Schuljahr 2005/06 Konferenz, am 17.11.2005.

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 Präsentation transkript:

Schuljahr 2005/06 Konferenz, am 17.11.2005

BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung Tagesordnung Fördern und Fordern Projekt "eLSA" Neues Schulnetzwerk Diverses – Allfälliges Personelles - Dank 17.11.2005 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung Fördern und Fordern Grundlage: Erlass vom 05.09.05 (siehe Homepage) Inhalt des Erlasses: Verpflichtendes standortbezogenes Förderkonzept beginnend mit dem Schuljahr 05/06 Gesetzl. Grundlage: §8 lit.g SchOG unter Förderunterricht sind nicht zu beurteilende Unterrichtsveranstaltungen zu verstehen §12 (6) bis (9) SchUG (*) §19 (3a) u. (4) SchUG (*) §4 (1) bis (3) sowie §1 (4) Teilungszahlenverordnung (*) Geltung: Unbefristet ab Schuljahr 05/06 17.11.2005 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung Fördern und Fordern §12 (6) bis (9) SchUG (6) Schüler an Haupt- und Berufsschulen sind verpflichtet, den Förderunterricht zu besuchen, sofern von Amts wegen oder auf Antrag des Schülers der den betreffenden Pflichtgegenstand unterrichtende Lehrer feststellt, daß der Schüler zur Vorbereitung auf den Übertritt in eine höhere Leistungsgruppe oder zur Vermeidung des Übertrittes in eine niedrigere Leistungsgruppe des Förderunterrichtes bedarf; dies gilt auch für den Förderunterricht in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache der Hauptschule während des Beobachtungszeitraumes und in der niedrigsten Leistungsgruppe, wenn der Schüler des Förderunterrichtes bedarf, weil er die Anforderungen in wesentlichen Bereichen nur mangelhaft erfüllt oder wegen eines Schulwechsels Umstellungsschwierigkeiten hat. (7) Soweit nicht eine Verpflichtung zur Teilnahme am Förderunterricht gemäß Abs. 6 besteht, können sich Schüler nach Feststellung der Förderungsbedürftigkeit durch den unterrichtenden Lehrer zur Teilnahme am Förderunterricht anmelden. Die Anmeldung gilt nur für den betreffenden Kurs des Förderunterrichtes oder - sofern ein Kurs lehrplanmäßig nicht vorgesehen ist - für die für den betreffenden Schüler vorgesehene Dauer des Förderunterrichtes. (8) Bei Wegfall der Förderungsbedürftigkeit kann sich der Schüler von der weiteren Teilnahme am Förderunterricht abmelden. Sofern nach Feststellung des Lehrers die Förderungsbedürftigkeit noch besteht, bedarf die Abmeldung der Zustimmung des Schulleiters. (9) Der zuständige Bundesminister kann durch Verordnung das Ausmaß für die Teilnahme eines Schülers am Förderunterricht in einem Unterrichtsjahr beschränken; hiebei ist auf die Anforderungen des Lehrplanes der einzelnen Schulstufen im Verhältnis zur durchschnittlichen Belastbarkeit der Schüler und auf die Förderungsbedürftigkeit der Schüler Bedacht zu nehmen. 17.11.2005 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung Fördern und Fordern §19 (3a) u. (4) SchUG (3a) Wenn die Leistungen des Schülers auf Grund der bisher erbrachten Leistungen in einem Pflichtgegenstand zum Ende des 1. oder des 2. Semesters mit „Nicht genügend“ zu beurteilen wären, ist dies den Erziehungsberechtigten unverzüglich mitzuteilen und dem Schüler sowie den Erziehungsberechtigten vom Klassenvorstand oder vom unterrichtenden Lehrer Gelegenheit zu einem beratenden Gespräch zu geben (Frühwarnsystem). Dabei sind insbesondere Fördermaßnahmen zur Vermeidung dieser negativen Beurteilung (zB Analyse der Lerndefizite unter Einbeziehung der