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Veröffentlicht von:Lothar Schkade Geändert vor über 11 Jahren
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Univ.-Doz. Mag. Dr. Tina Ehrke-Rabel Wintersemester 2006/07
Körperschaftsteuer Univ.-Doz. Mag. Dr. Tina Ehrke-Rabel Wintersemester 2006/07
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Körperschaftsteuer Rechtsgrundlagen Körperschaftsteuergesetz
Verordnungen des Bundesministers für Finanzen WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Körperschaftsteuer Systematische Einordnung
Gemeinschaftliche Bundesabgabe Direkte Steuer Veranlagungsabgabe „Einkommensteuer“ juristischer Personen WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Körperschaftsteuer Steuersubjekt Unbeschränkte Steuerpflicht
Juristische Personen des privaten Rechts Betriebe gewerblicher Art der Körperschaften öffentlichen Rechts Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Zweckvermögen, etc unter bestimmten Voraussetzungen WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Körperschaftsteuer Steuersubjekt - Unbeschränkte Steuerpflicht
Betriebe gewerblicher Art der Körperschaften öffentlichen Rechts (§ 2 KStG) Wirtschaftlich selbständige Einrichtungen Nachhaltige privatwirtschaftliche Tätigkeit Von wirtschaftlichem Gewicht (Jahresumsatz > € 4.000,-) Nicht Land- und Forstwirtschaft Nicht Vermögensverwaltung Stpfl ist der einzelne BgA Ausnahme Versorgungsbetriebe WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Körperschaftsteuer Steuersubjekt Beschränkte Steuerpflicht
Körperschaften, die im Inland weder Sitz noch Geschäftsleitung haben Steuerpflicht erstreckt sich auf die Einkünfte des § 98 EStG Körperschaften öffentlichen Rechts und an sich steuerbefreite Körperschaften mit Einkünften, von denen ein KESt-Abzug vorzunehmen ist Vor allem kest-pflichtige Erträge Ausgenommen sind Beteiligungserträge gem § 10 KStG WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Körperschaftsteuer Steuersubjekt Persönliche Steuerbefreiungen
In § 5 KStG aufgezählt zB Gemeinnützige Einrichtungen (§ 34 BAO) WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Körperschaftsteuer Steuerobjekt (§§ 7 und 8 KStG) Einkommen iSd EStG
Kapitalgesellschaften haben immer Einkünfte aus Gewerbebetrieb und ermitteln ihren Gewinn nach § 5 EStG (§ 7 Abs 3 KStG). Andere Körperschaften (zB Vereine) können alle 7 Einkunftsarten haben. WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Körperschaftsteuer Steuerobjekt (§§ 7 und 8 KStG)
Einlagen der Gesellschafter und Mitgliedsbeiträge Werden nicht durch den Betrieb erwirtschaftet Bei der Einkommensermittlung außer Ansatz (§ 8 Abs 1 KStG) Ausschüttungen der Gesellschaft an die Gesellschafter GS Einkommensverwendung, mindern den Gewinn nicht (§ 8 Abs 1 KStG) WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Körperschaftsteuer Gewinnermittlung § 5 Abs 1 EStG
iZm §§ 11 und 12 KStG WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Körperschaftsteuer Verluste der Körperschaft
Wie in der ESt grundsätzlich vortragsfähig und in den Folgejahren als Sonderausgaben abzugsfähig. Verrechnungsgrenze und Vortragsgrenze von 75 % (wie EStG) Einschränkung bei Mantelkauf (§ 8 Abs 4 Z 2 KStG) WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Körperschaftsteuer Ausschüttungen an die Gesellschafter
Folgen für die Körperschaft Gewinn der Körperschaft ist köSt-pflichtig mit festem Satz von 25 % Gewinnausschüttungen mindern Gewinn nicht Zuführungen zu Rücklagen mindern Gewinn nicht Trennungsprinzip! WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Körperschaftsteuer Ausschüttungen an die Gesellschafter
Folgen für den Gesellschafter als natürliche Person Einkünfte aus Kapitalvermögen KESt iHv 25 % oder halber Steuersatz (§§ 93, 97, 37 EStG) Gesellschafter ist selbst Kapitalgesellschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb KESt, wenn nicht § 94a EStG WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Körperschaftsteuer Leistungsbeziehungen zw Gesellschaft u Gesellschafter Trennungsprinzip Leistungsbeziehungen werden anerkannt, wenn fremdüblich! Nicht fremdüblich Verdeckte Gewinnausschüttung Zu behandeln wie offene Gewinnausschüttung Rückgängigmachung von vGA: Einlage WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Körperschaftsteuer Behandlung von Konzernen
