Kommunales Bildungsforum Hubert Grafschafter Abteilung 3 – Gemeinden 26. Juni 2010
-- „Forderung nach Beirat“ -- Kommunale Finanzen Mittelverteilung nach freiem Ermessen! zuständiges Regierungsmitglied ständige Kritik intransparent ungerecht politisch beeinflusst -- „Forderung nach Beirat“ -- Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
Objektivierung der Bedarfszuweisungen Ziele Transparenz / Nachvollziehbarkeit einfache Konzeption hohe Akzeptanz in den Gemeinden nachhaltige Umverteilungswirkung Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
Neues Verteilungssystem gültig seit: 1. Jänner 2005 jährliche Evaluierung Verteilungssystem: disponible BZ-Mittel ohne BZ-Mittel für überregionale Projekte ohne BZ-Mittel für Abgangsdeckung Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
Amt der Kärntner Landesregierung BZ - Verteilung 2010 bis 2012 I Das Modell zur Objektivierung der BZ-Verteilung sieht folgende sieben Verteilungsschritte vor: Schritt 1: Abgestufter Sockelbetrag Schritt 2: Ausgleich für zentralörtliche Aufgaben Schritt 3: Finanzkraftausgleich Schritt 4: Umlagenausgleich Schritt 5: Anreize für eine sparsame Gemeinde Bonus Schritt 6: Finanzierung überdurchschnittlicher Strukturkosten Schritt 7: Mindestbetrag und Obergrenze Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
BZ – Verteilung 2010 bis 2012 II Schritt 1: Abgestufter Sockelbetrag Die Verteilung der gemeinschaftl. Bundesabgaben beruht auf dem „abgestuften Bevölkerungsschlüssel“: Annahme: zunehmende Einwohnerzahl führt zu steigenden Pro-Kopf-Ausgaben (Brecht‘sches Gesetz) Ausnahme: Ausgabenbereiche, die nicht unmittelbar mit der Einwohnerzahl zusammenhängen Der abgestufte Sockelbetrag sieht folgenden Verteilungsmechanismus vor: Kategorie Bevölkerungsdichte Betrag in € 1 bis 150 (EW/km²) 200.000 2 151 – 200 (EW/km²) 175.000 3 201 – 300 (EW/km²) 150.000 4 301 – 400 (EW/km²) 125.000 5 > 400 (EW/km²) 100.000 Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
Amt der Kärntner Landesregierung BZ – Verteilung 2010 bis 2012 III Schritt 2: Ausgleich für zentralörtliche Aufgaben Zentralörtliche Aufgaben sind kommunale (Dienst-) Leistungen, die auch von Einwohnern anderer Gemeinden genützt werden Bezirkshauptstädte erhalten einen Fixbetrag in Höhe von € 200.000,-- Unterzentren erhalten einen abgestuften Betrag Unterzentren- Kategorie Einwohnerzahl (EW) Betrag (in €) 1 bis 2.000 EW 25.000 2 2.001 bis 4.000 EW 50.000 3 4.001 bis 6.000 EW 75.000 4 6.001 bis 8.000 EW 100.000 5 8.001 bis 10.000 EW 125.000 6 über 10.000 EW 150.000 Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
BZ – Verteilung 2010 bis 2012 IV Schritt 3: Finanzkraftausgleich Für Gemeinden mit unterdurchschnittlicher Finanzkraft erfolgt ein Ausgleich Finanzkraft = gemeindeeigene Steuern (exkl. Ortstaxen und Fremdenverkehrsabgabe) + Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben + Finanzzuweisung gemäß § 21 FAG 2008 Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
BZ – Verteilung 2010 bis 2012 V Schritt 4: Umlagenausgleich Umlagen sind gesetzlich festgelegte - nicht disponible Transferzahlungen (z.B. Abgangsdeckung für Krankenanstalten, Landesumlage, Sozialhilfeumlage etc.) Kommunaler Finanzbedarf ist wesentlich durch Umlagenzahlungen beeinflusst, die mehr als 50 % der Finanzkraft erreichen können Umlagenausgleich bei überdurchschnittlicher Umlagenbelastung Differenz der gemeindeeigenen Umlagenbelastung zur durchschnittlichen Umlagenbelastung aller Kärntner Gemeinden Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
