Gewässersanierung Kanton Wallis Canton du Valais. Groupe de Travail interdépartemental , Bureau pilote (SFH, SPE, SFP, SRCE, SCPF) p.a. DSSE, Service des Forces Hydrauliques. Mandat “Assainissement & Purges“ LEaux, art. 80 et 40 Gewässersanierung Kanton Wallis INFORMATION DER GEMEINDEN Gewässersanierung Kanton Wallis
Ablauf Begrüssung, Vorstellung 3‘ (Kt. Wallis) Zielsetzung 5‘ (BP) Stand der Arbeiten 5‘ (BP) Resultate Diagnosen EZ 15‘ (BS) Massnahmenvorstellung 17‘ (BS) Finanzierung Massnahmen 5‘ (Kt. Wallis) Diskussion Massnahmen 50‘ (Kt. Wallis) Weiteres Vorgehen, Termine 5‘ (Kt. Wallis) Gewässersanierung Kanton Wallis
Vorstellung Anwesend Kanton Wallis: DWK: Hr. P-B. Raboud Hr. M. Steiner Hr. S. Costa DUS Hr. M. Bernard DSFB Hr. D. Bérod DJFW: Hr. Y. Crettenand DWL Hr. O. Guex Anwesend Büro Pilote: Aquarius: Frau C. Zaugg, Hr.G. Pedroli Staubli, Kurath & Partner AG Hr. R. Staubli ITECO Hr. Leutwiler Infraconsult AG Hr Padrock Anwesende Arbeitsgemeinschaft: EZ1 Etec, ESM, Impact EZ2 Pronat, Bonnard&Gardel, Stucky EZ3 Idealp, Bina EZ4 Glenz&Walther; Pronat, Geoplan Gewässersanierung Kanton Wallis
Zielsetzung Information der Gemeinden über geplante Massnahmen Einholung der Meinung der Gemeinden zu den Massnahmen als Grundlage für Anpassung der Massnahmenpriorisierung bzw. -anpassung Konsensfindung bezüglich Massnahmen Schriftliche Stellungnahme der Gemeinden bezüglich Massnahmen Einigkeit bezüglich weiterem Vorgehen Gewässersanierung Kanton Wallis
Gewässersanierungspflicht Grundlage: Gewässerschutzgesetz Art 80 ff Sanierungspflicht: Gewässer ist durch Wasserentnahmen wesentlich beeinflusst Sanierungsumfang: Sanierung muss wirtschaftlich tragbar sein (Art. 80 Abs. 1) Weitergehende Sanierung mit Entschädigung: bei überwiegendem öffentlichem Interesse (Art. 80 Abs. 2) Erfüllung Sanierungspflicht bis 2012 Gewässersanierung Kanton Wallis
Einzugsgebiete Gewässersanierung Kanton Wallis unterteilt in 6 Einzugsgebietsgruppen Gewässersanierung Kanton Wallis
Terminprogramm Gewässersanierung Gewässersanierung Kanton Wallis
Vorstellung Diagnosen und Resultate durch Spezialbüros Gewässersanierung Kanton Wallis
Konzept der ganzheitlichen Gewässerbewirtschaftung Um das Konzept der ganzheitlichen Gewässerbewirtschaftung praktisch umzusetzen, wird die Erarbeitung der Gewässer-sanierungsberichte und der Notiz zur Umweltverträglichkeit für Spülungen und Entleerungen kombiniert. So können Synergien genutzt und Kosten gespart werden. Die Kosten werden aufgeteilt zwischen dem Kanton und den Kraftwerksgesellschaften. Mit diesem umfassenden Ansatz werden alle Faktoren, die ein Gewässer betreffen, analysiert. Es geht darum, alle Synergien zwischen Hochwasserschutz, Gewässersanierung, Gewässerrenaturierung zu nutzen, ohne der einheimischen, erneuerbaren Energieproduktion zu schaden. Gewässersanierung Kanton Wallis
Ganzheitliche Gewässerbewirtschaftung Abb. 1 Gewässersanierungsmassnahmen Gewässersanierung Kanton Wallis
Verwendung von Ausgleichsfonds 1) Kanton erfasst alle sanierungspflichtigen Gewässerabschnitte 2) Vorgesehene Gewässersanierung im Kanton: Die Gewässersanierungspflicht soll sich nicht über alle beeinflussten Gewässerabschnitte erstrecken, sondern auf diejenigen Abschnitte, in welchen ein grosser ökologischer Gewinn zu erwarten ist. 3) Bewirtschaftung der Produktionsverluste die für die Elektrizitäts-gesellschaften entstehen geschieht durch ein Ausgleichsfonds. Die obere Grenze einer mittleren 2 % Produktionsverlust für den Kanton bedingt ein solches Ausgleichfonds. 4) Bewirtschaftung durch ein Ausgleichsfonds für die Wasserzinsverluste die durch Produktionsverluste entstehen, die Gemeinden mit sanierungspflichtigen Gewässerabschnitten beteiligen sich am Fonds, damit sie alle gleich behandelt werden. 5) Begründung: Wassernutzung für Kt. Wallis ist bedeutend und wichtig Mit der Schaffung der Sanierungsfonds können die Mittel optimal für die prioritären und wichtigen Objekte eingesetzt werden (optimales Kosten – Nutzen Verhaltnis). Gewässersanierung Kanton Wallis
Einordnung des Ausgleichsfonds im Gewässersanierungsablauf Gewässersanierung Kanton Wallis
Finanzierung - Ausgleichfonds Abbildung 2: Zu klärende Punkte zur Ausgestaltung des Ausgleichsfonds Gewässersanierung Kanton Wallis
Beschluss des Staatsrates betreffend den kantonalen Ausgleichsfonds Elektr.-Gesellschaft (Produktionsverluste) und Gemeinden (Wasserzinsverluste) Weiteres Vorgehen . Erste Interessenabwägung mit den Gesellschaften Auflegung der Prinzipien der Ausgleichsfonds Zweite Interessenabwägung mit den Gemeinden Uebermittlung des Dossiers an das Bundesamt für Umwelt (BAFU) Bewirtschaftung der Ausgleichsfonds der Gesellschaften und Gemeinden in Funktion der effektiven Massnahmen Implementierung der ausgewählten Massnahmen in den kantonalen Sanierungs- plan Retour des Dossiers und eventuelle Korrekturen. Offerteanfrage für die Realisierung der Sanierungsmassnahmen Beschluss des Staatsrates betreffend den kantonalen Plan der Sanierungs- massnahmen Jährliche Anpassung der Sanierungsmassnahmen in Funktion der Resultate und definierten Ziele Gewässersanierung Kanton Wallis
Diskussion über die Gewässersanierungsmassnahmen Die Diskussion kann auf folgender strukturierter Form erfolgen : Auf der Basis der in den Gewässersanierungsmassnahmen vorgeschlagenen und definierten Massnahmen kann die Diskussion entsprechend folgender Kriterien erfolgen: Machbarkeit Nutzen Kosten Verhältnismässigkeit Erste generelle Beurteilung In einer Frist von 10 Wochen wird jede Gemeinde ihre Meinung über die vorgeschlagenen Gewässersanierungs-massnahmen abgeben. Gewässersanierung Kanton Wallis
Zusätzliche Erklärungen A donner en fonction des questions posées Gewässersanierung Kanton Wallis
Nummerierung der Massnahmen Die Nummerierung der Massnahmen soll auf folgendem System beruhen: Gewässersanierung Kanton Wallis
Nummerierung der Massnahmen nach Einzugsgebieten Gewässersanierung Kanton Wallis