Beteiligungsertragsbefreiung (§ 10 Abs 1 KStG) Beteiligung einer inländischen Kapitalgesellschaft an einer anderen inländischen Kapitalgesellschaft Laufende Erträge sind von der KöSt befreit! Veräußerungsgewinne steuerpflichtig WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Körperschaftsteuer Behandlung von Konzernen
Internationales Schachtelprivileg (§ 10 Abs 2 u 3 KStG) Beteiligung einer inländ KapGes an ausländ KapGes Beteiligung mindestens 10 % Beteiligung seit mindestens 1 Jahr Beteiligungserträge steuerfrei Laufende Erträge Gewinne, Verluste, sonstige Wertänderungen außer Ansatz Ausnahme: Option auf Steuerpflicht WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Körperschaftsteuer Abzugsfähige und nicht abzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben § 11 KStG sieht bestimmte Betriebsausgaben vor § 12 KStG betrifft nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben Ausschüttungsbedingte TW-Abschreibungen v Beteiligungen verboten Zulässige TW-Abschreibungen von Beteiligungen sind GS auf 7 Jahre zu verteilen WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Körperschaftsteuer Gruppenbesteuerung (§ 9 KStG)
Finanziell verbundene Körperschaften können eine Unternehmensgruppe bilden Gewinne und Verluste sämtlicher Gruppenmitglieder werden dem Gruppenträger zugerechnet WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Körperschaftsteuer Gruppenbesteuerung (§ 9 KStG) Gruppenträger
Unbeschränkt steuerpflichtige KapGes, Genossenschaften, Versicherungsvereine, Kreditinstitute Zweigniederlassungen beschränkt steuerpflichtiger EU-Kapitalgesellschaften Gruppenmitglieder Inländische KapGes oder Genossenschaften Vglbare ausländ Körperschaften, die ausschließlich mit unbeschr stpfl Gruppenmitgliedern od dem Gruppenträger finanziell verbunden sind. WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Körperschaftsteuer Gruppenbesteuerung (§ 9 KStG)
Finanzielle Verbundenheit Beteiligung iHv mehr als 50 % an Kapital und Stimmrechten Ausländ Gruppenmitglied Nur die Verluste sind steuerlich dem GT zuzurechnen Formale Voraussetzung Unterfertigung eines Gruppenantrages Ergebniszurechnung außerbücherlich Steuerausgleichsvereinbarung WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Körperschaftsteuer Beschränkte Steuerpflicht (§ 21 KStG)
Körperschaften ohne Sitz und/oder Geschäftsleitung im Inland Steuerpflichtig mit Einkünften gem § 98 EStG Inländische Körperschaften öffentlichen Rechts, von der unbeschr KSt befreite Körperschaften Steuerpflicht mit Einkünften, bei denen Steuer durch Steuerabzug erhoben wird § 10 KStG ist aber anwendbar WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Körperschaftsteuer Auflösung und Abwicklung (§ 19 KStG) Tarif
Eigener Besteuerungszeitraum vom Schluss d der Auflösung vorangegangen WJ bis zur Beendigung der Abwicklung Liquidationsgewinn wird durch Vermögensvergleich ermittelt Auf Gesellschafterebene: betriebl EK od EK gem § 31 EStG Tarif WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Körperschaftsteuer Tarif (§ 22 KStG) 25 % vom stpfl Einkommen
Unbeschränkt Stpfl müssen MindestKöSt entrichten Jährlich € 1750,- für GmbH Jährlich € 3.500,- für AG Jährlich € 5.452,- für Banken und Vesicherungen Anrechnung auf KöSt-Schuld WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Privatstiftungen Definition
Zweckvermögen mit eigener Rechtspersönlichkeit Stifter stattet die PS mit Geld- od Sachvermögen aus (mind €) Stiftungsorgane : Stiftungsprüfer, Aufsichtrat, Beirat verwalten und kontrollieren die PS Zuwendungen an Begünstigte nach Maßgabe des Stifterwillens (siehe Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde) WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Privatstiftungen Kosten der Vermögensausstattung:
