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Neuausrichtung Pflegefinanzierung

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Präsentation zum Thema: "Neuausrichtung Pflegefinanzierung"—  Präsentation transkript:

1 Neuausrichtung Pflegefinanzierung
Heute Gemeinde-Beiträge Gleiche Beiträge für alle Beiträge nach Bedarf Morgen Gemeinde-Beiträge Gemeindeversammlung 8. Dezember 2008

2 Pflegefinanzierung heute
Gemeinde Jährliche Betriebsbeiträge Period. Investitionsbeiträge Jährliche Betriebsbeiträge Period. Investitionsbeiträge Alterszentrum Platten Haus Wäckerling Weitergabe der Gemeindebeiträge in Form von allgemeinen Tarifsubventionen (auch an Nicht-Meilemer) Gemeindebeiträge der letzten 15 Jahre im Schnitt: 4.35 Mio. pro Jahr (davon Platten 2.3 Mio. Franken pro Jahr) Gemeindeversammlung 8. Dezember 2008

3 Auftragserfüllung neu
Gemeinde Alterszentrum Platten Haus Wäckerling Individuelle Subventionen von Pflege und Betreuung Leistungsvereinbarung Ind. Pflegebeiträge: Verordnung (GV) Bestimmungen (GR) Kostendeckende Taxordnung Abschluss weiterer Leistungsvereinbarungen grundsätzlich möglich. Erlass Beitragssätze durch GR sinnvoll, weil Einigung an GV schwierig (auch Abschätzung finanzielle Auswirkungen => notwendig, weil gebundene Ausgabe) Anpassungen an übergeordnetes Recht, an Beitragsgrundsätze oder technische Anpassungen müssen rasch und flexibel erfolgen: Neuordnung RAI/RUG oder BESA-Stufen Verordnung max. Kostenbeteiligung durch Bund od. Kanton - Anpassung Pflegekosten benötigen Anpassungen massgebendes Einkommen /Rabatte => ansonsten wird Vermögensabbau erzwungen Gemeindeversammlung 8. Dezember 2008

4 Wichtigste Neuerungen Pflegebeitragsverordnung
Erhöhung Vermögensbeitragsgrenze für Paare auf 1 Mio. Franken und Verankerung in Verordnung (Art. 7) Zeitliche Begrenzung von Schenkungen und Erbvorbezügen auf 10 Jahre (Art. 7) Verankerung Subsidiaritätsprinzip (Art. 1 und Art. 7): Entweder Zusatzleistungen oder Pflegebeiträge Pflegebeiträge nur, wenn Anspruchsberechtigte dadurch finanziell besser gestellt sind. Beitragsbemessung aufgrund letzter eingeschätzter Steuererklärung (Art. 8) Regelmässige Auswertung und Berichterstattung (Art. 12) Gemeindeversammlung 8. Dezember 2008

5 Neuerungen Pflegebeitragsbestimmungen
Übernahme der ungedeckten Pflege- und Betreuungskosten bis zu einem Einkommen von Fr. 125‘000.- und steuerbaren Vermögen von Fr. 500‘000.- pro Person wie folgt: BESA 1: 45% BESA 2: 65% BESA 3: 70% BESA 4: 75% Anspruchsberechtigten von Zusatzleistungen können die Beiträge bei BESA 3 und 4 auf 90% erhöht werden. Beitragssätze so, dass Anspruchsberechtigte nur rund 20% der Pflege- und Betreuungskosten tragen Gemeindeversammlung 8. Dezember 2008

6 Bsp: Kosten für Pflegebedürftige BESA 3b Pflege-/ Betreuung pro Tag
Beitragsberechtigte PVO Pflegebeiträge Beitragsberechtigte PVO Pflegebeiträge ZL-Berechtige Kosten Vollzahler heute Pflege-/ Betreuung pro Tag 198 KK Beitrag pro Tag 66.5 KK Beitrag pro Tag 66.5 KK Beitrag pro Tag 66.5 KK Beitrag pro Tag 66.5 Gemeinde 70% 92 Gemeinde 61.5 Ungedeckte Pflege-/Bet. pro Tag 131.5 Gemeinde 90% 118 Pflege-/Bet. pro Tag 39 Pflege-/Bet. pro Tag 73 Pflege-/Bet. 13 Pension proTag 120 Pension proTag 120 Pension proTag 120 Pension proTag 120 Pension proTag 117 318 251.5 159 133 190 Gemeindeversammlung 8. Dezember 2008

