Examinatorium Schuldrecht Fall 15 – Geschäftsführung ohne Auftrag.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Fall 1 D hat gerade ein Beratungsbüro eröffnet und benötigt noch eine Menge Büromaterialien. Er bestellt beim Händler H die per Sonderangebot angebotenen.
Advertisements

Probeklausur Z I vom Prof. Dr. Christoph Paulus
Täuschung und Drohung, § 123
Voraussetzung des wirksamen Rechtsgeschäfts
Fracht-, Speditions- und Lagerrecht
Unternehmensübertragung auf Zeit
Vertriebsrecht (Fortsetzung)
Bürgerliches Vermögensrecht I Übungsfall 2
Versicherungsvermittler
Mängel in der Geschäftsfähigkeit Mängel im rechtsgeschäftlichen Willen
Aufbaumuster für vertragliche Erfüllungsansprüche
FerienLEO Deliktsrecht Wiss. Mit. RA Dr. Bernhard Ulrici Fall 6: Das Loch im Fußboden (BGH NJW 2001, 2538)
Erteilung der Prokura Prokuraerteilung
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Fall Nr.5 [Lösungsvorschlag]
Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen
Kompetenzteam Auftrag
Der Online-Kauf und seine Abwicklung Saarbrücken, 28. Oktober 2008
Anspruchsprüfung © sl 2002.
§ 5 Stellvertretung.
Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen
Anspruchsaufbau WER WILL WAS VON WEM WORAUS? Anspruch entstanden?
Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät
Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät
Gutachten zu Fall 1 Zustandekommen eines Kaufvertrages zwischen A und W Entscheidungsspielraum Antrag der F Eigene Willenserklärung der F Im Namen des.
Willenserklärungen sog. Rechtsbindungswille erkennbares Verhalten
Anspruch aus § 812 I 1 Alt. 1 (sog. Leistungskondiktion)
Vorgehen in der Klausur insb. Anspruchsgrundlagen
Auslegung Selbstbestimmung Vertrauensschutz Rechtssicherheit.
Vertretung - Konstellation
körperliche Gegenstände unkörperliche Gegenstände
VERWALTUNGSAKTE / RECHTSPRECHUNGSAKTE
Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät
≠ Anfechtung Rechtsgeschäft Anfechtung [angefochteN] Gewolltes
Gutachten zu Fall 1 A. Anspruch des V gegen K auf Zahlung von 125 Euro aus Kaufvertrag gem. § 433 II Anspruch entstanden Zustandekommen eines Kaufvertrages.
Kosten für Ersatz- gebrauch   Tilgungsbestimmung (362 ff. BGB)   Kosten für Durch- setzung Kosten für Ersatz Tausch- wert Gebrauchs- wert  
1 Lerneinheit 2 – Überblick A.Bereicherungsrecht § 4 Die speziellen Nichtleistungs- (bzw. Eingriffs-) Kondiktionen nach §§ 816, 822.
Fachhochschule Merseburg
A ist Buchhalter bei der Firma des B
Mittelstandsrecht SoSe 2015 ra-freimuth.de Vorlesung vom , – Uhr 1.
Prof. Dr. Burkhard Boemke Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene 1. Klausur „Der (vermeintliche) Spieler“ Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene.
Mittelstandsrecht SoSe 2015 ra-freimuth.de Vorlesung vom , – Uhr 1.
I.Schuldverhältnis II.Anwendbarkeit des allgemeinen Leistungsstörungsrechts III.Pflichtverletzung IV.Vertretenmüssen V.Schaden VI.Ergebnis Gutachten zu.
Haftung Ausgleich durch Schadensersatz Ziel: Ausgleich von Interessen- beeinträchtigungen.
Für die Mängelhaftung relevante Zeitpunkte
Reversion einer Leistung - § 812 I 1 Alt. 1. Einheit 22 – Fall 2 (Frage 1) A. Ansprüche des V gegen K B. Ansprüche des K gegen V I.Auf Zahlung des Kaufpreises.
____________________
System der kaufrechtlichen Mängelhaftung
Besprechung Klausur im Zivilrecht für Fortgeschrittene im Wintersemester 2015/ Prof. Dr. Martina Benecke Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-,
Kap 7 - Schuldverhältnisse 1 Bárta: Zivilrecht online Entstehungsgründe von Schuldverhältnissen  § 859 ABGB: > Die persönlichen Sachenrechte, vermöge.
1 Lerneinheit 6 – Überblick B.Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Geschäftsführung ohne Auftrag.
1 Lerneinheit 7 – Überblick B.Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Geschäftsführung ohne Auftrag.
Unmöglichkeit im gegenseitigen Vertrag Prof. Dr. Michael Beurskens, Universität Bonn.
1 Probeklausur: Termin: Mittwoch, bis Uhr ZHG 008 Rückgabe und Besprechung in den jeweiligen BK‘s Auf Klausur bitte unbedingt jeweiligen.
1 Lerneinheit 4 – Überblick A.Leistungsstörungen 2. Abschnitt - Schicksal der Leistungspflicht § 4Erlöschen von Leistungs- und Gegenleistungsanspruch.
1 Lerneinheit 3 – Überblick A.Bereicherungsrecht § 5 Die allgemeine Nichtleistungs- (Eingriffs-)kondiktion nach § 812 I 1 Alt. 2.
1 Klausurtermin: Grundkurs II im Bürgerlichen Recht Dienstag, – ca Uhr - ZHG 011 Einlass ab Uhr Beginn: ca Uhr Die.
1 Probeklausur: Termin: Mittwoch, bis Uhr ZHG 008 Rückgabe und Besprechung in den jeweiligen BK‘s Auf Klausur bitte unbedingt jeweiligen.
- Die GoA- Hr. Kleb © juracademy.de.
Frage 1: I. Inanspruchnahme der E durch die Bürgschaft
SachenR Woche.
SachenR 1 5. Woche.
BGB AT 7. Woche.
SchuldR AT 1 7. Woche.
GoA 1. Woche.
Besprechung Klausur im Zivilrecht für Fortgeschrittene im Wintersemester 2015/2016 Prof. Dr. Martina Benecke Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-,
Übungen im Obligationenrecht Besonderer Teil Frühjahrssemester 2019
KreditSiR Falllösung 2.
Examinatorium Sachenrecht Prof. Dr. Eva-Maria Kieninger
 Präsentation transkript:

Examinatorium Schuldrecht Fall 15 – Geschäftsführung ohne Auftrag

Aufgabe 1

A.Rückgabemöglichkeiten der Tickets gegen Rückerstattung Entgelt

A.Rückgabe / Rückerstattung I.Anspruch F gegen DFB auf Rückzahlung aus §§ 357 I, 355 I, III, 312 g I, 312 c I 1.wirksamer Vertrag DFB – F

A.Rückgabe / Rückerstattung I.Anspruch F gegen DFB auf Rückzahlung aus §§ 346 I, 357 I, 355 I, 312 d I 1.wirksamer Vertrag DFB – F wirksamer Vertrag DFB – F a)Angebot von F  jeweils pro Spiel und Person  Rechtsnatur?  WE im eigenen oder bezüglich E und S im fremden Namen?  Vertrag zugunsten Dritter, § 328 I b)Annahme durch DFB

A.Rückgabe / Rückerstattung I.Anspruch F gegen DFB auf Rückzahlung aus §§ 357 I, 355 I, III, 312g I, 312c I 1.wirksamer Vertrag DFB – F 2.Widerruf

A.Rückgabe / Rückerstattung I.Anspruch F gegen DFB auf Rückzahlung aus §§ 346 I, 357 I, 355 I, 312 d I 1.wirksamer Vertrag DFB – F 2.Widerruf Widerruf a)Erklärung, § 355 I 2 b)Widerrufsfrist, § 355 II c)Widerrufsrecht, §§ 312g I, 312c I  Ausschluss gem. Nr. 11 S. 1 ATGB?  § 312c I, II: ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, keine Widerlegung der Vermutung des organisierten Fernabsatzsystems  F = Verbraucher iSd § 13, DFB = Unternehmer iSd § 14  Ausschlusstatbestand: § 312g II 1 Nr. 9

A.Rückgabe / Rückerstattung I.Anspruch F gegen DFB auf Rückzahlung aus §§ 346 I, 357 I, 355 I, 312 d I 1.wirksamer Vertrag DFB – F 2.Widerruf 3.Ergebnis

A.Rückgabe / Rückerstattung II.F → DFB, Rückzahlung für Tickets des E und S aus § 649 i. V. m. § 812 I 2, 1. Fall 1.Kündigungserklärung 2.Kündigungsrecht gem. § 649 S. 1

A.Rückgabe / Rückerstattung II.F → DFB, Rückzahlung für Tickets des E und S aus § 649 i. V. m. § 812 I 2, 1. Fall 1.Kündigungserklärung 2.Kündigungsrecht gem. § 649 S. 1 Kündigungsrecht gem. § 649 S. 1 a)Anwendbarkeit bei Annahme eines gemischten Vertrags?  P: Mietrecht kennt kein freies Kündigungsrecht  Lösung nach Schwerpunkt b)Ausschluss gem. Nr. 11 ATGB?  Wortlaut  § 305 c II  § 307 II Nr. 1