ErbSt 5 % (§ 8 Abs 3 ErbStG) Bei Grundstücken: + 3,5 % GrESt-Äquivalent Eintragungsgebühr 1 % WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Privatstiftungen Einkunftsermittlung
Handelsrechtlicher Jahresabschluss, Lagebericht, Eintragung ins Firmenbuch Bei Stiftungstransparenz gilt § 7 Abs 3 KStG nicht Stiftung hat trotz Eintragung im FB alle 7 Einkunftsarten (§ 13 Abs 1 KStG) Gewinnermittlung gem § 5 EStG nur bei EK aus Gewerbebetrieb WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Eigennützige Privatstiftungen
Gem § 5 Z 11 KStG nach Maßgabe des § 13 leg cit von der unbeschränkten Steuerpflicht befreit Inländ Ausschüttungserträge: Beteiligungsertragsbefreiung (§ 21 Abs 2 Z 1 iVm § 10 Abs 1 KStG) Ausländ Ausschüttungserträge: Beteiligungsertragsbefreiung ohne Mindestbeteiligungsgrenze und ohne Behaltefrist (§ 13 Abs 2 KStG) [wenn mit inländ Beteiligungserträgen vergleichbar und wenn keine Steuerentlastung aufGr v DBA] WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Eigennützige Privatstiftungen
Zinserträge aus österr Bankeinlagen u Forderungswertpapieren KESt-frei, wenn Zufluss an eigennützige PS (§ 94 Z 10 EStG) Zwischenbesteuerung (12, 5 %) von in- u ausländischen Kapitalerträgen aus Bankeinlagen u Forderungswertpapieren sowie von Einkünften aus der Veräußerung v Beteiligungen iSd § 31 EStG, wenn Einkü aus KV (§ 13 Abs 3 KStG) WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Eigennützige Privatstiftungen
Zwischenbesteuerung unterbleibt, Wenn im Veranlagungszeitraum Zuwendungen an Begünstigte und davon KESt einbehalten sowie keine Entlastung auf Gr eines DBA Veräüßerungsgewinne auf AK neu angeschaffter mind 10 %-iger Anteile an KapGes übertragen Veräußerungsgewinne in Übertragungsrücklage Einkü aus betriebl Tätigkeit, VuV u Spekulationsgeschäfte nicht begünstigt 25 % KSt WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Univ.-Doz. Mag. Dr. Tina Ehrke-Rabel WS 2006 / 07
U M S A T Z S T E U E R Univ.-Doz. Mag. Dr. Tina Ehrke-Rabel WS 2006 / 07
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System der Umsatzsteuer
Rechtsgrundlagen Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft Umsatzsteuergesetz Verordnungen des Bundesministers für Finanzen (BMF) WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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System der Umsatzsteuer
Funktionsweise Finanzamt 20 USt USt 20 VSt USt USt Unternehmer F Unternehmer X Private A Belastung F = Belastung X = Belastung A = 40 WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Steuerbarer Umsatz (§ 1 Abs 1 UStG)
Umsätze von Lieferungen u sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt Eigenverbrauch im Inland Spezieller Eigenverbrauch im Inland Einfuhr von Waren aus dem Drittland WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Der Unternehmer (§ 2 UStG)
Unternehmer ist, wer selbständig eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausübt Selbständigkeit Frage: In welchem Verhältnis steht die leistende Person zu ihrem Auftraggeber? Nicht, wenn Verpflichtung, den Weisungen des Unternehmers zu folgen WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Der Unternehmer (§ 2 UStG)
Gewerbliche od berufliche Tätigkeit Nachhaltig Tun, Unterlassen, Dulden Einnahmenerzielungsabsicht Gewinnerzielungsabsicht grundsätzlich nicht Voraussetzung Ausnahme: Liebhaberei Wenn auf Dauer keine Gewinne zu erwarten sind Und Tätigkeit auf persönliche Neigung zurückzuführen ist WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Der Unternehmer (§ 2 UStG)
Beginn d unternehmerischen Tätigkeit Mit Aufnahme der auf Einnahmenerzielung ausgerichteten Handlung Ende d unternehmerischen Tätigkeit Mit dem letzten unternehmerischen Tätigwerden WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Der Unternehmer Weltunternehmer Zivilrechtliche Rechtsfähigkeit egal
