Stand: 16.4.2015 /KF Anregungen / Einwände / Anträge zur geplanten Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen (WKA) in der Gemeinde Rödinghausen,

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 Präsentation transkript:

Stand: /KF Anregungen / Einwände / Anträge zur geplanten Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen (WKA) in der Gemeinde Rödinghausen, insbesondere hinsichtlich der Fläche im Gebiet Nr. 1 (Grothaus Feld) Immissionsschutz / Infraschall / tieffrequenter Schall – Verpflichtung zum Schutz der Gesundheit Die Gemeinde plant die Ausweisung von Windvorrangzonen mit einem Abstand von 300 m zu Einzel-Wohnhäusern bzw. 500 m zu Siedlungen. Aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken durch Lärm und Infraschall / tieffrequenten Schall sind die geplanten Abstände völlig unzureichend und werden nachdrücklich abgelehnt. Der Gemeinderat wird gebeten beim Bund / Land anzuregen, eine belastbare Studie über die Wirkungen des Infraschalls / tieffrequenten Schalls auf die Gesundheit der BürgerInnen in Auftrag zu geben. Bis zur Vorlage dieser Studie müssen Abstände von m Maßstab sein (H 10-Regelung). Optisch erdrückende Wirkung aufgrund des gewählten Abstandes Die Planung der Windkonzentrationszonen sieht einen Abstand von 300 m zu Einzelgebäuden und 500 m zu Wohnsiedlungen vor. Da die Tendenz dahin geht, WKA mit einer Gesamthöhe bis 200 m zu errichten, muss der Abstand allein aus dem Grund der optisch erdrückenden Wirkung auf mindestens 600 m festgesetzt werden (nicht aufgrund der möglichen Gesundheitsrisiken durch Lärm / Infraschall / tieffrequenten Schall – wie bereits unter Ziff. 1 erläutert -). Die bisher geplanten Abstandsflächen werden abgelehnt.

Schaffung eines „substanziellen Raumes“ für WKA Nach dem aktuellen Entwurf des Landesentwicklungsplanes (Stand Juni 2013) soll ein „substanzieller Raum“ für WKA geschaffen werden. Ca. 1,6 % der Landesfläche soll zeichnerisch als Windvorranggebiete in den Regionalplänen ausgewiesen werden. Die jetzt vorgesehen Flächen in Rödinghausen umfassen ca. 2,2 % der Gesamtfläche. Wenn das von der Landesregierung im Entwurf angestrebte Ziel in Rödinghausen nicht erreicht wird (durch Herausnahme des Suchraumes 1 – Grothaus Feld - und möglicherweise anderer Flächen), ist dies auf die örtlichen Besonderheiten zurückzuführen, nämlich die Herausnahme des anerkannten Kurgebietes im Ortskern Rödinghausen die Ausweisung einer zusätzliche Pufferzone von m um das Kurgebiet den Ausschluss des Überschwemmungsgebietes in Bruchmühlen aus dem Suchraum die ausgeprägte splitterhafte Bebauung in der Gemeinde Rödinghausen. Die angestrebten Ziele des Landes lassen sich nicht ohne weiteres auf die Kommunen herunterbrechen. Manche Kommunen werden mehr, andere weniger Raum für Windkraft haben. Es ist immer die spezielle Situation vor Ort zu betrachten. Der Rat der Gemeinde hat im Rahmen der Abwägung bei der Flächenauswahl alle Freiheiten, zu einer Fläche ja oder nein zu sagen. Auch hat er die Möglichkeit, auf die Ausweisung von Konzentrationsflächen zu verzichten. Widerspruch zum Gebietsentwicklungsplan und Landschaftsplan – Schutz der Landschaft und des Biotopverbundes Im geltenden Gebietsentwicklungsplan ist der Bereich östlich der Ostkilverstraße als Teil eines Biotopverbundes und einer wertvollen Kulturlandschaft dargestellt (Nr. 60 „Darmühlenbach bei Halloh“. Diese Kartierung umfasst sowohl Waldbereiche, aber auch einen bedeutenden Siekbereich. Zum Schutz der Landschaft heißt es im Gebietsentwicklungsplan, dass Bereiche für den Schutz der Landschaft wegen ihrer Bedeutung für den Ressourcenschutz, den Biotopverbund …. zu erhalten und zu entwickeln sind. Als herausragende, prägende Elemente dieser großräumigen Freiraumbereiche werden ausdrücklich die im Kreis Herford typischen Sieke genannt. Die Ausweisung der Windvorrangzone im Suchraum Nr. 1, wird aus Gründen des Landschaft- und Biotopschutzes abgelehnt. Der Bau von WKA würde zudem das Landschaftsbild zerstören. Geschütztes Biotop – „Vogelhütte“ Im Waldgebiet „Vogelhütte“ befindet sich ein gesetzlich besonders geschütztes Biotop, bestehend aus einem naturnahen Fließgewässer mit einem Quell- und Sumpfbereich. Der Lebensraum der Tiere, die dort Nahrung finden und ihren Lebensraum am Biotop haben, würde – bei einer Ausweisung der unmittelbar angrenzenden Windkonzentrationszone - empfindlich gestört und ist deshalb nicht vertretbar.

