)
„SEPA-Basislastschrift (Core)“ Festes Fälligkeitsdatum mit Vorlauffrist bei Einreichung Nein, bei Sicht D-2 (D-5) Geltungsdauer Unbefristet bis auf Widerruf Mandatsverfall nach 36 Monaten ohne Nutzung Rückgabe für den Zahlungspflichtigen i. d. R. innerhalb von sechs Wochen nach Zugang eines Rechnungsabschlusses Bis acht Wochen für autorisierte und bis 13 Monate für unautorisierte Lastschriften Mandat Einzugsermächtigung Auftrag vom Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger SEPA-Lastschriftmandat Auftrag vom Zahlungspflichtigen (Debitor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) Eindeutige Identifikation des Mandats Nicht vorhanden Durch Mandatsreferenz und Gläubiger-ID Mandatsprüfung Nicht erforderlich Aufbewahrung des Mandats Beim Zahlungsempfänger Datenformat DTAUS (Kennzeichnung „05“) XML (Kennzeichnung als „core“)

15 4-Parteien-Modell der SEPA-Basis-Lastschrift
Februar 2013 4-Parteien-Modell der SEPA-Basis-Lastschrift 0. Mandatseinholung 0. Der Zahlungsempfänger legt dem Zahlungspflichtigen ein Mandat zur Unterschrift vor 1. Zahlungspflichtiger erteilt Zahlungsempfänger ein Mandat: Damit ist der Zahlungsempfänger ermächtigt, die Forderungen einzuziehen. Außerdem wird die Zahlstelle angewiesen, die eingehende Lastschrift einzulösen 2. Zahlungsempfänger sendet Voranzeige (Pre-Notification) an Zahlungspflichtigen. Sofern nichts anderes vereinbart, 14 Tage vor Fälligkeit, z. B. via Rechnung unter Nennung der jeweiligen Einzugsbeträge und Fälligkeitsdaten (Grund: Zahlungspflichtiger schafft notwendige Deckung auf seinem Konto an bzw. es können Unstimmigkeiten vorab geklärt werden) 3. Übermittlung der Lastschrift an erste Inkassostelle via Dateianlieferung oder demnächst Online-Erfassung 4. Weiterleitung aller Daten an die Zahlstelle durch die erste Inkassostelle. Bei - Erstlastschriften / Einmallastschriften bis spätestens „D-5“ (also 5 TARGET-Tage vor Fälligkeit) - Folgelastschriften bis spätestens „D-2“ (also 2 TARGET-Tage vor Fälligkeit) 5. Durchführung der Belastungsbuchung auf allen Konto in der Kette am Fälligkeitstag „D“ (an diesem Tag erfolgt auch der Zahlungsausgleich bei der ersten Inkassostelle). Vorher wurde ein „Vormerkposten“ gebildet Information für Vereine Kieler Volksbank

16 Vergleich der Lastschriftverfahren (Abbuchungsverfahren/B2B)
„Abbuchungsauftrag“ „SEPA-Firmenlastschrift (B2B) Festes Fälligkeitsdatum mit Vorlauffrist bei Einreichung Nein, bei Sicht D-1 Rückgabe Keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden vorgesehen Keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden bei autorisierten Zahlungen vorgesehen Mandat Abbuchungsauftrag Auftrag vom Zahlungspflichtigen an die Bank des Zahlungspflichtigen SEPA-Firmenlastschriftmandat Auftrag vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und die Bank des Zahlungspflichtigen Eindeutige Identifikation des Mandats Nicht vorhanden Durch Mandatsreferenz und Gläubiger-ID Mandatsprüfung Zahlstelle Ja - Abbuchungsauftrag Ja - Firmenlastschriftmandat Aufbewahrung des Mandats Bei der Zahlstelle Beim Zahlungsempfänger Datenformat DTAUS (Kennzeichnung „04“) XML (Kennzeichnung als „B2B“)

