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Herzlich willkommen! Der Weg ins Studium Anlass, Ort und Datum.

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Präsentation zum Thema: "Herzlich willkommen! Der Weg ins Studium Anlass, Ort und Datum."—  Präsentation transkript:

1 Herzlich willkommen! Der Weg ins Studium Anlass, Ort und Datum

2 Inhalt Studienfinanzierung Ehrenamtliches Engagement im Studium
Weitere Informationen

3 Studienfinanzierung Was kostet ein Studium? Lebenshaltungskosten
Studiengebühren Finanzierungsmöglichkeiten Unterhalt von den Eltern Das Kindergeld BAföG Stipendium Studienkredit Nebenjob

4 Was kostet ein Studium? Lebenshaltungskosten in Euro/Monat
Kostenpunkt Ausgaben pro Monat Wohnen Essen Fahrtkosten Kleidung Telefon, Internet etc. Lernmittel Krankenversicherung Freizeit, Kultur und Sport Gebühren und Beiträge Kosten insgesamt 646 -  ca. 1.507 € Ergänzend dazu: - Die Studie „Ermittlung der Lebenshaltungskosten von Studierenden“ des FiBS im Auftrag des Deutschen Studentenwerks legt teilweise deutlich höhere Lebenshaltungskosten dar. Der Hintergrund ist, dass die Sozialerhebung nicht alle möglichen anfallenden Kosten abfragt. Die Studie online: Quelle: studis-online.de; Fortschreibung der Berechnungen der Sozialerhebung 2016, Deutsches Studentenwerk.

5 Finanzierungsmöglichkeiten Unterhalt von den Eltern
Grundsätzliches Unterhaltspflicht der Eltern in der Erstausbildung (§1610 BGB) nach Rechtsprechung bis zum Ende der Ausbildung Die Höhe richtet sich nach wirtschaftlichen Möglichkeiten der Unterhaltspflichtigen. Anhaltspunkte bietet die „Düsseldorfer Tabelle“. §1610 BGB: „(2) Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung.“ Düsseldorfer Tabelle: Der Mindestunterhalt eines unterhaltsbedürftigen Kindes bemisst sich neben seiner Lebensstellung im Übrigen zusätzlich nach seinem Alter. Da das Steuerrecht eine Differenzierung der Höhe des Existenzminimums nach Altersstufen nicht vorsieht, war dies für die Bestimmung des Mindestunterhaltes nachzuholen. Um eine Regelungsvorgabe zu schaffen, wurde eine Tabelle, die sogenannte Düsseldorfer Tabelle erstellt. Zwar entfaltet diese Tabelle keine Gesetzeskraft, dennoch bildet sie die allgemeingültige bundeseinheitliche Richtlinie für die Unterhaltsbemessung. Die Düsseldorfer Tabelle wird nach Bedarf in unregelmäßigen Zeitabständen den wirtschaftlichen und/oder steuerlichen Gegebenheiten angepasst.

6 Finanzierungsmöglichkeiten Unterhalt von den Eltern
Bei abgeschlossener Berufsausbildung Pflicht zur Gewährleistung einer angemessenen Berufsausbildung berufsqualifizierender Abschluss entspricht Neigungen und Fähigkeiten Ausnahmen: Das Studium war vor Beginn der Ausbildung abgesprochen. Das Studium ist eine Weiterbildung mit engem zeitlichem und sachlichem Zusammenhang zur Ausbildung. Geistige oder körperliche Gründe verhindern die Ausübung des erlernten Berufs. Die Ausbildung beruhte auf einer deutlichen Fehleinschätzung der Begabung.

