Kollektivverträge richtig anwenden - Diskriminierung verhindern Information, Überprüfung, Durchsetzung Rudolf Kaske (vida) Erstellt von: Gerald Musger.

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Kollektivverträge richtig anwenden - Diskriminierung verhindern Information, Überprüfung, Durchsetzung Rudolf Kaske (vida) Erstellt von: Gerald Musger (GPA-djp)

2 Erste Chancen? Erste Fallen? Erstinformation wirkt. Wer nicht weiß, ob Ausbildungsdiplome und Arbeitszeugnisse wichtig sind, wird sie nicht beachten. Wer nicht weiß, was in Österreich im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung, im Branchenkollektivvertrag, im Gesetz geregelt ist, nimmt vielleicht an, es wird allein vom Arbeitgeber bestimmt. Wer noch nicht in Österreich gearbeitet hat, kann nur mit den Bedingungen und Rechten im eigenen Herkunftsland vergleichen. Gute Erstinformation ist unsere Chance.

3 Die Kollektivvertragseinstufung: eine entscheidende Weichenstellung Einstufung nach vorgesehener Tätigkeit? –Gibt es Ausbildungs- oder Prüfungsvoraussetzungen? Dann sind übersetzte Dokumente wichtig. –Werden sog. „einschlägige“ Vordienstzeiten berücksichtigt? Dann sollte ein (übersetztes) Arbeitszeugnis diese beweisen. –Kann Mehrsprachigkeit eine höhere Einstufung bewirken? Einstufung nach Beruf/Ausbildungsstufe? –Handelt es sich um einen gesetzlich reglementierten Beruf? Dann wird ein „nostrifiziertes“ Diplom verlangt. –Wird „nur“ eine bestimmte Ausbildungsstufe verlangt? Dann genügt der (übersetzte) Nachweis dieser Ausbildung. –Werden zusätzlich „einschlägige“ Vordienstzeiten berücksichtigt? Dann sollte ein (übersetztes) Arbeitszeugnis diese beweisen.

4 Wie der Betriebsrat bei der richtigen Einstufung mitwirken kann Regelmäßig die Firmenleitung fragen, welche Neueinstellungen oder Beschäftigung überlassener Arbeitskräfte beabsichtigt sind (Recht nach ArbVG). Neue Beschäftigte nach Arbeitszeugnissen, Diplomen usw. fragen; Nachweise können zeitnahe nachgereicht werden. Arbeitsvertrag und Dienstzettel nach Richtigkeit der Einstufung und Bezahlung prüfen (Recht nach ArbVG). Damit Vertrauen in Betriebsrat und Gewerkschaft aufbauen.

5 Erste Hilfen im praktischen Vergleich unterschiedlicher Kollektivvertragssysteme Die Mindestangaben des früheren Arbeitsvertrags geben Anhaltspunkte (EU-Transparenzrichtlinie/AVRAG). Das Arbeitszeugnis kann Nachweise über Vordienstzeiten erbringen (keine einheitliche Regelung in der EU). Der Europäische Qualifikationsrahmen bietet mit seinen 8 Niveaus und dem 3-Säulen-Modell aus Ausbildungen, Fertigkeiten und Kompetenzen ein Vergleichsraster zur Einschätzung der richtigen kollektivvertraglichen Stufe.

6 Europäische Rechte stärken, Kollektivvertragssysteme anpassen Europaweit gleichwertig geregelte Arbeitsbedingungen wird es noch lange nicht geben… aber eine verbesserte Transparenzrichtlinie kann den Bezug zum Niveau des Europäischen Qualifikationsrahmens verlangen und kann ein standardisiertes europäisches Arbeitszeugnis einführen. Gewerkschaften können ihre Kollektivverträge am Europäischen Qualifikationsrahmen orientieren.

7 Meilensteine auf dem Weg zu fairer Kollektivvertrags-Mobilität Rechtzeitige Vorinformation Wahrnehmung der bestehenden Rechte des Betriebsrats in Information und Mitwirkung bei der Einstufung in den Kollektivvertrag: Kontrollorgane Auf- und Ausbau einer Vertrauensbasis zwischen Beschäftigten, Betriebsrat und Gewerkschaft Nutzung bestehender Hilfsmittel zur Überbrückung schwieriger Vergleichsfragen Weiterentwicklung der europäischen Rechte und Kollektivvertragssysteme