Unternehmer ist jeder, der die Voraussetzungen des UStG erfüllt Zivilrechtliche Rechtsfähigkeit egal Unternehmer ist jeder, der nach außen als Einheit unternehmerisch auftritt Personengesellschaften, juristische Personen, ARGE, ... WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Der Unternehmer Körperschaften öffentlichen Rechts
Bund, Länder, Gemeinden Sind Unternehmer, wenn sie wie Private tätig werden Maßstab: Betriebe gewerblicher Art iSd KStG Fiktive Betriebe gewerblicher Art iSd § 2 Abs 3 UStG WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Der Unternehmer Grundsatz der Unternehmenseinheit Merksatz:
Ein Unternehmer kann mehrere Betriebe, aber nur ein Unternehmen haben Unternehmen alle Betriebe eines Unternehmers im In- und Ausland WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Der Unternehmer Grundsatz der Unternehmenseinheit Konsequenzen
Eine gemeinsame USt-Erklärung Für die Anwendung von Betragsgrenzen sind alle Tätigkeiten eines Unternehmers zusammenzuzählen Umsätze zwischen den einzelnen Betrieben eines Unternehmens nicht steuerbare Innenumsätze WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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„gegen Entgelt“ Umsatzsteuerbar nur, wenn „gegen Entgelt“
Leistungsaustausch Unmittelbarer Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung Geld Anderer Gegenstand (Tausch) Sonstige Leistung (tauschähnlicher Umsatz) WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Gegenstand der USt Grundtatbestand Ergänzungstatbestand Lieferungen
Sonstige Leistungen Ergänzungstatbestand Eigenverbrauch Einfuhr aus dem Drittland WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Lieferungen (§ 3 UStG) Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht an einem Gegenstand Auch Strom und Gas Zivilrechtliches Eigentum ohne Bedeutung zB Lieferung unter Eigentumsvorbehalt WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Sonstige Leistungen (§ 3a UStG)
Alles, was keine Lieferung ist Dienstleistungen Nutzungsüberlassungen (zB Vermietung) Duldung eines Zustandes (zB Servitut) Unterlassungen Übertragung von Rechten (zB Urheberrechte) Abgrenzungsfrage Worauf kommt es den Vertragsparteien an? WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung
Leistungen, die sowohl Elemente der Lieferung als auch der sonstigen Leistung enthalten entweder Lieferung od sonstige Leistung Beispiel Schneider fertigt Anzug nach Maß Auftraggeber stellt Hauptstoff bei sonstige Leistung Schneider besorgt auch Hauptstoff Lieferung Auftraggeber stellt Hauptstoff bei, Schneider stellt zusätzlich selbst Hauptstoff (zB Futterstoff) bei Werklieferung WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Bemessungsgrundlage (§ 4 UStG)
Entgelt Alles, was der Empfänger der Leistung aufzuwenden hat, um die Lieferung od sonstige Leistung zu erhalten Was ein anderer als der Empfänger für die Lieferung od sonstige Leistung gewährt Wesentlich Unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Entgelt und Leistung! WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Bemessungsgrundlage (§ 16 UStG)
Änderung der Bemessungsgrundlage Berichtigung ist sowohl beim leistenden als auch beim empfangenden Unternehmer vorzunehmen In dem Voranmeldungszeitraum, in dem Änderung eingetreten ist Zeitlich unbefristet Anwendungsfälle Mängelrügen, Skonti, Rabatte Zahlungsunfähige Kunden WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Ort der Lieferung (§ 3 Abs 7 und Abs 8 UStG)
Lieferung „im Inland ausgeführt“ steuerbar in Österreich Grundtatbestand Wo sich der Gegenstand zum Zeitpunkt d Verschaffung der Verfügungsmacht befindet (§ 3 Abs 7 UStG) Ergänzungstatbestand Wo die Beförderung od Versendung beginnt (§ 3 Abs 8 UStG) WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Ort der sonstigen Leistung (§ 3a Abs 6 – 12 UStG)
Abhängig von der Art der sonstigen Leistung Generalnorm (§ 3a Abs 12 UStG) Der Ort, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt Gilt nur, wenn keine Spezialnorm zur Anwendung kommt Spezialnormen (§ 3a Abs 6 bis Abs 9 UStG) Verhältnis der Absätze zueinander: Reihenfolge bestimmt sich nach der Reihenfolge der Absätze! WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Ort der sonstigen Leistung (§ 3a UStG)
