Zum Begriff des technischen Fortschritts oder Bereicherung der Technik Patent- und Lizenzvertragsrecht II FS 2012 Dr. H. Laederach ©

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
 ZIEL Infoblatt Indikatoren Schwerpunkt WIRAM
Advertisements

Vom graphischen Differenzieren
Gebrauchsmuster, Patente, Marken
Werkrealschule Informationen für Schülerinnen und Schüler.
Seite Dr. A.S. SchmidtSAP R/3- internes oder -externes LIMS Einleitung Obwohl die neuen SAP R/3-Releases 4.5 und 4.6 gegenüber ihren Vorläufern.
Suche in Texten (Stringsuche )
Immaterialgüterrechte
1. Wir können es: Der gesellschaftliche Reichtum ist vorhanden
Vorraussetzung und Ziel:
Warentest Kartennutzung und Kartenkritik. Wie gut ist eine thematische Karte? Ansatz zur Kartenkritik: vom Nutzer und dessen Aufgaben ausgehend orthogonal.
1 | GI GS Bonn, 2008(c) Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) Netzwerken für junge Informatiker/innen Die Gesellschaft für Informatik stellt sich vor.
§9 Der affine Raum – Teil 2: Geraden
§9 Der affine Raum – Teil 2: Geraden
Verlesungen.
Titel des Vortrags Name des Vortragenden Seminar
Das Problem von zu allgemein formulierten Patenten
AGENDA Abgrenzung SEO zu SEA Suchmaschinenwerbung (SEA)
Arbeitsgruppe 1 Profilbildung von Schullandheimen Fachtagung 2004.
Patent- und Lizenzvertragsrecht II FS 2011 Dr. H. Laederach
Görlitzer Kinderakademie
Ein Spanischlehrer erklärte seiner Klasse dass im Spanischen, anders als im Englischen, die Namen entweder männlich oder weiblich sind. "Haus" zum Beispiel,
Patente auf Leben von Christian Halter.
Folie 1 Kapitel IV. Matrizen Inhalt: Matrizen als eigenständige mathematische Objekte Zusammenhang zwischen Matrizen und linearen Abbildungen Produkt von.
Der Erfindungsberechtigte Copyright, 1996 © Dale Carnegie & Associates, Inc. Patent- und Lizenzvertragsrecht II FS 2010 Dr. H. Laederach.
Anspruchsmerkmale und technische Äquivalente
Der Schutzbereich eines Patents FS 2010 Dr. H. Laederach.
Das deutsche Gebrauchsmuster
Patentrechtliche Besonderheiten
Patentrecht in der Medizin Dominik Bohli und Bettina Kraft
10 wichtige Punkte betreffend Lizenzverträge
Fridolin Hess, Benjamin Jenne
ETH Zürich Patent- und Lizenzvertragsrecht Dr. H. Laederach
Anja Taddei Patrizia Diethelm
Patientenorientierte QS/Patientenerwartungen
Die Struktur von Untersuchungen
Patentrecht Einführung Kurzrepetition Teil WS
Nichtigkeit des Patents Patent- und Lizenzvertragsrecht II FS 2010 Dr. H. Laederach.
Neuheit Patent- und Lizenzvertragsrecht II FS 2010 Dr. H. Laederach.
Erfinderische Tätigkeit
Patenrecht in der Medizin Dominik Bohli und Bettina Kraft
Ergänzende Schutzzertifikate
Patente in der Biotechnologie - Ein Sonderfall?
G E B R A U C H S – M U S T E R R E C H T. Was ist ein Gebrauchsmuster ? § 1 Abs 1 GMG Als Gebrauchsmuster werden auf Antrag Erfindungen geschützt, die.
ENDLICHE KÖRPER RSA – VERFAHREN.
Mathematik 1 und 2 bei Dr. rer. nat. Otto Schafmeister
Patentrecht - (von lat. patens, patentis – „offen darliegend“)
Rede der Bundes-Ministerin
Vom graphischen Differenzieren
Erfinderische Tätigkeit
8. Differentialrententheorie
Patent- und Markenschutz w w w. k o e l n p a t e n t. d e.
Die Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie auf Landesebene
WS 2012 Univ.-Prof. Dr. Friedrich RüfflerFolie 141 Patentrecht - Allgemeines  Zweck: Innovationsförderung  Rechtsquellen  Nationales Patentgesetz 
Qualitätsmanagement nach ISO 9001:2000 in der Zahnarztpraxis
Patentrecht für Ingenieure
Björn Hidde „Europäische Ansätze zur Modularisierung der Benachteiligtenförderung und empirische Exploration der Auffassung deutscher Betriebe“
Patent, Muster- und Markenschutz
ExKurs EinfG 1/8 Dr. Barbara Hoffmann LiteraturKompetenz Mit dem elektronischen Schreiben ist es Ihnen leicht gemacht, Objekte in Ihren Text.
Spannungsfelder in der universitären Hochschullehre Äußerungen von NachwuchswissenschaftlerInnen.
© Altintas Hasima, Harrasser Daniela, Keskin Gülay, Stadelmann Linda Patent auf Leben.
Binärbäume.
Patentrechtliche Betrachtungen zu modernen Züchtungsverfahren
Bedeutung von Patenten und Patentrecherchen für ein
CST – ... das soll fachlich-inhaltlich bleiben ...
- Seite 1 TIME INTELLIGENCE ® by Zeichenrand – Löschen! Titel.
Ortsveränderbare Schiebewand, die im oberen Teil eine Vorrichtung mit Laufwagen aufweist, welche in einer unter einer Gebäudedecke befestigten.
- Seite 1 TIME INTELLIGENCE ® by Titel.
26. April 2005Jordan: Konversatorium "Internetrecht"1 Patentrecht Einführung.
ALLTAG
 Präsentation transkript:

Zum Begriff des technischen Fortschritts oder Bereicherung der Technik Patent- und Lizenzvertragsrecht II FS 2012 Dr. H. Laederach ©

Einleitung Im Text der heute gültigen Patentgesetze kommt der Begriff des technischen Fortschrittes nicht vor (Ausnahme Art. 36 PatG). Früher zählte er zu den Anforderungen, damit eine Erfindung als in materieller Hinsicht patentierbar betrachtet wurde (nebst Neuheit, erfinderischer Tätigkeit und gewerblicher Anwendbarkeit). Es ist ein Qualitätsbegriff, der über die rein vergleichende Natur der Neuheit und erfinderischen Tätigkeit hinausgeht.

Einleitung Überlegungen und Anzeichen von technischem Fortschritt sind oft gute Hilfsmittel, die Qualität einer Erfindung verständlich zu machen.

Bezug Schon vom Wortlaut her besitzt der technische Fortschritt einen relevanten Bezug zur Technik. Eine neue Lehre wird nur dann als technisch fortschrittlich bzw. die Technik bereichernd betrachtet, wenn sie der Technik –ein neues Mittel zuführt, das –einen für die Allgemeinheit nützlichen Erfolg herbeiführt.

Arten des Erfolgs Die Art des Erfolgs ist nicht ausschliesslich auf die technische Ebene beschränkt. Denkbar sind u.a. auch Erfolge auf –wirtschaftlichem –sozialem –ästhetischen Gebiet

Dimension und Bezug Der technische Fortschritt setzet einen über die Neuheit hinausgehenden Bezug zum vorbekannten Stand der Technik voraus. Es existiert keine Messlatte zur dessen Bestimmung. Er wird daher ermittelt auf Grund von Grundsätzen, die aus der Praxis heraus eine Art Richtschnur bilden (verg. BGH X ZB 3/69 Anthradipyrazol).

Dimension und Bezug (2) Folgende Kriterien stehen im Vordergrund: –A) Das neue Mittel ist besser als bekannte Mittel –B) Das neue Mittel stellt ein weiteres Mittel in die Reihe der schon bekannten Mittel –C) Das neue Mittel findet nichts Vergleichbares im SdT

A) besser als bekannte Mittel Aus Sicht des Anmelders/Patentinhabers behauptet Es können mehrere einschlägige Mittel/Vergleichslehren bekannt sein Neues Mittel/Lehre muss mit jedem bekannten Mittel/Lehre einzeln verglichen werden

besser als bekannte Mittel (2) Beispiele: –Neues Verfahren mit vergleichsweise höherer Ausbeute –Weniger aufwendige Apparatur zur Durchführung des Verfahrens –Weniger störanfällig –Weniger umweltgefährdend –Etc.

B) weiteres Mittel Anmelder sieht den technischen Fortschritt seiner neuen Lehre darin, dass er der Technik ein weiteres Mittel beifügt, das nicht unbedingt besser sein muss. Damit dies anerkannt werden kann, muss ein Bedürfnis nachgewiesen werden (z.B. als Reservemittel, wenn die bekannten versagen sollten oder wenn Hindernisse vorliegen, die deren Gebrauch beeinträchtigen.

C) Nichts Vergleichbares im SdT Es braucht dabei keine Erfindung zu sein, die völlig neue Bahnen beschreitet Auch kleinere Erfindungen, die z.B. –ein neues Gebiet eröffnen –erstmals eine Aufgabe lösen –erstmals ein nicht bedachtes Bedürfnis befriedigen zählen dazu.