1 Symposium Der K(r)ampf um das Recht in der Schule 27.1.2016.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Verwaltungsprozessrecht
Advertisements

Rechtsstaatsprinzip Öffentliches Wirtschaftsrecht I
Geplant zum : Das Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften.
Massengeschäfte Massengeschäften ähnliche Geschäfte Der Öffentlichkeit
Schulrecht - Ebenen Gesetze: BayEUG Schulfinanzierungsgesetz
Lernarrangement 3 Seite 33/34 Übungen
__________________________________________________________________________________________________________________ Vortrag Juristenverein16. September.
Sozialgerichtsbarkeit
Exkurs: Rechtsöffnungsbegehren
4. Vorlesung Grundsatz des fairen Verfahrens (Fair Trial)
Art. 29 Abs. 2 BV: Die Parteien haben Anspruch auf rechtliches Gehör
Grundsätze des Verwaltungsrechts im Zusammenhang mit der Verfügung
Prof. Dr. med. Ulrich Bolm-Audorff, Landesgewerbearzt, Wiesbaden
Rechtschutzversicherung. Wirtschaftliche Bedeutung für den Kunden Anwalts- honorare Gerichtskosten Zeugen- und Sachverständigen- gebühren Auslagen Hohe.
Die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes
Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen 24. Februar 2004 Dr. Markus Grimm.
3. Energierechtstag 11. April 2013.
Proseminar Grundzüge der Rechtwissenschaft I
1 STRAFRECHT BT STRAFRECHT BT VERBREITEN MENSCHLICHER KRANKHEITEN (ART.231) FS 2008 Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität.
Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) Einführung.
Neue Gestaltung der ungarischen Verwaltungsgerichtsbarkeit oder Neuregelung des ungarischen Verwaltungsgerichtsverfahrens? Dr. Péter Darák Oberstes Gericht,
Das gerichtliche Mahnverfahren
Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung
Bericht für die Generalversammlung des Auslandsösterreicher-Weltbundes
Volksschulamt Kanton ZürichWalchestrasse 21, Postfach 8090 Zürich Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) Herbstversammlung des VZS ( )
Zeugnisverweigerungsrecht Minderjähriger
法學德文名著選讀(一) Lektion 2 Text 2
Körperbehinderte oder sinnesbehinderte Kinder ab der 5. Schulstufe
Louis Galik – 8. April 2014 – Bad Wörishofen
Das Ermittlungsverfahren
ASIP-Charta Inhalt und Umsetzung Musterpräsentation für ASIP-Mitglieder.
法學德文名著選讀(一) Lektion 4 范文清 / 蕭雯娟.
Das Opfer in der STPO Daniel Geiger SS 2010.
Klaus Eichhorn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
法學德文名著選讀(一) Lektion 3 Text 1
„Regelkreis“ der Demokratie
Quellen: siehe Beitrag im Tagungsband
Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht
Übung zur Vorlesung „Grundrechte“
Rechtsstaatlichkeit Verfassungsstaat, Gesetzesstaat, Rechtsschutzstaat
Vorüberlegung zum Prüfungsaufbau: Zulässigkeit Begründetheit Ergebnis
Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit
Der Sachverhalt - F.R. AG seit 1967 um Erteilung einer Konzession bemüht -Wurde von der saarländischen Regierung nicht erteilt, daher Klage vor dem Verwaltungsgericht.
ZVR I Formen der Erledigung der Klage (Meier, ZPR, §33)
Referenten: Nicole Jahn Jan Krannich Marén Weisner Katja Wetzel
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz
Der Staat als Unternehmer (9) Rechtsschutz und Kontrolle SS 2009 Kurt Reindl Kurt Reindl, Der Staat als Unternehmer, SS 2009,
Übungen im öffentlichen Prozessrecht Prof. Dr. Isabelle Häner 3. Oktober 2008.
Wirksamkeitsprinzip Gesetzgeber bei Umsetzung von Richtlinien und Ergänzung von Verordnungen Umsetzungsmethodik Einräumung subjektiver Rechte Verfahren.
Arbeitsfähigkeit und Wohnungslosigkeit BAWO Fachtagung 7. Mai 2009 Mag. Ulrike Oberauer, AK Salzburg.
Gerichtshof der Europäischen Union
Ρ. ri x ecker.recht Tödliche Luftsicherheit Vorüberlegungen: Was ist die genaue Fragestellung? (K erhebt Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz, zu fragen.
Weber1 Behörden- struktur Wettbewerbs- kommission Sekretariat Organisation Zuständigkeit Organisation Zuständigkeit Kommission Kammern.
Die Konsolidierung der Wohnungsbauhilfe
§ 153 Falsche uneidliche Aussage
Ρ. ri x ecker.recht Freie, gleiche und geheime Wahlen Vorüberlegungen: Worum geht es?  Der Sache nach: Klärung einer Vielzahl möglicher Wahlfehler im.
Ρ. ri x ecker.recht Die Exzellenzinitiative Vorüberlegung: Was ist die Fragestellung? Landesregierung beantragt beim BVerfG „festzustellen“, das das „Gesetz.
List Rechtsanwalts GmbH TEIL 2 Vortrag im Rahmen der Generalversammlung der Bürgerinitiativen-Vereinigung „Aktion 21“ am Salzburg Umweltverträglichkeitsprüfung.
Ρ. ri x ecker.recht Eine streitige parlamentarische Untersuchung Vorüberlegungen: Worum geht es? Zu erkennen: Anträge werden gestellt -von zwei Fraktionen.
Ρ. ri x ecker.recht Erziehung zur Mündigkeit Vorüberlegung: Worum geht es?  T (15 Jahre) erhebt Verfassungsbeschwerde gegen die (behördlichen?) und gerichtlichen.
A. Langmeier 1 Stadtschulrat für Wien " Die Aufgabe der Schulbehörde im Rechtsschutz “ Dr. Arno Langmeier, Abteilungsleiter Rechtsabteilung Stadtschulrat.
Ρ. ri x ecker.recht Die Shisha-Café Gesellschaft bürgerlichen Rechts Wonach ist gefragt? [S-GbR, A und B erheben VB gegen das NRSchG]  Rechtssatzverfassungsbeschwerde.
Tutorium: Kommunalrecht Gerrit Hoss.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Haftung im Steuerrecht für gemeinnützige Vereine.
Was sagt das Grundgesetz über unsere Verwaltungsordnung aus? (Teil 1)‏
Gestaltungsspielräume im Urheberrecht Bernd Juraschko, Justiziar und Leiter Wissenschaftliche Services DHBW Lörrach
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Die wichtigsten Rechtsbehelfe im Steuerrecht.
Anhörung des Beteiligten § 28 VwVfG Dr. Lothar Gellert Grundschema: I. Voraussetzungen 1.Erlass eines VA 2.am Verfahren Beteiligter 3.VA greift in die.
 Präsentation transkript:

1 Symposium Der K(r)ampf um das Recht in der Schule

2 Übersicht –Einleitung –Auswirkungen der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 auf den VfGH –Aktuelle Entscheidungen des VfGH zur Verwaltungsgerichtsbarkeit Unabhängiges und unparteiisches Gericht iSd Art 6 EMRK (Laienrichter, „amtliche“ Sachverständige) Abweichende Vorschriften vom VwGVG Zuständigkeitsregelungen nach Art 131 B-VG Verfahrenshilfe 2

3 Auswirkungen auf den VfGH Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit –Prüfungsgegenstand: Entscheidung eines Verwaltungs- gerichtes –Beibehaltung des „Ablehnungssystems“ Keine tatsächliche „Abtretung der Beschwerde“ wie bisher (Revisionsmodell bei VwGH!); vgl § 26 Abs. 4 VwGG Keine Prüfung der Zulässigkeit der Revision durch VfGH (VfGH , E 30/2014) –Ausnahme bestimmter Entscheidungen der VwG (vgl § 88a Abs 2 VfGG) systemkonform keine verfassungsrechtlichen Bedenken 3

4 Auswirkungen auf den VfGH Beschwerdelegitimation VfGH , E 402/2015 –Entscheidung muss subjektive Rechtssphäre des Bf berühren –Organe eines Rechtsträgers nehmen „Kompetenzen“ wahr, keine „subjektiven Rechte“ zB Landesumweltanwalt 4

5 Auswirkungen auf den VfGH –Parteistellung der Disziplinaranwältin im BDG –„Aufgabe“ iSd BDG ist Vertretung dienstlicher Interessen –§ 103 Abs 4 BDG: Beschwerde an VwG, Revision an VwGH (vgl Art 132 Abs 5 B-VG) -Zurückweisung der Beschwerde VfGH , E 385/2015 –Parteien des Disziplinarverfahrens sind nur der Beschuldigte und der Disziplinaranwalt, im Verfahren vor dem VwG auch die Disziplinarbehörde, nicht jedoch die oberste Dienstbehörde oder die Österr. Post AG 5

66 Auswirkungen auf den VfGH VfGH , E 1116/2014; , E 719/2014 und E 29/2014 –Die Zulässigkeit der Beschwerde erfordert ein Interesse des Bf an der Beseitigung der angefochtenen Entscheidung – Beschwer Judikaturdivergenz: Leiterbestellung bei Schulleiter –VfGH (Parteistellung) – VwGH (keine Parteistellung) –Aufnahme in einen verbindlichen Besetzungsvorschlag nach Art 81b B-VG begründet subjektives Recht für Bewerber – Parteistellung des Bewerbers –VfGH , E 230/2014; , E 60/2015; , E 458/2015

7 Auswirkungen auf den VfGH VfGH , G 30/2014 ua –Aufhebung von § 83 Abs 1 VfGG (idF BGBl I 33/2013) VwG ist Partei im Verfahren nach Art 144 B-VG