Abs 6 – Belegenheitsort des Grundstücks sonstige Leistung iZm einem Grundstück zB Architekt, Immobilienhändler Abs 7 – Ort, an dem die Beförderung bewirkt wird Beförderungsleistungen Bei grenzüberschreitender Beförderung inländischer Teil der Leistung in Österreich ausgeführt WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Ort der sonstigen Leistung (§ 3a UStG)
Abs 8 - Tätigkeitsort Der Ort, an dem der Unternehmer ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird Gilt für Künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen einschließlich der Leistungen der Veranstalter, Umschlag, Lagerung oder ähnliche Leistungen, die mit Beförderungsleistungen üblicherweise verbunden sind, Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und die Begutachtung dieser Gegenstände. WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Ort der sonstigen Leistung (§ 3a UStG)
Abs 10 – Katalogleistungen zB Die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus urheberrechtlichen Vorschriften ergeben; Die Leistungen, die der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit dienen; Die sonstigen Leistungen aus der Tätigkeit als Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger, Ingenieur, Aufsichtsratsmitglied, Dolmetscher und Übersetzer sowie ähnliche Leistungen anderer Unternehmer; WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Ort der sonstigen Leistung (§ 3a UStG)
Abs 10 – Katalogleistungen zB Die rechtliche, technische und wirtschaftliche Beratung; Die Datenverarbeitung; Die Gestellung von Personal; Die Vermittlung der in diesem Absatz bezeichneten Leistungen; Die Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände, ausgenommen Beförderungsmittel; Die Telekommunikationsdienste; ...... WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Ort der sonstigen Leistung (§ 3a UStG)
Abs 9 – Katalogleistungen Die im Abs. 10 bezeichneten sonstigen Leistungen werden ausgeführt: Empfänger ist Unternehmer: sonstige Leistung wird dort ausgeführt, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt Empfänger ist kein Unternehmer und hat keinen Sitz im Gemeinschaftsgebiet: sonstige Leistung wird an seinem Wohnsitz oder Sitz im Drittlandsgebiet ausgeführt (.....) WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Ort der sonstigen Leistung (§ 3a UStG)
Reverse – charge (§ 19 Abs 1 UA 1 UStG) Die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über, wenn Leistender Unternehmer keinen Sitz oder Wohnsitz in Österreich, Aber sonstige Leistung in Ö ausgeführt Leistungsempfänger ist selbst Unternehmer oder juristische Person öffentlichen Rechts WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Eigenverbrauch im Inland
Ersatztatbestand Ziel Gleichstellung mit dem Letztverbraucher, wenn der Unternehmer seinen privaten Bedarf aus dem Unternehmen deckt WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Entnahmeeigenverbrauch § 3 Abs 2 UStG
Der Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt Entnahme eines Gegenstandes Durch einen Unternehmer Aus seinem Unternehmen Für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen Für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten oder Für jede andere unentgeltliche Zuwendung, ausgenommen Geschenke von geringem Wert und Warenmuster Voraussetzung: vorher VStA WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Nutzungseigenverbrauch § 3a Abs 1a UStG
Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes Der zum vollen od teilweisen VStA berechtigt hat, Für Zwecke, die außerhalb d Unternehmens liegen, Für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen AUSNAHME: private Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes fällt nicht darunter! WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Eigenverbrauch durch sonstige Leistung § 3a Abs 1a UStG