7 Finanzierungsmöglichkeiten Das Kindergeld
Altersgrenze Kindergeld erhalten die Eltern, bis ihr Kind 18 Jahre alt ist. Wenn sich das Kind noch in der Ausbildung befindet, wird es bis zum 25. Lebensjahr zzgl. Pflichtdienstzeit gezahlt. Höhe und Einkommensgrenze Je nach Anzahl der Kinder mindestens 194 Euro/Monat. In der ersten Ausbildung gibt es keine Einkommensgrenze mehr. Während einer zweiten Ausbildung wird weiter gezahlt bei Jobs bis zur 20h-Grenze, oder einem Minijob oder einer kurzfristige Beschäftigung. Monatlicher Anspruch pro Kind 194 Euro Ab drei oder mehr Kindern, wird für das dritte Kind 200 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 225 Euro monatlich gezahlt. Anteile von der Gesamtkindergeldsumme, auf die die einzelnen Kinder Anspruch haben, sind gleich groß Ein Masterstudium kann auch als Erstausbildung zählen, wenn es im engen zeitlichen und sachlichem Zusammenhang mit dem Erststudium (Bachelor) steht.

8 Finanzierungsmöglichkeiten BAföG
Zahlungen sind in der Regel abhängig vom Einkommen der Eltern BAföG-Höchstsatz: 735 Euro/Monat bei eigenen Kindern bis 10 Jahren zusätzlich monatlich 130 Euro Betreuungszuschuss 50% Zuschuss, 50% zinsloses Darlehen Höchstgrenze der Rückzahlung: Euro Rückzahlungsbeginn: spätestens fünf Jahre nach Ende des Studiums bzw. der Förderungshöchstdauer Einkommensgrenze: Euro brutto bei Bewilligungszeitraum von 12 Monaten Vermögensgrenze: Euro Einkommensgrenze: Bei höherem Einkommen wird das BAföG entsprechend gekürzt. Mit eigenen Kindern gibt es höhere Freibeträge. Der o.g. Freibetrag bezieht sich nur auf abhängige Beschäftigung. Bei selbstständiger Arbeit sinkt der Betrag um Euro pro Jahr; es zählt dann jedoch nur der Gewinn der selbstständigen Tätigkeit. Vermögensgrenze: Bei mehr als Euro muss das Vermögen zunächst „aufgebraucht“ werden, um BAföG zu bekommen. Für jedes Kind erhöht sich der Vermögensfreibetrag um Euro Ein BAföG-Antrag sollte auf jeden Fall gestellt werden. Selbst eine Ablehnung kann später bei anderen Ämtern (z. B. fürs Wohngeld) hilfreich sein. Außerdem steht auf dem Bescheid, wie viel Unterhalt die Eltern mindestens zahlen müssten – eine gute Argumentationshilfe.

9 Finanzierungsmöglichkeiten BAföG
Elternunabhängiges BAföG erhält, wer nach dem 18. Geburtstag bereits fünf Jahre erwerbstätig war. wer eine dreijährige Berufsausbildung absolviert hat und anschließend drei Jahre berufstätig war. wer älter als 30 Jahre und nicht von der Altersgrenze des BAföG betroffen ist, z. B. weil sie/er das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg erworben hat. wessen Eltern im Ausland leben und ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen können.

10 Finanzierungsmöglichkeiten Stipendium
Studienförderungswerke Übersicht unter Gewerkschaftliche Studienförderung durch die Hans-Böckler-Stiftung Höhe des Stipendiums: Orientierung am BAföG-Satz, im Moment max. 735 Euro/Monat Studienkostenpauschale bis zu 300 Euro/Monat Unterstützung von Auslandsaufenthalten und Sprachkursen großes Seminarangebot Ein Stipendium ist nicht nur etwas für Streber/innen! Neben guten Noten ist oft politisches oder soziales Engagement gefragt. Die Bewerbungsverfahren sind sehr unterschiedlich.

11 Finanzierungsmöglichkeiten Stipendium
Nationales Stipendienprogramm Start: Sommersemester 2011 Vergabe durch die Hochschulen an Studierende unter Berücksichtigung von Studienleistungen gesellschaftlichem Engagement und persönlichem Werdegang Stipendien in Höhe von 300 Euro/Monat, zur Hälfte finanziert durch die Wirtschaft Forderung der DGB-Jugend: Bedarfsdeckende, elternunabhängige und darlehensfreie Förderung für alle! Keine regional unterschiedlichen, bedarfsunabhängigen und studiengangspezifischen Förderungen!