17 4-Parteien-Modell der SEPA-Firmen-Lastschrift
Februar 2013 4-Parteien-Modell der SEPA-Firmen-Lastschrift 0. Mandatseinholung 1b. Mandat 5a. Mandatsprüfung 0. Der Zahlungsempfänger legt dem Zahlungspflichtigen ein Mandat zur Unterschrift vor 1. Zahlungspflichtiger erteilt Zahlungsempfänger das Mandat: Damit ist der Zahlungsempfänger ermächtigt, die Forderungen einzuziehen. Außerdem wird die Zahlstelle angewiesen, die eingehende Lastschrift einzulösen. 1.B Zahlungspflichtiger reicht Kopie des Mandats bei seiner Bank ein, die das Mandat erfasst. 2. Zahlungsempfänger sendet Voranzeige (Pre-Notification) an Zahlungspflichtigen. Sofern nichts anderes vereinbart, 14 Tage vor Fälligkeit, z. B. via Rechnung unter Nennung der jeweiligen Einzugsbeträge und Fälligkeitsdaten (Grund: Zahlungspflichtiger schafft notwendige Deckung auf seinem Konto an bzw. es können Unstimmigkeiten vorab geklärt werden) 3. Übermittlung der Lastschrift an erste Inkassostelle via Dateianlieferung oder demnächst Online-Erfassung 4. Weiterleitung aller Daten an die Zahlstelle durch die erste Inkassostelle. Bei - Erstlastschriften / Einmallastschriften bis spätestens „D-1“ (also 1 TARGET-Tag vor Fälligkeit) - Folgelastschriften bis spätestens „D-1“ (also 1 TARGET-Tag vor Fälligkeit) 5a. Prüfung der Lastschrift gegen das durch den Zahlungspflichtigen eingereichte Mandat. 5. Durchführung der Belastungsbuchung auf allen Konto in der Kette am Fälligkeitstag „D“ (an diesem Tag erfolgt auch der Zahlungsausgleich bei der ersten Inkassostelle). Vorher wurde ein „Vormerkposten“ gebildet Information für Vereine Kieler Volksbank

18 SEPA – Allgemeine Informationen
Februar 2013 1. SEPA – Allgemeine Informationen 2. Die SEPA Überweisung 3. Die SEPA Lastschriftverfahren 4. Das Lastschriftmandat Vorstellung Agenda Rahmenbedingungen wg. know-how über Hintergründe und weitere relevante Informationen Einblick, was und wie sich der Markt durch SEPA verändert und was dies für Sie als Bank bedeutet Welche Auswirkungen hat SEPA auf Ihre Kunden bzw. welche Kunden sind betroffen Wie sehen die SEPA-Produkte im Detail aus Was ist im Zusammenhang mit SEPA mit Mehrwertleistungen gemeint (inkl. Beispiele) Wie sieht die konkrete Planung aus 5. Vereine wechseln auf SEPA 18 Information für Vereine Kieler Volksbank

19 Mit Gläubiger ID und Mandatsreferenz Abbuchungen von SEPA-Lastschriften besser kontrollieren
Die Gläubiger-Identifikationsnummer (kurz Gläubiger-ID, engl. Creditor Identifier) dient der Identifikation eines Lastschrifteinreichers unabhängig von seiner Bankverbindung. Sie setzt sich wie folgt zusammen: Die Gläubiger-Identifikationsnummer kann ausschließlich im Internet bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden: Die Mandatsreferenz wird vom Lastschrifteinreicher für jedes SEPA-Mandat individuell vergeben. In Verbindung mit der Gläubiger-ID dient sie der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Länge und Aufbau der Mandatsreferenz können vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden.

20 Februar 2013 SEPA - Direct Debit Wer kann die Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen? Derzeit können nur Gebietsansässige (= Hauptsitz im Inland) die Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen (Stand Nov. 2010) Information für Vereine Kieler Volksbank

