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Lagebericht / Anhang Simone Möller FA01 cc.

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Präsentation zum Thema: "Lagebericht / Anhang Simone Möller FA01 cc."—  Präsentation transkript:

1 Lagebericht / Anhang Simone Möller FA01 cc

2 Wer muss erstellen? nach § 264 Abs. 1 Satz 1, § 267 HGB
große und mittelgroße KG z.B. AG, GmbH, Ltd. nach § 264a, § 264 Abs. 1, § 267 HGB große und mittelgroße Personengesellschaften, in denen keine natürliche Person als Gesellschafter mittel- oder unmittelbar voll haftet z.B. GmbH & Co.KG, Ltd. & Co.KG kleine KG im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB sind vom Aufstellen eines Lageberichtes befreit Simone Möller FA01

3 Wer muss erstellen ? nach § 5 Abs. 2 Publizitätsgesetz (= Gesetz über die Rechnungslegung von best. Unternehmen) rechnungslegungspflichtige Unternehmen Genossenschaften (§ 336 HGB) Kreditinstitute (§ 340a Abs.1 HGB) Versicherungsunternehmen (§ 341a Abs.1 HGB) nach § 23 Abs.1 Rundfunkstaatsvertrag private Rundfunkveranstalter Simone Möller FA01

4 Warum ? Der Lagebericht ist neben dem Jahresabschluss mit Bilanz, GuV und Anhang Bestandteil der Berichtspflicht laut § 264 HGB. Es muss ein Bild vermittelt werden, dass den tatsächlichen Verhältnissen entspricht (§ 289 HGB). Simone Möller FA01

5 Warum ? Der Bericht soll die derzeitige und zukünftige Situation des Unternehmens hinsichtlich der Chancen und Risiken darstellen. Neben detaillierten Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind weitergehende Erläuterungen über die wirtschaftliche Lage und strategische Ausrichtung des Unternehmens zu veröffentlichen. Dazu gehören hier vor allem die Pflicht zur Wahrheit und Vollständigkeit sowie die Gebote der Klarheit und Verständlichkeit. Simone Möller FA01

6 Inhalt des Lageberichts
nach HGB, DRS 5 und 15 (Rechnungslegungs-standards) unterliegt der Lagebericht den konstitutionellen Kriterien der Klarheit und Übersichtlichkeit. Er beinhaltet die Berichte zu: Geschäftsverlauf und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Risiko- und Prognosebericht Simone Möller FA01

7 Inhalt des Anhangs Einen ausführlichen Katalog enthalten der
§ 284 und § 285 HGB. Sie lassen sich in 3 Punkten zusammen fassen: Allgemeine Grundsätze der Bilanzierung, Bewertung und Währungsumrechnung Erläuternde, ergänzende und korrigierende Informationen zur Bilanz und GuV Sonstige Angaben wie Namen aller Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates, Angaben über ihre sämtlichen Bezüge und Bezugsrechte sowie die Anzahl der AN  Simone Möller FA01


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