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Veröffentlicht von:Tjark Schneeberg Geändert vor über 10 Jahren
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Vortrag zum Thema „Steuerrechtliche Besonderheiten für gemeinnützige Vereine“ im Rahmen der Sitzung des Regionalbeirats für Arbeitsmarktpolitik für die Region Nordthüringen
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Inhalt Einführung und Grundlagen Hinweise aus der Praxis Ertragssteuer
Umsatzsteuer Aktuelles Anlagen (im Handout)
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Einführung und Grundlagen
Ideeller Bereich steuerfrei Im vollen Umfang steuerfrei bei Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Grundsteuer Umsatzsteuer Vermögensverwaltung steuerbegünstigt steuerbegünstigt bei Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Grundsteuer Umsatzsteuer (7 %) Zweckbetrieb steuerbegünstigt steuerbegünstigt bei Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Grundsteuer Umsatzsteuer (7 %) Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb steuerpflichtig Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Grundsteuer Umsatzsteuer
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Einführung und Grundlagen
Ideeller Bereich Spenden Mitgliederbeiträge (Voraussetzungen und Grenzen beachten!) Zuschüsse von Dachverbänden Erbschaften, Schenkungen, Vermächtnisse bestimmte Veräußerungsgeschäfte Vermögensverwaltung Nutzung von Vermögen, z.B.: Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen) Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz und Rechten Beteiligung an Kapitalgesellschaft (unter bestimmten Voraussetzungen) Zweckbetrieb Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb mit dem die Satzungszwecke verwirklicht werden Vorraussetzungen: siehe Anlage Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Unterschied zum Gewerbebetrieb: keine Gewinnerzielungsabsicht notwendig Freibetrag: Einnahmen bis 35 T€
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Hinweise aus der Praxis
Ideeller Bereich Probleme: Mitgliedsbeiträge bei Gegenleistungen Vermögensverwaltung Abgrenzung zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb Problem: Potenzieller Wettbewerb Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Die wirtschaftliche Betätigung darf nicht zum Hauptzweck werden. Verluste gefährden die Gemeinnützigkeit.
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Ertragsteuer Abgrenzung der vier Bereiche und genaue Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben Nutzung der Wirtschaftsgüter in verschiedenen Bereichen Vermögensbindung Zeitnahe Mittelverwendung Rücklagenbildung
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Umsatzsteuer Allgemeines: Unternehmer, Leistungstausch Steuersätze
Zweckbetriebe Steuerbefreiungen Kleinunternehmerregelung
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Änderungen Gemeinnützigkeitsrecht
Aktuelles Änderungen Gemeinnützigkeitsrecht Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007 Rückwirkende Einführung zum (nur steuerrechtlich, nicht in der Sozialversicherung- hier erst ab 2008)
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Aktuelles Übungsleiterfreibetrag von € auf € angehoben nebenberufliche Tätigkeit für gemeinnützige Vereinigungen und juristische Personen d. ö. R. (nur im ideellen Bereich oder Zweckbetrieb) Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten Keine Steuer- und Sozialversicherungspflicht
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Aktuelles Neuer Freibetrag 500 € jährlich bei Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit, z.B. Vorstand, Kassierer Achtung: evtl. Satzungsanpassung notwendig, sonst Verlust der Gemeinnützigkeit schriftliche Angaben bei bereits anderweitiger Nutzung des Betrages durch den Empfänger schließt Übungsleiterfreibetrag pro Tätigkeit aus
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Aktuelles Höchstbetrag für den Spendenabzug Einheitlich 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte (bisher 5 bzw. 10%) Alternativgrenze 4 Promille (statt 2) der Umsätze, Löhne und Gehälter zeitlich unbegrenzter Spendenvortrag (soweit Höchstbeträge überschritten)
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Aktuelles Nachweise zum Spendenabzug: soweit Einzahlungsbeleg ausreicht, Grenze von 100 auf 200 € angehoben Mitgliedsbeiträge: weiterhin Unterscheidung abziehbare Spenden und Mitgliedsbeiträge (z.B. Mitgliedbeiträge für Sport und Heimatpflege sind ausgeschlossen) Zweckbetriebsgrenze: Einnahmen pro Jahr von € auf € angehoben Haftungsgrenze: Zuwendungsempfänger haftet für unrichtige Spendenbescheinigungen jetzt in Höhe von 30% (bisher 40%)
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Neue einheitliche Definition der gemeinnützigen Zwecke
Aktuelles Neue einheitliche Definition der gemeinnützigen Zwecke Abschließende Liste in § 52 AO Öffnungsklausel Satzungsmäßige Vermögensbindung § 61 AO Regelung der Verwendung des Vermögens im Falle der Auflösung zwingend in der Satzung! Bisher: war das aus zwingenden Gründen nicht möglich, konnte Formulierung ‚zu steuerbegünstigten Zwecken unter Zustimmung des Finanzamtes‘ verwendet werden In Bestandsfällen: Anpassung bei nächster Satzungsänderung
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Freizeichnung Der Vortragsinhalt und das Script sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebietes, wegen der Vielzahl letztinstanzlich nicht entschiedener Einzelfragen und wegen des Fehlens beziehungsweise der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher Verwaltungsanweisungen kann vom Verfasser und Referenten keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte und Darstellungen übernommen werden. Der Vortrag sowie das Handout ersetzen keine Steuerberatung © by Simone Rappe Steuerberater mail: fon: / fax: / mobil: 0173 /
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