Amt der Kärntner Landesregierung BZ – Verteilung 2010 bis 2012 VI Schritt 5: Anreize für sparsame Gemeinden I Ausgleich im ordentlichen Haushalt + überdurchschnittliche Umlagenbelastung Bonus Höhe des Bonus hängt von der Umlagenbelastung ab (Verhältnis nicht disponibler Umlagen zur Finanzkraft) Je höher die überdurchschnittliche Umlagenbelastung ist, desto höher ist der Bonus Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
Amt der Kärntner Landesregierung BZ – Verteilung 2010 bis 2012 VII Schritt 5: Anreize für sparsame Gemeinden II Anspruch auf den Finanzkraftbonus ist nur gegeben, wenn nicht bereits ein Anspruch auf den Umlagenbonus besteht!!! Ausgleich im ordentlichen Haushalt + unterdurchschnittliche Finanzkraft Bonus Einwohnerzahl (EW) Betrag (in €) bis 1.500 EW 30.000 1.501 bis 3.000 EW 40.000 3.001 bis 4.500 EW 50.000 4.501 bis 6.000 EW 60.000 über 6.000 EW 70.000 Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
Amt der Kärntner Landesregierung BZ – Verteilung 2010 bis 2012 VIII Schritt 6: Finanzierung überdurchschn. Strukturkosten Der „Malus“ für Abgangsgemeinden wird durch die Verpflichtung zur Selbstfinanzierung der über dem Kärntner Durchschnitt liegenden Kosten für das Personal, die Volksschulen und die Kindergärten in den betroffenen Abgangsgemeinden ersetzt. Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
Amt der Kärntner Landesregierung BZ – Verteilung 2010 bis 2012 IX Schritt 7: Mindestbetrag und Obergrenze Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
BZ – Verteilung 2010 bis 2012 X Verteilungswirkung I Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
BZ – Verteilung 2010 bis 2012 XI Verteilungswirkung II Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
BZ – Verteilung 2010 bis 2012 XII Diagramm I 200.000 100.000 40.000 350.000 9.834 50.000 150.000 250.000 300.000 400.000 BZ-Rahmen 2010 Sockel- betrag zentr. örtl. Ausgl. Finanzkraft Ausgl. Uml. Bonus Uml./FK Abgangs- deckung Mustergemeinde I (ohne Abgang) Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
BZ – Verteilung 2010 bis 2012 XIII Diagramm II Mustergemeinde I (ohne Abgang) Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
BZ – Verteilung 2010 bis 2012 XIV Diagramm III Mustergemeinde II (Abgangsgemeinde) 200.000 23.268 133.918 356.900 50.000 100.000 150.000 250.000 300.000 350.000 400.000 BZ-Rahmen 2010 Sockel- betrag zentr. örtl. Ausgl. Finanzkraft Ausgl. Uml. Bonus Uml./FK Abgangs- deckung Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
BZ – Verteilung 2010 bis 2012 XV Diagramm IV Mustergemeinde II (Abgangsgemeinde) Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
Entwicklung der Ertragsanteile 12,7 % der ungekürzten Ertragsanteile Gemeindebedarfszuweisungen Jahre 2008 und 2009: ca. 120 Mio. Euro im Jahre 2010: ca. 57 Mio. Euro Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
Amt der Kärntner Landesregierung BZ – Verteilung I Die Einnahmen der Kärntner Gemeinden aus den Ertragsanteilen sowie – damit korrespondierend - die Bedarfszuweisungsmittel haben sich von 2007 bis 2010 folgendermaßen entwickelt: Ertragsanteile BZ-Mittel Veränderung zum Vorjahr 2007 € 462,6 Mio. € 58,3 Mio. + 7,0 % 2008 € 515,7 Mio. € 65,0 Mio. + 11,0 % 2009 € 476,8 Mio. € 59,8 Mio. - 7,5 % 2010 € 456,0 Mio. € 58,1 Mio. - 4,4 % Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
Amt der Kärntner Landesregierung BZ - Verteilung II Die Bedarfszuweisungsmittel 2010 in der Höhe von € 58,1 Mio. werden für folgende Zwecke eingesetzt: BZ-Objektivierungsmodell (inkl. € 16,0 Mio. Abgangsdeckungen) € 52,5 Mio. Vorbindungen aus den Vorjahren € 3,0 Mio. Konjunkturpaket II € 1,5 Mio. Globalansätze (z.B. CNC, GIZ-K udgl.) € 1,1 Mio. € 58,1 Mio. Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