Unentgeltliche Erbringung von anderen sonstigen Leistungen durch den Unternehmer Für Zwecke, die außerhalb d Unternehmens liegen Für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Spezieller Eigenverbrauch (§ 1 Abs 1 Z 2 UStG)
Aufwandseigenverbrauch Bei ertragsteuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen, für die davor VStA geltend gemacht wurde Aufwendungen für bestimmte Auslandsleistungen Befristet bis Bsp.: Auslandsleasing von PKW Gemeinschaftsrechtswidrig? WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Eigenverbrauch Bemessungsgrundlage (§ 4 Abs 8 UStG)
Nutzungseigenverbrauch Auf die Nutzung entfallende Kosten Nach hA AfA + Betriebskosten im Ausmaß der privaten Nutzung Entnahmeigenverbrauch Wiederbeschaffungskosten im Zeitpunkt der Entnahme Eigenverbrauch durch sonstige Leistung Die auf die sonstige Leistung entfallenden Kosten WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Einfuhrumsatzsteuer (§ 1 Abs 2 Z 3 UStG)
Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittland Unabhängig davon, ob Abnehmer der Lieferung Unternehmer oder Privatperson ist Bemessungsgrundlage Zollwert + Eingangsabgaben + Kommissions- und Beförderungskosten + Versicherungskosten bis zum 1. Bestimmungsort im Gemeinschaftsgebiet WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Bemessungsgrundlage (§ 16 UStG)
Änderung der Bemessungsgrundlage Berichtigung ist sowohl beim leistenden als auch beim empfangenden Unternehmer vorzunehmen In dem Voranmeldungszeitraum, in dem Änderung eingetreten ist Zeitlich unbefristet Anwendungsfälle Mängelrügen, Skonti, Rabatte Zahlungsunfähige Kunden WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Steuersätze (§ 10 UStG) Allgemeiner Steuersatz 20 %
ermäßigter Steuersatz 10 % Preise beinhalten im Zweifelsfall die Umsatzsteuer MwSt-Anteil bei USt-Satz von 20 %: 16,667 % (Divisor: 6) MwSt-Anteil bei USt-Satz von 10 %: 9,091 % (Divisor: 11) WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Steuerschuldner (§ 19 Abs 1 UStG)
Regel Lieferung u sonstige Leistung leistender Unternehmer Eigenverbrauch eigenverbrauchender Unternehmer Einfuhr einführende Person Ausnahme Reverse-Charge WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Steuerbefreiungen Echte Unechte Umsatz befreit Umsatz befreit
Vorsteuerabzug bleibt USt bleibt neutral § 6 Abs 1 Z 1 – 6 UStG Unechte Umsatz befreit Kein Vorsteuerabzug § 6 Abs 1 Z 7 ff UStG Folge Gleichstellung mit Letztverbraucher USt Belastung Tw Optionsrecht auf Regelbesteuerung WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Steuerbefreiungen mit VStA
Ausfuhrlieferung Ins Drittlandsgebiet befördert oder versendet Abnehmer befördert oder versendet selbst ins Drittland („tax free shopping“) Ausnahme: Touristenexport < 75 € Abnehmer ohne Wohnsitz in Österreich Zw Erwerb und Ausfuhr nicht mehr als 3 Monate Wert der Lieferung nicht mehr als 75 € Keine Steuerbefreiung steuerpflichtig in Ö WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Steuerbefreiungen ohne VStA
Kleinunternehmer (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG) Voraussetzungen Jahresumsatz nicht über Euro (netto) / ab 2007 € ,- Einmaliges Überschreiten von 15 % innerhalb von 5 Jahren zulässig Von der USt befreit Kein VStA Keine Befreiung von den Aufzeichnungspflichten Ausnahme: Jahresumsatz nicht über € WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Steuerbefreiungen ohne VStA
Kleinunternehmer Option auf Steuerpflicht Bis zur Rechtskraft des USt-Bescheides Empfehlenswert, wenn überwiegend Umsätze an Unternehmer und wenn hohe Vorsteuern Verpflichtet für 5 Jahre Bei Wechsel Vorsteuerkorrektur WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Steuerbefreiungen ohne VStA Beispiele
Grundstücksumsätze (§ 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG) Erfasst alle Umsätze von Grundstücken iSd GrEStG Steuerfrei ist auch die fiktive Lieferung Option auf Steuerpflicht Vermietung und Verpachtung von Grundstücken Ausgenommen Vermietung zu Wohnzwecken (10 % USt) Vorübergehend unternehmensfremde Nutzung fällt nicht unter die Befreiung! WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Vorsteuerabzug Kernstück des MwSt-Rechts Inhalt Zweck