21 Das SEPA-Lastschrift-Mandat für die SEPA-Basis-Lastschrift
Februar 2013 Das SEPA-Lastschrift-Mandat für die SEPA-Basis-Lastschrift Der Inhalt des „SEPA-Lastschrift-Mandats“ (Basis) bestimmt sich nach dem SEPA CORE Direct Debit Scheme Rulebook des EPC Vom EPC wurde der Inhalt des Mandats vorgegeben: - Bezeichnung als „SEPA-Lastschrift-Mandat“ - Rechtlich relevanter Text (vergleiche Muster) - Name, Adresse und Identifikation des Zahlungsempfängers (Gläubiger-ID), Mandatsreferenznummer (max. 35 Stellen, frei belegbar) - Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird (generell im Mandatstext enthalten) - Name, Adresse, Kontoverbindung und Unterschrift des Kontoinhabers (händisch) Die vom Zahlungsempfänger individuell vergebene Mandatsreferenznummer bezeichnet in Verbindung mit der CI des Zahlungsempfängers das jeweilige Mandat eineindeutig, ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und kann im Mandat enthalten sein oder dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden Mandat kann papierhaft oder elektronisch (e-Mandat als optionaler Service – derzeit in der genossenschaftlichen FinanzGruppe nicht umgesetzt) erteilt werden Ein Mandat kann für einen oder mehre Verträge erteilt werden, sofern das Belastungskonto identisch ist Informationen des Mandats werden mit jeder Lastschrift zwischen den beteiligten Prozesspartnern ausgetauscht Mandatsdaten können geändert werden, ohne dass das Mandat verfällt Zahlungspflichtiger kann das Mandat jederzeit widerrufen Mandat ist vom Zahlungsempfänger aufzubewahren Bank des Zahlungspflichtigen (Debtorbank) ist nicht verpflichtet, das Mandat zu prüfen Zivilrechtlich sind in Deutschland auch s mit einer qualifizierten elektronischen Signatur möglich, aber die SEPA-Verfahrensbeschreibungen sehen lediglich papierhafte Mandate sowie E-Mandate vor Vordruck Nr DG Verlag 8.09 bzw DG Verlag 1.10 Information für Vereine Kieler Volksbank

22 SEPA – Allgemeine Informationen
Februar 2013 1. SEPA – Allgemeine Informationen 2. Die SEPA Überweisung 3. Die SEPA Lastschriftverfahren 4. Das Lastschriftmandat Vorstellung Agenda Rahmenbedingungen wg. know-how über Hintergründe und weitere relevante Informationen Einblick, was und wie sich der Markt durch SEPA verändert und was dies für Sie als Bank bedeutet Welche Auswirkungen hat SEPA auf Ihre Kunden bzw. welche Kunden sind betroffen Wie sehen die SEPA-Produkte im Detail aus Was ist im Zusammenhang mit SEPA mit Mehrwertleistungen gemeint (inkl. Beispiele) Wie sieht die konkrete Planung aus 5. Vereine wechseln auf SEPA 22 Information für Vereine Kieler Volksbank

23 Die „Migration“ Ab 9. Juli 2012 alles möglich
Februar 2013 Die „Migration“ Ab 9. Juli 2012 alles möglich Inkasso-Kunden können ab 9. Juli 2012 auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren migrieren! Lastschrifteinzieher müssen ihre Kunden vor dem Wechsel auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren über den Wechsel informieren und ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mitteilen. Die bisherigen Einzugsermächtigungen können als Lastschriftmandat im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden. Bisherige Einzugsermächtigungen müssen nicht neu eingeholt werden, sofern diese wirksam vorliegen. „Kombi-Mandate“ sind nicht mehr notwendig. Unternehmen sollten sukzessive ihre Formulare auf „SEPA-Lastschriftmandate“ anpassen. Information für Vereine Kieler Volksbank 23

24 Februar 2013 Umdeutungslösung durch Anpassung der AGB (Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift und für den Lastschrifteinzug) – aus Einzugsermächtigung wird SEPA-Mandat – Einzugs-Ermächtigung Name des Creditors Name des Debtors Adresse (optional) Kontonummer Bankleitzahl SEPA-Mandat Name des Creditors Name des Debtors IBAN BIC Adresse des Creditors Adresse des Debtors Gläubiger ID Mandatsreferenz Art der Zahlung Datum der 1. SEPA Lastschrift Anpassung der AGB Ergänzungen durch den Creditor Bestehende Einzugsermächtigungen können nach der Anpassung der AGB weiter verwendet werden Der Creditor muss die fehlenden Angaben (IBAN, BIC, Gläubiger ID, Mandatsreferenz, Datum) in den Systemen ergänzen Information für Vereine Kieler Volksbank