7 Beispiel „Vollzahler“
Annahmen: Anrechenbare Einkünfte*: Fr. 37‘260 Steuerbares Vermögen: Fr. 750‘000 Schätzung finanzielle Belastung pro Jahr: System alt Neu Differenz in % BESA 1 69‘000 58‘000 - 16% BESA 2 76‘000 77‘000 + 2% BESA 3 72‘000 95‘000 + 31% BESA 4 85‘000 144‘000 + 70% * Anrechenbare Einkünfte = Steuerbare Einkünfte exkl. Eigenmietwert Gemeindeversammlung 8. Dezember 2008

8 Beispiel „Pflegebeitragsberechtigte“
Annahmen: Anrechenbare Einkünfte: Fr. 37‘260 Steuerbares Vermögen: Fr. 500‘000 Schätzung finanzielle Belastung pro Jahr: System alt Neu Differenz in % BESA 1 69‘000 56‘000 - 19% BESA 2 76‘000 62‘000 - 18% BESA 3 72‘000 61‘000 - 15% BESA 4 85‘000 68‘000 - 20% Gemeindeversammlung 8. Dezember 2008

9 Beispiel „ZL-Berechtige“
Annahmen: Anrechenbare Einkünfte: Fr. 37‘260 Steuerbares Vermögen: Fr. 100‘000 Schätzung finanzielle Belastung pro Jahr: System alt Neu Differenz in % BESA 1 52‘000 0%* BESA 2 BESA 3 51‘800 51‘600 - 0.2% BESA 4 63‘000 53‘000 - 16% * Finanzierung über ZL zur AHV/IV und nicht über Pflegebeiträge Gemeindeversammlung 8. Dezember 2008

10 Kostenfolgen Bewohner: Zusammenfassung
Rund 70% der Pflegebedürftigen fahren gleich gut oder besser; rund 30% der Pflegebedürftigen zahlen mehr Gemeindeversammlung 8. Dezember 2008

11 Kostenfolgen für die Gemeinde
Schätzung jährliche Kostenfolgen für Gemeinde: Bisher pro Jahr an AZP (Durchschnitt Betriebsbeiträge und Investitionen) Fr. 2.2 Mio. Beiträge neu an Pflegebedürftige des AZP (Berechnungsbasis: Vermögensverteilung 2006; alle Plätze durch MeilemerInnen belegt) Total an Pflegebedürftige AZP und Wäck (Berechnungsbasis: Beiträge an Pflegebedürftige AZP Anspruchsberechtigte im Haus Wäckerling) Fr. 2.5 Mio.* *davon ca % über das Konto Zusatzleistungen Gemeindeversammlung 8. Dezember 2008 11

12 Weshalb Überarbeitung?
Mit Übernahme Haus Wäckerling durch di Gallo Gruppe muss Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung neu geregelt werden => zur Zeit werden an Pflegebedürftige aus Meilen keine Gemeindebeiträge mehr bezahlt Entschädigungsgrundlage Alterszentrum Platten Urnenbeschluss vom => von Praxis längst überholt „Gleiche Beiträge für alle“ aufgrund der sozio-demografischen Entwicklung nicht mehr sinnvoll Beiträge an Einwohner/-innen anderer Gemeinden nicht erwünscht Gestützt auf den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 16. Dezember 1991 könnte die Stiftung Alters- und Pflegeheim Meilen für das Pflegeheim jährlich wiederkehrende Betriebsbeiträge von Fr (plus Teuerung seit 1991) pro belegtem Bett bzw. Pflegetag geltend machen. Bei 110 Betten bzw. über 40'000 Pflegetagen und teuerungsbereinigten Fr pro Tag hätte das 2005 einen Jahresbeitrag von fast Fr. 2.1 Mio. Franken ausgemacht. Beiträge in dieser Grössenordnung würden nur Sinn machen, wenn nicht auch noch Investitionsbeiträge gezahlt worden wären (Neuregelung) Ergänzungsleistungen seit : Kanton beteiligt sich mit 44 % der Kosten => Verrechnung kostendeckender Tarife aus Sicht Gemeinde sinnvoll Heimtaxen je nach Stufensystem begrenzt neu kantonale Zuschüsse , falls Grenzen nicht ausreichen => Praxis noch nicht klar Gemeindeversammlung 8. Dezember 2008

13 Das spricht für die neue Pflegefinanzierung:
Versprechen gegenüber Meilemer Pflegebedürftigen in der Wäck wird eingelöst 70% der Pflegebedürftigen werden finanziell entlastet oder mind. nicht mehr belastet Pflegeeinrichtungen bekommen mehr unternehmerischen Handlungsspielraum Gemeinde bekommt Steuerungsinstrument, um ein bedarfsgerechtes und qualitativ gutes Angebot sicher zu stellen das eine Anpassung an die künftigen Entwicklungen erleichtert Meilemer Steuergelder werden für Meilemer Pflegebedürftige eingesetzt Gemeindeversammlung 8. Dezember 2008 13


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