Erstattung der Umsatzsteuer auf empfangene Lieferungen und sonstige Leistungen Zweck Verwirklichung der Konsumbelastung WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Vorsteuerabzug (§ 12 UStG)
Betrifft USt, EUSt, reverse-charge-Steuer Voraussetzungen Leistungsempfänger ist Unternehmer Leistung für das Unternehmen ausgeführt USt von anderem Unternehmer gesondert in Rechnung ausgewiesen Bezahlung nicht notwendig Ausnahme Anzahlung WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Vorsteuerabzug „für sein Unternehmen ausgeführt“, wenn
Leistungen dienen zu mind 10 % unternehmerischen Zwecken maßgeblich sind Verhältnisse im Zeitpunkt der Leistung Im Ausmaß der nichtunternehmerischen Nutzung GS Nutzungseigenverbrauch WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Vorsteuerabzug „für sein Unternehmen ausgeführt“ Beispiel
Unternehmer X erwirbt einen PC, den er zu 70 % für seinen „Job“ verwendet, zu 30 % wird er von den Söhnen benutzt. Anschaffungskosten € USt Lösung PC wird zu mind 10 % unternehmerisch genutzt für das Unternehmen ausgeführt VStA iHv 200 Private Nutzung fiktive sonstige Leistung auf die Nutzung entfallende Kosten sind zu versteuern 30 % der AfA und der Betriebskosten x 20 % WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Vorsteuerabzug „Nicht für das Unternehmen ausgeführt“
Kraft gesetzlicher Fiktion Entgelte, die überwiegend keine abzugsfähigen Aufwendungen iSd EStG PKW Folge Kein Vorsteuerabzug daher auch kein Eigenverbrauch WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Rechnung (§ 11 UStG) Angaben
Name u Anschrift d leistenden Unternehmers Name u Anschrift d Abnehmers Menge, handelsübliche Bezeichnung der Lieferung; Art u Umfang d sonstigen Leistung Datum, an dem Leistung ausgeführt Entgelt USt, die auf das Entgelt entfällt, Steuersatz; bei steuerfreien Umsätzen Hinweis auf die Steuerbefreiung UID-Nummer, wenn stpfl Umsätze ausgeführt UID-Nummer des Leistungsempfängers, wenn Rechnungsbetrag > € ,- Ausstellungsdatum Laufende Nummer der Rechnung WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Rechnung (§ 11 UStG) Kleinbetragsrechnung Entgelt nicht über 150 Euro
Name, Adresse des leistenden Unternehmers Menge, handelsübliche Bezeichnung d Lieferung; Art u Umfang d sonstigen Leistung Datum (d Ausstellung u d Leistungserbringung) Entgelt brutto Steuersatz WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Rechnung (§ 11 UStG) Gutschriften Steuerschuld auf Grund der Rechnung
Gelten unter bestimmten Voraussetzungen als Rechnung Steuerschuld auf Grund der Rechnung Unrichtiger Steuerausweis Unberechtigter Steuerausweis Leistung wurde gar nicht ausgeführt oder Leistender war nicht Unternehmer Berichtigung möglich! WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Vorsteuerabzug (§ 12 Abs 3 UStG)
Ausschluss vom Vorsteuerabzug Unecht befreite Leistungen Erfasst sind auch damit in bloß mittelbarem Zusammenhang stehende Leistungen Die vorübergehend private Nutzung von dem Unternehmen zugeordneten Gebäudeteilen WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Vorsteuerabzug (§ 12 Abs 3 UStG)
Nutzung eines Gegenstandes sowohl für steuerfreie als auch für steuerpflichtige Umsätze Aufteilung der Vorsteuern Nach der wirtschaftl Zuordnung Umsatzschlüsselmethode Beispiel Bank errichtet Gebäude, % USt, Nutzung 60 % für das Bankgeschäft, 40 % steuerpflichtig vermietet Bankgeschäft unecht steuerfrei, Vermietung steuerpflichtig VStA 40 % von WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Vorsteuerkorrektur (§ 12 Abs 10 UStG)
Voraussetzungen Änderung des Verwendungszwecks eines Gegenstandes Innerhalb des Beobachtungszeitraumes Anlagevermögen: 5 Jahre Grundstücke (Gebäude): 10 Jahre Umlaufvermögen: grds. zeitlich unbegrenzt WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Vorsteuerkorrektur Folgen
