Das Bundesvergabegesetz

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 Präsentation transkript:

Das Bundesvergabegesetz Möglichkeiten der Implementierung von Nachhaltigkeitskriterien in Ausschreibungen Workshop Energieeffizienz in der kommunalen Beschaffung 8. – 9. April 2010 Robert Hörmann prove Unternehmensberatung GmbH SMART SPP Österreich

Umweltschutz durch Vergaberecht Interpretierende Mitteilung der Kommission über das auf das Öffentliche Auftragswesen anwendbare Gemeinschaftsrecht und die Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, Brüssel, den 4.7.2001, KOM(2001) 274 endgültig Europäische Kommission, Umweltorientierte Beschaffung! Ein Handbuch für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen, 2005 RL 2006/32/EG vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen - Artikel 5 Endenergieeffizienz im öffentlichen Sektor VO (EG) Nr. 106/2008 vom 15. Januar 2008 über ein gemeinschaftliches Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte - Artikel 6 Werbung in Bezug auf Energieeffizienzkriterien Mitteilung der Kommission, Umweltorientiertes Öffentliches Beschaffungswesen, Brüssel, den 16.7.2008, KOM(2008) 400 endgültig RL 2009/33/EG vom 23. April 2009 über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge VO (EG) Nr. 66/2010 vom 25. November 2009 über das EU-Umweltzeichen http://ec.europa.eu/environment/gpp/index_en.htm Bundesvergabegesetz § 19 Abs. 5 BVergG 2006 Im Vergabeverfahren ist auf die Umweltgerechtheit der Leistung Bedacht zu nehmen. …

Berücksichtigungsmöglichkeiten 1. Festlegung der Anforderungen an den Auftrag Auftragsgegenstand und Leistungsbeschreibung Technische Spezifikationen Umweltzeichen Produktionsprozesse und -methoden 2. Auswahl der Bieter Ausschlussgründe Technische Leistungsfähigkeit 3. Zuschlagserteilung Zuschlagsverfahren Zuschlagskriterien 4. Auftragsausführungsklauseln

Festlegung der Anforderungen an den Auftrag

Dienstleistungsaufträge: Was will ich kaufen? Bauaufträge: „Planung und Bau eines Passivenergiehauses“ Dienstleistungsaufträge: „Umweltverträgliche Gebäudereinigung“ Lieferaufträge: „Ungebleichtes Recycling-Papier“ (Foto: www.wwf.ch)

Wahl des Auftragsgegenstandes AG ist grundsätzlich frei, jedoch Primärrecht ist zu beachten: Gleichbehandlung Nichtdiskriminierung Bio-Erdäpfel, die das Gütezeichen „Bio-Austria“ tragen Buswartehäuschen aus einheimischen Holz AG ist aber nicht verpflichtet, seinen Bedarf so auszurichten, dass möglichst viele Anbieter angesprochen sind. Die Festlegung des Auftragsgegenstandes darf nicht dazu führen, dass der Marktzugang zu Lasten von Bieters aus anderen Mitgliedsstaaten führt:

Hinreichend genau und neutral! Wie beschreibe ich, was ich will? Leistungsbeschreibung § 95 BVergG 2006 Hinreichend genau und neutral! Funktionale Leistungsbeschreibungen Straßenbeleuchtung gemäß EN 13201 und einem Gesamtenergieverbrauch von max. x kWh/a …. Das Gebäude ist so zu planen, dass der Energieverbrauch des Gebäudes nicht über 40 kWh/m2/a liegt. und/oder Konstruktive Leistungsbeschreibungen Straßenbeleuchtung mit LED-Lampen mit mind. 100 lm/W sowie 2700 K und Solarpanel mit mind. 0,5 m2 … Leistungsbeschreibung § 96/4 BVergG 2006 Es sind gegebenenfalls Spezifikationen für die Lieferung von umweltgerechten Produkten oder für die Erbringung von Leistungen im Rahmen umweltgerechter Verfahren, soweit dies nach dem jeweiligen Stand der Technik und dem jeweils aktuellen Marktangebot möglich ist, anzugeben. Die Leistungs- und Funktionsanforderungen haben, soweit dies auf Grund der Aufgabenstellung möglich ist, Anforderungen an die Umweltgerechtheit der Leistung zu beinhalten. Leistungsbeschreibung – Lebenszykluskosten § 96/5 BVergG 2006 Es sind mit der Leistung in Zusammenhang stehende allfällige zukünftige laufende bzw. anfallende kostenwirksame Faktoren (zB Betriebs- und Erhaltungsarbeiten, Serviceleistungen, erforderliche Ersatzteil-Lagerhaltung, Entsorgung) aufzunehmen, falls deren Kosten ein Zuschlagskriterium bilden. Technische Spezifikationen §§ 2 Z 34 und 98 BVergG 2006 Festlegung z.B. durch Verweis auf Normen (EN,ISO, ÖNORM etc.) jedoch mit Zusatz „oder gleichwertiger Art“ Bieter muss mit geeigneten Mitteln nachweisen, dass Gleichwertigkeit gegeben ist. z.B.: technische Beschreibung des Herstellers oder ein Prüfbericht einer anerkannten Stelle