12 Finanzierungsmöglichkeiten Studienkredite
Übersicht über Anbieter: Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Bund übernimmt Ausfallbürgschaft umfasst bis zu 24 Monatsraten von je 300 Euro zu relativ günstigen Konditionen Kreditaufnahme will gut überlegt sein! Das Risiko trägst Du alleine! Ein eventueller Studienabbruch kann dadurch noch teurer werden. Lass Dich in jedem Fall von deiner Studierendenvertretung oder dem Studentenwerk beraten! Vorsicht: Viele Studentenwerke sind an den KfW-Krediten beteiligt!

13 Finanzierungsmöglichkeiten Nebenjob
Zeitmanagement Beschäftigungsverhältnisse Steuern Sozialversicherung Deine Rechte im Job

14 Nebenjob Zeitmanagement
Der Zeitaufwand für das Studium ist deutlich höher als die reine Anwesenheitszeit! Eine zweistündige Veranstaltung führt zu jeweils zwei weiteren Stunden Vor- und Nachbereitungszeit. Außerdem solltet ihr Zeiten für Literaturbesorgung, Sprechstunden und Wege einplanen. Dazu kommen Klausurvorbereitung und Hausarbeiten. Suche Mitstudierende, die ebenfalls jobben müssen, um zum Beispiel Skripte und Mitschriften auszutauschen. Eigne dir Methoden persönlicher Arbeitsorganisation und Eigenkontrolle, zum Beispiel auf Gewerkschaftsseminaren, an.

15 Nebenjob Beschäftigungsverhältnisse
Minijob Kurzfristige Beschäftigung Reguläre studentische Beschäftigung (Freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten) Ein Minijob (auch 450-Euro-Job genannt) muss von der_dem Arbeitgeber_in angemeldet werden. Kurzfristige Beschäftigung: auf bis zu drei Monate bzw. 70 Tage befristet (Ist beides nicht zutreffend, handelt es sich um ein reguläres studentisches Beschäftigungsverhältnis. Bei freier/selbstständiger Arbeit muss man sich um die Abführung aller anfallenden Abgaben selbst kümmern. Dies ist kein Beschäftigungsverhältnis im eigentlichen Sinne.

16 Nebenjob Steuern Wer abhängig beschäftigt ist, wird vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin beim Finanzamt angemeldet (bei Minijobs stattdessen Pauschale möglich). Lohnsteuer wird dann automatisch abgeführt. Zuviel geleistete Beiträge können über den Lohnsteuerjahresausgleich zurückgefordert werden. Freibetrag: Euro pro Jahr sind steuerfrei. (Stand 2019) Bei abhängig Beschäftigten: Werbungskostenpauschale von Euro pro Jahr Höhere Werbungskosten müssen nachgewiesen werden. Außerdem gelten weitere Freibeträge, z. B. Freibeträge für Alleinerziehende von Euro pro Jahr. Definition Werbungskosten: So werden Aufwendungen oder Ausgaben bezeichnet, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen, z.B. Kosten für Fachliteratur, Bürobedarf, Gewerkschaftsbeiträge und vieles mehr.

