Thema, Bereich, Autor, Version, Datum1 Herzlich willkommen! Der Weg ins Studium Anlass, Ort und Datum.

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 Präsentation transkript:

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum1 Herzlich willkommen! Der Weg ins Studium Anlass, Ort und Datum

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum2 Inhalt  Studienfinanzierung  Ehrenamtliches Engagement im Studium  Weitere Informationen

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum3 Studienfinanzierung  Was kostet ein Studium? – Lebenshaltungskosten – Studiengebühren  Finanzierungsmöglichkeiten – Unterhalt von den Eltern – Das Kindergeld – BAföG – Stipendium – Studienkredit – Nebenjob

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum4 Was kostet ein Studium? Lebenshaltungskosten in Euro/Monat  298 Miete und Mietnebenkosten  165 Ernährung  52 Kleidung  30 Lernmittel (Bücher, Zeitschriften, Kopien)  82 Mobilität  66 Krankenversicherung/Medikamente  33 Kommunikation (Telefon/Internet/Radio/TV)  68 Freizeit, Kultur, Sport  794 Summe Quelle: 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum5 Finanzierungsmöglichkeiten Unterhalt von den Eltern Grundsätzliches  Unterhaltspflicht der Eltern in der Erstausbildung (§1610 BGB) – nach Rechtsprechung bis zum Ende der Ausbildung  Die Höhe richtet sich nach wirtschaftlichen Möglichkeiten der Unterhaltspflichtigen. – Anhaltspunkte bietet die „Düsseldorfer Tabelle“.

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum6 Finanzierungsmöglichkeiten Unterhalt von den Eltern Bei abgeschlossener Berufsausbildung  Pflicht zur Gewährleistung einer angemessenen Berufsausbildung – berufsqualifizierender Abschluss – entspricht Neigungen und Fähigkeiten  Ausnahmen: – Das Studium war vor Beginn der Ausbildung abgesprochen. – Das Studium ist eine Weiterbildung mit engem zeitlichem und sachlichem Zusammenhang zur Ausbildung. – Geistige oder körperliche Gründe verhindern die Ausübung des erlernten Berufs. – Die Ausbildung beruhte auf einer deutlichen Fehleinschätzung der Begabung.

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum7 Finanzierungsmöglichkeiten Das Kindergeld Altersgrenze  Kindergeld erhalten die Eltern, bis ihr Kind 18 Jahre alt ist.  Wenn sich das Kind noch in der Ausbildung befindet, wird es bis zum 25. Lebensjahr zzgl. Pflichtdienstzeit gezahlt. Höhe und Einkommensgrenze  Je nach Anzahl der Kinder mindestens 184 Euro/Monat.  In der ersten Ausbildung gibt es keine Einkommensgrenze mehr.  Während einer zweiten Ausbildungen wird weiter gezahlt bei Jobs bis zur 20h-Grenze, oder einem Minijob oder einer kurzfristige Beschäftigung.

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum8 Finanzierungsmöglichkeiten BAföG  Zahlungen sind in der Regel abhängig vom Einkommen der Eltern  BAföG-Höchstsatz: 670 Euro/Monat – bei eigenen Kindern bis 10 Jahren zusätzlich monatlich mindestens 113 Euro Betreuungszuschuss  50% Zuschuss, 50% zinsloses Darlehen  Höchstgrenze der Rückzahlung: Euro  Rückzahlungsbeginn: spätestens fünf Jahre nach Ende des Studiums bzw. der Förderungshöchstdauer  Einkommensgrenze: Euro brutto im Jahr  Vermögensgrenze: Euro

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum9 Finanzierungsmöglichkeiten BAföG Elternunabhängiges BAföG erhält,  wer nach dem 18. Geburtstag bereits fünf Jahre erwerbstätig war.  wer eine dreijährige Berufsausbildung absolviert hat und anschließend drei Jahre berufstätig war.  wer älter als 30 Jahre und nicht von der Altersgrenze des BAföG betroffen ist, z. B. weil sie/er das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg erworben hat.  wessen Eltern im Ausland leben und ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen können.