Verwendung zuerst steuerpflichtig, dann steuerfrei Negative Vorsteuerkorrektur Für jedes Jahr der Änderung bis zum Ablauf des Beobachtungszeitraumes ist VSt zurückzuzahlen Verwendung zuerst steuerfrei, dann steuerpflichtig Positive Vorsteuerkorrektur Für jedes Jahr der Änderung bis zum Ablauf des Beobachtungszeitraumes wird VSt erstattet WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Vorsteuerkorrektur Wie? Bagatellgrenze
Für jedes Jahr der Änderung 1/5 bzw 1/10 der gesamten Vorsteuer Bagatellgrenze 220 Euro VSt keine Korrektur WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Vorsteuerkorrektur Beispiel
S hat im Jahr 2002 einen PC erworben, den er für seine steuerfreie Versicherungstätigkeit verwendet hat. AK % USt. Im Jahr 2004 ändert er seinen Unternehmensgegenstand und arbeitet (selbständig) als steuerpflichtiger Eventmanager, den PC verwendet er weiter 2002: PC für das Unternehmen ausgeführt, aber Tätigkeit ist steuerfrei kein VStA 2004: PC nicht mehr für steuerfreie Tätigkeit, sondern für steuerpflichtige Änderung der Verhältnisse innerhalb der 5 Jahresfrist positive VSt-Korrektur 1/5 von 400 bis zum Jahr 2006 WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Vorsteuerabzug Vorsteuerabzug für Reisekosten
Anknüpfung an die Einkommensteuer (ESt) Vorsteuerabzug nach Durchschnittsätzen Auf Grund des Gesetzes Auf Grund von Verordnungen WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Entstehen der Steuerschuld
Sollbesteuerung (§ 19 Abs 2 UStG) Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Steuerschuld entsteht mit Ablauf des Kalendermonats, in dem Leistung ausgeführt Bezahlung der Rechnung ohne Bedeutung Spätere Rechnungslegung Steuerschuld entsteht 1 Monat später WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Entstehen der Steuerschuld
Ist-Besteuerung (§ 17 UStG) Nach vereinnahmten Entgelten Gilt für Freiberufler Nicht buchführungspflichtige Land- und Forstwirte Nicht buchführungspflichtige Gewerbetreibende Andere Unternehmer mit Umsätzen von nicht mehr als 1,5 Mio Euro in den letzten 2 Jahren Anzahlungen Fiktive Lieferung, fiktive sonstige Leistung WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Voranmeldung, Vorauszahlung, Veranlagung
Fälligkeit = Entrichtungszeitpunkt Spätestens am 15. des auf den Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) der Steuerschuldentstehung zweitfolgenden Kalendermonat USt-Voranmeldung USt-Vorauszahlung WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Voranmeldung, Vorauszahlung, Veranlagung
Vorauszahlungszeitraum Grundsätzlich der Kalendermonat Kleinunternehmer, die optiert haben Vierteljahr Nach Ablauf des Kalenderjahres Veranlagung zur USt WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Aufzeichnungspflichten
Wer? Jeder Unternehmer (auch befreite) Was? Eigene Umsätze VSt-zulässige Umsätze Einfuhr Eigenverbrauch Fiktive Lieferung, fiktive sonstige Leistung WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Aufzeichnungspflichten
Wie? Keine besonderen Formerfordernisse Verstoß Finanzordnungswidrigkeit WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Binnenmarkt - Überblick
Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen EG-Richtlinien Wo in Österreich geregelt? Binnemarktregelung Anhang zum UStG Was braucht ein Unternehmer im Binnenmarkt? Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer Zusammenfassende Meldungen Buchnachweis WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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Binnenmarkt - Überblick
Grundsätze Bestimmungslandprinzip Ursprungslandprinzip Im privaten Reiseverkehr WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
94
Binnenmarkt - Überblick
Lieferungen im Binnenmarkt Exportsituation Importsituation Sonstige Leistungen im Binnenmarkt Besonderheiten in Bezug auf Beförderungsleistungen Vermittlungsleistungen Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel
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