Repetitorium Finanzrecht – KöSt Gunter Mayr. Besteuerung von Gesellschaften (Auszug)

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 Präsentation transkript:

Repetitorium Finanzrecht – KöSt Gunter Mayr

Besteuerung von Gesellschaften (Auszug)

Besteuerung von Gesellschaften „natürliche Personen“ –Einzelunternehmer, Gesellschafter von PG –unterliegen der ESt „jurist. Personen“ bzw. Körperschaften (zB KapGes) –unterliegen der KöSt Dualismus der Unternehmensbesteuerung

Personengesellschaften unterliegen als solche nicht der ESt –kein Steuersubjekt Gewinn: den Gesellschafter direkt zugerechnet (§ 23 Z 2) Personenvereinigungen mit betriebl. Einkünften: –Gesellschafter als Mitunternehmer –Mitunternehmer: - wie Unternehmer, aber Mitunternehmer

Mitunternehmer § 23 Z 2 EStG –OG, KG –zudem: atyp. Stille, GesBR, EWIV –nicht: echte stille Gesellschaft Mitunternehmer tragen Unternehmerrisiko: Beteiligung am Gewinn/Verlust stillen Reserven/Firmenwert Haftung für Schulden + Unternehmerinitiative

Körperschaften Körperschaften/Kap.Ges. –eigene Steuersubjekte Gesellschaft – Gesellschafter –getrennt zu erfassende Steuersubjekte –Trennungsprinzip

KStG persönliche Steuerpflicht: –juristische Personen des privaten Rechts GmbH, AG, Genossenschaften, Vereine, Privatstiftungen –Betriebe gewerblicher Art von KöRs –nichtrechtsfähige Personenvereinigungen

StRef 2005: Gruppenbesteuerung steuersystematische Einordnung einer Gruppenbesteuerung/Organschaft –Grundsatz: Individualbesteuerung –Ausnahme: Gruppenbesteuerung/Organschaft auch keine Zusammenveranlagung von Ehegatten warum Reform in Österreich? –bisherige Organschaft: nicht mehr zeitgemäß (RFH) wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung Ergebnisabführungsvertrag nicht europarechtskonform

Konzept Gruppenbesteuerung: –Ebenenzurechnung - Ergebnis/Einkommensvereinigung –nur mehr: finanzielle Verbindung von über 50% –neu: ausländische Gruppenmitglieder - anders zB: deutsche Organschaft

Konzept: Zurechnung Beispiel: GT A1 A2 A3

Beispiel: zB: Gruppenträger Gruppenmitglied kein GM Österreich Gruppenbildung außerhalb der Gruppe

ausländische Gruppenmitglieder ausländische Verluste: Umrechnung auf österreichisches Steuerrecht „Nachversteuerung“ –bei Verlustverwertung im Ausland –bei Ausscheiden aus der Gruppe (außer bei Liquidation und Insolvenz) steuerpolitischer Hintergrund: –attraktiver Standort + europarechtskonform

Firmenwertabschreibung warum? abschreibbarer Firmenwert: –bis zu 50% der AK –verteilt auf 15 Jahre –abgeschafft mit AbgÄG 2014

Privatstiftungen Gesamtbesteuerungskonzept von Privatstiftungen: –Eingangsbesteuerung –laufende Besteuerung –Ausgangsbesteuerung

Besteuerung von Privatstiftungen 3 Ebenen PS