17 Nebenjob Sozialversicherung
Allgemeines Krankenversicherung Rentenversicherung Unfallversicherung

18 Nebenjob Sozialversicherung
Studierende, die nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, sind von einkommensabhängigen Beitragszahlungen in die Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung befreit. Dies gilt nicht im Urlaubssemester oder für Promotionsstudierende! Wichtig: Dein_e Arbeitgeber_in benötigt immer eine aktuelle Studienbescheinigung! Mehr arbeiten ist möglich: Jobs, die auf höchstens drei Monate oder 70 Tage befristet sind Jobs, die nur in den Semesterferien ausgeübt werden Jobs, die in Abend, Nacht- und Wochenendarbeit ausgeübt werden Wichtig bei den Ausnahmen: Damit nicht insgesamt die Erwerbstätigkeit in den Vordergrund rückt, gibt es die 26-Wochen Regel. Innerhalb eines Jahres (nicht Kalenderjahr), darf in nicht mehr als 26 Wochen mehr als 20 Stunden gearbeitet werden. Geprüft wird bei Aufnahme einer Beschäftigung vom voraussichtlichen Ende her. Von diesem Zeitpunkt aus rückwärts gesehen werden die Wochen mit mehr als 20 Arbeitsstunden gezählt. Es werden bei der Prüfung alle Beschäftigungen (auch die Ausnahmen) mit mehr als 20 Wochenstunden gezählt. Ab Zeitpunkt des Überschreitens von 26 Wochen tritt volle Sozialversicherungspflicht ein. Unbefristete Tätigkeiten mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden schließen den Werkstudent_innenstatus aus. Ebenso Tätigkeiten mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden, die auf über 26 Wochen befristet sind. Es handelt sich um keine hochschulrechtliche Regelung. Wer mehr arbeitet, verliert nicht seinen_ihren Studierendenstatus an der Hochschule, sondern muss nur voll sozialversicherungspflichtig angemeldet werden.

19 Sozialversicherung Krankenversicherung
Krankenversicherung für alle Studierenden verpflichtend Familienversicherung: bei den Eltern bis zu einem Alter von 25 Jahren zzgl. Pflichtdienstzeit bei Ehepartner_in ohne Altersgrenze Einkommensgrenze: 445 Euro/Monat (im Minijob 450 Euro) Studentische Krankenversicherung: bis zum 14. Fachsemester oder 30. Lebensjahr einheitlicher Beitrag: 76,04 € + Zusatzbeitrag Euro/Monat zzgl. Pflegeversicherung 22,69 Euro/Monat bzw. 24,55 € Euro/Monat Freiwillige Krankenversicherung: nach der studentischen Krankenversicherung: ca. 145 Euro/Monat Durchschnittlicher Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung 2018: 1% Die beschriebenen Regelungen und Beiträge gelten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für diejenigen, die sich am Anfang des Studiums für eine private Krankenversicherung entscheiden, gelten diese nicht. Bitte informiert euch bei eurer Krankenversicherung. Studentische Kranken- und Pflegeversicherung: Kinderlose Studierende ab 23 Jahren zahlen den höheren Beitrag zur Pflegeversicherung.

20 Sozialversicherung Rentenversicherung
Bei regulärer Beschäftigung: Beitrag: Die Hälfte des regulären Beitragssatzes (derzeit 18,6%) wird vom Bruttoentgelt abgezogen, die andere Hälfte trägt der/die Arbeitgeber_in. Es werden Rentenansprüche erworben. Bei Minijobs: Beitrag: 3,6% des Bruttoentgeltes Befreiung auf Antrag möglich Weitere Informationen:

21 Sozialversicherung Unfallversicherung
Als abhängig Beschäftigte_r: durch Arbeitgeber_in versichert Als freiberuflich selbstständig Tätige_r: Prüfen, ob es sinnvoll ist, selbst eine Unfallversicherung abzuschließen Im Studium durch die Hochschule versichert

22 Deine Rechte im Job Arbeitsvertrag
Mindestens müssen enthalten sein: der Name und die Anschrift der Vertragsparteien der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses der Arbeitsort oder, falls die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, dass er/sie an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer oder von der Arbeitnehmerin zu leistenden Tätigkeit

