WBK ZivilschutzstellenleiterZivilschutz
WBK ZivilschutzstellenleiterAbteilung Anlassarten die durch die ZSO durchgeführt werden dürfen: Wiederholungskurse Katastrophen- und Nothilfeeinsätze Instandstellungseinsätze Einsätze zugunsten der Gemeinschaft
WBK ZivilschutzstellenleiterAbteilung Gesetzliche Grundlagen Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft BZG Artikel 27 1 d Verordnung über Einsätze des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft (VEZG) 01. Juli 2008 ZSG § 10 3 c Weisung für den Vollzug der VEZG im Kt ZH 18. Februar 2010 ? KZV § 7 3
WBK ZivilschutzstellenleiterAbteilung Was sind Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft
WBK ZivilschutzstellenleiterZivilschutz Einsätze zugunsten der Gemeinschaft müssen: durch die Gesuchsteller schriftlich beantragt werden den gesetzlichen Vorgaben entsprechen durch die verantwortlichen Behörden verfügt werden mit einer Kopie der Verfügung dem Kanton (Zelle Einsatz) angezeigt werden mit einer Kopie der Verfügung durch den Kanton dem Bund angezeigt werden