25 Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Unternehmen I
Februar 2013 Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Unternehmen I Benennen Sie einen SEPA-Verantwortlichen. Weisen Sie Ihre eigene IBAN und BIC auf Ihren Geschäftspapieren aus. Stellen Sie eigene Bankstammdaten auf IBAN und BIC um (z. B. mit dem IBAN-Konverter). Informieren Sie Ihre Kunden vor dem Wechsel auf das SEPA-Basis- Lastschriftverfahren über den Wechsel, und teilen Sie ihnen die Gläubiger- Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mit. Prüfen Sie technische Systeme und Software auf SEPA-Fähigkeit. Passen Sie Arbeitsabläufe und interne Prozesse an die neuen Anforderungen an. Information für Vereine Kieler Volksbank

26 Was ist zu tun? Einmalig zur Umstellung
Beantragung der Gläubiger ID bei der Deutschen Bundesbank Abschluss einer neuen Lastschriftvereinbarung mit der Hausbank Mandat Neues Mandat einholen Umdeutung der bestehenden Einzugsermächtigungen Festlegung der Mandatsreferenz je Kunde / Mitglied Rechtzeitige Information der Zahlungspflichtigen (Prenotification)

27 Was ist zu tun? Regelmäßig bei Zahlungen / Einzüge
Erstellung der Zahlungen - Lastschriften mit einem SEPA-fähigen Programm Bei Lastschriften SDD: Rechtzeitige Information der Zahlungspflichtigen (Pre-Notifikation spätestens D – 14) – Form nicht vorgeschrieben Einreichung der Zahlungen – Lastschriften haben ein festes Fälligkeitsdatum Bei gültigem Mandat (SDD) kann die Zahlung nach 8 Wochen nicht mehr zurück gegeben werden

28 Wir machen den Weg frei „VR-FinanzPlan Mittelstand“
Februar 2013 Unser Informationsmaterial für Sie: „VR-FinanzPlan Mittelstand“ „Liquidität und Zahlungsverkehr“ „SEPA – Herausforderung und Chance“ IBAN-Konverter SEPA Navigator: Interaktiver Check – Ist Ihr Unternehmen SEPA-FIT – Unsere SEPA-Spezialisten beraten Sie gerne: bei der Analyse der Umstellungsanforderungen bei der Anpassung Ihrer Zahlungsverkehrs-Software zu neuen Dienstleistungen Information für Vereine Kieler Volksbank

29 Softwareprodukte – VR-NetWorld Software
Februar 2013 Softwareprodukte – VR-NetWorld Software Information für Vereine Kieler Volksbank

30 Funktionen zur Umstellung auf SEPA
Februar 2013 Funktionen zur Umstellung auf SEPA Konvertierung von Stammdaten Automatische Konvertierung von Kontonummer und Bankleitzahl in den Stammdaten Alle erfassten inländischen Kontakte werden automatisch um IBAN und BIC angereichert BIC wird aus dem jeweils aktuellen Bankleitzahlenbestand der Bundesbank ermittelt IBAN wird intern berechnet. Bekannte Ausnahmen werden hierbei berücksichtigt Erleichterungen bei der Erfassung von SEPA-Aufträgen IBAN wird bereits während der Erfassung geprüft und farblich grün hervorgehoben wenn er rechnerisch richtig ist „IBAN only“: Für innerdeutsche SEPA Zahlungen wird der BIC automatisch durch die VR-NetWorld Software eingetragen Konvertierung von Stammdaten Jeder Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtige, der in der VR-NetWorld Software gespeichert ist oder im Rahmen der Auftragserfassung gespeichert wird, wird automatisch um die fehlenden Informationen angereichert (IBAN und BIC oder aber auch Kontonummer und Bankleitzahl). Dies geschieht immer „on the Fly“ für jeden neuen Kontakt. Bei der Konvertierung werden alle bekannten Ausnahmen berücksichtigt und über diverse Crossprüfungen die wahrscheinlichste IBAN ermittelt Der Anwender muss die ermittelten Daten vor der ersten Einreichung einmalig bestätigen. Der Anwender kann die Daten in den Stammdaten manuell bestätigen. Sollen Aufträge mit unbestätigten Daten versendet werden, wird der Anwender vor dem Versenden der Aufträge darauf hingewiesen, dass die Daten noch kontrolliert und bestätigt werden müssen. Versendet werden nur Aufträge von bestätigten Kontakten! Erleichterung bei der Erfassung von SEPA Aufträgen Bereits während der Erfassung der IBAN wird diese durch die VR-NetWorld Software überprüft. Sobald die IBAN rechnerisch richtig ist, wird diese in grüner Schrift hervorgehoben Bei innerdeutschen Zahlungen wird zudem der BIC nach der Eingabe der IBAN automatisch durch die VR-NetWorld Software ermittelt und in die Erfassungsmaske eingetragen Der BIC wird hierbei aus der Bankleitzahlentabelle der deutschen Bundesbank übernommen und kann jederzeit von Anwender nachträglich geändert werden Information für Vereine Kieler Volksbank