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum10 Finanzierungsmöglichkeiten Stipendium Studienförderungswerke  Übersicht unter – –  Gewerkschaftliche Studienförderung durch die Hans-Böckler-Stiftung – Höhe des Stipendiums: Orientierung am BAföG-Satz, im Moment 597 Euro/Monat Studienkostenpauschale bis zu 300 Euro/Monat Unterstützung von Auslandsaufenthalten und Sprachkursen – großes Seminarangebot

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum11 Finanzierungsmöglichkeiten Stipendium Nationales Stipendienprogramm  Start: Sommersemester 2011  Vergabe durch die Hochschulen an Studierende unter Berücksichtigung von – Studienleistungen – gesellschaftlichem Engagement und – persönlichem Werdegang  Stipendien in Höhe von 300 Euro/Monat, zur Hälfte finanziert durch die Wirtschaft  Forderung der DGB-Jugend: – Bedarfsdeckende, elternunabhängige und darlehensfreie Förderung für alle! – Keine regional unterschiedlichen, bedarfsunabhängigen und studiengangspezifischen Förderungen!

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum12 Finanzierungsmöglichkeiten Studienkredite  Übersicht über Anbieter: –  Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): – Bund übernimmt Ausfallbürgschaft – umfasst bis zu 24 Monatsraten von je 300 Euro zu relativ günstigen Konditionen  Kreditaufnahme will gut überlegt sein! – Das Risiko trägst Du alleine! – Ein eventueller Studienabbruch kann dadurch noch teurer werden. – Lass Dich in jedem Fall von deiner Studierendenvertretung oder dem Studentenwerk beraten! Vorsicht: Viele Studentenwerke sind an den KfW-Krediten beteiligt!

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum13 Finanzierungsmöglichkeiten Nebenjob  Zeitmanagement  Beschäftigungsverhältnisse  Steuern  Sozialversicherung  Deine Rechte im Job

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum14 Nebenjob Zeitmanagement  Der Zeitaufwand für das Studium ist deutlich höher als die reine Anwesenheitszeit! – Eine zweistündige Veranstaltung führt zu jeweils zwei weiteren Stunden Vor- und Nachbereitungszeit. – Außerdem solltet ihr Zeiten für Literaturbesorgung, Sprechstunden und Wege einplanen. – Dazu kommen Klausurvorbereitung und Hausarbeiten.  Suche Mitstudierende, die ebenfalls jobben müssen, um zum Beispiel Skripte und Mitschriften auszutauschen.  Eigne dir Methoden persönlicher Arbeitsorganisation und Eigenkontrolle, zum Beispiel auf Gewerkschaftsseminaren, an.

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum15 Nebenjob Beschäftigungsverhältnisse  Minijob  Kurzfristige Beschäftigung  Reguläre studentische Beschäftigung  (Freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten)

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum16 Nebenjob Steuern  Wer abhängig beschäftigt ist, wird vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin beim Finanzamt angemeldet (bei Minijobs stattdessen Pauschale möglich).  Lohnsteuer wird dann automatisch abgeführt. Zuviel geleistete Beiträge können über den Lohnsteuerjahresausgleich zurückgefordert werden.  Freibetrag: Euro pro Jahr sind steuerfrei. (Stand 2015)  Bei abhängig Beschäftigten: – Werbungskostenpauschale von 1000 Euro pro Jahr – Höhere Werbungskosten müssen nachgewiesen werden.  Außerdem gelten weitere Freibeträge, z. B. Freibeträge für Alleinerziehende von Euro pro Jahr.

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum17 Nebenjob Sozialversicherung  Allgemeines  Krankenversicherung  Rentenversicherung  Unfallversicherung

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum18 Nebenjob Sozialversicherung  Studierende, die nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, sind von einkommensabhängigen Beitragszahlungen in die Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung befreit. – Dies gilt nicht im Urlaubssemester oder für Promotionsstudierende! – Wichtig: Dein_e Arbeitgeber_in benötigt immer eine aktuelle Studienbescheinigung!  Mehr arbeiten ist möglich: – Jobs, die auf höchstens drei Monate oder 70 Tage befristet sind – Jobs, die nur in den Semesterferien ausgeübt werden – Jobs, die in Abend, Nacht- und Wochenendarbeit ausgeübt werden

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum19 Sozialversicherung Krankenversicherung  Krankenversicherung für alle Studierenden verpflichtend  Familienversicherung: – bei den Eltern bis zu einem Alter von 25 Jahren zzgl. Pflichtdienstzeit – bei Ehepartner_in ohne Altersgrenze – Einkommensgrenze: 405 Euro/Monat (im Minijob 450 Euro)  Studentische Krankenversicherung: – bis zum 14. Fachsemester oder 30. Lebensjahr – einheitlicher Beitrag: 61,01 Euro/Monat zzgl. Pflegeversicherung 12,24 Euro/Monat bzw. 13,73 Euro/Monat (Stand: WiSe 2014/2015)  Freiwillige Krankenversicherung: – nach der studentischen Krankenversicherung: ca. 120 Euro/Monat

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum20 Sozialversicherung Rentenversicherung Bei regulärer Beschäftigung:  Beitrag: Die Hälfte des regulären Beitragssatzes (derzeit 18,7%) wird vom Bruttoentgelt abgezogen, die andere Hälfte trägt der/die Arbeitgeber_in.  Es werden Rentenansprüche erworben. Bei Minijobs:  Beitrag: 3,9% des Bruttoentgeltes – Befreiung auf Antrag möglich Weitere Informationen: 

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum21 Sozialversicherung Unfallversicherung Als abhängig Beschäftigte_r:  durch Arbeitgeber_in versichert Als freiberuflich selbstständig Tätige_r:  Prüfen, ob es sinnvoll ist, selbst eine Unfallversicherung abzuschließen Im Studium  durch die Hochschule versichert

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum22 Deine Rechte im Job Arbeitsvertrag Mindestens müssen enthalten sein:  der Name und die Anschrift der Vertragsparteien  der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses  bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses  der Arbeitsort oder, falls die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, dass er/sie an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann  eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer oder von der Arbeitnehmerin zu leistenden Tätigkeit

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum23 Deine Rechte im Job Arbeitsvertrag Mindestens müssen enthalten sein:  die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit  die vereinbarte Arbeitszeit  die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs  die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses  ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum24 Deine Rechte im Job Entgelt Ab Januar 2015: Mindestlohn 8,50 Euro!

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum25 Deine Rechte im Job Krankheit  Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gilt auch für Studierende!  Bei variierenden Arbeitszeiten: – Ist ein Dienst vereinbart, steht dir bei Krankheit der entsprechende Lohn zu! – Bei längerer Krankheit ist der durchschnittliche Verdienst ausschlaggebend.  Voraussetzung: eine ärztliche Krankschreibung, die dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin unverzüglich vorgelegt wird.

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum26 Deine Rechte im Job Urlaub und Pausen  Gesetzlicher Urlaubsanspruch: – 24 Werktage = vier Wochen  Tariflicher Urlaubsanspruch: – häufig 30 Arbeitstage = sechs Wochen  Pausenanspruch: – nach sechs Stunden Arbeit mindestens 15 Minuten Pause – bei sechs bis neun Stunden Arbeit insgesamt mindestens 30 Minuten Pause

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum27 Deine Rechte im Job Tarifverträge  Gesetzliche Regelungen gelten für ALLE Arbeitnehmer_innen!  Tarifvertragliche Regelungen – gelten für Mitglieder der Gewerkschaft auf der einen Seite und für Mitglieder des Arbeitgeberverbandes auf der anderen (Beide Seiten haben den Tarifvertrag gemeinsam ausgehandelt.) – Häufig wenden Arbeitgeber_innen den Tarifvertrag auf alle Beschäftigten an. – Ein Tarifvertrag gilt grundsätzlich also auch für studentische Beschäftigte. (Ausnahme: studentische Beschäftigte an Hochschulen) – Einklagbar sind Ansprüche aus dem Tarifvertrag aber nur für Gewerkschaftsmitglieder!

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum28 Deine Rechte im Job Betriebs- und Personalrat  Kompetente Beratung und Unterstützung in Fragen zum eigenen Beschäftigungsverhältnis gibt es beim Betriebs- oder Personalrat!  Betriebs- und Personalrat werden von den Beschäftigten gewählt und haben gesetzlich verankerte Mitbestimmungsrechte.

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum29 Ehrenamtliches Engagement im Studium  HIER BITTE EURE HOCHSCHULGRUPPE UND WEITERE BETEILIGUNGSMÖGLICHKEITEN VOR ORT EINTRAGEN

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum30 Weitere Informationen  Broschüren  Ansprechpartner_innen vor Ort

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum31 Weitere Informationen Broschüren

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum32 Weitere Informationen Ansprechpartner_innen vor Ort HIER BITTE EURE KONTAKTDATEN EINTRAGEN

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum33 Neugierig geworden? Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit!