Repetitorium Finanzrecht – KöSt Gunter Mayr
Besteuerung von Gesellschaften (Auszug)
Besteuerung von Gesellschaften „natürliche Personen“ –Einzelunternehmer, Gesellschafter von PG –unterliegen der ESt „jurist. Personen“ bzw. Körperschaften (zB KapGes) –unterliegen der KöSt Dualismus der Unternehmensbesteuerung
Personengesellschaften unterliegen als solche nicht der ESt –kein Steuersubjekt Gewinn: den Gesellschafter direkt zugerechnet (§ 23 Z 2) Personenvereinigungen mit betriebl. Einkünften: –Gesellschafter als Mitunternehmer –Mitunternehmer: - wie Unternehmer, aber Mitunternehmer
Mitunternehmer § 23 Z 2 EStG –OG, KG –zudem: atyp. Stille, GesBR, EWIV –nicht: echte stille Gesellschaft Mitunternehmer tragen Unternehmerrisiko: Beteiligung am Gewinn/Verlust stillen Reserven/Firmenwert Haftung für Schulden + Unternehmerinitiative
Körperschaften Körperschaften/Kap.Ges. –eigene Steuersubjekte Gesellschaft – Gesellschafter –getrennt zu erfassende Steuersubjekte –Trennungsprinzip
KStG persönliche Steuerpflicht: –juristische Personen des privaten Rechts GmbH, AG, Genossenschaften, Vereine, Privatstiftungen –Betriebe gewerblicher Art von KöRs –nichtrechtsfähige Personenvereinigungen
StRef 2005: Gruppenbesteuerung steuersystematische Einordnung einer Gruppenbesteuerung/Organschaft –Grundsatz: Individualbesteuerung –Ausnahme: Gruppenbesteuerung/Organschaft auch keine Zusammenveranlagung von Ehegatten warum Reform in Österreich? –bisherige Organschaft: nicht mehr zeitgemäß (RFH) wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung Ergebnisabführungsvertrag nicht europarechtskonform
Konzept Gruppenbesteuerung: –Ebenenzurechnung - Ergebnis/Einkommensvereinigung –nur mehr: finanzielle Verbindung von über 50% –neu: ausländische Gruppenmitglieder - anders zB: deutsche Organschaft
Konzept: Zurechnung Beispiel: GT A1 A2 A3
Beispiel: zB: Gruppenträger Gruppenmitglied kein GM Österreich Gruppenbildung außerhalb der Gruppe
ausländische Gruppenmitglieder ausländische Verluste: Umrechnung auf österreichisches Steuerrecht „Nachversteuerung“ –bei Verlustverwertung im Ausland –bei Ausscheiden aus der Gruppe (außer bei Liquidation und Insolvenz) steuerpolitischer Hintergrund: –attraktiver Standort + europarechtskonform
Firmenwertabschreibung warum? abschreibbarer Firmenwert: –bis zu 50% der AK –verteilt auf 15 Jahre –abgeschafft mit AbgÄG 2014
Privatstiftungen Gesamtbesteuerungskonzept von Privatstiftungen: –Eingangsbesteuerung –laufende Besteuerung –Ausgangsbesteuerung
Besteuerung von Privatstiftungen 3 Ebenen PS