31 Softwareprodukte – Profi cash
Februar 2013 Softwareprodukte – Profi cash Information für Vereine Kieler Volksbank

32 Funktionen zur Umstellung auf SEPA
Februar 2013 Funktionen zur Umstellung auf SEPA Konvertierung von IZV-Aufträgen (Überweisung) Import von DTA-Dateien und Konvertierung in SEPA-Aufträge „Massenkonvertierung“ von vorhandenen Aufträgen in SEPA-Aufträge Konvertierung von Stammdaten: Alle erfassten inländischen Kontakte werden automatisch um IBAN und BIC angereichert BIC wird aus dem jeweils aktuellen Bankleitzahlenbestand der Bundesbank ermittelt IBAN wird intern berechnet. Bekannte Ausnahmen werden hierbei berücksichtigt Konvertierung von vorhandenen Zahlungsaufträgen (Lastschriften) EURO-Standardüberweisungen (EBICS Auftragsart-ESU) werden grundsätzlich als SEPA-Auftrag ausgeführt Bereits erfasste ESU werden bei dem ersten Programmstart der Version 10 in SEPA Aufträge umgewandelt Erweiterungen nach Version 10 werden vertriebswegeübergreifend analog der unter bank21-Online-Filiale genannten Features geplant Information für Vereine Kieler Volksbank

33 Aktueller SEPA Leistungsumfang - Mandate
Februar 2013 Aktueller SEPA Leistungsumfang - Mandate Mandatsverwaltung (Creditor) Die Mandatsinformationen können am Konto des Zahlungspflichtigen gespeichert/geändert/gelöscht werden Die Gläubiger-ID kann in den Firmen/Kontostammdaten gespeichert werden Zusätzlich für SEPA-Lastschriften Prüfung des Ausführungsdatums hinsichtlich erforderlicher Vorlauftage zum nächstmöglichen „Requestet Collection Date“ bei der Auftragserstellung Prüfung des Ausführungsdatums hinsichtlich erforderlicher Vorlauftage vor einer Joberstellung mit der Möglichkeit einer Datumskorrektur, sowie Prüfung des Ausführungsdatums vor der Jobversendung Vorlauftage: SEPA-Basis-Lastschriften: Für die erste und einmalige Lastschriften 6 TARGET-Tage Für wiederkehrende und finale Lastschriften 3 TARGET-Tage SEPA-Firmen-Lastschriften: Für Firmen-Lastschrift generell 2 TARGET-Tage Information für Vereine Kieler Volksbank

34 Ein Verein wechselt auf SEPA
Formatänderung von DTA auf XML  Anpassung der Hardware IBAN und BIC ersetzen Kontonummer und Bankleitzahl Vorlauffristen für Lastschriften – keine Fälligkeit bei Sicht Mandatsaufbewahrung beim Zahlungsempfänger Operative Änderungen Vorteile Zentralisierung der Konten Vereinheitlichung bezüglich Rechtsrahmen und Rückgabefristen Prüfen der EDV auf SEPA Kompatibilität, ggf. Systempartner ansprechen Angabe von IBAN und BIC in Rechnungen und von Geschäftspartnern einfordern Beachten der Vorlauffristen für SEPA-Lastschrifteinzüge Einrichten eines Mandatsservices, z.B. in EB-Produkten wie VR-Networld oderProfiCash Umsetzung Um einen reibungslosen und sicheren Übergang zur Migration auf SEPA gewährleisten zu können, stellt Ihnen Ihre Kieler Volksbank gerne die speziell auf Vereine zugeschnittene Checkliste zur Verfügung. Checkliste

35 VIELEN DANK


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