individuellen Lern- und Leistungsstärken, Fördermöglichkeiten, Förderunterrichtsangebote, Leistungsnachweise) zu erarbeiten und zu beraten. Dies gilt für Berufsschulen mit der Maßgabe, dass die Verständigung auch an den Lehrberechtigten zu ergehen hat und an lehrgangsmäßigen Berufsschulen an die Stelle des 1. bzw. des 2. Semesters die 1. bzw. die 2. Hälfte des Lehrganges tritt; diese Verständigungspflicht besteht nicht an lehrgangsmäßigen Berufsschulen mit einer geringeren Dauer als acht Wochen. (4) Wenn das Verhalten eines Schülers auffällig ist, wenn der Schüler seine Pflichten gemäß § 43 Abs. 1 in schwer wiegender Weise nicht erfüllt oder wenn es die Erziehungssituation sonst erfordert, ist dies den Erziehungsberechtigten unverzüglich mitzuteilen und dem Schüler sowie den Erziehungsberechtigten vom Klassenvorstand oder vom unterrichtenden Lehrer im Sinne des § 48 Gelegenheit zu einem beratenden Gespräch zu geben (Frühinformationssystem). Dabei sind insbesondere Fördermaßnahmen zur Verbesserung der Verhaltenssituation (zB individuelles Förderkonzept, Ursachenklärung und Hilfestellung durch die Schulpsychologie-Bildungsberatung und den schulärztlichen Dienst) zu erarbeiten und zu beraten. Dies gilt für Berufsschulen mit der Maßgabe, dass die Verständigung auch an den Lehrberechtigten zu ergehen hat; diese Verständigungspflicht besteht nicht an lehrgangsmäßigen Berufsschulen mit einer geringeren Dauer als acht Wochen. 17.11.2005 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung Fördern und Fordern §4 (1) bis (3) sowie §1 (4) Teilungszahlenverordnung Nach der Teilungszahlenverordnung ist eine Teilung im Fremdsprachenunterricht vorgeschrieben, wenn folgende Klassenschülerzahlen überschritten werden: In lebenden Fremdsprachen an der Unterstufe der AHS: 29 (Beibehaltung, sofern Klassenschülerzahl nicht unter 26 sinkt) Latein an der Unterstufe der AHS: 31. In Fremdsprachen an Oberstufe der AHS und BMHS: 25. Die Gruppenbildung hat auf der jeweiligen Schulstufe klassenübergreifend zu erfolgen. Teilungen bleiben in den folgenden Schulstufen aufrecht, sofern die durchschnittliche Klassenschülerzahl auf der betreffenden Schulstufe 20 nicht unterschreitet. Bei vier Parallelklassen mit über 100 Schülern: eine Gruppe zusätzlich; bei fünf mit über 125 Schülern und bei sechs Parallelklassen mit über 150 Schülern wiederum je eine Gruppe mehr. Schulautonomie: Aus organisatorischen oder pädagogischen Gründen kann der Schulleiter nach Befassung des SGA die Gruppenbildung nach den jeweiligen pädagogischen Erfordernissen (klassenintern!) vornehmen; als Gesamtrahmen bleibt aber die Gruppenzahl nach obigen Bestimmungen aufrecht.   Teilungszahlen in anderen Gegenständen: Teilung in Gruppen, wenn folgende Schülerzahlen überschritten werden: Werkerziehung19; Bildnerische Erziehung an AHS-Unterstufe30; Bildnerische Erziehung an AHS-Oberstufe und BMHS   (klassenbezogen)24; Leibesübungen mit besonderen Sicherheitsanforderungen (=Schwimmen)       19; Einführung in die Informatik (in 7. und 8. Schulstufe)18; Informatik (Oberstufe) (klassenbezogen)11  Variable Gruppenstärke: Übungen in Chemie und Physik 9 (+/- 2); Instrumentalmusik 3 bis 5. Im Rahmen der Schulautonomie kann der SGA regionale Abweichungen von der Teilungszahlenverordnung beschließen (Zweidrittelmehrheit in jeder im SGA vertretenen Gruppe sowie Werteinheitenkontingentierung für die Schule erforderlich). 17.11.2005 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

