Städtische Gesamtschule Soest Schulmitwirkung Städtische Gesamtschule Soest Präsentationen, die als Visualisierung zu einem Vortrag erstellt werden, erklären sich oft nicht aus sich selbst heraus. Powerpoint-Präsentationen, die als Visualisierung zu einem Vortrag erstellt werden, erklären sich oft nicht aus sich selbst heraus. Im Vortrag über die Schulmitwirkung war es die Absicht des Autors Dr. Heiner Wichterich die neu gewählten Mitglieder der Schulpflegschaft an der Städtischen Gesamtschule Soest zur aktiven und kreativen Mitarbeit in der Schule zu motivieren und gleichzeitig deutlich zu machen, dass derjenige wohl kaum zur Gestaltung der Schule beiträgt, der dies mit Berufung auf Rechtspositionen des Schul-Mitwirkungsgesetzes durchsetzen will. Der Dialog über die gute Schule hat Vorrang. Rechtsvorschriften helfen eher zur Klärung bei Konflikten.
Bemerkung zur Präsentation Der Vortrag zur Schulmitwirkung verfolgt die Absicht neu gewählte Mitglieder der Schulpflegschaft zur aktiven und kreativen Mitarbeit in der Schule zu motivieren und gleichzeitig deutlich zu machen, dass derjenige kaum zur Gestaltung der Schule beiträgt, der dies vor allem mit Berufung auf Rechtspositionen des Schul-Mitwirkungsgesetzes tun will. Der Dialog über die gute Schule hat Vorrang. Rechtsvorschriften helfen eher zur Klärung bei Konflikten. 22. November 2002 Städtische Gesamtschule Soest
Städtische Gesamtschule Soest Heute Abend Begrüßung und Einführung Wir sammeln Ideen zur Schulmitwirkung Konfliktfälle und das Schulrecht Offene Fragen 22. November 2002 Städtische Gesamtschule Soest
Gegensatz oder Ergänzung Recht Sachbezogen Neutral Allgemein Gerecht Erziehung Personenbezogen Fördernd Situationsspezifisch Liebevoll 22. November 2002 Städtische Gesamtschule Soest
Städtische Gesamtschule Soest Wir sollten zuerst sehen, was pädagogisch sinnvoll und wünschenswert ist ... ... und erst dann fragen, ob dies auch rechtlich relevant ist. 22. November 2002 Städtische Gesamtschule Soest
Städtische Gesamtschule Soest Schulmitwirkung Klasse Schule Schulträger Land 22. November 2002 Städtische Gesamtschule Soest
Mitwirkung in der Schule Schüler Eltern Lehrer SV Schul-Pflegschaft Lehrer-Konferenz Fach-Konferenz Schulkonferenz 22. November 2002 Städtische Gesamtschule Soest
Städtische Gesamtschule Soest Ziele der Mitwirkung § 1 Ziel der Mitwirkung ist es, die Eigenverantwortung in der Schule zu fördern und das notwendige Zusammenwirken aller Beteiligten in der Bildungs- und Erziehungsarbeit zu stärken. 22. November 2002 Städtische Gesamtschule Soest
Städtische Gesamtschule Soest Schulpflegschaft § 10 (2) Inhalt und Umfang der Mitwirkung der Erziehungsberechtigten ergeben sich aus deren Erziehungsauftrag und aus dem Auftrag der Schule. Die Erziehungsberechtigten werden durch die Schulpflegschaft vertreten. 22. November 2002 Städtische Gesamtschule Soest
Städtische Gesamtschule Soest § 10 (3) Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit und fördert den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. ... 22. November 2002 Städtische Gesamtschule Soest
Aufgaben der Schulkonferenz Die SK berät ... über die Bildungs- und Erziehungsarbeit der einzelnen Schule. Sie empfiehlt Grundsätze Zur Ausgestaltung der Unterrichtsinhalte und zur Anwendung der Methoden Unterrichtsverteilung – Einrichtung von Kursen Einheitliche Anwendung der Beurteilung 22. November 2002 Städtische Gesamtschule Soest
Städtische Gesamtschule Soest Entscheidungen Zeitliche Koordinierung der Hausaufgaben und Leistungsüberprüfungen Anregungen des Schulträgers (§ 15) Zusätzliche Arbeitsgemeinschaften Veranstaltungen der Schule Gestaltung der Beratung in der Schule Lernmittel 22. November 2002 Städtische Gesamtschule Soest
Städtische Gesamtschule Soest Behebung allg. Erziehungsschwierigkeiten Fünf- oder Sechs-Tage-Woche Unterrichtsbesuche der Eltern / Sprechtag Haushaltsmittel Besetzung von Schulleitungsstellen Zusammenarbeit mit anderen Schulen Zusammenarbeit mit .... Berufsberatung ,,, 22. November 2002 Städtische Gesamtschule Soest
Städtische Gesamtschule Soest Zusammenarbeit mit Jugendhilfe, Gesundheitsfürsorge, Schulpsychologischen Dienst, Verkehrswacht Erlass einer eigenen Schulordnung Anträge anderer Mitwirkungsorgane Anregungen der Schulaufsicht Bewegliche Feiertage 22. November 2002 Städtische Gesamtschule Soest
Städtische Gesamtschule Soest Sonderformen der Mitwirkung (z.B. Sonderschulen) Einrichtung von Fachkonferenzen Aufstellung des Schulprogramms 22. November 2002 Städtische Gesamtschule Soest
Städtische Gesamtschule Soest Fachkompetenz Methodenfreiheit der Lehrkräfte Fachkompetenz der Lehrkräfte Gruppensituation in der Klasse 22. November 2002 Städtische Gesamtschule Soest
Städtische Gesamtschule Soest Demokratie Mitsprache sollte die Fachkompetenz respektieren. Die Schule ist eine viel zu ernste Angelegenheit, als dass wir sie den Lehrerinnen und Lehrern alleine überlassen sollten. 22. November 2002 Städtische Gesamtschule Soest
Grenzen der Mitwirkung § 3 Verantwortung des Staates Aufsicht des Landes Rechts- und Verwaltungsvorschriften Lehrerfreiheit und geltende Vorschriften Konferenzbeschlüsse Kommunale Selbstverwaltung, Personalräte 22. November 2002 Städtische Gesamtschule Soest
Städtische Gesamtschule Soest § 3 (4) Entscheidungen der Mitwirkungsorgane dürfen nur ausgeführt werden, soweit die personellen, sachlichen und haushaltsmäßigen Voraussetzungen gegeben sind. 22. November 2002 Städtische Gesamtschule Soest
Städtische Gesamtschule Soest Wir sollten zuerst darüber sprechen, was pädagogisch sinnvoll und wünschenswert ist ... ... und nur im „Notfall“ klären, ob dies auch rechtlich relevant ist. 22. November 2002 Städtische Gesamtschule Soest
Städtische Gesamtschule Soest § 1 Ziel der Mitwirkung ist es, die Eigenverantwortung in der Schule zu fördern und das notwendige Zusammenwirken aller Beteiligten in der Bildungs- und Erziehungsarbeit zu stärken. 22. November 2002 Städtische Gesamtschule Soest