Ornithologisches Gutachten – begrenzte Aussagekraft Zur Erfassung der spezifischen Brutvogelarten in dem ha großen Untersuchungsgebiet wurden von April bis Juli 2013 tagsüber 6 und nachts 2 Kontrollen durchgeführt. Der gesamte Zeitaufwand betrug 115 Stunden. Der Gutachter schreibt, dass bei einer größeren Anzahl von Kontrollen sowie einem höheren Zeitaufwand verlässlichere Ergebnisse erzielt worden wären. Um gesicherte Ergebnisse zu erzielen, ist eine Nachbesserung erforderlich. Rotmilan / Wespenbussard / Turmfalke / Schleiereule / Mäusebussard / Waldkauz / Feldlerche – unzureichende Erfassung 7.1 Rotmilan Nach dem orithologischen Gutachten wurde 2013 kein Rotmilan gesichtet. Eine großräumige und systematische Erfassung der Flüge hat nicht stattgefunden und 2015 ist an der Ostkilver Straße ein Rotmilan beobachtet worden (ehrenamtlich bestellter Landschaftsschützer des Kreises). Der Rotmilan ist in den vergangenen Jahren immer wieder in Höhe des Hauses Im Kracht 9 sehen worden, letztmalig am (ehrenamtlicher Vogelkundler). Die geplante Windvorrangzone im Suchraum 1 befindet sich damit nachweislich im unmittelbaren Revierradius dieses Vogels. Eine detaillierte Untersuchung über das Vorkommen und Flugverhalten ist für eine sachgerechte Entscheidung notwendig. 7.2 Wespenbussard Der Wespenbussard hat 2011, 2012 und 2013 im nördlichen Waldbereich „Voßholz“ gebrütet. Der Brutplatz liegt nur 1 km südlich der geplanten Windvorrangzone Nr. 1. Die Ausweisung der Konzentrationszone Nr. 1 wird deshalb kritisch gesehen. 7.3 Turmfalken / Schleiereulen Auf dem bäuerlichen Anwesen Ostkilverstr. 37 brütet seit Jahren ein Turmfalken-/ Schleiereulenpaar. Z.Z. hat dort ein Turmfalkenpaar das Nest bezogen, im vergangenen Jahr ein Schleiereulenpaar. 3 Jungtiere sind 2014 geschlüpft. Weiterhin sind in 2014 und 2015 Schleiereulen in Höhe des Grundstücks Bruchmühlener Str. 1 gesichtet worden. Sie wurden weiterhin 2014/2015 am Grundstück Im Kracht 6 gesehen. Ein Turmfalkenpaar hatte 2014 in einer Eiche auf dem Grundstück Bruchmühlener Str. 19 einen Brutplatz (Sichtung eines fachkundigen Biologen) sind Turmfalken dort wieder gesehen worden, ebenso in Höhe des Grundstücks Im Kracht 6. Das Revier der Turmfalken / Schleiereulen ist bisher nicht erfasst und bedarf deshalb der näheren Untersuchung.

7.4 Mäusebussard / Waldkautz / Feldlerche Mäusebussard / Waldkautz / Feldlerche, die im bzw. um die „Vogelhütte“ heimisch sind, würden bei einem Bau einer WKA weiter gefährdet. Vorkommen von Fledermäusen Im Nahbereich des geplanten WKA-Gebietes Nr. 1 sind seit Jahren auf vielen Grundstücken immer wieder Fledermäuse gesichtet worden. Fledermäuse zählen zu den streng geschützten Arten. Das Fledermausvorkommen und die –arten sind zu ermitteln, um ein mögliches späteres Konfliktpotential durch Fehlinvestitionen bei behördlich angeordneten Abschaltzeiten auszuschließen. Vorbelastung durch Biogasanlagen In unmittelbarer Nähe des WKA-Gebietes Nr. 1 befinden sich zwei Biogasanlagen, Ostkilverstr. 25 und Ackerweg 11. Der Betrieb der beiden Anlagen ist mit nicht unerheblichen Immissionen verbunden. Nicht nur die Geräusche, die die verschiedenen Motoren und Generatoren mehr oder wenig ständig verursachen, sondern auch die, die durch die tägliche Beschickung der Anlagen mit Traktoren, Radlagern etc. entstehen, sind bedeutsam. Hinzu kommen die immensen Fahrbewegungen, die beim Einlagern der Materialen (Mais, Grünroggen, Gras, Gülle, Mist etc.) entstehen, aber auch die Ausfuhr der Reststoffe auf umliegende Äcker. Die Ausweisung eines WKA-Gebietes bedeutet eine weitere zusätzliche deutliche permanente Zunahme der Immissionen und wird deshalb abgelehnt. Zeichnerische Darstellung des Waldes „Vogelhütte“ - unvollständig Der Waldbereich „Vogelhütte“ ist unvollständig dargestellt und bedarf der Ergänzung. Gasfernleitung in der Konzentrationsfläche Nr. 1 Eine Pufferzone (Abstandsfläche) für die Gasfernleitung wurde bisher nicht aufgenommen. Ergebnis: Die Ausweisung einer Windkonzentrationszone im Suchraum Nr. 1 (Grothaus Feld) ist aus den dargelegten Gründen unverantwortbar. Diese Fläche ist deshalb aus der Planung für Windkraftanlagen herauszunehmen.

Suchräume

Schall

Größenverhältnis WKA - Wohnhaus

Schaffung eines „substanziellen Raumes“ –Besonderheiten in Rödinghausen

Darstellung der weichen Tabukriterien

Zeitaufwand

Rotmilan

Wespenbussard

Turmfalke

Mäusebussard

Waldkauz

Feldlerche

Kriterien Suchraum 1 Seite 2

Kriterien Suchraum 1

Kriterien Suchraum 1 Seite 3

46. FNP– Änderung (Entwurf)

Ergebnis der Einzelfallprüfung der 4 Suchräume

Den in dem anliegenden Schreiben vom dargestellten Anregungen / Einwänden / Anträgen zur geplanten Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen der Gemeinde Rödinghausen, insbesondere hinsichtlich der Fläche im Gebiet Nr. 1 (Grothaus Feld) schließen wir uns uneingeschränkt an: NameVornameRödinghausen, Straße, Hs-Nr.Unterschrift

NameVornameStraße, Haus-Nr.:Telefon/Handy Unterschrift Interessensbekundung zur Gründung der Bürgerinitiative "Kein Windrad in Grothaus Feld"

Die Präsidentin des Umweltbundesamtes Maria Krautzberger fordert: Die gesundheitlichen Auswirkungen von Infraschall sind weiter zu erforschen! Von größeren Abständen zwischen Windrädern und Wohnbebauung rät sie ab, um die Energiewende nicht zu gefährden! Wir sagen: Der Gesundheitsschutz ist im GG garantiert und hat absoluten Vorrang haben!!!!

Engeriewende mit dem Bürger/ den Bürgerinnen und mit Augenmaß ! Das landesweite Bündnis „Vernunftwende“ fordert eine „vernünftige Energiewende“. Darin werden folgende Kernpunkte gefordert: 1. Abstand von WKA zur Wohnbebauung mindestens 10 x Gesamthöhe der Windräder. 2. Keine WKA im Wald. 3. Ausbau nur unter Berücksichtigung der Gesundheit der Menschen, in Bezug auf Lärm, Infraschall und optischer Bedrängung 4. Strikte Einhaltung von Arten-, Natur-, Landschafts- und Umweltschutz. 5. Rückgewinnung der Planungskompetenz für die Kommunen durch Abschaffung der Privilegierung für WKA durch § 35 BauGB

Jetzt aktiv werden !! Nicht erst, wenn die WKA gebaut werden! Initiative „Gemeinsam gegen Windkraft in Grothaus Feld“