Fördern und Fordern Förderung heißt bzw. ist Bestmögliche Entwicklung der Leistungspotenziale aller SchülerInnen Bei Lernversagen mögliche negative Beurteilungen möglichst verhindern Ein Qualitätselement der Schule 17.11.2005 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

Fördern und Fordern Förderung erfolgt durch Zusätzliche Maßnahmen z.B. Freigegenstände Unverbindliche Übungen Intensives Individualisieren des Unterrichts Differenzierte Unterrichtsgestaltung Zusätzliche Maßnahme: Förderunterricht 17.11.2005 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung Fördern und Fordern Fördermaßnahmen zur Vermeidung einer negativen Beurteilung (durch KV bzw. KlassenlehrerInnen), die in möglichst strukturierter Form mit der Schülerin bzw. dem Schüler und den Erziehungsberechtigten besprochen werden müssen: Analyse der Lerndefizite unter Einbeziehung der individuellen Lern- und Leistungsstärken Fördermöglichkeiten Förderunterrichtsangebote Leistungsnachweise …. 17.11.2005 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung Fördern und Fordern Standortbezogenes Förderkonzept Expliziter Förderunterricht (*) Förderung der SchülerInnen mit nichtdeutscher Muttersprache (*) Förderung von begabten SchülerInnen (*) Angebot für den Erwerb unterschiedlicher Kompetenzen (*) Maßnahmen an den Nahtstellen (*) Pädagogisches Gesamtkonzept (*) 17.11.2005 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

Expliziter Förderunterricht Angabe der verwendeten Ressourcen der eingesetzten Lehrkräfte der zeitlichen Planung des jeweiligen Prozederes: Wie wird der Förderunterricht abgehalten Kultur der "Vereinbarungen" mit den Erziehungsberechtigten 17.11.2005 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

Förderung der SchülerInnen mit nichtdeutscher Muttersprache Maßnahmen für a.o. und ordentliche SchülerInnen Unverbindliche Übungen od. muttersprachlicher Unterricht Weitere Maßnahmen für SchülerInnen mit einer anderen Erstsprache als Deutsch: Möglichkeit des Einschleifens bei der Aufnahme als ordentliche(r) SchülerIn 17.11.2005 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

Förderung von begabten SchülerInnen Durch: Freigegenstände bzw. Unverbindliche Übungen ev. mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw. vorgebildete SchülerInnen Teilnahme an Sommerakademien Spezifische Schwerpunkte an der Schule Intensivsprachwochen … 17.11.2005 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

Angebot für den Erwerb unterschiedlicher Kompetenzen "Lernen lernen" bzw. Lernkompetenztraining "Lernerfolgsverbesserung" "Lernwerkstätten" Tutorensystem Maßnahmen zu: sozialem Lernen Leseförderung Legasthenikerförderung … 17.11.2005 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

Maßnahmen an den Nahtstellen Anknüpfen an die Vorkenntnisse und Vorerfahrungen Einstiegsphasen in Anfangsklassen "Ankommenstage" Maßnahmen zur Bildungslaufbahnbegleitung … 17.11.2005 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