Amt der Kärntner Landesregierung Abgangsentwicklung 1994 25 Abgangsgemeinden 2,9 Mio. Euro 2005 44 Abgangsgemeinden 7,2 Mio. Euro 2006 32 Abgangsgemeinden 5,2 Mio. Euro 2007 18 Abgangsgemeinden 3,1 Mio. Euro 2008 12 Abgangsgemeinden 2,3 Mio. Euro 2009 3,9 Mio. Euro 2010 63 Abgangsgemeinden 15,4 Mio. Euro Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
Kärntner Gemeindehaushaltsordnung Inkrafttretung 1988 Gesetzliche Grundlagen AGHO (Allgemeine Gemeindehaushaltsordnung) AGKO (Allgemeine Gemeindekassenordnung) Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
Amt der Kärntner Landesregierung Voranschlag VA: Zusammenstellung der im kommenden Finanzjahr voraussichtlich fällig werdenden Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden Budgetgrundsätze (Haushaltsgrundsätze oder Haushaltsmaxime) Rechtzeitigkeit Jährlichkeit Einheit Vollständigkeit Wirtschaftlichkeit Sparsamkeit Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
Amt der Kärntner Landesregierung ao. Voranschlag (§ 8) Ausgaben kommen vereinzelt vor überschreiten den Normalrahmen erheblich Zulässigkeit für Veranschlagung: Deckung durch ao. Einnahmen zB Darlehen, Rücklagenentnahmen, Bedarfszuweisungsmittel, etc. Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
Gliederung Einnahmen/Ausgaben (§ 11) VA-Gegenüberstellung: Linke Seite: Einnahmen / Abschnitts- und Gruppensummen Rechte Seite: Ausgaben / Abschnitts- und Gruppensummen Gegenüberstellung VA-Beträge (laufendes Jahr) Jahresrechnung (Soll) (abgelaufenes Jahr) Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
Gliederung Einnahmen/Ausgaben II (§ 11) Unterteilung nach Gesichtspunkten: 1. Hauswirtschaftlich (HH-Hinweis) 2. Funktionell (Gruppen, Abschnitte und Unterabschnitte) 3. Ökonomisch (Posten) Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
Nachtragsvoranschlag Erstellung bei Störungen des Haushaltsgleichgewichts Mehr- oder Mindereinnahmen Außer- und überplanmäßigen Ausgaben Erstellung für laufendes Finanzjahr Inkrafttretung: spätestens am 1.12. des laufenden Jahres Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit Wasserversorgung – TA 8500 Abwasserbeseitigung – TA 8510 Abfallbeseitigung – TA 8520 Wohn- und Geschäftsgebäude – TA 8530 Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
Haushalte mit Kostendeckungsprinzip Förderung Fremdenverkehr – TA 7700 Friedhof, Bestattung – TA 8170 Wirtschaftshof – TA 8200 Zuchttierhaltung – TA 7420 Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
Mittelfristiger Finanzplan (§ 19) Erstellung MFP (Verpflichtung lt. § 19) Zeitraum: 4 aufeinander folgende Jahre z.B.: VA 2010, Planjahr 2011, Planjahr 2012, Planjahr 2013 Inhalt MFP mittelfristiger Einnahmen- u. Ausgabenplan mittelfristiger Investitionsplan Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
Haushaltswirtschaftliche Sperre (§ 23) Ermächtigung: GR ermächtigt Bgm. Finanzielles Gleichgewicht/Gesamtwirtschaft Sperre der Inanspruchnahme von VA-Beträgen Ausnahme bei: Gesetzlicher/vertraglicher Verpflichtung Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
Verstärkung des Kassenbestandes durch Rücklagenentnahmen/Kassenkredite Kassenkredite: Höhe = max. 1/6 der Einnahmen des o. HH Beschluss des Gemeinderates Nachweis: Kassenkredite im Kassenbestandsausweis Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