Produktionsprozesse und -methoden § 2 Z 34 BVergG 2006 … können vorgeschrieben werden, wenn dadurch (un-)sichtbare Anforderungen an die Leistung spezifiziert werden und zur Charakterisierung des Produktes beitragen. Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft Strom aus erneuerbarer Energiequellen Papier muss total chlorfrei (TCF) gebleicht sein

Produktionsprozesse II § 2 Z 34 BVergG 2006 Anforderungen dürfen jedoch nicht diskriminierend sein: Umweltfreundlicher Strom aus Windrädern Strom aus erneuerbarer Energie Anforderungen müssen sich auf das Produkt/ Leistung beziehen und beispielsweise nicht auf die allgemeine Unternehmenspolitik Geschäftsreisen des Unternehmens dürfen nur per Eisenbahn erfolgen. Der Abtransport des Bauschuttes hat per Eisenbahn zu erfolgen. (Vorsicht: nur falls nicht diskriminierend!)

Dürfen Umweltzeichen zum Einsatz kommen? JA! zur Leistungsbeschreibung zum Nachweis aber …

Umweltzeichen zur Leistungsbeschreibung § 98/6 BVergG 2006 AG können zur Beschreibung der Leistung auf technische Spezifikationen oder Teile davon Bezug nehmen, die in europäischen, in nationalen, multinationalen oder ins sonstigen Umweltgütezeichen festgelegt sind, sofern sich die Spezifikationen zur Definition der Merkmale der Leistung eignen; auf Grundlage wissenschaftlich abgesicherter Informationen erarbeitet; im Rahmen eines Verfahrens unter Einbeziehung der relevanten Stakeholders erstellt und für alle interessierten Kreise zugänglich. Sollten Teile des Umweltzeichens sich auf zB allgemeine Managementpraxis beziehen und damit nicht direkt auf den Auftragsgegenstand, so sollten diese Anteile nicht für Aufträge, die unter die EU-RL fallen als technische Spezifikationen verwendet werden.

Umweltzeichen als Nachweismittel § 98/6 BVergG 2006 „Der Nachweis der Umweltanforderungen kann durch das Umweltzeichen XY oder durch andere geeignete Beweismittel, wie technische Beschreibungen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen, erfolgen.“

Auswahl der Bieter

Umweltsünder als Bieter Umweltsünder als Bieter?? Ausschlussgründe §§ 68 Abs 1 Z 4 + 5 BVergG 2006 Bieter sind auszuschließen, wenn berufliche Zuverlässigkeit wegen rechtskräftigem Urteil in Frage steht Schwere nachweisliche Verfehlungen gegen das Umweltrecht begangen wurden § 73 Abs 2 Unternehmer kann jedoch Besserung nachweisen!!

Umweltspezialisten als Auftragnehmer I Technische Leistungsfähigkeit §§ 75 Abs 5, 6 und 7 BVergG 2006 Erfordert ein Auftrag besonderes Know-how im Umweltbereich, so ist einschlägige Erfahrung ein zulässiges Kriterium der technischen Leistungsfähigkeit. Referenzprojekte z.B.: Es sind 3 Referenzprojekte über Planung von Kindergärten mit einem spezifischen Heizbedarf von max. 30 kwh/m2/a vorzulegen. Beschreibung der technischen Ausrüstung sowie der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten z.B.: Labor zur Untersuchung des Aushubs auf Schadstoffe XY

Umweltspezialisten als Auftragnehmer II Technische Leistungsfähigkeit §§ 75 Abs 5, 6 und 7 BVergG 2006 Angaben über die technischen Fachkräfte z.B.: Mind. ein/e TechnikerIn mit Erfahrung im Bereich kontrollierter Wohnraumbelüftung Berufliche Fähigkeiten insb. der für die Ausführung der Arbeiten verantwortlichen Personen z.B.: Die ausführenden Personen haben an regelmäßigen Schulungen zu umweltfreundlicher Reinigung im Ausmaß von mind. 16 Stunden im letzten Jahr teilgenommen.