23 Deine Rechte im Job Arbeitsvertrag
Mindestens müssen enthalten sein: die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit die vereinbarte Arbeitszeit die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind Name und Anschrift bei Rechtsstreiten wichtig in größeren Unternehmen: Wo sitzt die zuständige Personalabteilung? Arbeitsort Arbeitsort bei mehreren Betriebsstätten sehr wichtig Tätigkeitsbeschreibung möglichst präzise – wichtig für korrekte tarifliche Eingruppierung Zusammensetzung des Arbeitsentgeltes kann bei Verweis auf einen Tarifvertrag knapper ausfallen Kündigungsfrist Eine kurze Kündigungsfrist kann gerade bei Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern von Vorteil sein, wenn sie sich kurzfristig weiterentwickeln möchten. Verweis auf den Tarifvertrag eindeutige Benennung des geltenden Tarifvertrags Zusatz „in der jeweils gültigen Fassung“ Damit besteht ein Anspruch auf die erzielten Tariferhöhungen Nur mit starken Gewerkschaften sind gute Tarifverträge durchzusetzen! Starke Gewerkschaften brauchen viele Mitglieder, die hinter den Forderungen stehen.

24 Deine Rechte im Job Entgelt
Seit Januar 2019: Mindestlohn 9,19 Euro!

25 Deine Rechte im Job Krankheit
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gilt auch für Studierende! Bei variierenden Arbeitszeiten: Ist ein Dienst vereinbart, steht dir bei Krankheit der entsprechende Lohn zu! Bei längerer Krankheit ist der durchschnittliche Verdienst ausschlaggebend. Voraussetzung: eine ärztliche Krankschreibung, die dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin unverzüglich vorgelegt wird.

26 Deine Rechte im Job Urlaub und Pausen
Gesetzlicher Urlaubsanspruch: 24 Werktage = vier Wochen Tariflicher Urlaubsanspruch: häufig 30 Arbeitstage = sechs Wochen Pausenanspruch: nach sechs Stunden Arbeit mindestens 15 Minuten Pause bei sechs bis neun Stunden Arbeit insgesamt mindestens 30 Minuten Pause

27 Deine Rechte im Job Tarifverträge
Gesetzliche Regelungen gelten für ALLE Arbeitnehmer_innen! Tarifvertragliche Regelungen gelten für Mitglieder der Gewerkschaft auf der einen Seite und für Mitglieder des Arbeitgeberverbandes auf der anderen (Beide Seiten haben den Tarifvertrag gemeinsam ausgehandelt.) Häufig wenden Arbeitgeber_innen den Tarifvertrag auf alle Beschäftigten an. Ein Tarifvertrag gilt grundsätzlich also auch für studentische Beschäftigte. (Ausnahme: studentische Beschäftigte an Hochschulen) Einklagbar sind Ansprüche aus dem Tarifvertrag aber nur für Gewerkschaftsmitglieder! Werktage: Montag bis Samstag Arbeitstage: Montag bis Freitag

28 Deine Rechte im Job Betriebs- und Personalrat
Kompetente Beratung und Unterstützung in Fragen zum eigenen Beschäftigungsverhältnis gibt es beim Betriebs- oder Personalrat! Betriebs- und Personalrat werden von den Beschäftigten gewählt und haben gesetzlich verankerte Mitbestimmungsrechte. Arbeitgeber_innen wenden Tarifverträge häufig auf alle Beschäftigten an, um den Arbeitnehmer_innen keinen zusätzlichen Anreiz zu geben, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Rechtlich einklagbar bleiben die tariflichen Leistungen aber nur für die Mitglieder der den Tarifvertrag abschließenden Gewerkschaft. Und: Je mehr Mitglieder eine Gewerkschaft hat, desto bessere Tarifverträge kann sie durchsetzen!

29 Ehrenamtliches Engagement im Studium
HIER BITTE EURE HOCHSCHULGRUPPE UND WEITERE BETEILIGUNGSMÖGLICHKEITEN VOR ORT EINTRAGEN

30 Weitere Informationen
Broschüren Ansprechpartner_innen vor Ort

31 Weitere Informationen Ansprechpartner_innen vor Ort
HIER BITTE EURE KONTAKTDATEN EINTRAGEN

32 Neugierig geworden?


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