Kontrollausschuss - Ausgangsposition Neue Mitglieder kaum spezielle Gesetzeskenntnisse (K-AGO, K-GHO) kaum Wissen über internen Ablauf in Gemeinde führende Organe z.B. Bürgermeister hat kein großes Interesse notwendige Unterlagen den kontrollierenden Funktionären in die Hand zu geben Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
Kontrollausschuss – Allg. Bemerkungen I Mitglieder des Kontrollausschusses sehen sich hohen Anforderungen gegenüber Tätigkeiten verlangen großes Maß an Verantwortung relativ kleine Arbeitskapazität steht großem Arbeitspensum gegenüber lückenlose Prüfung nicht annähernd möglich geprüfte Stellen legen großen Wert auf die Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Gebarung Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
Kontrollausschuss – Allg. Bemerkungen II genau festhalten, was geprüft wurde Kontrollausschuss ist Organ der in das Wesen einer Gemeinde besonders guten Einblick hat Kontrollausschuss ist berufen, sich mit Grundsatzfragen zu beschäftigen (z.B. Subventionen) Kontrollausschuss soll nicht nur Kritik üben, sondern durch konstruktive Arbeit zur Verbesserung der Verwaltung und zum Wohle der GemeindebürgerInnen beitragen Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
Kontrollausschuss – Schwerpunkte der Kontrolltätigkeit Kassenprüfungen Lagerprüfungen Prüfung der Ausgabenbelege Einnahmenverrechnung Voranschlag Rechnungsabschluss Personalbereich Baubereich Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
Kontrollausschuss – Image des Kontrollausschusses Kontrolle hat heute hohen Stellenwert Kontrollausschuss verfügt über mehr Informationen als übrige Gemeinderatsmitglieder Wertigkeit nach außen größer als nach innen Echo der Kontrolltätigkeit in der Öffentlichkeit zum Wohle der Gemeinde und damit der Gemeindebevölkerung Kritik muss fair sein Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
Amt der Kärntner Landesregierung Rücklagen (§ 69) Arten: Allgemeine Rücklagen Sonderrücklagen Betriebsmittelrücklagen Regeln: Zweckumwidmung durch GR. Möglich Anlegung von RL zum höchstmöglichen Zinsertrag Nachweis der RL im Kassenbestand Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
Rechnungsabschluss allgemein RA Aufschluss über gesamte Wirtschaftsführung und wirtschaftliche Lage der Gemeinde ermöglicht zusammenhängende Prüfung wirtschaftlicher Maßnahmen und Handlungen der Gemeinde Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
Amt der Kärntner Landesregierung Art. 116 Abs. 2 B-VG Gemeinde ist selbständiger Wirtschaftskörper und hat das Recht, Vermögen aller Art zu besitzen, zu erwerben und darüber zu verfügen darf Abgaben ausschreiben und einheben kann im Rahmen der Finanzverfassung ihren Haushalt selbständig führen Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
Amt der Kärntner Landesregierung Rechnungsabschluss Inhalt: Kassenabschluss (§ 75) Haushaltsrechnung (§ 76) Vermögensrechnung (§ 77) Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
Amt der Kärntner Landesregierung Kameralistik Kameralistik: Buchführung öff. GKS (B,L,G) Umfasst: Gebarung (VA wirksam/VA unwirksam) Vermögensgebarung Hofkammer = Finanzministerium Generalkassendirektion = Buchhaltung Hofrechnungskammer = Rechnungshof Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
Kameralistik - Beispiel Alte Schuld: EUR 1.000,-- Neue Schuld: EUR 500,-- Gesamt: EUR 1.500,-- Rückzahlung: EUR 700,-- Offene Schuld: EUR 800,-- A.R. Soll GS. Ist SR. VA. 1000 500 1500 700 800 Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter
Kommunales Bildungsforum Hubert Grafschafter Abteilung 3 – Gemeinden 26. Juni 2010