8 Auswirkungen auf den VfGH Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit nimmt VfGH weiterhin intensiv in Anspruch –2014: Beschwerden + Verfahrenshilfeanträge –2015: Beschwerden + Verfahrenshilfeanträge –60 % asylrechtliche Entscheidungen

9 Auswirkungen auf den VfGH Normprüfung unter anderem –Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit verfassungsrechtliche Bedenken gegen generelle Normen können direkt vor VfGH gebracht werden amtswegige Einleitung eines Normprüfungsverfahrens –Gerichtsanträge Art 89 Abs 2 B-VG, Art 135 Abs 4 B-VG zahlreiche Prüfungsanträge

10 Auswirkungen auf den VfGH VfGH , E 923/2014 –Zurückweisung einer Beschwerde mangels Begründung der Rechtswidrigkeit (§ 9 Abs 1 Z 3 VwGVG) nur Normbedenken –keine Verletzung von Art 83 B-VG (gesetzlicher Richter) –Die Beschwerde muss Normbedenken zumindest so weit ausführen, dass dem VwG eine Beurteilung dieser Bedenken mit Blick auf Art 139 bzw 140 B-VG möglich ist. –Teil der Aufgabe der VwG ist auch die Wahrnehmung der Verpflichtungen nach Art 139 und 140 B-VG –Vgl auch VwGH , Ro 2014/10/

11 Unabhängiges Gericht iSd Art 6 EMRK Unabhängig, unparteilich, äußerer Anschein –Fehlt schon bei „objektiv gerechtfertigten Zweifeln“ –Dienstliche und organisatorische Abhängigkeiten! VfGH , E 1536/2014 –Unabhängigkeit von Laienrichtern, Sbg. FlurverfassungsG –Zweifel am äußeren Anschein, da Laienrichter als Refe- ratsleiter in jener Abteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung tätig war, in der auch die belangte Be- hörde (Agrarbehörde) eingegliedert ist –Vgl zB auch VfGH , E 744/

12 „Amtliche“ Sachverständige VfGH , E 707/2014 –Beiziehung von amtlichen Sachverständigen im Verfahren der Verwaltungsgerichte In dienstlicher Weisungsbindung (Art 20 Abs 1 B-VG) allein liegt kein Grund für eine Befangenheit oder deren Anschein keine Weisungsbindung hinsichtlich des Inhalts ihrer Gutachten – ausschließlich der Wahrheit verpflichtet –Prüfung der tatsächlichen Unabhängigkeit im Einzelfall –VwG muss Auswahl selbst vornehmen 12

13 Abweichungen vom VwGVG VfGH , G 83/2014 ua –Gesetzgebungskompetenz für das Verfahren der VwG kommt nach Art 10 Abs 1 Z 1 B-VG allein dem Bund zu besonderes Bundesgesetz, einheitlich, Kodifikationsgebot –Ergänzende Regelungen sind nur nach den Voraussetzungen des Art 136 Abs 2 B-VG zulässig Erforderlichkeit oder Ermächtigung dazu im VwGVG –Erforderlich = unerlässlich iSd Art 11 Abs 2 B-VG Besondere Umstände oder aus dem Regelungszusammenhang Kein Widerspruch zu anderen Verfahrensbestimmungen (Rspr) –zB Grundsatz der Effektivität und des Rechtsschutzes (ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip) 13

14 Art 131 B-VG und gesetzlicher Richter Zuständigkeitsabgrenzung nach Art 131 B-VG VfGH , G 193/2014 ua –Richtlinienbeschwerde § 89 Abs 4 SPG –Beschwerde gegen typenfreies Verwaltungshandeln gemäß Art 130 Abs 2 Z 1 B-VG –Für solche „Verhaltensbeschwerden“ ist nach Art 131 Abs 6 B-VG jenes Verwaltungsgericht zuständig, das in der jeweiligen Angelegenheit über Beschwerden gegen die „vier Haupttypen“ des Verwaltungshandelns (Art 130 Abs 1 Z 1 bis 4 B-VG) entscheidet – subsidiär LVwG –Sicherheitsverwaltung wird weder in unmittelbarer noch in mittelbarer Bundesverwaltung besorgt  LVwG –Vgl auch VfGH , G 255/

15 Verfahrenshilfe VfGH , G 7/2015  Art 6 EMRK sieht unter Umständen die unentgeltliche Beigabe von Verfahrenshelfern vor Verfahrensrecht kompliziert, schwierig zu entscheidende Rechts- frage, Bedeutung der Angelegenheit, …  System der Verwaltungsgerichtsbarkeit sieht die Beigabe eines Verfahrenshelfers – ausgenommen Strafverfahren – schlechthin nicht vor  VwGH , Ro 2015/21/0032: Anspruch auf Verfahrenshelfer aus Art 47 GRC abgeleitet  Ablehnung des Anlassfalls: VfGH , E 599/2014 – aus Art 6 EMRK kein unmittelbarer Anspruch; vgl auch VfGH , E /2014 – nicht im Anwendungsbereich des Art 47 GRC; E 1644/2014

16 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!