Pädagogisches Gesamtkonzept Was ist mit individueller Förderung am Standort gemeint? Wie soll sie umgesetzt werden? Was sind die Konturen des pädagog. Leitbilds d.h. In welchen Bereichen wird es schon erfolgreich praktiziert bzw. Ist die Schule und sind die Lehrkräfte darauf vorbereitet? 17.11.2005 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung Fördern und Fordern Das Förderkonzept soll: Den Förderbedarf des Standortes berücksichtigen Das Qualifikationsprofil des LehrerInnenteams (Ausbildung, Erfahrungen, …) berücksichtigen Alle vorhandenen Ressourcen miteinander verknüpfen 17.11.2005 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung Fördern und Fordern Zielgerichtetes Fördern setzt voraus: Planung auf Schulebene (Bedarf, Ressourcen) Planung auf Klassenebene Genaue Beschreibung der Stärken und Schwächen auf individueller Ebene 17.11.2005 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung Fördern und Fordern Feedback d.h. welche Ziele wurden erreicht: Evaluation am Standort für die Planung im folgenden Schuljahr Evaluation und allfällige Änderung der individuellen Fördermaßnahmen, sofern die Förderziele innerhalb des vorgesehenen Zeitraumes nicht erreicht wurden Rückmeldung an die Lernenden und erforderlichenfalls an die Erziehungsberechtigten, ob die SchülerInnen tatsächlich ihr Leistungspotenzial entfalten konnten 17.11.2005 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung Fördern und Fordern Fördernder Unterricht nimmt folgende Kriterien auf: Differenzierte Lernangebote und individuelle Zugänge Berücksichtigung individuell notwendiger Arbeitszeit sowie unterschiedlicher Vorkenntnisse Wahrnehmung unterschiedlichen Betreuungsbedarfs 17.11.2005 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung Fördern und Fordern Individuell förderliches Klima soll: Grundsätzlich Demotivation vermeiden An den Stärken der SchülerInnen anknüpfen Lern- und Leistungsbereitschaft ist Durch motivierende Lernmethoden und Unterrichtsformen zu fördern 17.11.2005 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung Fördern und Fordern Kontinuierlich zu fördern sind: Grundsätzliche Leistungsfähigkeit Besondere Begabung 17.11.2005 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung Fördern und Fordern Förderndes Lernklima bzw. Förderunterricht ist nicht gleichzusetzen mit individueller Nachhilfe!!! 17.11.2005 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung Fördern und Fordern Fördernde Maßnahmen: (Beispiele) FÖ-Unterricht durch "andere"LehrerInnen "Lernen lernen"-Kurse anbieten Umstiegshilfen an Nahtstellen (1. bzw. 5.Kl) Kurzkurse Einsatz von Peers, Tutoren (Zertifikat, Geld, …) Talentförderkurs, Perfektionskurs, Leistungskurs, Basiskurs Förderkurse auch am Samstag Unterstützung durch ECHA-LehrerInnen Wecken des Interesses an besonderen Themen (z.B. Astronomie) Präsentationsmöglichkeiten 17.11.2005 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung Fördern und Fordern Es gibt an der Schule eine Größe, die man nicht beziffern kann: Das vereinte Wissen aller Mitarbeiter Es ist ein unermessliches Kapital, das wir unseren Kunden, den SchülerInnen, zur Verfügung stellen können 17.11.2005 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung eLSA Bericht von Prof. Schachner http://elsa.schule.at http://www.classroom.at http://www.gemeinsamlernen.at 17.11.2005 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung Schulnetzwerk Statement von Prof. Riedl 17.11.2005 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung Diverses Top aktuell: Beleuchtung im Konferenzzimmer!!! Standards – Prof. Floimayr Schulbeginn 2006/07 (voraussichtliche Planung) - Mo: 1.UE: KV-Stunde ab 2.UE: WH-Prüfungen - Di: 1.UE: KV-Stunde ab 2.UE: WH-Prüfungen am Nachmittag: Noten- und Eröffnungskonferenz - Mi (1.Woche) – Fr (2.Woche): Unterricht lt. "prov." Stundenplan - Mo (3.Woche): Unterricht lt. def. Stundenplan 17.11.2005 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung Diverses Schulautonom freie Tage 06/07: Vom LSR empfohlen: Fr. 27.10.06 Fr. 18.05.07 Trodat-Akademie 5 SchülerInnen der 7.Klassen Meldungen bis 31.01.06 Findet am 07.03.06 statt Berufsorientierung (Prof. Burgholzer) Erlässe Abrufbar: http://www.lsr-ooe.gv.at Auf Schulhomepage z.B. Maturarichtlinien 17.11.2005 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung Diverses Teilnahme an PI-Seminaren ARGE-Leiter-Seminare sind zu besuchen!!! Voraussichtliche Liste der KVs der 1. bzw. 5.Klassen im Schuljahr 06/07: 1.Klassen: RIED (reine r.k.-Klasse), ACHL, BERE, BUCH, WEBE?, …? 5.Klassen: SCHL, WIMM, SCHK, WEBE?, …? Informationsnachmittag am Mo 21.11.05 in Welser Stadthalle 14.30 – 18.30 Uhr Teilnehmer und Helfer gesucht Tag der offenen Tür am Mi 30.11.05 Einheben eines freiwilligen Leistungsbeitrags für JRK von € 2.- pro Schüler pro Klasse durch den jeweiligen Klassensprecher 17.11.2005 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung Diverses Weiterführung der Notebookklassenidee auch im Schuljahr 06/07? Erstellen eines Leitbildes Brandschutzübung am 20.10.05 (Prof. Oswald) VOEST-Exkursionen: http://www.expeditionvoestalpine.at Förderverein der Schule Soll gleichzeitig auch Absolventenverein sein Mitgliedsbeitrag: € 12.- pro Jahr Elternverein Private Anliegen dürfen nicht über den EV laufen (z.B. EV soll sich um das Ausmalen des BE-Saals kümmern!) 17.11.2005 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