Umweltspezialisten als Auftragnehmer III Technische Leistungsfähigkeit § 75/6 und 7 sowie § 77 BVergG 2006 Bei Bau- und Dienstleistungsaufträgen, können Angaben über die Umweltmanagementmaßnahmen, die der Unternehmer bei der Ausführung des Auftrages gegebenenfalls anwenden will, verlangt werden. nur bei Aufträge, deren Ausführungen die Umwelt gefährden könnte z.B.: Abfallentsorgung, Bauvorhaben in sensiblen Gebieten, Verkehrsdienstleistungen, Reinigungsdienstleistungen Als Nachweis, dass der Unternehmer bestimmte Normen für das Umweltmanagment erfüllt, kann u.a. eine EMAS- Registrierung dienen.

Zuschlagserteilung

Welches ist das beste Angebot? Zuschlag § 130 BVergG 2006 Angebot mit dem niedrigsten Preis oder technisch und wirtschaftlich günstiges Angebot

Umweltbezogene Zuschlagskriterien § 2 Z 20 BVergG 2006 Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand Ausmaß der Energieeffizienz der Bürobeleuchtung des Lieferanten Energieverbrauch im Stand-by Modus des PC Erlauben AG keine willkürliche Entscheidung Ausmaß der Effizienzsteigerung der Leuchtmittel beim Nachkauf (Festlegungen erfolgen durch Auftraggeber) Sind Bietern bekannt Verstoßen nicht gegen das europäische Primärrecht (insb. Nichtdiskriminierung/Gleichbehandlung)

Formulierungsmöglichkeit Zuschlagskriterium Ausmaß der Zielerreichung Angebote, die die Anforderungen des ENERGY STAR- Standards (v5.0) erreichen, erhalten 10 Punkte. Verhältnis zu dem Mitbewerbern Das Angebot mit der größten nachgewiesenen Energie- einsparung erhält 10 Punkte, die nachfolgenden Bieter proportional weniger. „Alle“ während der Lebensdauer eines Produktes oder Dienstleistung anfallenden Kosten werden in der Kaufentscheidung berücksichtigt, insb. Kaufpreis Betriebs- und Erhaltungskosten (inkl. Energie- und Wasserverbrauch etc.) Entsorgungskosten bzw. Wiederverkaufswert

Ausführungsbestimmungen

ökologische Vertragsbestimmungen § 99/1/13 BVergG 2006 sind während der Erbringung der Leistung zu erfüllen vom Auftraggeber in der Ausschreibung bekannt zu machen Wiedergewinnung oder Wiederverwendung von Verpackungsmaterial und gebrauchten Produkten durch den Lieferanten Durchführung von Schulungen der MitarbeiterInnen in umweltfreundlichem Reinigungsverhalten Laufende Auflistung der bei der Reinigung verwendeten Materialien inkl. Nachweis der Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen umweltfreundlichen Transportart für die Auslieferung von Waren, sofern dies bei dem betreffenden Auftrag nicht zu einer Diskriminierung führt. Vorsicht bei Lieferaufträgen, wenn dadurch Anpassung der Organisation, der Struktur oder der Politik eines Unternehmens, das in einem anderem MS ansässig ist, erforderlich werden

Sonderregelung „Straßenfahrzeuge“

Beschaffung von Straßenfahrzeugen § 80 BVergG 2006 AG haben folgende betriebsbedingten Energie- und Umweltauswirkungen während der gesamten Lebensdauer zu berücksichtigen: Energieverbrauch CO2-Emissionen Emissionen von Stickstoffoxiden (NOx), Nichtmethan-Kohlenwasserstoffen (NMHC) und Partikeln.

Beschaffung von Straßenfahrzeugen § 80 BVergG 2006 Der AG hat hinsichtlich der Energie- und Umweltauswirkungen technische Spezifikationen festzulegen oder Zuschlagskriterien festzulegen. oder die Lebenszykluskosten zu quantifizieren und bei Best- oder Billigstbieterprinzip zu berücksichtigen.

Geldwert der CO2- und Schadstoff-Emissionen – Beispiel Bus Beispiel von Beschaffungsservice Austria

Zusammenfassung Umwelt- und Energieeffizienzkriterien im Vergaberecht von europäischer/nationaler Ebene gewünscht umweltorientierte Festlegung des Auftragsgegenstandes am zielführensten! Leistungsbeschreibung jedoch möglichst klar und nachvollziehbar erstellen Nachweisbarkeit/Prüfbarkeit der Anforderungen im Vorfeld abklären Bezug zum Leistungsgegenstand als Richtschnur für ökologische Kriterien Falls Verweis auf bestimmte Zeichen/Labels/Normen zweckmäßig, mit „oder gleichwertig“ ergänzen. Regionalpräferenzen idR nicht durch ökologische Kriterien gedeckt

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! DI Robert Hörmann prove Unternehmensberatung GmbH Brahmsplatz 1 1040 Wien Tel.: +43(1)/971 24 36 www.smart-spp.eu www.smart-spp-austria.blogspot.com www.prove.at