A.Rückgabe / Rückerstattung II.F → DFB, Rückzahlung für Tickets des E und S aus § 649 i. V. m. § 812 I 2, 1. Fall 1.Kündigungserklärung 2.Kündigungsrecht gem. § 649 S. 1 3.Rechtsfolgen  § 649 S. 2 → Verwertung ohne Weiteres möglich, Vermutung des § 649 S. 3  Konsequenz bei bereits erbrachter Vergütung: § 812 I 2, 1. Fall

A.Rückgabe / Rückerstattung III.Anspruch F gegen DFB aus § 812 I 1, 1. Fall bzw. S. 2, 1. Fall wegen Anfechtung 1.Anfechtungserklärung 2.Anfechtungsgrund

A.Rückgabe / Rückerstattung Ergebnis: Möglichkeit zur Rückgabe Tickets und Rückerstattung Entgelt allein über § 649 S. 1

B. Möglichkeiten zur Übertragung der E und S zugeteilten Karten bzw. des in ihnen verbrieften Rechts ohne Zustimmung des DFB

B. Übertragung ohne Zustimmung I.Übertragung nach §§ 929 ff. → „Recht aus dem Papier folgt dem Recht am Papier“ →kleine Inhaberpapiere gem. § 807?

B. Übertragung ohne Zustimmung I.Übertragung nach §§ 929 ff. 1.Voraussetzung: „echtes“ Wertpapier (Abgrenzung zum bloßen Legitimationspapier) 2.Voraussetzung: „echtes“ Inhaberpapier (Abgrenzung vom qualifizierten Legitimationspapier gem. § 808)  Tickets hier personalisiert  einseitiges Dispositionsrecht des DFB im Sinne von § 808 I 2

B. Übertragung ohne Zustimmung II.Übertragung nach §§ 398 ff. → „Recht am Papier folgt dem Recht aus dem Papier“, § 952 II

B. Übertragung ohne Zustimmung II.Übertragung nach §§ 398 ff. 1.Abtretung, § Verfügungsberechtigung  Inhaber der Forderung sind beim echten VzD ausschließlich E und S  § 185 I 3.Abtretungsverbot, § 399, 2. Fall i. V. m. Nr. 3 ATGB

B. Übertragung ohne Zustimmung II.Übertragung nach §§ 398 ff. 1.Abtretung, § Verfügungsberechtigung  Inhaber der Forderung sind beim echten VzD ausschließlich E und S  § 185 I 3.Abtretungsverbot, § 399, 2. Fall i. V. m. Nr. 3 ATGB Abtretungsverbot, § 399, 2. Fall i. V. m. Nr. 3 ATGB a)Inhalt ATGB b)Vorliegen von AGB, § 305 I c)wirksame Einbeziehung, § 305 II d)§ 305 c I e)Inhaltskontrolle  §§ 308, 309  § 307 II Nr. 1  § 307 I 1

B. Übertragung ohne Zustimmung II.Übertragung nach §§ 398 ff. 1.Abtretung, § Verfügungsberechtigung  Inhaber der Forderung sind beim echten VzD ausschließlich E und S  § 185 I 3.Abtretungsverbot, § 399, 2. Fall i. V. m. Nr. 3 ATGB Abtretungsverbot, § 399, 2. Fall i. V. m. Nr. 3 ATGB  § 307 I 1  Abtretungsverbot mit Zustimmungsvorbehalt ist „minus“  BGH: gleichwohl unwirksam, wenn ein schützenswertes Interesse des Verwenders an Zustimmungsvorbehalt nicht besteht oder berechtigte Belange des Kunden an freier Abtretbarkeit das entgegenstehende Interesse des Verwenders überwiegen  Interessen auf Seiten des DFB?  keine unzulässige Beeinträchtigung Ticketinhaber  Zwischenergebnis

B. Übertragung ohne Zustimmung II.Übertragung nach §§ 398 ff. 1.Abtretung, § Verfügungsberechtigung 3.Abtretungsverbot, § 399, 2. Fall i. V. m. Nr. 3 ATGB 4.Unbeachtlichkeit des Abtretungsverbots aus weiteren Gründen?

B. Übertragung ohne Zustimmung II.Übertragung nach §§ 398 ff. 1.Abtretung, § Verfügungsberechtigung 3.Abtretungsverbot, § 399, 2. Fall i. V. m. Nr. 3 ATGB 4.Unbeachtlichkeit des Abtretungsverbots aus weiteren Gründen? Unbeachtlichkeit des Abtretungsverbots aus weiteren Gründen? a)gem. § 405  aber: Abtretungsverbot im Zweifel auf Ticket niedergelegt, so dass keine Gutgläubigkeit des Erwerbers b)gem. § 354 a HGB  aber: kein beidseitiges Handelsgeschäft, nicht einmal einseitiges, da auch DFB kein Kaufmann

B. Übertragung ohne Zustimmung II.Übertragung nach §§ 398 ff. 1.Abtretung, § Verfügungsberechtigung 3.Abtretungsverbot, § 399, 2. Fall i. V. m. Nr. 3 ATGB 4.Unbeachtlichkeit des Abtretungsverbots aus weiteren Gründen? 5.Ergebnis

C.Ansprüche auf Erstattung des ausgelegten Ticketpreises für die S zugeteilten Karten

Ticketpreis für Vorrundenspiel

C.Erstattung des Ticketpreises für Karten des S, Vorrundenspiel I.Anspruch F gegen S aus § wirksamer Auftrag 2.Widerruf des Auftrags, § 671 I 3.Anfechtung der WE von S 4.RF: Höhe der Aufwendungen „erforderlich“, da F sich im Rahmen Abmachungen bewegte 5.Ergebnis

Ticketpreis für Viertelfinalspiel

C.Erstattung des Ticketpreises für Karten des S, Viertelfinalspiel I.Anspruch F gegen S aus § wirksamer Auftrag?

C.Erstattung des Ticketpreises für Karten des S, Viertelfinalspiel I.Anspruch F gegen S aus § wirksamer Auftrag? wirksamer Auftrag, § 662 Erklärungen im Rahmen Auftragsvereinbarung (sog. Vertragserklärungen) betrafen lediglich Kategorie 2  eA: bereits kein Auftrag  aA: Abweichung von Vertragserklärung ist wie Abweichung von Weisung zu behandeln, d.h. § 665

C.Erstattung des Ticketpreises für Karten des S, Viertelfinalspiel I.Anspruch F gegen S aus § wirksamer Auftrag? 2.nachträgliche Billigung durch S? 3.Ergebnis

C.Erstattung des Ticketpreises für Karten des S, Viertelfinalspiel II.Anspruch aus §§ 677, 683 S. 1, Geschäft für einen anderen 2.Fremdgeschäftsführungswille 3.ohne Auftrag 4.§ 683 S. 1 5.Ergebnis

C.Erstattung des Ticketpreises für Karten des S, Viertelfinalspiel III.Anspruch F gegen S aus §§ 684 S. 1, 812, 818 II 1.unberechtigte GoA 2.§ 684 S. 1: es gilt § 818 II  „etwas erlangt“  Herausgabe gem. § 398 S. 2 möglich 3.Ergebnis

C.Erstattung des Ticketpreises für Karten des S, Viertelfinalspiel IV.Anspruch F gegen S auf Wertersatz aus § 812 I 1, 1. Fall 1.Anwendbarkeit 2.etwas erlangt 3.durch Leistung von F 4.ohne Rechtsgrund 5.§ 818 II 6.zudem: § Ergebnis

Aufgabe 2: Anspruch E gegen F auf Herausgabe der auf ihren Namen ausgestellten Karten

E → F, Herausgabe der auf ihren Namen ausgestellten Karten I.Anspruch aus § 518 I 1 1.Schenkungsversprechen 2.Form, § 518 I 1  Nicht eingehalten  Heilung? Anspruchserwerb bereits mit Begründung des VzD Eigentumserwerb an Karte: analog § 952 II kraft Gesetzes ebenfalls bereits erfolgt Besitzerwerb durch E noch erforderlich für Heilung? 3.Ergebnis

E → F, Herausgabe der auf ihren Namen ausgestellten Karten II.Anspruch aus §§ 667, 681 S. 2, Geschäftsführung ohne Auftrag 2.Herausgabepflicht 3.Erlangtes seitens F 4.Zurückbehaltungsrecht von F, § 273 I 5.Ergebnis

E → F, Herausgabe der auf ihren Namen ausgestellten Karten III.Anspruch aus § E = Eigentümer, § 952 II analog 2.F = Besitzer 3.kein Besitzrecht von F 4.kein ZBR von F 5.Umgehung Wertung des § 518 II? 6.Ergebnis