Diverses (keine kollektiven Vorwürfe!!!) Gangaufsichten und Supplierungen Wartezeit bzw. Warteplatz für SchülerInnen vor TEX bzw. TEW Umgang mit Unterrichtsmaterial Landkarten hängen Tage in den Klassen Videorecorder stehen in den Klassenräumen herum Verlassen der Klassenräume Frühzeitig Saustall Flaschen, Bücher, Papier, … liegen auf dem Boden Fenster bleiben offen, Licht wird nicht abgeschaltet Stühle sind nicht auf den Tischen Klassen sind nicht abgesperrt … Verlassen der EDV-Räume Sessel müssen zu den Tischen geschoben werden!!! 17.11.2005 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung Termine 1.SGA-Sitzung am Fr. 18.11.05, 14.00 Uhr Tag der offenen Tür am Mi. 30.11.05 (Programm siehe Aushang bzw. Homepage) Elternsprechtag am 16.12.05 von 15.00 – 19.00 Uhr Elternabende der 2. und 4.Klassen am Mo 16.01.06 Welche weiteren Elternabende (außer denen der 1.Klassen) wurden wann abgehalten? Bundeslehrertag: Mo, 27.03.06 Schriftl. RP ab Mo 08.05.06 Mündl. RP (voraussichtlich) von 19.06.06 – 26.06.06 Jahresabschlusskonferenz: Do 29.06.06 ab 13.30 Uhr 17.11.2005 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung Termine Ausblick: Nächste DBs: Mo 05.12.05 ab 14.00 Uhr im Festsaal Thema: "AHS 3000" mit Mag. Werner Uhlik Im Jänner 2006: (ev. Im Festsaal der FH?) Thema: "Allgemeine Bedienstetenschutz-Schulung" Gesetzliche Grundlagen Arbeitsunfälle Erste Hilfe Brandschutz … Wer hat "Erste Hilfe-Kurs", der nicht älter als 10 Jahre ist? Wortmeldungen 17.11.2005 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung Personelles & Dank Personelles Karenz: Prof. Reischl Vertretung: Mag. Karin Geiser Ev.Rel: Pfarrer Dr. Werner Engel Dank Prof. Koch für die Übernahme der ARGE sowie des Kustodiats Physik Prof. Elst und Kumpl für die Schulbuchaktion Prof. Schachner und Riedl für das Aufsetzen des neuen Schulnetzwerkes Prof. Frank für die Organisation der Lesung von Gudrun Pausewang am 08.11.05 Bereits jetzt Dank an alle, die mich in den nächsten Tagen bei verschiedenen Veranstaltungen und Tätigkeiten vertreten 17.11.2005 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung