Patentrecht Einführung Kurzrepetition Teil WS

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Patentrecht Einführung Kurzrepetition Teil WS FS 2009 Patent-und Lizenzvertragsrecht II Dr. H. Laederach

Gliederung IP- Schutzsysteme Geistiges Eigentum (Immaterialgüter) Urheberrecht Gewerbliches Eigentumsrecht Patente Marken Design (M&M) Wettbewerbsrecht (Unlauterer Wettbewerb) Topografien

Relevante int. Abkommen Pariser Verbandübereinkunft PVUe (1883) Gleichbehandlungsprinzip Priorität Patentzusammenarbeitsvertrag PCT (1970) WTO, Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights TRIPS (1994)

Global Framework nach 1994 TRIPS Trademark -PVUe Patents -Madrid Agr. -Nice Agr. Patents -PVUe -PCT -Hague-Agr. Copyright -Berne Conv. -RomeConv. Ind. Design -Locarno Agr. -PVUe

Patentsysteme Nationales Patent gestützt auf nationales Patentgesetz (z.B. CH, DE, USA....) Supranationales Patentsystem Euopäisches Patentsystem mit z.Z. 30 Mitgliedsstaaten. Das europ. Patent ist ein sog. Bündelpatent, das nach der definitiven Erteilung in nationale Patente der sog. designierten Staaten zerfällt. Rechtliche Basis: EPUe Europ. Gemeinschaftspatent (derzeit noch nicht in Kraft; würde alle EU- Staaten erfassen). Rechtliche Basis: EU- Patentgesetz.

Was ist ein Patent? Patente schützen „technische“ Erfindungen Sie sind innerhalb der Grenzen eines Staates wirksam Der Patentschutz ist zeitlich begrenzt (i.d.R. 20 Jahre bezogen auf Anmeldedatum) Patente geben dem Inhaber das Recht, Dritten die kommerzielle Ausbeutung der Erfindung zu verbieten.

Was ist ein Patent? (2) Als Gegenleistung für den gesetzlich abgestützten Schutz muss der Patentinhaber Die Erfindung vollständig offenbaren Gebühren bezahlen (Anmelde-, Recherchen-, Prüf-, Erteilungs- und Aufrechthaltungsgebühren). Sein Recht selber durchsetzen.

Was ist eine (patentierbare) Erfindung? Eine patentierbare Erfindung kann sein: Ein Produkt Ein Apparat Ein Verfahren Weiter muss die Erfindung Neu Erfinderisch Gewerblich anwendbar sein

Gibt es nicht patentierbare Erfindungen? Ja Alle nichttechnischen Erfindungen Nicht patentfähige Erfindungen gemäss Art. 52 EPUe Vom Patentschutz ausgenommene Erfindung gemäss Art. 53 EPUe

Wie kann ich Patentschutz erhalten: Patentschutz entsteht nicht automatisch. Es bedarf einer Patentanmeldung (national, PCT oder Europäisch). Die Patentanmeldung muss den gesetzlichen Anforderungen genügen (PatG, PatV, Europäisches Patentübereinkommen EPUe). Um Schutz in mehreren Ländern zu erhalten, kann die Priorität gemäss PVUe genutzt werden.

Stadien der europ. Patentanmeldung Eingangs-und Formalprüfung nach Eingang beim Amt Recherche zum Stand der Technik Publikation der ungeprüften Anmeldung und des Recherchenberichts (18 M) Prüfung der Anmeldung Ev. Änderung(en) der Gesuchsunterlagen Erteilung des Patentes und Publikation der geprüften Unterlagen oder Zurückweisung

Mögliche Szenarien nach Erteilung des europ. Patentes Einspruch Dritter innerhalb 9 Monaten nach Patenterteilung. Aufrechterhaltung des Patentes ganz oder teilweise oder Widerruf des Patentes Am Einspruchsverfahren beteiligte Parteien können Einspruchsentscheid an Beschwerdekammer weiterziehen. Nationales Nichtigkeitsverfahren vor Zivilgericht

Grundlagen Erfindung: Eine Erfindung setzt sich aus einer (technischen) Aufgabe und deren Lösung zusammen (technisches Problem) Fachmann: Person oder Team, die/das sich in der Praxis mit der Lösung der gegebenen Aufgabe beschäftigt; durchschnittlich ausgebildet, kennt den Stand der Technik.

Grundlagen Erschöpfung: Welche Handlung entzieht dem Patentinhaber das Recht, Dritten die Nutzung der Erfindung zu untersagen? Gemäss derzeitiger Rechtssprechung gilt Grundsatz der nationalen Erschöpfung, d.h. eine Wiedereinfuhr patentgeschützter Waren (Parallelimport) fällt unter erneuten Patentschutz.